Protokoll der Sitzung vom 22.05.2013

licherweise ein Großteil der Diskussion – ich will nicht sagen: sich erledigt – jedenfalls noch einen zusätzlichen Hinweis erhält, wie eine Alternative zu einem Gesetz konkret aussehen könnte, um dieses Problem gemeinschaftlich zu lösen.

Ein Kodex hätte einen weiteren Vorteil. Bei der Führung öffentlicher Unternehmen haben wir nicht nur zu beachten, wie sich das öffentliche Unternehmen bei der Festlegung beispielsweise der Vergütung seiner Vorstandsmitglieder und Gremienmitglieder „benimmt“, sondern es geht auch um eine zweite Ebene in öffentlicher Verantwortung: Wie „benimmt“ sich das beteiligungsführende Ministerium, etwa das Finanzministerium oder, bei Stiftungen des Landes – die keine Beteiligungen im klassischen Sinne sind, aber vom jeweiligen Ressort geführt werden –, die betreffende Verwaltung, oder wie soll sie sich verhalten? Es ist sinnvoll, auch dies in einem solchen Kodex gemeinschaftlich zu regeln. Dazu steht in diesem Gesetzentwurf jetzt nichts. Aus meiner Sicht ist das ein weiteres Argument dafür, das untergesetzlich, im Rahmen eines solchen Kodex, zu regeln.

Möglicherweise gelingt es uns, bis zur Anhörung den von der Regierung erarbeiteten Kodex vorzulegen, sodass man auf dieser Basis das Problem gemeinschaftlich diskutieren und am Ende auch entscheiden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Schäfer. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Hessen, Drucks. 18/7326.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir diesen Gesetzentwurf dem Haushaltsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes – Drucks. 18/7332 –

Der Gesetzentwurf wird von Ihnen eingebracht, Herr Staatssekretär. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vor. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Verlängerung der Gültigkeit dieses Gesetzes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 und enthält geringe redaktionelle Änderungen.

Meine Damen und Herren, diese Verlängerung hat folgenden Hintergrund. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz in Hessen ist zum 31. Dezember 2013 befristet. Wie die entsprechenden Gesetze der anderen Bundesländer orientiert es sich an der Gesetzgebung des Bundes. Der Bund war zwischenzeitlich in die Überlegung eingetreten, sein Si

cherheitsüberprüfungsgesetz umfassend zu novellieren. Daraufhin wurde die Gültigkeit des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nach dem Ablauf der letzten Befristung zum 31. Dezember 2012 nur um ein weiteres Jahr, bis Ende Dezember 2013, verlängert.

Im Anschluss an diese Verlängerung sollte auf die Novellierung des Bundes reagiert und diese umgesetzt werden. Leider wurde erst im Januar 2013 bekannt, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in der laufenden Legislaturperiode wegen der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr geändert werden wird.

Dieses hessische Gesetz nun losgelöst von den Novellierungsbestrebungen des Bundes zu ändern, war in der Kürze der Zeit und wegen der anstehenden Landtagswahl in Hessen nicht mehr machbar. Daher haben wir uns entschieden, die Gültigkeit des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erneut um ein Jahr zu verlängern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Verlängerung um ein Jahr waren alle Beteiligten, d. h. eine Vielzahl von Verbänden, die Ressorts und der Datenschutzbeauftragte, einverstanden.

Ich hoffe, Sie stimmen mit mir überein, dass die Gültigkeit des Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, so wie es der Gesetzentwurf vorsieht, um ein weiteres Jahr verlängert wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Koch.

Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.

Es wurde vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 55, 67 und 70 nach der Mittagspause nach dem Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen werden.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen. In der Mittagspause wird die Ausstellung „Akten und Dokumente zur Heimerziehung aus den Jahren 1949 bis 1975“ eröffnet. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie an der Eröffnung teilnehmen und die Gelegenheit finden könnten, sich diese Ausstellung anzuschauen.

Damit unterbrechen wir die Sitzung und treten in die Mittagspause ein. Wir sehen uns wieder um 15:20 Uhr.

(Unterbrechung von 13:22 bis 15:21 Uhr)

Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen oder, wenn notwendig, nach außerhalb zu verlegen.

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, habe ich noch Folgendes bekannt zu geben: Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ministerpräsident Bouffier hält eigenes Kabinett nicht für zukunftsfähig, Drucks. 18/7410. – Die Dringlichkeit wird bejaht.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Wagner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantragen, dass dieser Tagesordnungspunkt noch in dieser Plenarwoche aufgerufen wird. Er ist dringlich und muss in dieser Woche besprochen werden. Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass der Hessische Ministerpräsident seinem eigenen Kabinett bescheinigt, dass es nicht zukunftsfähig ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wann hat es das in der Geschichte Hessens gegeben, dass ein amtierender Ministerpräsident feststellt, dass die Ressortaufteilung seines Kabinetts nicht angemessen ist, dass es erhebliche Fehler in dieser Ressortaufteilung gibt und man mit dieser Ressortaufteilung nicht die Zukunft gewinnen kann?

(Zuruf der Abg. Judith Lannert (CDU))

Wenn dieser Zustand so ist, dann muss dringlich über diesen Zustand geredet werden. Der Ministerpräsident muss in dieser Plenarwoche dem Landtag noch Auskunft darüber geben, wo er die Schwäche seines Kabinetts sieht, wann ihm die Schwäche seines Kabinetts aufgefallen ist und warum sein Kabinett bisher nicht in der Lage war, zukunftsweisende Politik zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Wagner, Sie müssen zur Dringlichkeit reden.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist dringlich!)

Deshalb plädieren wir dafür, dass dieser Tagesordnungspunkt in dieser Woche aufgerufen wird, und zwar am morgigen Donnerstag nach dem Setzpunkt der FDP, also gegen 15 Uhr. Wir sind sehr gespannt, was der Ministerpräsident dazu zu sagen hat, warum er sein eigenes Kabinett nicht für zukunftsweisend hält. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind gespannt, was Florian Rentsch dazu sagt!)

Als Nächster hat sich Herr Kollege Rudolph gemeldet.

(Günter Rudolph (SPD): Herr Bellino hat sich zuerst gemeldet!)

Herr Bellino hat sich bei mir noch nicht gemeldet. – Herr Kollege Rudolph, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch hier kommt die CDU zu spät. Herr Kollege Bellino, macht nichts, sei es drum.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass der Ministerpräsident, der in den letzten beiden Plenarrunden geschwiegen hat, heute einmal wieder sein Lieblingsspiel gemacht hat, nämlich die Opposition für eigene Vorschläge zu beschimpfen. Wir würden uns freuen, wenn von Ihnen eigene Vorschläge zur Steuer- und Familienpolitik kommen. War nichts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen war es schon sehr bemerkenswert, dass Herr Bouffier nach vierzehneinhalb Jahren feststellt, dass seine Regierungsmannschaft nicht zukunftsfähig ist. Sie haben recht, Herr nicht anwesender Ministerpräsident Bouffier.

Deswegen ist das, was die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN beantragt haben, richtig und konsequent. Das darf auch nicht auf die lange Bank geschoben werden und muss morgen nach dem Setzpunkt der FDP thematisiert werden. Das ist völlig in Ordnung. Wenn Sie das ablehnen, scheuen Sie die politische Auseinandersetzung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU und der FDP)

Ja, so einfach ist das. – Es rufen immer noch welche dazwischen, die unterhalb der 5-%-Hürde herumdümpeln. Wer nicht zukunftsfähig ist, wird auch die Wählerinnen und Wähler nicht überzeugen. Dabei nützen auch die von Ihnen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen nichts. Deswegen unterstützen wir den Antrag der GRÜNEN.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der LINKEN hat sich Herr Schaus zur Geschäftsordnung gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal das Interview und die Aussagen über das Zukunftsministerium gehört habe, ist mir in den Kopf gekommen: Das ist wie eine ausgequetschte Zitrone, aus der mit mechanischen Mitteln noch einige Tropfen herausgeholt werden sollen. Das ist die organisatorische Lösung.

Wir wissen, dass der Energiegipfel und die Energiewende auf der Stelle treten und wir nicht vorankommen. Das kann auch mit organisatorischen Mitteln nicht verändert werden. Dennoch werden wir dem Antrag nicht zustimmen.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was? – Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)