Herr Kollege Beuth, Sie kommen mir vor wie der Geisterfahrer auf der Autobahn, der sich darüber beschwert, dass alle anderen in die verkehrte Richtung fahren. Elf andere Bundesländer und der Bund haben ein Informationsfreiheitsgesetz.Dort wurde nicht der öffentliche Notstand ausgerufen. Dort wurde die Verwaltung eben nicht lahmgelegt. Im Gegenteil, die Erfahrungen in diesen Ländern zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen und dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht eben auch nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,das ist auch gut so. Das ist Intention dieses Gesetzes. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Informationen abfragen und dass öffentliche Stellen diese Informationen zur Verfügung stellen müssen.
Ein mündiger Bürger, ein informierter Bürger ist allemal das, was wir uns in unserer Demokratie vorstellen.
Datenschutz und Informationsfreiheit hängen untrennbar miteinander zusammen. Der Datenschutz garantiert die Integrität des Einzelnen und des Bürgers. Die Informationsfreiheit garantiert seine Partizipationsmöglichkeiten. Beides zusammen sind Voraussetzungen einer demokratischen Gesell
Herr Kollege Beuth, Sie hatten alle Möglichkeiten, sich vor Herausgabe Ihrer Pressemitteilung zu informieren, auch ohne Informationsfreiheitsgesetz. Sie haben leider von der Möglichkeit, die Sie auch ohne Gesetz haben, keinen Gebrauch gemacht, schade eigentlich. Herr Simitis hat es gesagt, und wir stimmen dem ausdrücklich zu: Informationsfreiheit bedeutet auch, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Nur wer gut informiert ist, kann sich auch aktiv an öffentlichen Debatten beteiligen und in öffentliche Diskussionsprozesse einschalten.
Das beste Beispiel dafür, dass das so ist, ist der Kollege Beuth. Hätte er sich die Informationen beschafft, die öffentlich zugänglich sind, dann hätte er auch einen qualifizierten Kommentar zum Thema Informationsfreiheitsgesetz abgeben können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat angekündigt, den Gesetzentwurf vorurteilsfrei zu prüfen. Ich bin gespannt, wie diese Prüfung ausgehen wird und ob Sie die Kraft und den Willen haben, sich in dieser Frage gegen die CDU durchzusetzen. Aber ich habe gerade in der Datenschutzdebatte erlebt, in welcher Form Sie sich mit Gesetzentwürfen der anderen Fraktionen beschäftigen. Herr Kollege Greilich, ich würde Ihnen raten, wenn ich das darf, sich nicht so von oben herab, nicht mit dieser Arroganz, wie Sie das heute hier getan haben, sondern vielleicht in einem kollegialen Diskurs über Gesetzentwürfe anderer Fraktionen auszutauschen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich glaube,dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine gute Balance zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz personenbezogener Daten gefunden haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte zukünftig auch Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit wird.Damit wird umgesetzt, was Prof. Ronellenfitsch in vielen Datenschutzberichten angesprochen hat, nämlich dass Datenschutz und Informationsfreiheit zwei Seiten der gleichen Medaille sind.
In der Anhörung können wir noch die Details des Gesetzentwurfs – ich hoffe, sehr kollegial – diskutieren. Deswegen beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion erteile ich Herrn Weiß das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das EURecht enthält in Art. 255 des EG-Vertrages ein allgemeines Zugangsrecht zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, das durch eine Transparenzverordnung konkretisiert wird. Der Lissabonner Vertrag enthält entsprechende Nachfolgeregelungen. Das allgemeine Informationszugangsrecht ist auch bereits in Art. 42 der Charta der Grundrechte der EU enthalten.
Im Bund gibt es seit 01.01.2006 ein Informationsfreiheitsgesetz, wie wir gerade auch schon von Herrn Kollegen Frömmrich gehört haben, weil die Liberalen, die sich als Bürgerrechtspartei verstehen, das Gesetz durch ihre Länderkoalitionen im Bundesrat nicht verhindert haben.
Meine Damen und Herren, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet Hessen, das einmal Vorreiter beim Datenschutz war, im Hinblick auf den Schutz des Zugangs zu Daten seinen Bürgerinnen und Bürgern Rechte verwehrt, die die EU, der Bund und die meisten anderen Länder ihren Bürgern gewähren. Dieses Ungleichgewicht möchten wir mit unserem Gesetzentwurf heute beheben.
Wir wollen mit diesem IFG das Verwaltungshandeln des Landes und der Kommunen transparenter gestalten und den Informationszugang erleichtern. Dadurch wird die effektive Wahrnehmung von demokratischen Beteiligungsrechten gestärkt und die Akzeptanz staatlichen Handelns verbessert.Das bezwecken wir mit diesem Gesetzentwurf.
In einer modernen Informationsgesellschaft sollte eine größtmögliche informatorische Partizipation der Menschen an den Entscheidungsprozessen selbstverständlich sein. Das ist die Grundlage für die demokratische Meinungs- und Willensbildung.Wir wollen daher den Zugang zu Informationen nicht nur durch pflichtgemäßes Ermessen oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewährleistet sehen. Wir wollen einen grundsätzlich unbegrenzten Informationszugangsanspruch, der seine Schranken lediglich in Schutzvorschriften zugunsten Dritter findet.
Mit dem nun von uns vorgelegten Entwurf für ein IFG, das weitreichender ist als alle vergleichbaren Normen zur Informationsfreiheit in Bund und Ländern, und dem vorhin ebenfalls von uns eingebrachten Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht des öffentlichen und privaten Bereichs bekommt Hessen den modernsten Datenschutz und Datenzugangsschutz und wäre in diesem Bereich endlich wieder Vorreiter in Deutschland.
Der uns hier ebenfalls vorliegende Gesetzentwurf für ein IFG von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in vielen Punkten mit unserem Gemeinsamkeiten, sodass ich zuversichtlich bin, dass wir in den anstehenden Beratungen
Bei den Schutzvorschriften der personenbezogenen Belange,der öffentlichen Belange und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gibt es oft nur geringe Unterschiede. Die Vorschriften zu den Fristen, den Kosten der Evaluierung oder der Einrichtung eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, der dieses Amt in Personalunion mit dem Datenschutzbeauftragten wahrnehmen soll, sind in ihrem Kern ebenfalls miteinander kompatibel.
Ich will daher im Folgenden genauer auf die Unterschiede zwischen den beiden uns vorliegenden Entwürfen eingehen, die sich in allen Punkten so gestalten, dass unsere vorgeschlagenen Regelungen weitgehender, moderner und im Detail sachgerechter sind.
Wir haben in § 5 Abs. 3 eine Unterstützungspflicht der informationspflichtigen Stelle ausdrücklich hineingeschrieben, auch wenn dies vor allem die Kommunalen Spitzenverbände nicht gerade zu Begeisterungsstürmen hinreißen wird. Dafür sollen sie nach unserem Entwurf aber auch bei der Evaluierung nach drei Jahren ausdrücklich einbezogen werden – im Gegensatz zu dem grünen Gesetzentwurf.
Da es beim Zugang zu Informationen vor allem auf die zeitlichen Abläufe, auf Schnelligkeit ankommt, wollen wir die Verfahrensabläufe beschleunigen. Dazu gehört zum einen die Ablehnungsfiktion des § 5 Abs. 7, die es so in noch keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz gibt und die dafür Sorge trägt, dass der Bürger nach Ablauf der Frist direkt Rechtsschutz suchen kann. Da ist es dann nur sachlogisch, wenn wir auch auf ein Vorverfahren verzichten – wieder im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, wobei mir Herr Frömmrich im Ausschuss vielleicht einmal erklären muss, warum es beim Hessischen Umweltinformationsgesetz kein Vorverfahren gibt, beim IFG in Hessen aber eines geben sollte.
Die entscheidende Innovation aber, die wir vorschlagen, ist der Anwendungsbereich. Informationspflichtige Stellen sind bei uns nämlich auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, ihnen diese übertragen wurden oder an denen das Land mittelbar die Mehrheit der Anteile hat. Dadurch stellen wir sicher, dass eine öffentliche Kontrolle und Transparenz auch dort gegeben sind, wo der Staat sich privater Rechtsformen bedient. Gerade dies sind Bereiche, in denen das Handeln und die Beteiligung der öffentlichen Hand an Entscheidungen für den Bürger oft nur schwer durchschaubar sind, weswegen wir eine diesbezügliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes vorschlagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, in Ihrem Koalitionsvertrag steht leider nichts zum Thema Informationsfreiheit. Ich freue mich daher, dass die FDP, die ein IFG in ihrem Wahlprogramm für Hessen fordert,
eine vorurteilsfreie Prüfung versprochen hat. Wir sind jedenfalls bereit, Ihnen bei der Umsetzung eines Ihrer Wahlversprechen zu helfen.
Ich hoffe,dass das mit der vorurteilsfreien Prüfung zutrifft und nicht das Gleiche gilt, Herr Kollege Greilich, was Sie eben gesagt haben, als Sie über die Vereinigung der Aufsicht über den privaten und öffentlichen Datenschutz geredet haben: Wir werden vorurteilsfrei prüfen, aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wir werden am Ende nicht zustimmen. – Auf so eine vorurteilsfreie Prüfung können wir verzichten.
Vom Kollegen Beuth dagegen werden Sie keine Unterstützung erhalten.Wer bei diesem Gesetzentwurf von Bürokratiemonster oder, noch viel besser, von Schnüffelgesetz spricht, Herr Beuth, hat von der Materie offensichtlich keine Ahnung.
(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aber damit fällt er häufiger auf!)
Herr Beuth, vielleicht sollten Sie sich einmal bei dem Ministerpräsidenten Ole von Beust informieren,der 2006 ein IFG in Hamburg eingeführt hat, oder bei dessen Kollegen Peter Müller im Saarland oder bei dem Kollegen Böhmer in Sachsen-Anhalt, die offensichtlich alle mehr von Bürgerbeteiligung halten als die hessische CDU. Denn die haben ein IFG für ihre Bundesländer eingeführt.
Ich komme zum Schluss.Ich hoffe,dass wir die Diskussion im Ausschuss und die Anhörung, die hoffentlich folgt, etwas sachlicher führen werden als in dem Sinne, wie wir es bisher in Ihrer Pressemitteilung gesehen haben. – Von daher vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Weiß. – Herr Dr.Wilken, Sie haben als Nächster das Wort für die Fraktion DIE LINKE.