Durch eine konsequente Nutzung der in unserem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen, durch Energieeinsparung und durch eine höhere Energieeffizienz der Gebäude einerseits und auch durch die konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien andererseits könnten wir Hessen unsere Treibhausgasbilanz massiv verändern. Wir könnten es massiv hin zum Guten verändern. Wir könnten erreichen, dass bis zum Jahr 2020 um die 2,7 Millionen t Kohlendioxid weniger in die Atmosphäre entlassen werden.
Damit sind aber auch Investitionen verbunden. Gerade wenn man über Konjunkturprogramme und über die Wirtschaft redet, muss man auch erkennen, dass da ganz große Möglichkeiten bestehen. Wenn die Inhalte unseres Gesetzentwurfs umgesetzt würden, könnten wir erreichen, dass jährlich Investitionen in Höhe von über 800 Millionen c getätigt werden. Das würde für die Bauwirtschaft und das Handwerk natürlich auch bedeuten, dass dauerhaft 15.000 Arbeitsplätze geschaffen würden.
Wenn wir uns anschauen, wie hoch heute die Heizkosten in Hessen sind, erkennen wir, dass es sich da um eine große Summe handelt. 2,5 Milliarden c Kosten entstehen in den privaten Haushalten. Die Annahme unseres Gesetzentwurfs würde dazu beitragen, dass es zu einer massiven Reduktion in Höhe von über 50 % kommen würde. Das muss Ihnen doch zu denken geben. Wir GRÜNE schlagen Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vor, Kohlendioxid und Energie einzusparen. Das mit auf den Weg zu bringen, wäre der richtige Weg.
Angesichts der steigenden Preise für Energien zum Heizen muss man doch sehen,dass gerade die Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen, in die Nutzung erneuerbarer Energien und in die Wärmedämmung der Häuser für die Hausbesitzer tatsächlich gute Anlagen sind.
All diese Maßnahmen, die wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen, sind wichtige Beiträge im Hinblick auf das Erreichen unseres Gesamtziels hinsichtlich der Nutzung der Zukunftsenergien und des Klimaschutzes in Hessen. Denn wir wollen bis zum Jahr 2030 eine Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu 100 % erreichen. Wir wollen, dass die Kohlendioxidemission bis zum Jahr 2020 um 40 % reduziert wird.Wir wollen mit diesem Maßnahmenpaket, das wir über einzelne Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen, insgesamt erreichen, dass 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Umweltsektor geschaffen werden.
Wir wollen an zwei Hebeln ansetzen. Das habe ich eingangs schon erwähnt. Das eine ist, dass wir den Kommunen die Möglichkeit geben wollen,auch im Altbaubestand per Satzung den Passivhausstandard vorzuschreiben.
Die Kommunen wollen diese Änderungen. Ihnen ist bekannt, dass man gerade in Marburg darauf gedrungen hat, dass in ihrem eigenen Gebäudebestand und in dem Altbaubestand die Solarthermie genutzt wird. Das Stichwort dazu lautet: Marburger Solarsatzung.
Gerade diesen Kommunen, die in diesem Bereich etwas tun wollen, wollen wir dazu die Möglichkeit verschaffen. Das gilt auch für den Ausbau des Passivhausstandards. Wir haben in Frankfurt eine schwarz-grüne Regierung. Dort hat man erkannt, welche Potenziale vorhanden sind, um Energie einzusparen.
Jawohl, Sarah Sorge beklatscht es. – Wir haben hier gigantische Einsparpotenziale. Das muss man sich immer vergegenwärtigen: Zum heutigen Gebäudebestand ergeben sich Heizenergieeinsparungen von bis zu 90 %. Die Modernisierung zum Passivhaus rechnet sich sofort. Ich habe Ihnen einen kleinen Ausschnitt aus einer Tagespresse mitgenommen.
Da ist die Überschrift „Das rechnet sich sofort“. Beispiele aus der Praxis belegen sehr deutlich, wie viel an Energie eingespart werden kann. Dieses Beispiel zeigt sehr eindringlich, dass selbst nach einem aufgenommenen Kredit mit Zinsen und Tilgungskosten durch Energieeinsparung weniger Kosten entstehen, als wenn man das Haus im Istzustand belassen hätte.
Meine Damen und Herren, diese Möglichkeiten aus der Praxis zeigen, dass es möglich ist, eine schnelle Umsetzung vorzunehmen. Man muss deutlich darauf hinweisen: Passivhäuser haben eine konstante Innentemperatur. Sie neigen nicht zur Schimmelbildung. Sie haben gerade nicht kalte Außenwände. Wir haben in diesen Häusern einen hohen Wohnkomfort. Man muss erkennen, dass die benötigte Heizleistung absolut gering ist.
Selbst bei Außentemperaturen von minus 10 Grad Celsius braucht man für ein 100-m2-Haus eine maximale Heizlast von 1 kW. Man muss sich vorstellen, im Grunde genommen könnte man ein solches Haus auch mit einem Föhn heizen – so die Aussage von Herrn Prof. Feist von dem Passivhausinstitut.
Meine Damen und Herren, wir wollen § 81 der Hessischen Bauordnung ändern, damit die Kommunen diese Freiheiten bekommen. Ich möchte Sie auf einen kurzen Abschnitt aufmerksam machen, der jetzt kommt:
Wir gehen über die Vorgaben des Bundes hinaus, weil wir überzeugt sind, dass wir damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten und außerdem den Ökoenergien zum Durchbruch verhelfen können.
Dieser Satz ist nicht von uns GRÜNEN. Dieser Satz ist auch nicht von den Machern der Marburger Solarsatzung, sondern es ist die Aussage von Ministerpräsident Günther Oettinger. Er hat es in seiner Presseerklärung dargestellt. Ich finde es schon beeindruckend, dass das in Hessen anders gesehen wird. Er schreibt in seiner Presseerklärung:
Im Unterschied zum Bund schreibe das Landesgesetz ab 2010 die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien auch im Gebäudebestand für den Fall vor, dass ohnehin die Heizungsanlage ausgetauscht wird. „Wir gehen über die Vorgaben des Bundes hinaus,weil wir überzeugt sind,dass wir damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten... können.“
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da schau her! – Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, das dortige Gesetz hat also eine ähnliche Zielrichtung wie die Marburger Solarsatzung.
Wer in diesem Zusammenhang wie die CDU und die FDP in Hessen, den GRÜNEN – das sage ich bewusst, Herr Stephan – Gängelung und Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger vorwirft, trifft doch das gleiche Urteil über die eigenen Parteifreunde im südlichen Nachbarland.
Ich komme zum Schluss. – Wer es mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, mit Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien ernst meint, der muss unseren Vorschlägen zustimmen. Ich hoffe, dass wir zu unserem Gesetzentwurf eine Zustimmung erhalten werden. Ich möchte nun als letzten Satz darauf aufmerksam machen: Heute hat der zweitätige Kongress in Kassel mit der Bezeichnung „100 % Erneuerbare-Energie-Regionen“ begonnen. Da gibt es die Aussage der Experten:
Eine vollständige Energieversorgung aus regenerativen Quellen sei keine Zukunftsmusik, sagte der Fachbereichsleiter Umweltplanung und Nachhaltigkeitsstrategien beim Umweltbundesamt, Harry Lehmann.
Folgen Sie ihm, folgen Sie unserem Weg, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Frau Hammann hat es gesagt, es ist das zweite Gesetz in der angekündigten Serie von Gesetzentwürfen, mit denen wir uns beschäftigen. Wir haben mit Wänden begonnen. Wir sind jetzt bei Häusern in Wohngebieten angelangt, und wir laufen uns allmählich in der Diskussion warm, die
wir sicherlich Ende des Jahres führen können, wenn das Energieforum seine Strategie, seine Konzepte hier vorstellt, wenn wir wissen, wie das Energiekonzept für Hessen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte aussehen wird. Insoweit sind wir auf dem guten Weg. Wir werden – wenn ich es richtig verstehe – auch in den kommenden Sitzungen jeweils ein Thema zur Energie behandeln.
Doch nun zum vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute beschäftigen. Zusammenfassend gesagt, verfolgt die CDU-Fraktion einen grundsätzlich anderen Weg als die Antragsteller. Wir haben aber ähnliche Ziele. Wir müssen schauen, wie wir da zusammenkommen, wenn wir denn zusammenkommen können.
Wir wollen nicht, dass Klimaschutz, Energiesparen und effizienter Umgang mit Ressourcen nur durch dirigistische Vorgaben, durch Eingriffe in das Eigentumsrecht stattfinden, sondern wir wollen die Menschen auf dem Weg zum sparsameren Umgang mit der Energie, mit den begrenzten Ressourcen auch auf dem Weg zum Klimaschutz mitnehmen. Ich glaube, da unterscheidet sich auch das Thema Marburger Solarsatzung von dem, was in Baden-Württemberg geregelt ist.
In Baden-Württemberg ist es im Wesentlichen eine Regelung der Freiwilligkeit bei der Auswahl unterschiedlicher Alternativen. Marburg geht mehr dirigistisch vor und sagt: Wir wollen dieses oder jenes haben. – Aber das macht den wesentlichen Unterschied im Ansatz aus.
Zu den vier Punkten Ihres Gesetzentwurfes im Einzelnen. Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn in der Hessischen Bauordnung den Zielen des rationalen Umganges mit Energie und Wasser ein eigener Absatz gewidmet wird, dass wir diese Thematik nicht auf die gleiche Ebene stellen wie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen oder Warenautomaten. Das finden wir richtig. Das drückt auch deutlich aus, was wir wollen.
Wo wir nicht mitgehen können, das ist der zweite Teil der Änderung mit der Frage:Wollen wir statt einer Marburger Solarsatzung eine hessische Solarsatzung – ich möchte es einmal so bezeichnen –? Nach dem, was ich heute Morgen in der „Frankfurter Rundschau“ über das Hearing gelesen habe, das die SPD gestern veranstaltet hat, haben wir dort auch gute Bündnispartner.
Anhörung, Entschuldigung. Ich war nicht dabei. Ich habe gesagt, ich habe heute Morgen die „Frankfurter Rundschau“ gelesen. Darin stand, ein Vertreter der Wohnungsvermieter habe „vor zu hohen Vorschriften für die Hausbesitzer“ gewarnt. „Damit sei der Umwelt nicht gedient“, wird der Experte zitiert. Ich zitiere aus dieser Zeitung.
Das heißt aber – Frau Hammann, um auf Sie einzugehen –, es ist heute jedermann in Hessen möglich, ein Passivhaus zu bauen. Er kann es in einem Neubaugebiet. Er kann es in einem bestehenden Gebiet. Es ist die Frage von Freiwilligkeit. Wenn Sie sagen: „Jawohl, das ist so, und das bringt uns so viel Energieeinsparung“, warum tun es die Menschen denn nicht?
Wir unterstützen grundsätzlich, dass die Gemeinden weitere Möglichkeiten haben sollen,auch in Baugebieten solche Passivhausgebiete,Firstrichtungen,Solaranlagen oder
Erdsonden vorzugeben. Dort weiß jeder Kaufwillige und Bauwillige, was auf ihn zukommt. Wir müssen über eines noch einmal reden:Was passiert mit demjenigen, der dort ein Grundstück hat und plötzlich gezwungen wird, etwas zu tun, was ihm sehr viel mehr Kosten verursacht, mit denen er seine Probleme hat? Wir haben aber sicherlich noch Gelegenheit, im Ausschuss darüber zu diskutieren.
Um es auch einmal zu sagen:Was wir nicht wollen, ist dieses zwanghafte Eingreifen auch bei wesentlichen Veränderungen. Ich beziehe mich wieder auf das, was der Vertreter der Hausbesitzer gesagt hat.
Zur HGO. Hier gilt im Grunde Ähnliches wie das zur Bauordnung. Auch dort schlagen Sie eine redaktionelle Änderung vor. Sie schreiben „Nah- und Fernwärmenetze“. Das findet auch unsere Zustimmung. Das ist eine redaktionelle Sache. Wenig durchdacht ist für uns jedoch der neue Absatz,den Sie einzuführen gedenken.Er hat im Grunde genommen einen Kernsatz, der heißt, die Satzung hat Ausnahmen zuzulassen, während die bisherige Regelung im Wesentlichen sagt: Die Gemeinde kann darüber entscheiden, ob sie jemanden aus einem Benutzungszwang herausnimmt.
Das macht den Unterschied zwischen dem aus, was wir heute in der HGO haben, und dem, was Sie wollen. Mit der Regelung, wie Sie sie vorgeschlagen haben, nehmen wir den Kommunen das Recht.Wir nehmen den Kommunen ein Recht, darüber zu entscheiden, was sie wollen. Sie haben dann kein Recht mehr und sind gezwungen, so zu handeln und jemanden aus einer Anschlussregelung herauszulassen.