Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist durchaus bemerkenswert. Er ist bemerkenswert, weil es in diesem Landtag nicht allzu oft vorkommt, dass sich alle fünf Fraktionen einig sind,
er ist bemerkenswert, weil es noch viel seltener vorkommt, dass alle fünf Fraktionen gemeinsam einen Gesetzentwurf einbringen,
und er ist bemerkenswert, weil wir heute als Hessischer Landtag die Leistungen an Abgeordnete begrenzen und reduzieren. Entgegen dem Bild, das es manchmal über diesen Landtag gibt: Wir reduzieren und begrenzen die Leistungen an Abgeordnete. Das ist auch richtig so.
Worum geht es in der Sache? Die bisherige Rechtslage sah vor, dass neu in den Landtag gewählte Abgeordnete ab dem Tag der Feststellung des amtlichen Endergebnisses Leistungen erhalten. Das kann dann einige Wochen sein, bis die Legislaturperiode tatsächlich losgeht. Wir haben gesagt: Dieser Leistungsbezug soll künftig erst ab sechs Wochen vor Beginn der Legislaturperiode starten.
Wir GRÜNE hatten die Initiative dazu ergriffen und hatten einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Wir hätten gesagt, vier Wochen wären auch in Ordnung gewesen. Aber damit dieses Haus einmal eine gemeinsame Initiative hinbekommt, können wir uns auch sehr gut mit sechs Wochen anfreunden.
Diese sechs Wochen sind auch angemessen, weil ein neu gewählter Parlamentarier die Gelegenheit haben muss, sich auf seine verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, und weil er ab Tag eins der neuen Legislaturperiode tatsächlich handlungsfähig sein muss.
(Clemens Reif (CDU): Was muss der denn wissen? – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das wollen wir jetzt nicht vertiefen!)
Deshalb sind sechs Wochen in Ordnung. Die alte Regelung hätte einen zu langen Zeitraum bedeutet, und er wäre insbesondere bei der nächsten Wahl zu lange gewesen.
Wir sollten auch nicht vergessen, warum diese Neuregelung ausgerechnet jetzt notwendig ist. Bislang war es in Hessen üblich, dass zwischen dem Wahltag und der tatsächlichen Konstituierung des Landtags nicht so wahnsinnig viel Zeit ins Land gegangen ist. Bei der nächsten Landtagswahl ist es so, dass die schwarz-gelbe Landesregierung einen extrem frühen Termin gewählt hat, nämlich vier Monate vor dem Ende der Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren, warum macht das diese schwarz-gelbe Landesregierung? Warum legt sie den Landtagswahltermin auf den Bundestagswahltermin? – Das ist ganz einfach: Diese Regierung hat vor einem eigenständigen Landtagswahltermin in Hessen Angst.
Herr Kollege Wagner, bevor wir uns verstecken, möchte Ihnen der Kollege Bellino gern eine Frage stellen.
Also, Herr Kollege Bellino, wenn am Ende noch Zeit ist, jetzt nicht. – Herr Kollege Wagner hat das Wort.
Volker Bouffier versteckt sich hinter der von der HessenCDU gern abschätzig als „Mutti“ bezeichneten Bundeskanzlerin. Meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, es wird Ihnen nichts nützen. Wer erschöpft und verbraucht ist, wird zu jedem Datum abgewählt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Horst Klee (CDU): Immer die gleiche Debatte! – Manfred Pentz (CDU): Sie haben Angst vor dem Wahltermin!)
Herr Kollege, können Sie sich daran erinnern, dass es die Opposition war, die vor wenigen Monaten das Zusammenlegen von Landtags- und Bundestagswahl gefordert hat? Haben Sie das vergessen?
Herr Kollege Bellino, ich kann mich daran erinnern, dass die Fraktionen von CDU, FDP und LINKEN in dieser Frage einig waren. Das macht Ihnen, glaube ich, mehr Probleme als uns, wenn ich Ihre Positionierung dazu richtig verstehe.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um etwas Aufmerksamkeit bitten. Ich weiß gar nicht, warum dies Anlass zur Aufregung ist. Alle Sprecher sagen das Gleiche zum gleichen Thema. – Bitte, Herr Kollege Wagner hat noch das Wort, dann ist Feierabend.
Auch ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich jetzt gesagt hätte, mit LINKEN, CDU und FDP wachse zusammen, was zusammengehört, dann hätte ich die Aufregung vielleicht verstanden.
Das ist nicht unser Problem. Heute begrenzen wir die Leistungen für Abgeordnete. Wir stellen heute noch einmal fest: Die Landesregierung ist erschöpft, verbraucht und will sich hinter der Bundeskanzlerin verstecken. Wir stellen auch fest: Es wird ihr nichts nützen, denn Hessen will den Wechsel, meine Damen und Herren.
Wir sind uns einig, dass dieser Dringliche Gesetzentwurf dem Ältestenrat zur weiteren Behandlung überwiesen wird? – Das ist so. Dann machen wir das so.
Antrag der Landesregierung betreffend Zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie; hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag – Drucks. 18/7123 –