Alexander Noll
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte am Anfang einmal mit einem Märchen aufräumen, das Sie immer wieder in die Welt setzen. Das ist das Märchen von der immer weiter auseinanderklaffenden Einkommensschere.
Das Märchen ist inzwischen abgeräumt. Das wissen Sie, wenn Sie „Die Welt“ vom 15. Mai 2013 gelesen haben. Da wird über den Inhalt einer entsprechenden Studie der OECD berichtet. Darin wird gerade Deutschland bescheinigt, dass diese Schere nicht weiter auseinandergeht, sondern dass sie sich wieder schließt. Ich will Ihnen das kurz zitieren:
In der Krise sind Ungleichheit und Armut in den meisten Staaten gewachsen – aber nicht in Deutschland. Hier sind die Einkommen sogar noch gestiegen. Am besten kamen die Rentner durch die Rezession.
Herr Kollege, das ist ganz aktuell. Es ist nicht so, dass das eine Studie wäre, die sich mit Dingen und Zahlen befasst, die vor 20 Jahren der Fall waren. Nein, nein, ganz aktuell.
Dann geht es weiter, ganz allgemein gesprochen:
Die Ärmeren wurden von der Krise härter getroffen als reichere Haushalte. In 21 von 33 Ländern verlief die Einkommensentwicklung für die 10 % der Bestverdienenden besser als für die 10 % mit dem geringsten Einkommen. Eine Ausnahme bildete auch hier Deutschland: Das Haushaltseinkommen stieg sowohl für Gut- als auch für Geringverdiener.
Hören Sie also doch mit dem Märchen auf, dass sich die Einkommensschere in Deutschland immer weiter spreizt.
Im Gegenteil, die Politik von CDU und FDP auf Bundund Landesebene hat dafür gesorgt, dass genau der gegenteilige Effekt eingetreten ist.
Ich sage Ihnen einmal: Die OECD vergleicht die Länder untereinander. Sie hat hier mit Sicherheit valide Zahlen als Grundlage genommen, um dies mitzuteilen. Wir haben auch die Zahlen aus anderen Ländern. Es ist nur das Problem: Sie wollen das nicht hören. Denn ansonsten müssten Sie von Ihrer Ideologie Abschied nehmen.
Auch die Situation in Deutschland hat sich deutlich verändert. Seit dem Jahr 2006 brauchen in diesem Land immer weniger Menschen Unterstützung. Die Arbeitslosenquote ist von 11,7 % im Bund im Jahr 2005 – das letzte rot-grüne Jahr – auf nunmehr 6,8 % mit immer weiter fallender Tendenz gesunken.
Die Zahl der Erwerbstätigen ist, auch in Hessen, auf dem Höchststand. Die Reallöhne steigen seit drei Jahren wieder. Welches Bild also zeichnen Sie eigentlich von diesem Land – obwohl doch die Fakten eine ganz andere Sprache sprechen?
Dann einmal zum Thema Verteilung. Wie sieht denn die Verteilung aus? Wer trägt denn tatsächlich zu den Leistungen dieses Staates bei? Wer finanziert eigentlich diesen Staat?
Die Einkommensteuer ist letztendlich ein Umverteilungsmechanismus für die Vermögen, die in unterschiedlichen Bereichen erworben werden. Das obere 1 % der Steuerpflichtigen ist für 20 % des Steueraufkommens verantwortlich.
Die oberen 10 % bringen insgesamt 55 % des Steueraufkommens auf, während die unteren 50 % der Einkommensbezieher noch nicht einmal 10 % der Einkommensteuer beibringen, weil ein ganz großer Teil gar keine Steuern zahlt.
Das ist doch die Realität. Woher wollen Sie denn die Idee nehmen, man müsste an dieser Schraube umverteilen? Die Leistungsträger in dieser Gesellschaft – die sicherlich hohe Einkommen haben und auch hohe Vermögen erwirtschaften –
tragen im Wesentlichen zur Finanzierung dieser Gesellschaft bei: für Bildung, Arbeitsplätze usw.
In diesem Land haben wir doch eine ganze Menge getan. Der Kollege Pentz hat es doch aufgezählt.
Die Universitäten sind mit dem größten Etat ausgestattet, den es in diesem Land jemals dafür gab. Wir haben 2.500 neue Lehrerstellen geschaffen. Die Förderung von Kindertagesstätten ist auf einem so hohen Level, wie es ihn noch nie in diesem Lande gab. Zeichnen Sie hier doch kein Armutsbild, kein Bild, als ob dieses Land seine Verpflichtungen nicht finanziere.
Wenn Sie über Umverteilung reden, dann sollten Sie sich einmal mit den Dingen befassen, die Sie stützen. Wissen Sie, was Umverteilung ist, von unten nach oben? Darüber haben wir gerade geredet; z. B. das EEG, das Sie so hoch schätzen und das von den GRÜNEN so fleißig unterstützt wird, ist doch eine Riesenumverteilungsmaschinerie von unten nach oben. Diese Ökoumlage zahlen alle: Rentner, Geringverdiener, sogar Sozialhilfeempfänger.
Aus dieser Umlage werden dann jenen Gutverdienern, teilweise aus dem spießbürgerlichen Bereich mit grünem Wählerhintergrund,
Anlagen finanziert. Meine Damen und Herren, das nenne ich Umverteilung von unten nach oben. Warum sagen Sie denn überhaupt nichts dazu?
Ihre Pläne zur Einführung einer Bürgerversicherung – wissen Sie, was die bedeuten? Das bedeutet Umverteilung, Umverteilung von Menschen, die sich in Arbeitskraft und Arbeitsplätzen
befinden, in die Arbeitslosigkeit. Das gefährdet 100.000 Arbeitsplätze. Das sind Umverteilungen, um die Sie sich kümmern müssten – aber nicht um die Bereiche, die in unserem Land gut finanziert werden.
Ich sage Ihnen: Dieses Land ist gut aufgestellt. Überlegen Sie sich, wie die Erträge der öffentlichen Hand aussehen. Warum reden Sie eigentlich in Anbetracht Ihrer Steuererhöhungspläne nicht einmal darüber, dass beispielsweise im Jahre 2012 die Einnahmen der öffentlichen Kassen – also Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungen – höher waren als die Ausgaben, die geleistet worden sind?
Das heißt doch, in diesen Bereichen ist auskömmlich Geld vorhanden. Letztendlich ist es eine Frage, wie mit den Ausgaben umgegangen wird.
Darüber reden Sie gar nicht. Sie beklagen die Ausstattung der Kommunen.
Nein. – Derzeit haben wir die höchste Finanzausstattung der Kommunen überhaupt. Wir haben den höchsten Kommunalen Finanzausgleich. Wir haben die höchsten Steuereinnahmen.
Wir haben dafür gesorgt, dass die finanzschwachen Kommunen, denen das Wasser wirklich bis zum Hals steht, über den Schutzschirm eine Möglichkeit erhalten, sich aus ihrem Finanzdilemma zu befreien – allerdings auf der Grundlage Hilfe zur Selbsthilfe. Das verschweigen Sie.
Wenn Sie die Stimmen hören, beispielsweise von unserem SPD-Landrat Pipa aus dem Main-Kinzig-Kreis, dem per
sönlichen Freund von Herrn Rudolph und mir, dann spricht der doch eine ganz andere Sprache, als Sie hier als Bild stellen wollen.
Er sagt Ihnen klipp und klar, dass die Teilnahme am Schutzschirm – – Bitte?
Wir reden über Freundschaften, Herr Rudolph und ich, und nicht über Demonstrationen.
Herr Pipa hat klar und deutlich gesagt, wie großartig die Segnungen dieses Schutzschirmes waren – allein für die Finanzen des Main-Kinzig-Kreises, sodass in allerkürzester Zeit der Main-Kinzig-Kreis einen ausgeglichenen Kreishaushalt vorlegen wird.
Meine Damen und Herren, das nennen Sie notleidend? Sie stellen ein Bild, das es gar nicht gibt. Diesem Land geht es gut. Ein Riesenanteil der Bevölkerung fühlt das so und lebt gerne in diesem Land. Woran gibt es da etwas zu ändern?
Wir arbeiten daran, dass dies auch in den nächsten fünf Jahren so weitergehen wird. Dafür treten wir an. Die Umfragen zeigen, dass die Bevölkerung immer mehr merkt, dass Schwarz-Gelb gute Jahre bereitet. Wir arbeiten daran, dass das auch so bleibt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Blechschmidt hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht, dass es auch für die FDP wichtig ist, Transparenz in diesem Bereich zu schaffen.
Er hat auch angekündigt, dass wir das Ergebnis der dazugehörigen Anhörung abwarten. Diese Anhörung ist erfolgt, und sie hat Erkenntnisse gebracht, die uns dazu bewegen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Ich will zwei wesentliche Dinge vortragen. Einerseits hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, wie mein Vorredner bereits mitgeteilt hat, erhebliche Bedenken geäußert. Mich wundert, dass die GRÜNEN diese Bedenken nicht aufgegriffen haben. Ich darf aus dem Schreiben des Datenschutzbeauftragten vom 13.08.2013 zitieren:
Der Gesetzentwurf trifft mit der Namensnennung und der vorgesehenen detaillierten Veröffentlichung der Bezüge Regelungen, die einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Bei der Schwere dieses Eingriffs ist es besonders wichtig, dass Unklarheiten in der Auslegung des Gesetzes auf ein Minimum reduziert werden.
Es heißt weiter:
Im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs stellt sich grundsätzlich die Frage, ob in jedem Fall eine Namensnennung angemessen ist. Aus meiner Sicht ist es schwierig, eine pauschale Regelung ohne Abstufung und Ausnahme zu treffen. Ein Vorstandsvorsitzender der Bahn AG ist mit einem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke nicht ohne Weiteres vergleichbar. Des Weiteren stellt sich auch die Frage, ob der vorgesehen Umfang der Bekanntgabe der Vergütung nicht dergestalt differenziert werden müsste, dass nur einzelne Elemente der Vergütung einer öffentlichen Kontrolle bedürfen, z. B. Bezüge aus jeglicher Nebentätigkeit.
Das war die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. In der Diskussion im Ausschuss haben Sie zu diesem Thema leider nichts gesagt.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung angekündigt hat, dass sie für ihren Bereich diesen Public Corporate Governance Kodex erarbeitet.
War das jetzt wichtig, oder war das nur Polemik?
Inzwischen gibt es Erfahrungen der Bundesregierung, die 2009 diesen Kodex auf Bundesebene eingeführt hat. In der Stellungnahme des Finanzministers heißt es:
Auf Bundesebene haben diese Regelungen des Public Corporate Governance Kodex zu einer fast flächendeckenden Offenlegung der Gehälter geführt. Nur bei einer einzigen Mehrheitsbeteiligung verhindert die Weigerung der Geschäftsführer zurzeit noch aufgrund entgegenstehender vertraglicher Regelungen die individualisierte Offenlegung. Die Gesamtvergütung wird bereits veröffentlicht.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz braucht man nur, wenn der Zweck nicht durch andere Mittel geregelt werden kann. Da dieser Kodex erarbeitet wird und auch zum Bestandteil der Handlungen der Hessischen Landesregierung werden soll, werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht zustimmen. Mit diesem Kodex wird geregelt, was von anderer Seite, auch von den GRÜNEN, als Regelungsbedarf anerkannt worden ist. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, verehrter Herr Kollege Rudolph, ich kann Ihre Temperaturempfindungen schon verstehen – wenn man in den Keller fährt, bekommt man kalte Füße; das ist leider so. Aus diesem Grunde mag es an etwas anderem liegen.
Ich kann Ihre Verärgerung ja verstehen.
Ich kann Ihren Humor ja verstehen. Ich weiß nur nicht, warum Sie sich ausgerechnet dabei ärgern; denn im Augenblick sind die Trends ja umgekehrt: Sie fahren runter, wir fahren hoch. Das ist ein Aspekt, den man festhalten kann.
Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben in Ihrem Antrag recht: Natürlich ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt. Ich glaube, darüber gibt es in diesem Hause auch keinen Dissens. In Ihrem 100-Tage-Programm schreiben Sie markig davon, null Toleranz gegenüber Steuerflucht und Steuerumgehung zum Markenzeichen der nächsten Landesregierung zu machen, indem Sie auf bessere Gesetze dringen und mehr Steuerfahnder einstellen wollen.
Dann lese ich in der „Welt“ vom 28. April 2013:
Peer Steinbrücks Riesen-Steuerschlupfloch – Mit einem Aktientrick sollen sich deutsche Banken und Investoren Milliarden-Steuergutschriften erschlichen haben. Möglich gemacht hat das der selbst ernannte Steuerbetrugsbekämpfer Peer Steinbrück.
Dessen Finanzberater Sie sind. Weiter heißt es dort:
Gewaltiger Schaden für den Fiskus – Der Schaden für den Steuerzahler durch die Tricks der Finanzinvestoren ist gewaltig. Finanzbehörden und Branchenkennern zufolge könnten die Steuerausfälle bis zu 12 Milliarden € betragen. „Das ist wahrscheinlich einer der größten Steuerskandale überhaupt“, …
Ja, dies ist erst unter der schwarz-gelben Bundesregierung abgeschafft worden.
Ihr Finanzminister hat das nicht für nötig gehalten.
Ein Fehler in der Gesetzgebung Ihres ehemaligen Bundesfinanzministers führt dazu, dass das Land Steuerausfälle und -schäden von 12 Milliarden € erleidet. Dann reden Sie davon, dass Sie sich aufmachen, bessere Gesetze zu formulieren? Herr Schäfer-Gümbel, in Anbetracht eines solchen Tatbestands muss man das eher als Drohung denn als Aussicht auf bessere Zeiten empfinden.
Sie stellen sich hierhin und kritisieren die Landesregierung. Sie kündigen an, was Sie alles machen wollen. Diese Landesregierung hat aber eine ganze Menge für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung getan und ist weiterhin in Aktion, was diese Frage betrifft.
Die Landesregierung hat im April einen weiteren Baustein zu diesem Thema gesetzt, indem das Fünf-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität vorgestellt worden ist. Die Landesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet wird. Es waren doch Sie und Ihre grünen Kollegen, die dies im Bundesrat verhindert und damit die Schließung von Steuerschlupflöchern unterbunden haben, meine Damen und Herren.
Und da stellen Sie sich hierher und machen sich angeblich auf den Weg für eine bessere Steuergesetzgebung in dem Sinne, Steuerhinterziehung zu verhindern.
Wir sind doch schon auf dem Weg, in diesem Jahr fängt es an: 105 zusätzliche Betriebsprüfer und Steuerfahnder werden eingestellt. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist doch längst auf den Weg gebracht. In Frankfurt haben wir zudem eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität eingerichtet, die erhebliche Erfolge vorzuweisen hat. Das alles verschweigen Sie in Ihrer Darstellung und unterstellen, die Landesregierung würde nichts in dieser Sache unternehmen.
Die Aktivitäten dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft beispielsweise haben mehrere Hundert Millionen Euro für das Land generiert. Steuerbetrüger werden in diesem Land bekämpft und auch bestraft.
Was machen Sie? Sie verhindern beispielsweise auf Bundesebene aus fadenscheinigen Überlegungen heraus das Steuerabkommen mit der Schweiz.
Das verhindert, dass das Land Hessen jährlich Gelder im zweistelligen Millionenbereich einnehmen kann. Es hat verhindert, dass bis zu 700 Millionen € allein in die Kassen des Landes fließen.
Selbst wenn Sie durch Ihre parteipolitische Brille diese Entscheidung noch feiern, sehen andere das ganz anders. Dazu titelt das „Handelsblatt“ vom 2. September 2013:
Österreich bekommt Geldregen aus der Schweiz. Deutschland hat ein Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt – die Österreicher willigten ein. Nun bekommen sie rund 255 Millionen € überwiesen. Deutschland dagegen steht mit leeren Händen da.
Das ist Ihre Politik, Steuerhinterziehung zu verhindern. Sie verhindern nicht nur, dass Gelder in die Kasse kommen, Sie verhindern auch, dass es klare Regelungen gibt, mit denen wir an Vermögen, die im Ausland gebunkert werden, herankommen. Ja, es wäre durchaus so gewesen, dass der Fall Hoeneß in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden wäre. Aber was haben wir denn dadurch gewonnen? Wir haben nichts gewonnen. Mit dem Steuerabkommen hätten wir alle Vermögen, die in der Schweiz gelagert und dem Fiskus verheimlich werden, erfassen und damit diese Steuergelder in die Kassen von Bund und Land spülen können.
Das haben Sie durch Ihr Verhalten verhindert. Aber dann stellen Sie sich hierhin und feiern sich als die Retter des Landes. Sie feiern sich als diejenigen, die als Einzige das Thema Steuerhinterziehung bearbeiten und für bessere Zeiten stehen – Steinbrück lässt grüßen.
Sie haben gelacht, als CDU und FDP ihren Dringlichen Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht haben.
Dieser Antrag zeigt sehr deutlich, was Sie mit Ihrem Antrag zu verschleiern versuchen. Das Verhalten der SPD macht es doch notwendig, dass man wieder darauf aufmerksam macht, was Sie mit Ihrem Programm im Falle einer Regierungsübernahme, wozu es nicht kommen wird, an die Bevölkerung herantragen:
Steuererhöhungen in riesigem Ausmaß, die noch durch das verstärkt werden, was Ihr anvisierter Koalitionspartner mit plant. Das ist eine Vermögensteuer, eine Vermögensabgabe, die einen empfindlichen Einschnitt in das mittelständische Gewerbe darstellen wird, die sich auf alle Teile der Bevölkerung auswirken wird,
weil das, was dort genommen wird, selbstverständlich über Preise und über das weitergegeben wird, was aus diesem Gewerbe generiert wird. Das verschweigen Sie den Menschen. Allein das Thema Bürgerversicherung, wo Sie sich feiern – –
Schauen Sie, wenn Sie Vermögensteuer zahlen oder eine Vermögensabgabe leisten müssen, und Sie haben Ihr Vermögen in Maschinen usw. gebunden, dann können Sie dies nur über Erträge generieren, die Sie doppelt besteuern mit Einkommensteuer und der Abgabe. Was glauben Sie, was die Unternehmen machen werden? Die werden doch nicht darauf sitzen bleiben. Das geht weiter über Mieten, über Preise usw. Herr Schmitt, in welcher Welt leben Sie, dass Sie solche weltfremden Überzeugungen mit sich herumtragen? Das müssen Sie der Bevölkerung aber auch sagen.
Nein, Sie stehen für Leistungsfeindlichkeit, für einen Raubzug durch die Bevölkerung. Das ist nicht unser Programm. Das werden wir zu verhindern wissen. Deswegen werden wir diese Wahl auch für uns entscheiden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Erfurth, Sie müssen mir einmal Ihre Rechenmethode erklären. Wenn Sie feststellen, dass durch den Erwerb von Steuer-CDs die dadurch erfolgte Einnahme an nachzuzahlender Steuer usw. höher als der garantierte Mindestbetrag aus der Schweiz ist,
dann können Sie doch hochrechnen – zumindest ist das meine Rechenmethode –, dass der zu erwartende Betrag, wenn alle und nicht nur die durch eine zufällige Stichprobe aus solchen Steuer-CDs erfasst werden, sehr, sehr hoch sein wird.
Wenn Sie dann hochrechnen, kommen Sie durchaus in diese Größenordnung, die der Finanzminister geäußert hat. Was bewegt Sie, zu glauben, dass der Betrag unter Umständen niedriger oder wie auch immer sei? Das heißt, den
Erfolg eines solchen Vertrages, eines solchen Abkommens niedrigzurechnen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wagner, Sie reden von Schulfrieden und mehr Wahlmöglichkeiten. Schauen Sie sich doch die Schullandschaft in Hessen an. Wir haben neben dem traditionell gegliederten Schulsystem auch die Möglichkeit, auf eine integrierte Gesamtschule zu gehen. Genau dort können Sie das machen, was Sie gerne wollen, nämlich längeres gemeinsames Lernen.
Wer ist denn zunächst einmal für die Schulentwicklungsplanung verantwortlich und soll ein breit gefächertes System der unterschiedlichen Systeme in der Fläche vorhalten? Das sind die Landkreise. Das Thema hatten wir ja schon einmal. Wenn Sie entscheiden, wie der Schulfrieden aussieht, dann müssen Sie auf der anderen Seite die Schulträger zwingen, ihre Schulentwicklungsplanung so auszurichten, wie Sie es gerne hätten. Das ist doch wahrscheinlich Ihr System des Schulfriedens. Dann müssen Sie aber auch beantworten, wie Sie am Ende die Konsequenzen aus dieser Verpflichtung der Kommunen finanzieren. Herr Wagner, dazu haben Sie keinen einzigen Ton gesagt. Es ist schäbig, wenn Sie sich hier der Verantwortung entziehen und einfach den Saal verlassen, zumal es Ihr Setzpunkt ist.
Erklären Sie doch auch, wie Sie Ihren Schulfrieden finanzieren wollen. Das ist doch ein vergiftetes Angebot, das Sie hier unterbreiten. Alles, was nicht Ihrer Intention entspricht, wird von Ihnen nicht als Schulfrieden bezeichnet. Was ist das für eine Geisteshaltung? – Entschuldigung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jede Fraktion ist für ihr Image selbst verantwortlich. Das möchte ich nicht weiter kommentieren.
Die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass es zwischenzeitlich das Urteil des Staatsgerichtshofs gab. Das hat dazu geführt, dass insbesondere in den Reihen der Opposition Bedenken bestanden, ob der Gesetzentwurf auf dieser Grundlage überhaupt Gesetz werden darf. Darüber haben wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten und dabei festgestellt – das mag durchaus strittig gesehen werden –, dass der Staatgerichtshof in seiner Urteilsbegründung sehr deutlich festgestellt hat – ich zitiere –:
Bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung – längstens bis zum 31. Dezember 2015 – bleiben die von der Unvereinbarkeitserklärung betroffenen Bestimmungen weiterhin anwendbar.
Das betrifft den gesamten KFA wie auch die Änderung im Jahr 2011. Eine rückwirkende Nichtigerklärung kommt aus Gründen der Rechtssicherheit nicht in Betracht. Denn bei einer rückwirkenden Nichtigerklärung würden die Festsetzungen von Schlüsselzuweisungen und Kompensationsumlagen ihre Rechtsgrundlage verlieren. Zudem wären neue Festsetzungen bis zum Abschluss der erforderlichen Bedarfsermittlung nicht möglich. Ein sofortiges Außerkrafttreten der angegriffenen Vorschriften wäre mit einer geordneten Finanz- und Haushaltswirtschaft unvereinbar.
Das beruht darauf, dass das Gericht sich nicht mit dem Inhalt der Umlage befasst hat. Deswegen hat es auch gar nicht festgehalten, dass da irgendwelche Nachforderungen, welcher Art auch immer, gestellt werden
oder Kürzungen.
Das ist überhaupt nicht der Punkt. Grundlage der Beanstandung ist, dass offensichtlich seit Bestehen des Kommunalen Finanzausgleichs in den Augen des Staatsgerichtshofs die Grundlage der vertikalen Verteilung auf falsche Füße gestellt war. Zumindest war das nicht ausreichend.
Womit haben wir uns in dieser Arbeitsgruppe befasst? Wir haben uns in erster Linie mit horizontalen Verteilungsverfahren befasst, die von diesem Urteil in gar keiner Weise betroffen sind.
Das Urteil stellt Anforderungen an einen Kommunalen Finanzausgleich. Das ist vollkommen richtig; daran gibt es keinen Zweifel. Es sagt aber auch aus, dass es dem Landesgesetzgeber prinzipiell freisteht, veränderte Rahmenbedingungen, neue Erkenntnisse oder gewandelte Präferenzen bei der Umgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen, sodass ein Vertrauenstatbestand in den unveränderten Fortbestand eines einmal erreichten Standards nicht besteht.
An keiner Stelle hat der Staatsgerichtshof auch nur ansatzweise feststellen wollen, dass die Finanzausstattung der Kommunen zu gering oder zu hoch sei. Davon hat er gar nichts gesagt. Es könnte sowohl das eine als auch das andere sein.
Dies hängt aber davon ab, dass zunächst einmal eine geordnete Bedarfsermittlung zur Grundlage gemacht werden muss. Das haben die Kommunalen Spitzenverbände, insbesondere der Städtetag, im Übrigen ja selbst festgestellt. Nach dem ersten Jubel über den Inhalt des Urteils ist Ernüchterung eingetreten. Es kann natürlich durchaus sein, dass sich mit einer solchen Finanzbedarfsanalyse die Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere was die Ausstattung mancher Kommunen betrifft, auch nach unten verändert. Das wissen wir alle nicht. Es wird sich erst erweisen, wenn die Finanzbedarfsanalyse erstellt ist und wenn man auf dieser Grundlage sehen kann, wie sich künftig die vertikale Verteilung ergeben wird.
Daraus kann sich eine – nach den Prämissen des Landes zu gestaltende – wie auch immer geartete horizontale Verteilung ergeben. Grundlagen dazu haben wir in der Arbeitsgruppe behandelt.
Wir als Regierungsfraktionen sind der Auffassung, dass ein erster Schritt in eine Veränderung der horizontalen Verteilung eine Stärkung des ländlichen Raumes sein soll. Daher haben wir uns zu dieser Veränderung des Kommunalen Finanzausgleichs entschlossen. Sie beruht – und das ist unsere Sicht der Dinge; man ist ja in der Lage, durchaus auch andere Ansichten haben zu dürfen –
auf der Grundlage, dass der Staatsgerichtshof den Kommunalen Finanzausgleich ausdrücklich befristet für weiterhin anwendbar erklärt hat und durchaus auch für Veränderungen geöffnet hat, die im Rahmen dieses Urteils möglich sind. Deswegen legen wir diesen Gesetzentwurf vor.
Wir sind davon überzeugt, dass dies ein erster Schritt in eine künftige neue horizontale Verteilung des Kommunalen Finanzausgleichs sein wird. Deswegen bitten wir um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schmitt, ich kann mich noch genau daran erinnern, als wir hier den Doppelhaushalt 2013/2014 diskutiert und die SPD und die GRÜNEN Anträge eingebracht haben, die deutliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe verursacht hätten, dass Sie hierfür keine seriösen Gegenfinanzierungsvorschläge gemacht haben.
Herr Schmitt, ich kann mich auch noch gut daran erinnern, dass Sie das Defizit des Haushaltsentwurfs beklagt haben. Aber in Ihrem gesamten Antragskanon haben Sie nicht einen einzigen Antrag dazu gestellt, wie Sie das im Haushaltsentwurf vorgesehene Defizit über das Maß Ihrer Anträge hinaus mit Gegenfinanzierung noch deutlich herabsenken. Das haben Sie nicht getan.
Deswegen ist es unredlich, sich hier hinzustellen und den Finanzplan des Finanzministers zu kritisieren. Es ist ein Plan – der Herr Finanzminister hat es deutlich gesagt –, der von Rahmenbedingungen abhängt, die nach jetziger Voraussicht erfüllt werden können. Ob am Ende auch alles so eintritt, kann man im Voraus nicht wissen. Sie erklären hier unredlicherweise, 2007 hätte die Finanzplanung für 2011 ein Nulldefizit vorgesehen, verschweigen dabei aber generös, dass zwischendurch die Finanzkrise über die Bundesrepublik Deutschland und auch über Hessen kam, die plötzlich ganz andere Anforderungen an die Haushaltssanierung stellte. Das sind Ereignisse, die sich in einer solchen Planung nicht voraussehen lassen und alle Finanzplanungen durcheinanderwerfen.
Grundlage der Finanzplanung ist, das Ziel der Haushaltskonsolidierung weiter im Auge zu behalten. Grundlage ist, dass wir Wirtschaftswachstum und die prosperierenden Kräfte in diesem Lande weiter zur Basis unserer Finanzplanung zu machen. Dazu gehört es aber auch, dass störende Eingriffe in Wirtschaftswachstum und das prosperierende Vorankommen dieses Landes, wie sie in Programmen von SPD und GRÜNEN vorgesehen sind, unterbleiben.
Dies ist ein Programm für eine christlich-liberale Landesregierung. Wir werden daran arbeiten, dass die Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage dieses Finanzplans vorangebracht wird. Wir werden – und da bin ich sehr opti
mistisch – das Ziel, welches wir uns mit Schuldenbremse, Finanzplanung und unserem Doppelhaushalt gesetzt haben, auch erreichen, wenn Sie es mit mäkelnden Bemerkungen unterlegen, meine Damen und Herren.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir es in diesem Land glücklicherweise nicht werden erleben müssen, wie Sie diesen erfolgreich eingeschlagenen Weg der konsequente Haushaltskonsolidierung durch kostenreiche Programme und seltsame Ideen, welche nur die Ausgaben steigern, sowie mit seltsamen Gegenfinanzierungen, die Sie auf Landesebene überhaupt nicht beeinflussen können, wieder verlassen.
Wir werden den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter verfolgen. Dieser Finanzplan ist eine gute Grundlage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen.
Auf meiner Tagesordnung steht das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse. Dazu möchte ich jetzt auch Stellung nehmen.
Ausgangslage war die überzeugende Abstimmung der Hessen über die Einführung der Schuldenbremse, wobei 70 % ihre Einführung befürwortet haben. Es schloss sich eine gemeinsame Diskussion mit den Fraktionen, die damals das Schuldenbremse-Gesetz getragen haben, darüber an, wie ein solches Ausführungsgesetz gestaltet werden könnte. Dazu gab es einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eigentlich die Rahmenbedingungen für das noch aufzustellende Ausführungsgesetz enthielt.
Meine Damen und Herren, insbesondere Herr Schmitt: Auch die SPD hat diesem Entschließungsantrag zugestimmt, in dem in erster Linie Rahmenbedingungen für die Frage festgelegt wurden: Wie nehme ich Ausgaben vor, und wie wird dieser Mechanismus der Verschuldung oder möglicher Schulden gestaltet? An keiner Stelle waren – bis auf die Wiederholung des auch in der Verfassung verankerten Satzes – Mechanismen über Einnahmen, Steuergesetze oder Ähnliches geregelt. Das war die Ausgangslage, Herr Schmitt. Bei genau dieser Ausgangslage hat die Koalition, nachdem es eben nicht gelungen war, eine gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit zu finden, einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Ich gestehe es jedem zu, dass man ihn kritisieren kann. Aber die Anhörung hat doch ganz beeindruckend gezeigt, dass die weitaus überwiegende Zahl derjenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben – außer dem marxistischen Volkswirtschaftsprofessor, der bei dieser Gelegenheit eine separate Vorlesung hielt –, dem Gesetzentwurf in seiner Breite zugestimmt und sogar das Thema einer Zweidrittelregelung als Bestandteil dieses Gesetzes besonders hervorgehoben und als eine gute Einrichtung empfunden hat.
Nachdem während der Anhörung Herr Kaufmann von den GRÜNEN verzweifelt versucht hat, dieses Thema zu problematisieren und mit mehrfachen Redebeiträgen die Anzuhörenden draufzuheben, diese Zweidrittelregelung zu kritisieren, aber niemand darauf einging, hat er die Anhörung verlassen. Dies zeigt zumindest, dass die Zweidrittelregelung eine richtige ist. Sie führt auch nicht zu Erpressung. Das ist einer dieser Gedanken, die immer wieder angeführt werden: Eine Zweidrittelregelung würde dazu führen, dass sich die Regierung mit sachfremden Zugeständnissen in einem solchen Notfall erpressen ließe. – Meine Damen und Herren, allein der Umstand, dass jemand solche Überlegungen anstellt, zeigt, dass jemand auch so niederträchtig denkt, wenn er dieses Instrument in der Hand hätte.
Wir denken nicht so. Wir halten es für eine richtige Regelung, die die Hürden für eine mögliche Verschuldung des Landes in Notsituationen weit nach oben setzt; deswegen ist sie richtig. Da wir davon ausgehen, auch die kommende Legislaturperiode in diesem Land zu bestimmen, erlegen wir uns selbst eine ungeheure Bürde auf, uns sehr sorgsam zu verhalten. Natürlich werden wir Sie fragen, ob eine Notsituation entsteht bzw. vorliegt, damit wir dann, nach objektiver Beurteilung, auch mit Ihren Stimmen aus der Opposition in der nächsten Wahlperiode die richtigen Entscheidungen werden treffen können.
Das Anhörungsverfahren hat nicht zu dem von Ihnen prophezeiten Chaos geführt, als der Zeitraum festgelegt worden ist. Sie haben prophezeit, es würde nicht viele Stellungnahmen geben, es würde alles chaotisch, der Rechnungshof könne es nicht – das Gegenteil war der Fall. Von beinahe jedem, der angefragt worden ist, gab es fundierte, ausführliche Stellungnahmen. Insbesondere die Stellungnahme des Rechnungshofs hat uns als Regierungsfraktionen auch dazu bewogen, mit einem Änderungsantrag seinen Anliegen nachzukommen, weil wir die entsprechenden Inhalte in der Konsequenz nicht im Gesetz wiedergefunden haben. Ansonsten sind wir der Auffassung, dass mit diesem Gesetz alle für die Ausführung der Schuldenbremse wesentlichen Fragen geregelt sind.
Um auf das Konjunkturverfahren zurückzukommen: Auch das ist nichts Abenteuerliches. Das EU-Verfahren findet Anwendung, es hat sich bewährt, und es wird in diesem Gesetz um die Steuerabweichungskomponente bereichert.
Sie wissen, dass die Experten während der Anhörung durchaus von großen Problemen gesprochen haben, wenn das Steuertrendverfahren angewendet würde. Insofern greifen wir doch lieber auf ein bewährtes Verfahren zurück, das sich z. B. auch bei der Konsolidierungshilfe der Länder bewährt hat. Was sich bewährt hat, sollte man aufgreifen, statt Experimente zu beginnen, deren Ausgang man überhaupt nicht beurteilen kann.
Ich will die gegenüber dem Steuertrendverfahren vorgebrachten Bedenken hier nicht im Detail wiederholen. Wer sich für solche Details voller Fachchinesisch interessiert, kann diese im Wortprotokoll des Haushaltsausschusses nachlesen.
Insbesondere die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums war positiv, und auch der Staatssekretär – welcher im Übrigen Ihr Parteibuch trägt, Herr Schmitt – hat dieses Gesetz als besonders gut gelungen empfunden und ausdrücklich empfohlen, es so zu verabschieden. Eine bessere Leumundserklärung für dieses Gesetz kann man sich kaum ausdenken.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass nach der Schuldenbremse in der Verfassung auch das Ausführungsgesetz kommt. Wir werden dies umsetzen und es in der Überzeugung tun, ein gutes Gesetz gemacht zu haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Raubzug mit Ansage“ – so tituliert der „Spiegel“ vom 06.05. dieses Jahres die Steuerpläne der GRÜNEN. „Raubzug mit Ansage“.
Sehen Sie: Der Vorteil bei Ihrem Steuerkonzept ist, dass man noch nicht einmal selbst Gegenargumente erfinden muss, sondern dass Sie aus Ihrer eigenen Klientel die gehörigste Kritik erhalten, die Sie je erhalten haben.
Christine Scheel, GRÜNEN-Politikerin, bezeichnet Ihr Steuerkonzept als „die größte Steuererhöhung aller Zeiten“, nachzulesen in „Focus Online“ am 12.05.2013.
In der Tat ist das auch nachvollziehbar: Erhöhung der Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe, Wasser- und Baurohstoffsteuer, Abschaffung des Ehegattensplittings,
Reduktion der Kinderfreibeträge,
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Herr Al-Wazir, vorhin haben Sie bei Ihrer Antwort schön getrickst, denn dabei haben Sie vollkommen vergessen, zu erwähnen, dass diese Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze deutlich höhere Belastungen in der Mittelschicht nach sich zieht. Das ist der Punkt, den Sie zu Ihren Entlastungsrechnungen hinzurechnen müssen.
Hinzu kommt die Abschaffung der Minijobs. Es wurde schon darüber geredet, welche Auswirkungen dies gerade für Studenten und Kleinverdiener hat.
Dazu sagen Sie nichts.
Sicher, wenn man in Ihrem Steuerkonzept nachschaut, dann findet man auch eine positive Nachricht: die Anhebung des Steuerfreibetrags auf 8.712 €. Wenn Sie das
nachrechnen, bleibt bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 € gerade einmal eine Verbesserung um 9 €. Welch grandiose Botschaft Sie all denjenigen verkünden, die kleine Einkommen haben: 9 €, die werden allein durch Inflation und all die anderen Abgaben, die ich Ihnen aufgezählt habe, aufgefressen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN.
Dass Sie nicht nur die Reichen und die Superreichen treffen, können Sie auch im „Spiegel“ nachlesen. Der „Spiegel“ ist ein durchaus unverdächtiges Blatt, das Sie sicherlich nicht als Parteiorgan von Schwarz-Gelb bezeichnen können.
Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Journalisten, die so etwas recherchieren, sich auf platte Parolen einlassen. Da steht schön geschrieben – das wird im Übrigen auch mit Tabellen belegt –:
Die GRÜNEN erwecken den Eindruck, ihr Steuerkonzept treffe nur die reichen Erben, die Immobilienbesitzer und die Topverdiener im Land.
So, wie Sie eben versucht haben, das deutlich zu machen.
Doch das stimmt so nicht. Betroffen wären auch viele Normalbürger, die allermeisten Mieter, teilweise aber sogar auch Geringverdiener.
Das sagt der „Spiegel“. Sie erklären hier ganz andere Dinge. Das sind Leute, die das ganz genau recherchiert haben. Das ist die Klientel, die normalerweise in Ihre Fabrik gehört.
In der „Welt am Sonntag“ vom 05.05. kamen zwei Familien aus Ihrem grünen Wählerpotenzial zur Sprache. Sie haben dargelegt, wie ihre Einkommensverhältnisse aussehen und wie das grüne Steuerkonzept gerade diese Familien trifft. Dabei handelt es sich um mehrere Hundert Euro Mehrbelastung pro Jahr bei einer ganz normalen Familie. Meine Damen und Herren, dann können Sie sich doch als GRÜNE nicht hierhin stellen und so tun, als ob das alles bösmeinende Märchen wären, wenn selbst Ihre eigene Wählerklientel bemerkt hat, wohin die Reise geht. Das ist doch die Angelegenheit, die Sie hier verschweigen.
Herr Al-Wazir, dann müssen Sie aber erklären, wie lange noch, wenn Sie so weitermachen. Das ist doch der entscheidende Punkt. Sie sind doch auf dem besten Wege, Negativprozente einzufahren. Das ist doch lächerlich.
Dann kommen Sie damit, indem Sie verharmlosen, Ihr Steuerkonzept träfe nur die Reichen, und die Vermögensteuer würde natürlich nur die paar wenigen abzocken.
Was glauben Sie denn, was die Effekte sind, wenn Sie auf Vermögen Steuern erheben oder eine Abgabe einführen? Beispiel Mietwohnungen: Glauben Sie denn, die Eigentümer bleiben darauf sitzen? Das wird fleißig weitergegeben an die Mieter. Damit treffen Sie genau die Bevölkerungskreise, die Sie eigentlich nicht mit Ihren Steuerkonzepten treffen wollen. Sie müssen doch einmal weiterdenken, was Sie damit eigentlich anrichten.
Ihr Steuerkonzept ist ein reines Belastungsprogramm für den Mittelstand. Dazu zählen die Auswirkungen der Erbschaftsteuer, dazu zählen die Auswirkungen der Vermögensteuer, dazu zählt auch die Veränderung des Spitzensteuersatzes.
Der Kollege von der CDU hat es eben schon angedeutet. Es ist doch bei Weitem anders. 1953 lag die Erfassung derjenigen, die einen Spitzensteuersatz gezahlt haben, auf einer ganz anderen Ebene. Heute ist es das 1,8-Fache des Jahreseinkommens. Wenn Sie das zurückführen wollten auf das Jahr 1953, dann könnten Sie mit Ihrer Spitzensteuersatzbesteuerung erst bei einem Jahreseinkommen von 600.000 € anfangen. Das machen Sie aber nicht, Sie setzen das schon viel weiter unten fest. Das ist Ihre Antwort auf die Fragen.
Ihre Steuererhöhungsorgie umfasst die Erhöhung der Grundsteuer, die Veränderung des Gewerbesteuersatzes bzw. die Veränderung des Kreises der Betroffenen, die Erhöhung der Steuer auf Heizöl und Diesel, die Einführung des Wassercents, der Abgabe auf Baurohstoffe wie Sand und Kies, der Plastiktütensteuer, der Steuer auf Dienstwagen usw. usf. Meine Damen und Herren, so beginnen Sie, die Freiheit der Menschen an allen Ecken und Enden einzuschränken.
Sie sollten das einmal in Kontext bringen mit dem, was Sie sonst noch mit bürgerfeindlichen Konzepten zu bieten haben. Das wird deutlich begleitet durch Ihr Verbotskonzert, dass Sie an allen Ecken und Enden verkünden: Alkoholverbot zu Weiberfastnacht, Rauchverbot im Auto, Fleischverbot in Kantinen, Limonadenverbot in Schulen, Spielautomatenverbot, Verbot von Ponyreiten,
Verbot von Heizpilzen, Plastiktütenverbot, Verbot von Motorrollern mit Verbrennungsmotoren usw. usf. Meine Damen und Herren, Sie umzingeln die Bürger mit Steuern und Unfreiheiten. Das nennt sich neue liberale Kraft.
Sie begründen das damit, dass der Staat zusätzliche Einnahmen braucht. Der „Spiegel“ ist dabei eine dankbare Quelle. Herr Schmitt, auch Ihnen will ich dazu einiges sagen.
Der „Spiegel“ schreibt in der gleichen Ausgabe:
Knapp 40 Milliarden € kosten die GRÜNEN-Plänen die Steuerzahler … Das deckt sich in etwa mit den Erwartungen der GRÜNEN. Die erste Frage lautete: Stimmt es, dass nur die Reichen abkassiert werden sollen? Die Antwort ist ein klares Nein.
Auch die zweite Frage (Hat der Staat trotz historisch hoher Steuereinnahmen zu wenig Geld?) kann mit Nein beantwortet werden.
Meine Damen und Herren, das belegt der Artikel im „Spiegel“ ziemlich deutlich.
Sie werden sich wundern, warum ich mich überhaupt nicht mit dem Steuerkonzept der SPD auseinandergesetzt habe.
Dazu kann ich Ihnen nur eine Antwort geben, Zitat aus der „Wirtschaftswoche“ vom 18.05.2013:
Die SPD hat sich freiwillig ihrer Stammwählerschaft beraubt und ist bei den GRÜNEN programmatisch untergekrochen. Seither mag man die SPD für eine Abspaltung der GRÜNEN halten. Die Programme zur Steuerpolitik zeigen es und Gabriels Unterwerfungsgesten auf dem grünen Parteitag auch.
Meine Damen und Herren, diesen Ausführungen gibt es nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wagner, nur weil Sie ein Steuerkonzept zur größten Steuererhöhung aller Zeiten vorlegen, haben wir überhaupt nicht die Verpflichtung und Notwendigkeit, ein im Großen und Ganzen bewährtes Steuersystem grundlegend zu ändern.
Deswegen brauchen wir auf Ihre Vorschläge kein Alternativkonzept vorzulegen. Einmal so weit zum Thema Steuerkonzepte.
Dass es Ihnen auch nicht um das Thema Bildung geht, haben Sie an zwei Dingen bewiesen. Der Kollege Beuth hat klar und deutlich gezeigt: Dort, wo Sie Regierungsverantwortung tragen, bauen Sie Bildung ab und investieren nicht in Bildung.
Das ist doch der große Unterschied. Wenn Sie hier argumentieren, Ihre Steuermehreinnahmen wollen Sie in Bildung investieren – meine Damen und Herren, dort, wo Sie Verantwortung tragen, machen Sie doch das Gegenteil.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag genau entlarvt, was Sie wollen – Sie wollen abzocken –, indem Sie hier formuliert haben, von wem Sie das Geld denn sonst holen wollen.
Das ist eine Abzocke-Formulierung.
Die Unredlichkeit, die sich in der Steuerdebatte ergibt, zeigt sich an mehreren Dingen. Eines vorweg. Was glauben Sie, warum Sie seinerzeit – vielleicht sollte man Ihr Erinnerungsvermögen etwas schärfen – zu der Idee gekommen sind, dass die Spitzensteuersätze gesenkt werden sollen? Das hatte ja auch Erfolg. Damals gab es erdrosselnde Wirkungen im Gewerbe, in der Industrie, überall. Damit Steuerimpulse wieder ins Land kamen, wurden die Spitzensteuersätze gesenkt, und es hatte auch erfolgreiche Wirkungen. Das alles soll heute nicht mehr wahr sein?
Natürlich werden Sie den gegenteiligen Effekt erzielen, wenn Sie heute Steuersätze anheben, und genau die treffen, die den Wirtschaftsmotor dieses Landes darstellen. Das ist doch wirtschaftsfeindlich. Vor allem drosselt es auch eine positive Konjunktur.
Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland so hohe Steuereinnahmen wie noch nie.
Unterm Strich haben wir insgesamt sogar einen Überschuss erzielt. Vor diesem Hintergrund debattieren Sie über mehr Steuereinnahmen. Unser Steuerkonzept sieht anders aus: Impulse zu schaffen, über die die Wirtschaft wieder in der Lage ist, nach einer solchen Finanzkrise deutlich in dieses Land zu investieren. Das machen die Unternehmen auch, und deswegen brauchen sie keine rot-grünen Steuerkonzepte, mit denen dieser Impuls abgewürgt wird.
Dass Sie eine unredliche Debatte führen, auch insbesondere Sie von der SPD, zeigt folgendes Schmankerl.
Auf der einen Seite kritisieren Sie die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Sie setzen sich aber bundesweit nachhaltig dafür ein, dass es z. B. bei dem verminderten Umsatzsteuersatz für Kreuzfahrten bleibt.
Ich kann Ihnen auch erklären, warum: Ich habe hier ein Angebot: SPD – exklusive Kreuzfahrtangebote.
SPD-Kreuzfahrten auf der Donau, Hauptdeck 1.899 € usw.
Herr Al-Wazir, wenn Sie sich um Steuergerechtigkeit bemühen, dann fangen Sie einmal bei Ihrem Wunschkoalitionspartner an, dass solche Blüten nicht weiter greifen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollegin Erfurth hat davon gesprochen, dass die Landesregierung einiges unterschätzt habe. Das mag zwar sein. Aber Sie beginnen im Augenblick eines zu überschätzen, nämlich das, was im Urteil steht und was der Staatsgerichtshof tatsächlich entschieden hat.
Gehen wir von der Ausgangslage aus. Was hat die klagende Stadt gewollt? Was war die Ausgangslage? Ausgangslage war, dass der Staatsgerichtshof feststellt, dass es eine nicht zureichende Finanzausstattung der Kommunen gäbe. Das war das Begehren, mit dem die Stadt vor den Staatsgerichtshof gezogen ist.
Was hat der Staatsgerichtshof entschieden? Er hat dazu überhaupt nichts entschieden.
Er hat letztendlich nur eines gesagt: Die Bedarfsbemessung könnte dazu führen, dass die Gemeinden in Zukunft entweder besser oder aber auch dass sie schlechter ausgestattet werden. – Das hat der Staatsgerichtshof gesagt. Insofern hat der Staatsgerichtshof dem Begehren der Stadt doch überhaupt nicht stattgegeben. Meine Damen und Herren, wo ist denn da der große Sieg dieser Kommunen?
Das Einzige, was der Staatsgerichtshof festgestellt hat, was im Übrigen seit 60 Jahren Praxis des Kommunalen Finanzausgleichs sowohl in Zeiten absoluter SPD-Regierung als auch in Zeiten der derzeitigen Regierung war, ist, dass es keine Definition des Finanzbedarfs von Kommunen gab. Genau das hat der Staatsgerichtshof eingefordert und nur aus diesem Grunde alle mit der Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs verbundenen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Er erklärt das auch in seiner Begründung. Er schreibt nämlich: „Der Verfahrensfehler“ – und nicht die Höhe der Ausstattung, wie auch immer, auch nicht, dass es eine Umlage war –
„führt zur Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift“.
Wenn das der Fall ist, dann muss das gesamte Parlament aus dieser Entscheidung Konsequenzen ziehen. Das wird auch passieren. Aber dass der Staatsgerichtshof damit den Vollzug des Finanzausgleichsgesetzes vollkommen außer Kraft gesetzt hätte – und damit auch notwendige Anpassungen bis zum erforderlichen Datum –, das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, deswegen halten wir nach wie vor an der Richtigkeit der Veränderung der Gewichtung des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten des ländlichen Raums und unter Berücksichtigung des demografischen Faktors fest und wollen das auch vollziehen.
Meine Damen und Herren, an eines kann ich mich nicht erinnern. Bei aller Besserwisserei, die es jetzt nach Vorliegen des Urteils gibt, das sicherlich für alle Beteiligten in der Konsequenz, aber auch in der Begründung überraschend war: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich in all den Jahren jemals jemand, beispielsweise die SPD, die sich jetzt so selbstgefällig zu diesem Thema erklärt
und in ihrem Antrag gleich Konsequenzen nennt, die aus dieser Rechtsprechung zu ziehen sind, zu der Frage, man brauche einen genau definierten Finanzbedarf, geäußert hat – niemals. Auch Ihre Vorstellungen waren immer eher pauschal und niemals an einer konkreten Bedarfsanalyse bemessen.
Auch in der Arbeitsgruppe, an der die Sozialdemokraten, die GRÜNEN und die LINKEN teilgenommen haben, ist dieses Thema niemals – Herr Kollege Schork war dabei – zum ernsthaften politischen Thema erhoben und in einer Weise diskutiert worden, dass es zu einer Veränderung des Finanzausgleichsgesetzes hätte führen müssen, an keiner Stelle. Es gab unterschiedliche Auffassungen über das Wie. Aber darüber, dass eine genaue Finanzbedarfsanalyse erforderlich ist, wurde niemals diskutiert.
Deswegen finde ich es schon ein bisschen ungehörig, wenn Sie sich jetzt hinstellen und so tun, als ob Sie immer auf diesem Trip gewesen sind. Das mag in unterschiedlichen Ausprägungen gewesen sein. Aber so, wie es der Staatsgerichtshof jetzt einfordert, haben Sie nie argumentiert, und wir auch nicht. Meine Damen und Herren, da wollen wir doch ehrlich sein.
Nein, dazu ist die Redezeit zu kurz.
Herr Kollege Schork hat schon darauf hingewiesen: Was sind die Konsequenzen? Wenn es zu einer Finanzbedarfsanalyse kommen muss, dann sollten wir auch ehrlich auf die Situation und die Finanzkraft der hessischen Kommunen blicken. Da haben wir doch einige Ungereimtheiten, die letztendlich im Vergleich zu den anderen bundesdeut
schen Kommunen sehr deutlich abstechen, z. B. auch bei der Frage: Wie ist die Ausgabenstruktur der hessischen Kommunen? – Da weicht die Lage der hessischen Kommunen in vielen Ausgabenpunkten deutlich von dem Schnitt der Kommunen in allen anderen westlichen Flächenländern ab. Es gibt deutliche Abweichungen, ob Sie jetzt den Bereich der sozialen Sicherung oder die Personalkosten usw. nehmen.
Wenn es zu einer Finanzbedarfsberechnung kommt, dann muss es ein Benchmarking geben, und dann müssen wir uns auch an Kommunen orientieren, die jenseits der Grenzen Hessens liegen und vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Dann bin ich einmal gespannt, wie eine korrekte Finanzbedarfsberechnung aussieht. Sie unterstellen, dass es immer mehr sei. Es könnte im schlimmsten Fall für die Kommunen auch ein Rohrkrepierer werden, dass dieses Urteil so gefallen ist, indem am Ende möglicherweise die Finanzbedarfsberechnung niedriger ausfällt, als sich das jetzt einige in ihrer Wunschrechnung vorstellen. Das könnte durchaus sein.
So steht es im Übrigen auch im Urteil, in dem nämlich beide Richtungen offen sind. Wenn Sie also zitieren und sich auf dieses Urteil berufen, dann sollten Sie es genau lesen und auf diese Passagen genau achten.
Ich habe den Eindruck, dass leider Gottes auch die Bericht erstattende Presse genau diese Teile des Urteils geflissentlich überlesen hat und auf diese Diktion reingefallen ist: Der Staatsgerichtshof habe das Land jetzt verdonnert, die 344 Millionen € wieder in den Topf zu schmeißen. – Mitnichten, nichts ist passiert. Insofern kann man hier auch nicht davon reden, dass das Land verloren habe.
Mit diesem Urteil hat niemand gewonnen. Das Einzige, was wir aus diesem Urteil gewonnen haben, ist die Erkenntnis, dass der Kommunale Finanzausgleich bei der Berechnung des kommunalen Finanzbedarfs auf neue Beine gestellt werden muss. Das ist eine parteiübergreifende Frage und hat mit Ideologie überhaupt nichts zu tun. Wir werden es tun. Der Staatsgerichtshof hat bis zum Ende des Jahres 2015 Zeit gegeben. Wir gehen es an; lassen Sie uns diese Aufgabe erfüllen. – Herzlichen Dank.
Erster Punkt. Frau Kollegin Erfurt, es liegt mir absolut fern, Ihre Mitarbeit in der Arbeitsgruppe in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder Ihre Vorschläge bzw. Ihre Anregungen zu verschweigen. Natürlich ist diese Diskussion geführt worden; natürlich gab es dazu Vorschläge. Aber diese Vorschläge, dass eine genaue Bedarfsberechnung erfolgen solle, wurden eben nicht als weiterhin zu verfolgen erkannt, und zwar auch durch die Kommunalen Spitzenverbände.
Frau Erfurth, das war zu einem Zeitpunkt, als keiner von uns die Dimension der Frage, wie genau eine Finanzbedarfsberechnung der Kommunen sein muss und was die verfassungsrechtlichen Aspekte betraf, abschätzen konnte. Das wissen wir erst jetzt durch das Urteil des Staatsgerichtshofs. Zumindest sollten wir so ehrlich miteinander umgehen, Frau Erfurth. Insofern sei das mal dahingestellt.
Zweiter Punkt. Zur Frage, ob wir verloren oder gewonnen haben. Frau Erfurth, die Stadt Alsfeld ist mit der Intention in dieses Klageverfahren gegangen, am Ende mehr Geld zu bekommen, nämlich auch in Geld rückgängig zu machen, was seitens der Landesregierung 2011 am Kommunalen Finanzausgleich verändert worden ist. Das hat der Staatsgerichtshof nicht entschieden. Er hat lediglich entschieden, dass er das Verfahren insgesamt als verfassungswidrig betrachtet, weil er den Verfahrensfehler, die Finanzbedarfsberechnung als solche, als verfassungswidrig anerkannt hat.
Deswegen hat sich die Frage erübrigt, ob Kommunen gut oder schlecht ausgestattet sind. Das hat der Staatsgerichtshof überhaupt nicht entschieden. Formal können Sie natürlich sagen: Klar, mit der Entscheidung über denjenigen, der die Chose am Ende bezahlen muss, steht auch der Verlierer oder der Sieger fest. – Ich frage mich nur, wie die Stadt Alsfeld, die zwar auf der einen Seite für das Verfahren nichts bezahlen muss, dasteht, wenn sie trotz allen Urteils kein Geld nach Hause tragen kann. Auch der, der nichts nach Hause trägt, hat am Ende verloren.
Ich bin punktgenau am Ende. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rudolph, wenn jemand in diesem Landtag mit dem Begriff Wortbruch belegt werden kann, dann sind das die SPD und Frau Ypsilanti, die den größten Wortbruch in der Geschichte des Landes Hessen vorgenommen haben.
Gehen Sie also nicht zu leichtfertig mit diesem Begriff um. Er ist belegt, und zwar von Ihnen.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag der GRÜNEN ist in vielen Teilen nicht richtig, und er ist, was der Kollege Bellino schon gesagt hat, Klamauk. Fangen wir doch einmal mit dem Thema Biblis an. Es waren sich alle im Landtag darüber einig, dass nach den Ereignissen in Japan, und nachdem das Thema in den Landtagen, im Bundestag und in der gesamten Öffentlichkeit diskutiert worden ist, ein Ausstieg aus der Kernenergie erfolgen sollte, und zwar so schnell wie möglich. Die Abschaltung der Kernkraftwerke in diesem Lande sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Da waren Sie von der SPD und insbesondere den GRÜNEN, die LINKEN, aber auch FDP und CDU der gleichen Meinung und haben dies auch gemeinsam verfolgt.
Als das Thema diskutiert worden ist, waren sich alle einig, dass dieser Ausstieg so schnell wie möglich erfolgen sollte. Dabei sei dahingestellt, ob hier tatsächlich ein Rechtsfehler vorliegt oder nicht, und auch über die große Frage – die Sie hier einfach abschließend beantworten –, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, das Land Hessen also überhaupt schadenersatzpflichtig ist, wird noch zu diskutieren sein.
In der Sache war die Entscheidung richtig, und daran wird auch die Mäkelei in Ihrem Antrag nichts ändern.
Zum Thema Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Sie stellen es immer als lächerlich hin, wenn die Landesregierung deutlich macht, dass nur die Entscheidung zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens und die damit einhergehende geänderte Betriebserlaubnis es möglich gemacht haben, die Zahl der Nachtflüge überhaupt zu begrenzen. Wäre man den GRÜNEN gefolgt, die keinerlei Veränderung am Frankfurter Flughafen haben wollten, hätten wir noch heute täglich über 100 Nachtflüge. Das wäre die Realität.
Die Landesregierung hat die Genehmigung so erlassen, wie sie sich damals aus der Rechtslage ergab.