Darüber hinaus haben Sie die Punkte angesprochen: Befragungsrecht, unmittelbares Eingaberecht und vieles andere. Sie kennen die Positionen unseres Ministers. Ich kann nur anfügen, dass dagegen z. B. auch Geheimhaltungsvorschriften sprechen, die wir mit Sicherheit nicht aufgeben sollten, Zuständigkeitskompetenzen anderer Gremien, die berücksichtigt werden müssen. Von daher ist das nicht mit einem Schnellschuss zu machen. Ich bitte daher darum, die Sache gemeinsam in aller Ruhe anzugehen, damit die bestmöglichen Ergebnisse herauskommen. Zu diesem Gesetzentwurf kann ich im Namen der Landesregierung allerdings keine befürwortende Stellungnahme abgeben. – Herzlichen Dank.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf, Drucks. 18/7352, an den Innenausschuss. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich unterbreche die Sitzung. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Danke schön.