Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Ich gebe bekannt, dass auf Ihren Plätzen der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessen bekämpft entschieden Rechtsextremismus in allen Bereichen der Gesellschaft, Drucks. 18/ 7303, verteilt wurde. – Die Dringlichkeit wird bejaht, dann wird er Tagesordnungspunkt 66 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 17 aufgerufen werden. – Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 54 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend eine Aktuelle Stunde (Lebensgefahr durch Wirbelschleppen be- enden – Nordwest-Landebahn stilllegen) – Drucks. 18/7273 –

Hierzu haben wir zwei mündliche Fragen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir erst die beiden mündlichen Fragen von Frau Kollegin Wissler stellen lassen. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass erst die Fragen beantwortet werden, oder sie werden in der Debatte beantwortet.

Wenn Sie einverstanden sind, rufe ich jetzt erst die beiden mündlichen Fragen auf. Der Minister wird sie beantworten. Dann gibt es die Möglichkeit von Zusatzfragen und, und, und. Danach kommt die Aussprache zur Aktuellen Stunde. – Wenn Sie damit einverstanden sind, machen wir es so. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, machen wir es auch so. Nur damit das klar ist.

Ich rufe jetzt die Frage 853 auf. – Frau Kollegin Wissler hat das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um die Lebensgefahr durch Wirbelschleppen abzuwenden?

Herr Staatsminister.

Frau Abgeordnete, mit der Frage wird zunächst unzutreffenderweise unterstellt, dass der Betrieb des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main Menschenleben gefährde, es Wirbelschleppen gebe, die Menschenleben gefährden und Maßnahmen zur Abwehr einer solchen Gefahr erforderlich seien.

Richtig ist, dass der Fraport AG seit Februar 2013 eine größere Anzahl von Schäden an Gebäudedächern – ich werde gleich noch in der Debatte darauf näher eingehen – gemeldet wurden als im vergleichbaren Zeitraum des vorvergangenen Jahres. Von den Geschädigten wurden die Schäden auf Wirbelschleppen von auf dem Flughafen Frankfurt am Main landenden Luftfahrzeugen zurückgeführt.

Das hessische Verkehrsministerium hat dies zum Anlass genommen, ein förmliches Verfahren zur Ergänzung der im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 verfügten Schutzauflagen einzuleiten. Dies hatte zum Ziel, dass in der unmittelbaren Umgebung des Frankfurter Flughafens Gebäudedächer gegen mögliche Schäden durch Wirbelschleppen gesichert werden, sofern dies nach dem Bauzustand erforderlich ist. Auf diese Weise wird dem nicht ausschließbaren Restrisiko weiterer Schäden an Gebäudedächern begegnet. Letztlich wird damit auch Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger geschützt.

Vielen Dank. – Zusatzfrage der Kollegin Wissler und eine Zusatzfrage des Kollegen Kaufmann. – Frau Kollegin Wissler.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass Sie die Beschreibung, es bestehe Lebensgefahr, für überzogen hielten. Ich frage Sie: Teilen Sie die Einschätzung nicht, dass das Herabfallen eines etwa 3 kg schweren Dachziegels, wenn er denn einen Menschen trifft, durchaus lebensgefährlich sein kann und einen Menschen sehr schwer verletzen und vielleicht sogar erschlagen kann?

Herr Minister.

Frau Kollegin Wissler, zunächst einmal ist festzustellen, dass das Thema Wirbelschleppen im Planfeststellungsverfahren, wie wir ausführlich im Ausschuss gemeinsam diskutiert haben, abgewogen worden ist. Wirbelschleppen gehören zu den üblichen Auswirkungen eines Flughafens, nicht nur in Frankfurt, sondern überall in Deutschland und überall auf der Welt, in unterschiedlicher Ausprägung.

Zum Zweiten ist im Rahmen der Gefahren durch herabfallende Ziegel nicht auszuschließen, dass Schäden eintreten können, wie auch immer. Fakt ist natürlich, dass die Kausalität, von der Sie sprechen, eine ganz wichtige Grundlage ist. Was ist kausal dafür? – Um dem zu begegnen, habe ich eben gerade noch einmal ganz eindeutig festgestellt, dass wir eine Ergänzung der im Planfeststellungsverfahren verfügten Schutzauflagen eingeleitet haben. Dieses Verfahren läuft. Die Fraport ist bis Ende nächster Woche aufgefordert, zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen.

Vielen Dank. – Kollege Frank-Peter Kaufmann.

Herr Minister, der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass Sie über das, was Sie gerade ausführten, auch eine Änderung der Betriebserlaubnis im Auge haben. Könnten Sie uns bitte sagen, in welchen Punkten Sie die Betriebserlaubnis ändern wollen?

Herr Minister.

Herr Kollege Kaufmann, ich habe zunächst einmal ein Verfahren – wie ich gerade gesagt habe – bezüglich des Planfeststellungsbeschlusses und der darin verankerten Schutzauflagen eingeleitet. Diese Schutzauflagen, darauf werde ich in der Debatte gleich noch eingehen, enthalten verschiedene Punkte. Wir haben dazu ein Verfahren eingeleitet, an dessen Ende auch das stehen kann, was Sie gerade geschildert haben. Es ist aber zu früh, dazu eine abschließende Meinung dazu abzugeben.

Fraport ist zur Stellungnahme aufgefordert und soll uns auch darlegen, was man bisher an Maßnahmen eingeleitet hat. Dazu war einiges in den Zeitungsberichten nachzulesen, auch in direkter Kommunikation mit Fraport. Wenn Fraport Aussagen dazu getroffen hat, werden wir in diesem Verfahren eine Entscheidung treffen.

Danke sehr. – Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Schaus.

Herr Minister, Sie haben von möglichen Gefahren durch herabfallende Ziegel gesprochen. Sind Ihnen andere potenzielle Gefahren oder Gegenstände bekannt, – oder sind solche festgestellt worden –, die durch Wirbelschleppen zu einer Gefahr werden könnten?

Herr Minister.

Herr Kollege Schaus, das Verfahren, über das wir reden, bezieht sich auf die Vorfälle in Flörsheim, aber auch in Raunheim. In diesem Verfahren wurde von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von den Bürgermeistern der Tatbestand geschildert, dass aufgrund von Wirbelschleppen Dächer abgedeckt worden seien. Das ist das Verfahren, über das wir zurzeit zu entscheiden haben. Wir haben zurzeit über nichts anderes zu entscheiden.

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Wissler.

Herr Minister, da diese Vorgänge mit einer immensen Gefahr für die Bevölkerung verbunden sind, noch einmal die Frage: Können Sie etwas über den Zeithorizont sagen? Bis wann wollen Sie die Daten und Ergebnisse haben, und bis wann wollen Sie hier tätig werden? Es kann nämlich bei Ostwind theoretisch jederzeit wieder zu einem Ziegelschlag kommen.

Herr Minister.

Frau Kollegin Wissler, ich bedauere zunächst, dass meine Ausführungen bei Ihnen nicht den Eindruck erweckt haben, dass ein Tätigwerden schon längst erfolgt ist. Wir haben nämlich ein offizielles Verfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ist die Schlussfolgerung aus der Auswertung der Daten, über die wir sehr ausführlich im Ausschuss diskutiert haben. Es lässt sich leider nicht komplett klären, ob es eine Kausalität zwischen den Flugzeugen, einem bestimmten Flugzeugtyp, den daraus resultierenden Wirbelschleppen und den Ereignissen von abgedeckten Dächern und gibt.

(Widerspruch der Abg. Janine Wissler (DIE LIN- KE))

Es mag sein, dass Sie das festgestellt haben, Frau Kollegin Wissler, aber es reicht für ein förmliches Verfahren leider nicht aus, dass die Frau Abg. Wissler zu einer bestimmten Sache eine Meinung hat. Da muss mehr vorgelegt werden.

Das Verfahren ist eingeleitet worden. Fraport wurde um eine Stellungnahme gebeten. Fraport hat bis Ende nächster Woche Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Ansonsten werden wir die Maßnahmen einleiten, die wir auch in dem Schreiben gegenüber Fraport angekündigt haben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen jetzt zu Frage 854. Frau Kollegin Wissler.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist die Aussage des Sprechers des Verkehrsministeriums – zitiert auf www.main-spitze.de vom 1. März 2013 – zu verstehen, dass das Ministerium im Bezug auf Wirbelschleppen „nicht ausschließe, tätig zu werden“, sollten die Fälle eine „andere Dimension“ annehmen?

Herr Minister.

Frau Abgeordnete, seit dem 1. März 2013 wurden der Fraport AG weitere Schäden an Gebäuden gemeldet, die nach Einschätzung der Geschädigten, wie wir gerade dargelegt und diskutiert haben, durch Wirbelschleppen von auf dem Flughafen Frankfurt am Main landenden Flugzeugen verursacht worden sind. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat dies zum Anlass genommen, die Vorkommnisse umfassend zu prüfen.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Kollege Al-Wazir.

Wann haben Sie das förmliche Verfahren eingeleitet, von dem Sie gerade geredet haben, und wie ist da der Zeithorizont? Sie haben immer nur davon gesprochen, bis wann sich Fraport zu äußern hat. Bis wann sind denn im Zweifel Änderungen zu erreichen und am Ende in reale Handlungen umzusetzen?

Herr Minister.

Kollege Al-Wazir, wir haben zunächst einmal, wie den Abgeordneten im Ausschuss dargelegt worden ist, die Daten der Fraport AG sehr umfassend auch mit Daten der Deutschen Flugsicherung abgeglichen, um zu untersuchen, ob bei diesen Vorgängen in irgendeiner Form Muster zu erkennen sind, ob es bestimmte Flugzeugtypen gibt, die in einer bestimmten Situation bei einer entsprechenden Windrichtung zu solchen Ereignissen führen. Bisher kann keine vollständige Kausalität nachgewiesen werden.

Wir haben nach dem Abschluss des Verfahrens eine Anweisung formuliert und Fraport aufgefordert, bis Freitag nächster Woche Stellung zu nehmen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 3. Mai. Bis dahin hat sich Fraport zu äußern. Der Entwurf der Entscheidung sieht vor, dass auf der einen Seite den Eigentümern von Grundstücken im bezeichneten Gebiet – – Ich verlese das Schreiben komplett, denn ich glaube, dass es die Sachlage aufklärt.

Den Eigentümern von Grundstücken, die innerhalb der in der Anlage zu diesem Planfeststellungsergänzungsbeschluss bezeichneten Gebieten belegen sind oder von den Gebietsgrenzen abgeschnitten werden, können verlangen, dass die Dacheindeckung von Gebäuden auf diesen Grundstücken, die bis zum 23. März 2007

das ist das Datum, das im Planfeststellungsbeschluss beschrieben ist –

errichtet worden sind, gegen wirbelschleppenbedingte Windböen gesichert sind.

In dem Schreiben folgen weitere Maßnahmen. – Das ist also eine präventive Aufforderung, über die wir entscheiden

müssen, wenn wir wissen, welche konkreten Maßnahmen Fraport bisher eigeleitet hat. Dann werden wir diese Entscheidung treffen. Das wird sicherlich zeitnah zum 3. Mai erfolgen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Wissler.

Herr Minister, ein Teil des Problems ist, dass es derzeit überhaupt keine Erfassung und keine gerichtsfeste Dokumentation der Wirbelschleppenschäden gibt. Auf der Grundlage welcher Daten möchten Sie denn jetzt diese Untersuchung einleiten?

Herr Minister.