Nehmen wir eine kommunal getragene Einrichtung mit 15 – extra nicht 25, sondern mit 15 – Ganztagskindern in einer Gruppe, und betrachten uns einmal diese Gruppe: 15 Kinder mal bisherige Pauschale 80 € macht 1.200 €, plus 3.375 € Ganztagspauschale macht 4.575 €. Das KiföG gibt pro Ganztagskind 580 €, also 15 mal 580 €, macht 8.700 € für diese Gruppe. 4.575 € bisher – 8.700 € künftig.
Hatte die Einrichtung schon das Glück, unter die bisherige MVO-Förderung zu fallen – 240 € pro Kind –, war die
Meine Damen und Herren, nur die Grundförderung auch für moderat besetzte Kindergartengruppen steigt von 4.575 € respektive 8.175 € auf 8.700 €. Kann die Einrichtung in Zukunft die neue Qualitätspauschale von 100 € pro Kind geltend machen oder die Pauschale für besondere Förderung in Schwerpunktkitas von 390 € pro Förderkind und Jahr, oder handelt es sich vielleicht um eine nur EineGruppe-Kita, für die Sie zu Recht Verständnis haben und um die Sie sich zu Recht sorgen machen, Herr Merz, dann bekommt sie 5.500 € pro Jahr noch dazu. Dann stellt sich der Fördervorteil unseres Gesetzes noch deutlicher dar.
Herr Merz, wo ist denn hier der starke Druck, die Gruppen randvoll zu machen, von dem Sie in Ihrem Interview sprechen? Ich sehe etwas ganz anderes. Die höhere Landesförderung gibt den Kommunen den Spielraum, ihre bisherigen Vereinbarungen für höhere Standards fortzuschreiben oder solche abzuschließen.
Liebe Kollegen von der Opposition, hier wird kein Jota der unter unserer Verantwortung erreichten Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt. Wenn hier etwas auf dem Spiel steht, dann ist es vielleicht die Glaubwürdigkeit derer, die solche Dinge behaupten, wie Sie das ab und zu tun.
Lassen Sie mich zur Förderung der Integrationskinder kommen, ein Punkt, den ich hier zuletzt ansprechen möchte. Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass es Sache der Vertragspartner der bisherigen Rahmenvereinbarung Integration ist, diese mit dem Ziel der Reduzierung der Gruppengrößen infolge der Aufnahme von I-Kindern auch fortzuschreiben. Auch Kommunale Spitzenverbände und Liga sind hier gefordert, weiterhin ihren Beitrag zu leisten.
Das Land hilft aber auch: zum einen mit der Erhöhung der Förderpauschale für Integrationskinder von 1.540 € auf 2.340 € pro Kind und Jahr. Zum anderen hilft die schon eben beschriebene deutliche Erhöhung der Grundpauschalen. Ich will das Beispiel deshalb noch einmal aufgreifen: 15 Ganztagskindergartenkinder, davon zwei I-Kinder, bisher – wir hatten es – 4.575 € oder mit MVO-Förderung 8.175 €, dazu kommen 3.080 € Integrationspauschale, macht dann 7.655 € oder 11.255 € Ausgangslage.
Nach KiföG sind es 8.700 € plus die 4.680 € der erhöhten Integrationspauschale, in Summe 13.380 €. Ich nenne die Zahlen noch einmal: Ausgangslage 7.655 € oder 11.255 € werden zu 13.340 €. Hierin sind Qualitätspauschalen und eventuelle Kleinkitapauschale nicht berücksichtigt – ein enormer oder ein moderater Zuwachs, jedenfalls ein erheblicher Zuwachs, je nachdem, ob die MVO-Förderung zuvor gewährt wurde oder nicht.
Sehr geehrte Frau Schott, ich verstehe nicht, wie Sie zu der Behauptung kommen können – ich zitiere –, die speziellen Mehrbedarfe der Kinder mit Behinderungen würden nicht mit den nötigen Mitteln unterlegt. Das kann ich nicht verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen ein Gesetz vorgelegt, das mehr für Qualität in der Kinder
betreuung hessenweit tut, besondere Bedarfslagen besonders berücksichtigt und finanziell gut ausgestattet ist. Ich habe viel Verständnis, wenn sich Eltern, Erzieherinnen und Erzieher – wo es die gibt – um die Betreuung und Bildung ihrer bzw. der ihnen anvertrauten Kinder wirklich sorgen und auch Neuerungen zunächst skeptisch gegenüberstehen.
Ich sehe auch – das habe ich heute Morgen schon gesagt – der Anhörung wirklich mit Interesse entgegen. Dass sich aber die Opposition weigert, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, und ein Gesetz einmal sicherheitshalber schlechtredet, das große Verbesserungen
und mehr Förderungsgerechtigkeit für alle bringt, das kann man nur mit heraufziehenden Wahlkampfzeiten erklären. Das ist ja auch eine Erklärung.
Die Landesregierung und insbesondere die regierungstragenden Fraktionen werden sich in ihrem Kurs nicht beirren lassen, denn die Wählerinnen und Wähler haben auch in Wahljahren einen Anspruch auf vernünftige Gesetzgebung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wiesmann, ich kann nichts dafür, dass dieser Entwurf jetzt zu dieser Zeit kommt
und dass die Beratung deswegen in einer Zeit stattfindet, die man gemeinhin als Vorwahlkampf bezeichnet. Dafür kann ich nichts. Dafür kann die SPD nichts. Dafür können die GRÜNEN nichts und die LINKEN auch nicht. Dafür können diejenigen etwas, die diesen Entwurf lange Zeit nicht auf die Kette bekommen haben.
Der Minister hat doch im Landesjugendhilfeausschuss im Dezember 2011 erklärt, dieses Gesetz solle eigentlich schon zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten sein.
Zweiter Punkt. Ich will doch einmal festhalten, dass wir in unserer Argumentation vor allen Dingen den Argumentationen aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften und auch von vielen Elternvertretungen gefolgt sind und nicht umgekehrt, und dass die Berechnungen, die auch wir wiedergeben, nicht unsere Berechnungen, sondern die sind, die Sie seit Monaten in allen Stellungnahmen von freien Trägern und der gesamten Liga der
Wohlfahrtsverbände wiederfinden können. Sie finden sie jetzt in Stellungnahmen zur Anhörung wieder, die nächste Woche stattfindet.
Das will ich zu Protokoll geben, damit einmal geklärt ist, wer hier wen auf die Bäume getrieben hat. So herum wird nämlich hier die Wahrheit daraus.
Erster Punkt. Meine Damen und Herren, ich habe in der ersten Lesung schon gesagt, dass dieser ein schlechter Gesetzentwurf ist. Er ist seither nicht besser geworden. Deswegen habe ich keinen Anlass, diese Grundbewertung zurückzunehmen. Er ist deswegen ein schlechter Gesetzentwurf, weil er von vier Voraussetzungen ausgegangen ist, die seit Langem auf dem Tisch liegen. Die erste Voraussetzung war, es sollte alles einfacher, transparenter und in ein Gesetz zusammengefasst werden. Das ist offensichtlich vollumfänglich eingetroffen, sonst hätten Sie nicht eine solche Schwierigkeit, zu erklären, was aus Ihrer Sicht stattfindet. Es muss viel einfacher geworden sein, damit es alle falsch verstehen. Das ist die Logik.
Der zweite Punkt ist, es soll kein zusätzliches Geld ins System kommen. Das hat der Minister mehrmals gesagt. Ich komme auf diesen Punkt zurück, weil diese Vorhersage aus meiner Sicht jedenfalls eingetreten ist. Ich werde das erklären.
Dritter Punkt. Natürlich spielt sich das Ganze vor dem Hintergrund eines Platzbedarfs, eines Platzmangels und eines Fachkräftemangels ab. Deswegen ist die vorhin schon zitierte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes eine, wie sie ist, weil die Kollegen an der Spitze des Verbandes – die meisten Bürgermeister, mit denen ich rede, übrigens nicht – davon ausgehen, dass ein schlechter Platz immer noch besser ist als gar keiner. Das sehe ich definitiv anders. Das sehen wir ebenfalls definitiv anders.
Vierter Punkt. Sie sind, aus welchem Grund auch immer – Herr Grüttner hat letztens angedeutet, das sei sozusagen das Geschenk an die FDP als ein Ersatz für die Betreuungsgutscheine gewesen –, auf die Finanzierung pro besetztem Platz gekommen, die nicht identisch ist – ich will das hier klar und deutlich sagen: sie ist nicht identisch – mit einer kindbezogenen Förderung. Das hat mit einer kindbezogenen Förderung erst einmal überhaupt nichts zu tun. Das ist eine platzbezogene Förderung. Das ist ein großer, fundamentaler Unterschied.
Ich bin jetzt eigentlich bei dem sachlichen Teil meiner Ausführungen. Heute Morgen war es der polemische Teil. Ich sage das für den Fall, dass Ihnen das entgangen sein sollte. Ich komme jetzt auf die Punkte im Einzelnen zu sprechen.
Gruppengröße. Hier wie an vielen anderen Stellen widerlegen Sie in Ihren vielen richtig falschen Flugblättern Behauptungen, die keiner aufgestellt hat. Sie sagen, es bleibe bei der Gruppengröße von 25 Kindern bei den Kindertagesstätten. Ja, wir haben nichts anderes behauptet, wenn ich einmal von den Ausnahmetatbeständen und dem Platzsharing großzügig, wie ich manchmal bin, absehe.
Richtig ist Folgendes. Das sagen nicht nur wir. Das ergibt sich aus der einzelplatzbezogenen Förderung. Der Druck, die Gruppen bis an die Grenze der 25 Kinder voll zu machen, kann gar nicht bestritten werden. Das wird von allen so empfunden, von allen, mit denen Sie reden, inklusive vieler Bürgermeister und der Vertreter vieler Einrichtungen usw. Das ist der Punkt.
Wir sagen nach wie vor: Je ländlicher der Raum und je kleiner die Einrichtung, umso größer wird das Problem. Ich betone aber, dass es auch im städtischen Raum bei kleinen Einrichtungen ein Problem geben wird, das mit der Ausgleichspauschale für Einrichtungen mit einer Gruppe nicht vollständig behoben werden wird.
Ich habe Sie das schon einmal gefragt: Was machen Sie bei kleinen Einrichtungen mit zwei Gruppen, in der Sie vielleicht 30 oder 35 Kinder haben? Da müssen Sie zwei Gruppen vorhalten. Da bekommen Sie doch auch ein Problem.
Als Ausgleich für Einrichtungen mit einer Gruppe wird nach meiner und nicht nur nach meiner Überzeugung die Pauschale, wie sie jetzt vorgesehen ist, nicht ausreichen. Deswegen sind wir und viele andere auch der Auffassung, dass es an dieser Stelle einen Trend zu volleren Gruppen – vielleicht ist das der präzisere Ausdruck – –
Man lernt im Laufe einer Debatte dazu. So war es aber immer gemeint. – Es wird einen Trend zu volleren Gruppen geben, und es wird zu einer Gefährdung kleinerer Einrichtungen insbesondere im ländlichen Raum kommen.
Zweiter Punkt: Betreuungszeiten. Die maximal geförderte Betreuungszeit beträgt 42,5 Stunden. Das ist das, was Sie fördern.