Protokoll der Sitzung vom 29.01.2013

18/6902 –

Nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt. Mit Schreiben vom 23. Januar 2013 legte der Abg. Dr. Michael Reuter sein Amt als Mitglied in der Kommission nieder.

Der Wahlvorschlag der SPD – Drucks. 18/6902 – liegt Ihnen vor, es wird Frau Kollegin Nancy Faeser vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wir können auch hier per Akklamation abstimmen. Wer für Frau Kollegin Faeser ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD, FDP, GRÜNE. – Dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN ist die Kollegin Faeser gewählt. Ich frage, ob sie die Wahl annimmt. – Sie nimmt die Wahl an. Ich gratuliere ihr ganz herzlich zu der Wahl.

Ich gebe Ihnen bekannt, dass noch ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Partikeltherapiezentrum am Uniklinikum Gießen-Marburg, Drucks. 18/6928, eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird der Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 64, Redezeit fünf Minuten je Fraktion.

Bitte sehr, Herr Kollege Schaus.

Herr Präsident! Da die Landesregierung heute eine Pressekonferenz bzw. eine öffentliche Mitteilung zu dem sehr umfangreichen und sehr wichtigen Vorgang im Hinblick auf die Universitätsklinik Gießen-Marburg gemacht hat, sind wir der Meinung, dass das noch in dieser Legislaturperiode beraten werden muss.

(Zurufe)

Entschuldigung.

In dieser Legislaturperiode beraten wir es noch, Kollege Schaus.

Das war ein freudscher Versprecher, weil es bei der Landesregierung immer ein bisschen länger dauert.

(Zurufe von CDU und FDP: Oh!)

Wir sind der Meinung, dass das Thema noch in dieser Plenarwoche beraten werden sollte,

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

und beantragen, dass Tagesordnungspunkt 64 morgen Abend nach Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen wird – dann haben wir ein bisschen Zeit –, also vor den Petitionen, und zur Aussprache kommt.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Da bin ich immer so müde!)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Bellino zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass es bei der Landesregierung nicht zu lange dauert, sondern dass hier vernünftig gearbeitet wird, wie auch in diesem Fall, und dass wir dann entsprechend positive Ergebnisse zu vermelden haben. – Das nur als Replik auf den Kollegen Schaus.

Wir sind auch der Meinung, dass der Punkt in dieser Legislaturperiode behandelt werden soll, sogar in dieser Plenarwoche, und empfehlen dem Hause, ihn am Ende der Plenarwoche aufzurufen, d. h. am Donnerstagabend. Da sind wir alle entspannt nach einer entsprechenden Plenarwoche und können uns dem wichtigen Thema mit der gebührenden Aufmerksamkeit widmen.

Herr Schaus, ich gehe davon aus, dass Sie damit nicht einverstanden sind.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ja!)

Sollen wir darüber abstimmen? – Gut, dann stimmen wir ab. Wer für den Antrag des Kollegen Schaus zur Geschäftsordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, GRÜNE und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist das abgelehnt. Es bleibt so, wie es ist, am Ende der Tagesordnung.

Dann haben wir noch – das müsste jetzt verteilt sein – einen Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend digitale Spaltung zwischen Stadt und Land verschärft sich – Breitbandstrategie der Landesregierung ist gescheitert, Drucks. 18/6929. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Damit wird der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 65. Falls dem keiner widerspricht, könnte er zusammen mit Tagesordnungspunkt 39 aufgerufen werden. Ist das die allgemeine Einschätzung? – Jawohl, das ist sie. Dann machen wir das so. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz) – Drucks.

18/6549 –

Die Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Der Gesetzentwurf wird von Frau Kollegin Wissler eingebracht. Frau Kollegin Wissler, bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dieser etwas wolkigen Regierungserklärung des Herrn Wirtschaftsministers kommen wir jetzt zur praktischen Wirtschaftspolitik.

(Horst Klee (CDU): Jetzt geht es los!)

Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil wir es für ein riesiges Problem halten, dass derjenige, der heute ein Guthaben auf seinem Girokonto hat, nicht einmal 1 % Zinsen bekommt, wer aber sein Girokonto überzieht, im Durchschnitt 11 bis 12 % für den Dispokredit zahlen muss. Bei einigen Kreditinstituten liegen die Zinssätze für die Kontoüberziehung sogar noch höher. Teilweise liegen sie bei bis zu 18 %. Das ist so, obwohl sich die Banken derzeit so günstig wie noch nie refinanzieren können. Denn seit der Finanzmarktkrise ist der Leitzins der Europäischen Zentralbank von 4 % auf nur noch 0,75 % gesunken.

Zu Recht empfinden viele Verbraucherinnen und Verbraucher diese Zinshöhe für Dispokredite als Abzocke. Auch von den Verbraucherschützern kommt Kritik.

Diese Abzocke erfolgt ausgerechnet nach der Finanzmarktkrise, in der die Banken mit Steuermilliarden gerettet wurden. Diese Abzocke muss in der Tat ein Ende haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Nach den Angaben der Bundesbank stand im Durchschnitt jeder Bundesbürger mit 500 € Dispokredit bei seiner Bank in der Kreide. Das ist natürlich auch ein Ergebnis der rigorosen Umverteilungspolitik der vergangenen Jahre. Denn immer dann, wenn das Lohneinkommen sinkt oder stagniert, steigt die Verschuldung der Privathaushalte. Das geschieht am meisten dann, wenn es sich um geringe Einkommen handelt. Da können die niedrigen Lohnerhöhungen überhaupt nicht mehr das ausgleichen, was die Steigerung der Miete, die Steigerung der Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen an zusätzlichen Kosten verursachen.

Es ist natürlich besonders bitter, dass das genau die trifft, die ohnehin schon am allerwenigsten haben. Sie versuchen, mit dem Dispokredit irgendwie über die Runden zu kommen. Das ist einfach eine weitere Runde der Umverteilung von den Ärmsten zu den Banken und ihren Aktionären.

Ich will noch einmal feststellen, dass gerade Deutschland, was die Dispozinsen angeht, über dem Durchschnittswert der Länder der Europäischen Union liegt. Dieses Problem ist auch der Bundesregierung nicht verborgen geblieben. Deshalb hat sie eine Studie in Auftrag gegeben. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und das Institut für Finanzdienstleistungen haben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine bundesweite Studie über die Höhe der Dispokreditzinsen vorgelegt. Dieser Studie zufolge addieren sich die Dispokredite in Deutschland auf mehr als 40 Milliarden €. Vier von fünf Haushalten verfügen über einen Dispokreditrahmen. Laut dieser Studie nimmt jeder sechste Haushalt diesen Dispokredit regelmäßig in Anspruch.

Die Banken begründen die Höhe der Zinssätze mit dem angeblich zu hohen Ausfallrisiko und mit Bürokratiekosten. Ich will Ihnen nicht vorenthalten, dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass die Ausfallquote mit nur 0,3 % außerordentlich gering ist. Im Vergleich dazu: Die Ausfallquote bei anderen Konsumentenkrediten beträgt 2,5 %.

Auch die Bürokratiekosten sind zumindest nicht gestiegen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, warum die Banken die Senkung der Zinssätze nicht auch in Form einer Senkung der Dispozinssätze an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Erträge aus dem Dispositionsgeschäft die Kosten, die dem Kreditinstitut für dieses einzelne Produkt entstehen, deutlich übersteigen. Die Extragewinne würden zur Quersubventionierung anderer Leistungen oder zur Gewinnsteigerung verwendet. So weit wollte ich Daten aus dem Gutachten nennen.

Die hohen Zinssätze für Überziehungskredite führen zu hohen Zahlungen der privaten Haushalte an die Banken. Sie beschleunigen das Abrutschen gefährdeter Haushalte in die Überschuldung. Auch das belegt die Studie: Ganz besonders betroffen sind erwerbslose Familien mit Kindern und Selbstständige.

Ich sage deshalb: Das Allerbeste wäre natürlich eine bundesgesetzliche Regelung über die Höhe der Dispozinsen. Appelle und Selbstverpflichtungen helfen hier überhaupt nicht weiter. Eine gesetzliche Regelung muss her.

(Beifall bei der LINKEN)

Leider ist der Antrag, den DIE LINKE dazu im Bundestag eingebracht hat, abgelehnt worden. Leider wurde er auch von den Mitgliedern der SPD-Fraktion abgelehnt. Auch Herr Steinbrück und Herr Schäfer-Gümbel fordern gerade eine Begrenzung der Höhe der Dispozinsen. Es ist schade, dass die SPD in den Jahren 2010 und 2011 im Bundestag noch dagegen gestimmt hat.

Ich will dazu noch eines sagen: Leider ist auch die Initiative von sechs Bundesländern im Bundesrat erfolglos geblieben. Darunter befand sich auch das von der CDU geführte Sachsen-Anhalt. Wer hat im Bundesrat die Gegenrede gehalten? – Es war natürlich jemand aus Hessen. Herr Staatsminister Boddenberg sagte wörtlich:

Natürlich ist nicht alles in Ordnung.

Das ist schon etwas. So viel Problembewusstsein vermisst man oftmals bei Ihnen. Er lehne die Initiative aber ab, auch wenn er damit Gefahr laufe, deshalb „Bankenlobbyist“ genannt zu werden. Herr Bottenberg, ja, so könnte man Sie in der Tat nennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Boddenberg verwies in seiner Rede auf die Verantwortung der Politiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen. Dort sollte häufiger kritisch über die Geschäftspolitik geredet werden.

Mir ist nicht bekannt, dass Herr Boddenberg das einmal irgendwie öffentlich thematisiert hätte. Wenn er dafür ist, die Geschäftspolitik der Sparkassen kritisch zu diskutieren und zu verändern, stellt sich die Frage, warum er das nicht tut und die Diskussion nicht anschiebt. Es geht einfach darum, die Verantwortung immer von der einen Ebene auf die andere wegzuschieben.

Bei den Sparkassen hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben zu machen. So könnte er die Verbraucher vor überhöhten Dispozinsen schützen. Hier kann der Landesgesetzgeber etwas tun und muss nicht auf das Handeln der Bundesebene warten. Wenn die Sparkassen ihre Zinssätze senken würden, würde das Vorbildcharakter und umgehend Auswirkungen auf das Zinsniveau anderer Kreditinstitute haben, die mit den Sparkassen um die Kunden konkurrieren.

Wir haben das recherchiert: Auch bei den hessischen Sparkassen besteht selbstverständlich Handlungsbedarf. Wir haben uns die Dispozinsen bei den Sparkassen angeschaut. Fast alle Dispozinsen liegen bei etwa 12 %.