Diese Regierung hat Hessen stark und zukunftsfest gemacht, das wird auch so bleiben. – Herzlich Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bellino, Ihren Worten entnehme ich, dass der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN völlig überflüssig ist. Ihren Worten entnehme ich, dass alles falsch ist, was in dem Antrag steht. Die einzige Frage, die Sie nicht beantwortet haben, ist, warum Sie bei den Umfragen eher schlecht abschneiden.
Herr Kollege Bauer, Sie gewinnen Wahlen. – Machen Sie nur weiter so, nehmen Sie die Realität weiterhin nicht wahr. Auch das ist eine Erkenntnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU regiert seit 1999, fünf Jahre lang mit absoluter Mehrheit, die restliche Zeit war die FDP dabei. Was ist der Kern oder das
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wortbruch gab es 2008 mit Ypsilanti!)
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Die SPD ist Erfinder des Wortbruchs!)
Diese Regierung steht für gebrochene Wahlversprechen. Was hat der damalige Ministerpräsident Koch 2003 gegenüber den Bediensteten des öffentlichen Dienstes gesagt: Es wird keine weiteren Sonderopfer geben. – Wenn es um Besoldungserhöhungen ging, wurden die Beamten abgekoppelt. Wenn es darum ging, Tarifverträge nicht umzusetzen, war Hessen spitze.
Meine sehr verehren Damen und Herren, was ist falsch an dem Antrag der GRÜNEN? Beginnen wir mit dem Thema Nachtflugverbot. Ja, die SPD – das sehen andere kritisch – war für den Ausbau des Flughafens. Sie war aber für eine konsequente Umsetzung des Mediationsergebnisses, d. h. Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr.
Sie haben es gebrochen, weil Sie angeblich Rechtssicherheit herstellen wollten. Die Landesregierung muss gegen ihre eigene Planfeststellung klagen, um Rechtssicherheit herstellen zu können. Was für ein absurdes Theater, das die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern zumutet.
Diese Landesregierung – in der Tat, in den Ministerien gibt es viele Juristen – ist wenig erfolgreich bei Gerichtsauseinandersetzungen. Jetzt wird Herr Wintermeyer wieder sagen – das hat er bei anderer Gelegenheit schon getan –: Wir haben aber bei anderer Gelegenheit gewonnen. – Herr Wintermeyer, das mögen Nebensächlichkeiten gewesen sein. In zentralen politischen Fragen haben Sie verloren.
Nehmen wir das Beispiel Mindestverordnung. Jetzt tun Sie so und sagen, Sie geben 424 Millionen € für die Kinderbetreuung aus. Davon sind 10 % originäre Landesmittel aus dem Landeshaushalt, also 40 Millionen €. Der Rest sind ei
gentlich Steuergelder, die den Kommunen zustehen, Bundeszuweisungen und das, was Ihnen der Staatsgerichtshof ins Gesetz geschrieben hat: Wenn Sie den Kommunen mehr Leistungen auferlegen, müssen Sie das finanziell ausgleichen.
Sie wurden vom Staatsgerichtshof dazu gezwungen. Das ist keine Ruhmestat dieser Landesregierung. Deswegen ist der Vorwurf, der hier erhoben wird, völlig richtig.
Diese Landesregierung kann keine Personalentscheidungen vernünftig durchbringen. Wir haben zurzeit das Verfahren zur Besetzung der Bereitschaftspolizei laufen. Der Innenminister ist jetzt nicht da. Wir sind gespannt, wann die Nachfolge von Herrn Langecker, der schon seit Monaten ausgeschieden ist, geregelt wird. Diese Landesregierung ist nicht in der Lage, Verfahren so durchzusetzen und zu gestalten, dass sie Recht und Gesetz entsprechen. Das ist eigentlich in einem Rechtsstaat eher eine Banalität. Aber dazu sind Sie nicht in der Lage.
Der damals unterlegene Bewerber klagt auf Schadenersatz in einem zivilrechtlichen Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden. Wenn das Land Hessen zu Geldzahlungen verurteilt werden sollte, wird sich die Frage der Amtshaftung an die Herren Rhein und Bouffier stellen. Das werden wir sehr genau verfolgen. – So viel zu dem Thema, wer sich an Recht und Gesetz hält. Diese Landesregierung jedenfalls nicht.
Nehmen wir einmal den Fall Bergstedt. Jetzt kann man sagen, es handelt sich um eine eher schwierige Person, man kann auch sagen, sie nervt. Aber das Wesen eines Rechtsstaats ist, dass für alle Bürgerinnen und Bürger Recht und Gesetz gilt.
Diese Person ist unrechtmäßigerweise vier Tage lang in Unterbindungsgewahrsam genommen worden. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts gibt es dazu. Dazu gibt es aber bis heute noch nicht einmal eine Entschuldigung des Innenministers. So kann man mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht umgehen.
Nehmen wir das Beispiel Biblis. Es ist eben angesprochen worden, und es wird langsam albern. Da stellt sich Kollege Bellino hin und sagt, Rot-Grün sei gegen den Ausstieg aus der Atomenergie. Das ist schon putzig. Herr Kollege Bellino, wir sind dagegen, dass Sie noch nicht einmal die einfachsten Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes anwenden können, indem die Frau Umweltministerin noch nicht einmal eine Anhörung durchführt.
Da kann man kurze Fristsetzungen machen. Jetzt droht dem Land Hessen eine Klage über 190 Millionen €. Was am Schluss rauskommt, wissen wir nicht. Allein dieser Vorgang ist schon abenteuerlich. Was haben Sie für Berater? Sie beherrschen noch nicht einmal die einfachsten
Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das lernen Inspektorenanwärter im ersten Semester an der Verwaltungsfachhochschule. Frau Ministerin, vielleicht sollten Sie einmal einen Kurs belegen, um sich Sachkenntnis anzueignen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Landesregierung kann es nicht. Nehmen wir das Beispiel Minderheitenrechte. Zwei Untersuchungsausschüsse wurden durch diese Landesregierung veranlasst. Dabei werden Rechte der Minderheit mit Füßen getreten. Das passiert sogar mit Ansage. Wir haben Sie darauf hingewiesen. Im Steuerfahnderausschuss sollten nicht die Fehler der Landesregierung kontrolliert werden, sondern man wollte die Abgeordneten überwachen. Wir sind froh, dass der Staatsgerichtshof solchen Machenschaften einen Riegel vorgeschoben hat.
Auch im zweiten Verfahren – Besetzung der Leitung der Bereitschaftspolizei – mussten Rechte der Opposition, in dem Fall, dass man Zeugen zweimal vernehmen kann, erst erstritten werden. Das sind normalerweise Selbstverständlichkeiten, nicht so bei CDU und FDP. Auch im Untersuchungsausschuss wurden die Rechte der Minderheit mit Füßen getreten. Meine Damen und Herren, das kostet Geld. Verlorene Prozesse, das zahlen alle Steuerzahler. Eigentlich müssten das die schlauen Strategen von CDU und FDP aus der Parteikasse zahlen. Leider zahlen es wir alle – als hessische Steuerzahler.
Herr Bellino, was ist falsch an dem Antrag der GRÜNEN? Welche Fakten, die hier aufgeführt sind, sind falsch? Kein einziges Faktum, das in dem Antrag steht, ist von Ihnen widerlegt worden. Das wird schlechterdings auch nicht gehen, weil alle Punkte wahr sind. Nein, diese Landesregierung steht für Wortbruch, sie steht für Verstöße gegen Recht und Gesetz. Diese Landesregierung steht für Vetternwirtschaft, wenn es darum geht, treue Parteigänger zu versorgen. Das beste Beispiel dafür ist die Einrichtung eines Landesschulamts, einer Behörde, die keiner braucht. Aber die letzte FDP-Frau und der letzte FDP-Mann ohne Parteibuch muss noch versorgt werden, damit sie bzw. er in die FDP eintreten kann.
Die Bilanz nach fast 15 Jahren CDU- und CDU/FDP-Regierung lautet eigentlich immer noch so wie am Anfang: Mehrheit ist Wahrheit. – Das ist Ihr Credo, egal, was andere denken.
Herr Bellino, ein Satz, den Sie am Schluss gesagt haben, war richtig. Sie haben gesagt: Es ist Zeit für eine neue Opposition.
(Holger Bellino (CDU): Das haben Sie aber falsch verstanden! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sie haben nicht sinnerfassend zugehört!)
Nein, ich habe das genau richtig ausgelegt. – Da wir den Eindruck haben, dass auch die Menschen in Hessen das möglicherweise so sehen, sage ich Ihnen – so war Ihre Rede ja auch angelegt –: Sie sind schon in der Opposition, denn wir von Rot-Grün machen Gesetzesinitiativen, machen Gesetzentwürfe mit Anregungen an diese Regierung.