Dennoch werden wir natürlich eine Anhörung machen und diese heute Abend im Ausschuss beschließen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist ein Justizminister immer sehr zufrieden darüber, dass das Parlament Engagement zeigt in den Bereichen, in denen man sonst keines, insbesondere kein gesetzgeberisches Engagement erwartet. Ich möchte Ihnen aber in zwei Teilen darauf antworten, dass wir, die Landesregierung, uns derzeit noch nicht in der Lage sehen – die Debatte hat es eben auch von vier oder drei Fraktionen gezeigt –, einen entsprechenden Gesetzentwurf tatsächlich zu verabschieden.
Als Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass zu einem hervorragenden, zu einem guten und hoffentlich auch erfolgreichen Arrest erst einmal die Baulichkeiten gehören. Diese Aufgabe hat die Landesregierung in den letzten Jahren ernst genommen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass dank der Eröffnungsfeierlichkeiten für den Erweiterungsbau der Jugendarrestanstalt in Gelnhausen die Diskussion befeuert worden ist. Fast jeder von Ihnen hat sich auf diesen Besuch bei der Eröffnung bezogen.
Wir haben die Notwendigkeit gesehen, vernünftige Plätze für den Jugendarrest an einem Ort zu schaffen. Wir hatten Anfang des Jahres 2008 erkannt, dass die Jugendarrestplätze in Hessen fehlen. Kollege Banzer hat deshalb in einer sehr schnellen und guten Art geschafft, eine Ausweichmöglichkeit in Friedberg zur Verfügung zu stellen.
Ich fand es klasse, innerhalb von drei Monaten 40 Arrestplätze zu erstellen, und die sind auch noch angenehm. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Lob – ich wollte das nur bestätigen – für die Verwaltung.
Man sagt immer, Verwaltung sei so langsam. Aber das wurde in kürzester Zeit hervorragend gemacht. – Trotzdem war es keine optimale Lösung, weil an zwei verschiedenen Orten mit verschiedenem Personal usw. keine sinnvolle Arrestarbeit möglich ist. Wir haben also die Notwendigkei
ten erkannt. Wir haben den Erweiterungsbau in Gelnhausen geschaffen. Viele von Ihnen, fast alle, die eben gesprochen haben, waren bei der Eröffnungsfeier anwesend.
Zweiter Teil. Der Hessische Landtag kann auch in einem anderen Zusammenhang auf sich selbst stolz sein. Es ist gerade einmal acht Jahre her, dass aufgrund der Änderungen im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für den Vollzug auf die Länder und damit auf uns, den Hessischen Landtag, übertragen worden ist – eine wertfreie Formulierung. Wir haben es in dieser Zeit geschafft, mehrere Gesetzesvorhaben vorzubereiten, hier einzubringen, zu diskutieren und dann zu verabschieden. Ich erinnere daran, dass wir das Hessische Strafvollzugsgesetz, das Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das Jugendstrafvollzugsgesetz und vor wenigen Monaten auch das Sicherungsverwahrungsgesetz hier abgearbeitet haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war ein Gesetzgebungsfeld, das bisher für das Land Hessen vollkommen neu war, weil, wie gesagt, die Kompetenz vorher beim Bund war. Die Verwaltung, das Parlament, die Regierung, wir alle haben es geschafft, nicht nur Gesetze zu verabschieden, sondern gerade bei der Diskussion um das Sicherungsverwahrungsgesetz haben wir so viel Lob von anderen Bundesländern, von Fachleuten bekommen, dass wir stolz sagen können: Hier haben wir offensichtlich sehr qualifiziert gearbeitet. Wir haben die Probleme, die man in einem Gesetz regeln muss, geregelt und die Dinge, die man nicht in einen Gesetzentwurf hineinbringen soll, nicht hineingebracht.
Das heißt, man braucht immer ein bisschen Zeit und Ruhe, um so etwas vorzubereiten. Ich habe im Landtagswahlkampf 2008 von Frau Kollegin Ypsilanti gelernt, dass einer ihrer Großeltern die Suppe immer Kloß nach Kloß auslöffeln würde. So wollen wir das auch bei diesem Thema haben. Wir wollen Kloß nach Kloß arbeiten.
Deshalb ja, wir brauchen ein Jugendarrestvollzugsgesetz. Wir brauchen es aber nicht dringlich. Im Gegensatz zu den anderen Themen, wo wir eine rechtliche Grundlage im Landesrecht schaffen mussten, gibt es eine Grundlage für den Jugendarrest in § 90 JGG, sodass wir hier nicht unter einem Zeitdruck stehen. Aber wir müssen es machen. Wir wollen es machen, aber dann müssen wir zwei Dinge beachten.
Das eine sind die Absprachen zwischen den Bundesländern, die noch nicht fertig sind, und das Zweite ist die Gesetzgebung, die sich im Bund – das Thema Warnschuss ist hier schon dreimal angesprochen worden – in den letzten eineinhalb Jahren verändert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher empfehle ich uns allen, dass wir die Arbeit für ein Jugendarrestvollzugsgesetz in die nächste Legislaturperiode verlegen. Aber natürlich wird die Landesregierung nicht nur an der Sitzung des Rechtsausschusses am heutigen Abend, sondern auch an der Anhörung teilnehmen und dazu mit großem Interesse und hoffentlich auch Wissen beitragen. – Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung durchgeführt, und ich stelle fest, dass wir den Gesetzent
wurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung federführend an den Rechtsausschuss und beteiligt an den Unterausschuss Justizvollzug überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Diese beiden Ausschüsse werden im Anschluss an diese Sitzung in Raum 501 A tagen, um zu beraten, was zu beraten ist.
Das kann ich Ihnen jetzt mitteilen, weil kein Tagesordnungspunkt mehr für heute Abend vorliegt. Wir haben 18:26 Uhr. Ich darf Sie für heute Abend entlassen mit der
Ich weise noch darauf hin, dass wir einen parlamentarischen Abend der Ingenieurkammer Hessen im Hause haben. Er sei Ihnen zum Besuch empfohlen. Tschüss.