Wir wollen in zwei Minuten wenige Fakten kurz ansprechen. Erster Punkt. Der Ablauf war folgendermaßen: Es wurde versprochen, es werde keinen Ausbau ohne Nachtflugverbot geben. Dann gab es, der Luftverkehrswirtschaft zuliebe, seitens der Regierung eine vorsätzliche Falschinterpretation von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts. Dort hieß es, aus den Berlin-Entscheidungen müsse abgeleitet werden, dass doch Nachtflüge durchgeführt werden. Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht – genau dasselbe – Ihnen letztes Jahr deutlich gemacht, was für ein Unsinn das ist; ich sage es einmal mit meinen Worten. Natürlich muss das Nachtflugverbot in der vorgesehenen Mediationsnacht durchgesetzt werden.
Zweiter Punkt. Herr Kollege Noll, Sie sagen, es gebe keine Nachtflüge. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass selbst nach dem Gerichtsurteil jede Nacht im Durchschnitt 133 Nachtflüge erlaubt sind. Nachtflüge sind diejenigen, die in der gesetzlichen Nacht stattfinden und daher die Menschen am Schlafen hindern.
Ihr Problem ist, dass Sie das nicht wahrhaben wollen. Übrigens, Herr Kollege Noll, sind Sie damit noch hinter Herrn Staatsminister Boddenberg zurückgefallen. Der hat immerhin kürzlich öffentlich zugegeben, dass das Verfahren in Leipzig doch gewisse Irritationen hervorgerufen habe. „Irritationen“ ist eine schöne Umschreibung der Politiker da
für, dass sie Wortbruch begangen haben. Das ist genau die richtige Bezeichnung für das, was Sie gemacht haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kaufmann, auch Ihre wiederholte Darstellung macht es nicht besser. In Deutschland wird nicht jeden Tag ein Flughafen gebaut, sodass man sich naturgemäß auf das beziehen muss, was in anderen Fällen die Grundlage einer Entscheidung war. Da es bisher eine entsprechende Rechtsprechung gab, musste das Wirtschaftsministerium davon ausgehen, dass ein totales Nachtflugverbot nicht rechtens ist. Dies war die Grundlage der Genehmigung.
Dass aber diese Landesregierung von Anfang an das Ziel „null Nachtflüge“ verfolgt hat, geht aus allem hervor, was sie zu diesem Thema veröffentlicht hat, und aus dem, was der Wirtschaftsminister immer wieder dargelegt hat. Die einzige Möglichkeit, um das für diesen Flughafen rechtssicher festzustellen, war, es zu einem Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht kommen zu lassen. Genau das hat die Landesregierung betrieben.
Sie ist in ihrer Haltung, in der Mediationsnacht keine Nachtflüge zuzulassen, rechtssicher bestätigt worden. Ohne dieses Verfahren wäre das niemals möglich gewesen. Herr Kaufmann, das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen, auch wenn Sie hier immer wieder versuchen, den Sachverhalt anders darzustellen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Quatsch!)
Schönen Dank, Herr Kollege Noll. – Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Wintermeyer das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man merkt, es ist Wahlkampf. Die Chefstrategen der Opposition haben in den letzten Wochen anscheinend ihre Taktik geändert. Wurde die Landesregierung monatelang wegen angeblichen Stillstands oder gar wegen Ideenlosigkeit kritisiert,
satteln Sie mit Ihrem erneuten Schaufensterantrag jetzt um und werfen uns fehlerhafte Entscheidungen vor.
Meine Damen und Herren, es ist Wahlkampf. Fakt ist, dass die Landesregierung im Interesse der Menschen entscheidet und handelt – vielleicht mit einer Geschwindigkeit, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, strapaziert. Wir machen eine deutlich solidere Politik, als Sie glauben machen wollen. In der vorvergangenen Woche haben wir ein Sonderprogramm für den Wohnungsbau auf den Weg gebracht, damit bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Wir haben mit den Änderungen am Kinderförderungsgesetz auf Besorgnisse und Wünsche der Eltern verantwortungsvoll reagiert.
Wir haben die Zahl der Studienplätze, die an den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen bis 2015 geschaffen werden, um rund 15.000 gegenüber der bisherigen Planung erhöht. Wir haben die Ersatzschulfinanzierung zukunftsweisend angepackt, und wir haben mit dem Beschluss über die Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes einen weiteren Startknopf für neue Investitionen gedrückt.
Meine Damen und Herren, das sind die Entscheidungen, die wir treffen. Es mag Ihnen nicht passen; sie mögen für Sie falsch oder unzureichend sein – wofür auch immer Sie sie halten. Fakt ist, wir handeln, und das mit Volldampf; denn Hessen hat als ein starkes Land auch eine starke Regierung.
(Beifall bei der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Wahlkampf ist sie stark!)
Herr Wagner, Sie brauchen nicht zu glauben, dass Sie allein Wahlkampf machen und wir die Schnauze halten. Wir gehen darauf ein. Die Regierung wird auf die Worte, die Sie im Hessischen Landtag verwenden, genau so reagieren, wie Sie das uns gegenüber tun.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zurufe von der CDU)
Lieber Herr Wagner, seien Sie froh, dass wir nicht mit den Worten reagieren, die Sie uns an den Kopf werfen. Das wäre nämlich nach unserer Auffassung unparlamentarisch.
Ja, es wird immer Streit und Auseinandersetzungen in der Sache geben. Das ist auch Teil unserer Demokratie. Wenn Gerichte Entscheidungen treffen oder zur sachgemäßen Überprüfung herangezogen werden, wenn der Rechtsweg, von wem auch immer, beschritten wird, dann ist das zunächst einmal sehr wichtig für die Funktionsfähigkeit unserer Gewaltenteilung und damit für die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats. Was Sie hier skandalisieren wollen, ist in Wirklichkeit, von welcher Seite auch immer, ein gutes Recht. Mit der Auflistung im vorliegenden Antrag der GRÜNEN, von der sich Teile ohnehin erledigt haben oder falsch sind,
wollen Sie ganz bewusst ein Bild der Skandalisierung zimmern, das genauso in sich zusammenfallen wird wie die vielen Schaufensteranträge aus der Vergangenheit, die Sie immer und immer wieder aufgekocht haben.
aber an dem Urteil bestehen grundlegende Zweifel. Ich verweise auf die Debatten im Hause, die Ihnen, wenn Sie zugehört haben, bekannt sein sollten. Daher wurde von unserer Umweltministerin richtigerweise Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Anders, als es hier dargelegt wird, gibt es bisher keine Klage auf Schadenersatz durch RWE.
Zweitens. Die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Nordwestbahn hat der VGH im Wesentlichen abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgte durch das Land, um höchstrichterlich bestätigen zu lassen, dass ein weitgehendes Nachtflugverbot verhängt werden dürfte. Aus den Urteilsgründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich jetzt, Gott sei Dank, rechtssichere Maßnahmen zur Umsetzung des Nachtflugverbots. Vor dem Ausbau – ich darf noch einmal daran erinnern, der Kollege Noll hat das schon getan – gab es zwischen 23 und 5 Uhr, der sogenannten Mediationsnacht, bis zu 70 Nachtflüge. Herr Kaufmann, wir haben damals auch nicht vorsätzlich, wie Sie das sagen, falsch interpretiert – das muss ich ausdrücklich zurückweisen –, sondern auf der Basis von zwei Gutachten gehandelt.
Drittens. Die Behauptung, das Land sei vom Staatsgerichtshof veranlasst worden, die Kinderbetreuung zu finanzieren, ist falsch. Die Klagen der Kommunen gegen die Mindestverordnung wurden zurückgewiesen. Lesen Sie das Urteil. Auf die Frage der Konnexität kam es bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nämlich nicht an. Aber wir, das Land, haben im Interesse der Kommunen die rechtlich unverbindlichen Hinweise des Staatsgerichtshofs dennoch umgesetzt.
Viertens. Zur Einrichtung von Umweltzonen in Wiesbaden und Darmstadt liegt, anders als von Ihnen, Herr Wagner, unterstellt, kein einziges rechtskräftiges Urteil vor.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Natürlich! – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Der Rechtsstreit ist in beiden Fällen für erledigt erklärt worden. In der Sache ging es auch nicht um die Frage, lieber Herr Wagner, ob Umweltzonen eingerichtet werden müssen, sondern um die Frage, wer dieses Recht einklagen kann, einzelne Bürger oder Verbände.
Fünftens. Anders als behauptet wurde die Privatisierung des Uniklinikums Gießen-Marburg ausdrücklich nicht als rechtswidrig eingestuft.
Soweit der Übergang der Arbeitsverhältnisse des nicht wissenschaftlichen Personals, Frau Fuhrmann, durch das Bundesverfassungsgericht für unwirksam gehalten wurde,
hatten zuvor das Landesarbeitsgericht und in 13 Urteilen das Bundesarbeitsgericht keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Stümperhaftes Verhalten würden Sie daher nicht nur der Landesregierung, sondern auch den Gerichten vorwerfen, nämlich dem Landesarbeitsgericht und in 13 Fällen dem Bundesarbeitsgericht, die die bisherige Auffassung der Landesregierung in jedem Fall gutgeheißen haben. Dann wünsche ich Ihnen gute Verrichtung.