Wir haben das recherchiert: Auch bei den hessischen Sparkassen besteht selbstverständlich Handlungsbedarf. Wir haben uns die Dispozinsen bei den Sparkassen angeschaut. Fast alle Dispozinsen liegen bei etwa 12 %.
Die Sparkassen würden durch eine gesetzliche Vorschrift zur Senkung der Dispozinsen im Wettbewerb nicht benachteiligt. Das Gegenteil wäre sogar der Fall. Sie würden gezwungen, sich einen Wettbewerbsvorteil zuzulegen. Denn ein niedriger Zinssatz macht in diesem Fall attraktiver. Das wäre auch sozialpolitisch sinnvoll, damit nicht immer mehr Haushalte in die Verschuldung abrutschen.
Die 34 hessischen Sparkassen haben im Jahr 2011 rund 239 Millionen € Gewinn erzielt. Das entspricht einem Plus von 7,5 % gegenüber dem Vorjahr. Nur 22,1 Millionen € wurden an die Kommunen als Träger der Sparkassen ausgeschüttet. Nur neun Sparkassen haben überhaupt an die Träger ausgeschüttet. Das hat auch der Rechnungshof kritisiert. Ich denke, das zeigt, dass zumindest der finanzielle Spielraum für niedrigere Dispozinsen gegeben ist.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Wir haben vor einigen Jahren die Regelung für das Girokonto für alle in das Hessische Sparkassengesetz aufgenommen. Ich denke, es wäre jetzt notwendig, auch bei den Dispozinsen klare Vorgaben zu machen. Der Überziehungszinssatz sollte auf maximal 5 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank begrenzt werden. Mit unserem Gesetzentwurf soll der besonderen Aufgabe der Sparkassen, ihrem öffentlichen Auftrag und vor allem ihrer Gemeinwohlorientierung Rechnung getragen werden. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Wissler, vielen Dank. – Das Wort erhält nun Herr Abg. Clemens Reif für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wissler, ich glaube, Ihr Versuch der praktischen Umsetzung der Wirtschaftspolitik ist eben mit diesem Redebeitrag gescheitert. Das war eine richtige Bauchlandung.
Die staatliche Begrenzung der Höhe der Zinsen von Überziehungskrediten würde die Verschuldung der Menschen nicht erschweren, sondern sie erleichtern. Der Vorschlag, den Sie hier im Auftrag der LINKEN gemacht haben, ist Populismus zulasten der hessischen Sparkassen und nichts anderes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum Sie sich gerade die hessischen Sparkassen und nicht noch andere Banken ausgewählt haben, bleibt Ihr Geheimnis. Wo bleibt denn die Hinwendung beispielsweise zu der vom deutschen Staat mehrheitlich besessenen Commerzbank und anderen Banken? Wir können hier doch keinen Wettbewerbsnachteil für das hessische Sparkassenwesen beschließen und gesetzlich manifestieren, ohne dass wir dafür eine wettbewerbsrechtliche Begründung hätten. Im Gegenteil, wir müssen dieses hessische Sparkassenwesen fördern. Wir müssen es hegen und pflegen. Wir dürfen ihm nicht die Grundlage für ein ordentliches Wettbewerbsverhalten gegenüber anderen Banken rauben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht jeder Eingriff des Staats bringt Bürgerinnen und Bürgern eine Verbesserung. Im Gegenteil, mancher Vorschlag ist kontraproduktiv. Dazu gehört auch dieser.
Frau Wissler, Sie hatten ihn in Thüringen, im Saarland und im Deutschen Bundestag, um nur einige Parlamente zu nennen. Das ist ein Plagiat, das Sie hier vorstellen, nichts anderes. Sie haben das schon in anderen Ländern vorgelegt.
Meine Damen und Herren, das von Ihnen zitierte Institut für Finanzdienstleistungen und das von Ihnen zitierte Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung haben das begutachtet. Sie kommen eben nicht zu dem Ergebnis, das Sie hier verschleiernd dargestellt haben. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Ihr Vorschlag gerade nicht umzusetzen ist. Im Konkreten sagen sie: Schnellschüsse tragen oft dazu bei, dass an ganz anderer Stelle Kollateralschäden entstehen.
Darunter verstehen sie die Kollateralschäden gerade bei den Sparkassen, die dann in eine Inselsituation gebracht werden und gegenüber anderen Instituten Nachteile haben.
Meine Damen und Herren, Ihr Vorschlag ist keine wirksame Lösung. Denn schon heute gibt es dort Zinsbegrenzungen, wo der Bereich des Wuchers erreicht ist. Die davon betroffenen Personen können sich bei Gericht beschweren, und sie können das ändern lassen.
Die von Ihnen vorgetragene Behauptung, das sei ein Wettbewerbsvorteil, ist doch eine Mär. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jemand, der einen Dispokredit braucht, kann doch gerade nicht von der Commerzbank, der Deutschen Bank oder der örtlichen Volksbank zur Sparkasse wechseln. Gerade dann wird er doch von der Sparkasse eingeordnet,
und es ist ein Problemkredit. Er wird den höchsten Dispokreditzins bezahlen müssen. Insofern ist Ihre Behauptung, das sei ein Wettbewerbsvorteil, gerade ein Argument dafür, dass das ein Wettbewerbsnachteil für den Kunden selbst ist und überhaupt kein Grund, zu wechseln.
Dispokredite sind ausschließlich für kurzfristige Überbrückungen momentaner Zahlungsengpässe gedacht. Sie sind keine Krediterleichterung. Vor allem sind sie keine Dauerkredite. Ich habe aber den Eindruck, Sie verwechseln das eine mit dem anderen.
Es gibt kein Recht auf billige Schulden. Das muss man sagen. Wie wollen Sie das Gerechtigkeitsprinzip für die Schuldner in Gänze darstellen?
Übrigens gibt es Kleinkredite und Ratenkredite, die man vereinbaren kann. Für Schüler und Studierende gibt es günstige Kreditformen, bei denen man diese Probleme nicht hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Überziehungskredit ist grundsätzlich bei jeder Bank der teuerste Kredit, da er ohne jede weitere Prüfung der Bonität automatisch eingeräumt wird. Damit fehlt ein wirklich wichtiges Element der Risikoeinschätzung. Daher liegt es schon in der Natur der Sache, dass man sich dabei an den allgemeinen Grundsätzen und an den allgemeinen Ausfallrisiken orientieren muss.
Neben dem Eingriff in die Vertragsfreiheit ist Ihr Gesetzentwurf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht höchst zweifelhaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ziel kann es nicht sein, dass Sparkassen bislang nicht in Not geratene schlechte Schuldner regelrecht anziehen und ihnen den Schritt in diese kurzfristigen Kredite – und damit die persönliche Verschuldung – erleichtern. Wir lehnen das ab, weil wir auch in Zukunft das hessische Sparkassenwesen nachhaltig stabilisieren möchten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Reif, es ist richtig, wir haben das auch im Deutschen Bundestag und auch in anderen Landtagen beantragt. Denn wir sind der Meinung, eigentlich braucht man eine bundesgesetzliche Regelung, die dann natürlich auch für alle Banken und alle Kreditinstitute gilt, nicht nur für die Sparkassen. Das ist vollkommen richtig.
Aber Sie waren es doch, die im Bundesrat eine Mehrheit dafür verhindert haben. Wenn Sie sagen: „Keine Extrabehandlung für Sparkassen, sondern man muss das Problem insgesamt, für alle Kreditinstitute, angehen“, warum haben Sie dann eine solche Regelung im Bundesrat verhindert, obwohl doch sogar Sachsen-Anhalt – wo Sie, die CDU, regieren – zu der Überzeugung gekommen ist, dass das das Sinnvollste ist?
Ich kann überhaupt nicht erkennen, wo hier die Sparkassen benachteiligt werden sollen. Wenn Sie so argumentieren, dann müssen wir auch über das Regionalitätsprinzip reden.
Wenn Sie das so sehen, dann sind auch dort die Sparkassen benachteiligt. Wir müssen dann über die Frage der Gemeinwohlorientierung reden, über das Girokonto für alle. Damals haben Sie doch zugestimmt, dass man in das Hessische Sparkassengesetz hineinschreibt, die Sparkassen hätten die Aufgabe, jedem ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Nach Ihrer Logik ist doch auch das ein Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Banken, die sich ihre Kunden aussuchen dürfen.
Ich kann auch nicht erkennen, worin der wettbewerbsrechtliche Unterschied besteht – wenn man den Sparkassen vorschreibt, sie müssten jedem ein Girokonto einrichten –, wenn man die Zinssätze gesetzlich regelt.
Ich will das nochmals sagen: Es ist doch wirklich nicht in Ordnung, wenn sich die Banken aufgrund des niedrigen EZB-Leitzinses Geld für einen Prozentsatz unter 1 % leihen, für dieses Geld dann aber von den Verbraucherinnen und Verbrauchern Zinssätze bis zu 18 % verlangen.
Weil Sie jetzt sagten, die Ausfallrisiken seien groß, will ich nochmals sagen: Dieser Studie zufolge liegen diese Ausfallrisiken bei 0,3 %. Die Ausfallrisiken bei Dispokrediten liegen unterhalb des Ausfallrisikos sonstiger Konsumentenkredite. Sie sagen, die Menschen würden dazu verleitet, Schulden zu machen. Das ist Quatsch. Es gibt eine Studie aus den USA, die besagt, ab einer gewissen Schuldenhöhe macht es überhaupt keinen Unterschied mehr, wie das Zinsniveau ist.
Ich komme zum Schluss. – Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung fordert genau das. Es ist doch absurd, zu sagen, dadurch würden die Leute zum Schuldenmachen animiert.
Ich denke, Sie sind nicht der Richtige, um sich als Anwalt der Sparkassen aufzuspielen. Die CDU-Landesregierung hat einmal versucht, die Privatisierung der Sparkassen in die Wege zu leiten.