Frau Faeser, soll ich Ihnen einmal etwas sagen: Das haben Sie doch schon einmal erlebt. Erst waren Sie Schattenministerin, und danach waren Sie auch nichts. Das werden Sie wieder erleben.
Nein, wenn wir über das Glücksspielgesetz, wenn wir über die Destinatäre reden, wollen wir freundlich und höflich miteinander umgehen.
Meine Damen und Herren, Herr Minister, ich will für Ruhe sorgen. Es ist die letzte parlamentarische Rede vor der Sommerpause. Das wollen wir noch hinbekommen, oder? – Bitte schön.
nach § 8 Abs. 1 des Hessischen Glücksspielgesetzes zu verbessern. Beides sind Vorschläge, um die Finanzsituation der Destinatäre zu verbessern. Die Zielrichtungen der beiden Gesetzentwürfe erachte ich für gut, für richtig und wichtig. Das gilt auch für den Gesetzentwurf der SPD. Das will ich ausdrücklich deutlich sagen.
Ich will überhaupt nicht erwähnen, dass ein Verstoß gegen die Regeln stattgefunden hat. Das wollen wir alles nicht diskutieren. Das haben wir schon einmal diskutiert.
Ich will auch noch einmal sehr deutlich sagen: Wir haben in den vergangenen Jahren in allen vier Bereichen, die die Destinatäre betreffen, Enormes geleistet. Nehmen Sie den Sport: Nie wurde in diesem Bereich so viel getan wie durch diese Landesregierung. Allein 2011 – man muss sich die Zahlen einmal auf der Zunge zergehen lassen – sind in den Sport 50 Millionen € investiert worden. Dazu kamen 50 Millionen € von 2008 bis 2012 für das Hallenbadinvestitionsprogramm. Wir haben den Ansatz für den Sport in Hessen in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Vorjahren vervierfacht.
Meine Damen und Herren, trotzdem braucht der organisierte Sport, brauchen aber auch die anderen Destinatäre, die wir alle einmal festgelegt haben, Planungssicherheit. Ich glaube, man kann sehr deutlich sagen, dass beide vorliegenden Gesetzentwürfe dafür Sorge tragen.
Allerdings regelt das der Gesetzentwurf der SPD nur sehr vage. Herr Abg. Rudolph, wenn Sie mir eine Sekunde Aufmerksamkeit schenken würden, auch wenn es schwerfällt: Das Problem ist, dass der Gesetzentwurf der SPD einen entscheidenden technischen Fehler hat. Die Regelung zu dem Boden, den Ihr Gesetzentwurf einzieht, ist eine „Kann“-Regelung. Das ist für uns inakzeptabel.
(Günter Rudolph (SPD): Wir befinden uns noch im Gesetzgebungsverfahren! Es ist noch nicht beschlossen!)
Herr Abg. Rudolph, lassen Sie uns kurz darüber sprechen. Wir machen das dann auch noch im Innenausschuss. Die Regelung ist systemfremd. Das Hauptproblem ist – das habe ich damals schon gesagt –, dass er keinerlei Regelungen für die Finanzierung vorsieht. Das bedeutet im allerschlechtesten Fall das, was Herr Frömmrich gesagt hat. Herr Frömmrich hat gesagt, das kann am Ende bedeuten, dass eine Vielzahl von Sportvereinen, dass eine Vielzahl von kulturellen Initiativen und eine Vielzahl von sonstigen Initiativen nicht mehr von dem profitiert, was wir in § 8 Abs. 3 regeln. Das ist etwas, was wir nicht wollen.
Deswegen schaffen wir ein ganz neues, ein anderes System und nicht ein systemfremdes Regularium. Wir sagen: Wir wollen den Destinatären eine Finanzgarantie gewähren. Das ist exakt das richtige Wort: Finanzgarantie. Denn das löst die Probleme wirklich. Das ist kein halbherziger Weg wie in dem anderen Gesetzentwurf. Das gibt Planungssicherheit.
Bereits jetzt werden die einzelnen Destinatäre – das ist der Unterschied zu dem Gesetzentwurf der SPD, der für die Destinatäre die Gefahr nach § 8 Abs. 3 bringt – mit den gesetzlichen Obergrenzen im Haushalt ausgewiesen. Das heißt, die stehen schon jetzt im Haushalt. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem, was CDU und FDP vorgelegt haben, und dem, was Sie vorgelegt haben. Das alles spricht für den Vorschlag von CDU und FDP. Deswegen unterstützt die Landesregierung diesen Weg. Ich glaube, das ist ein richtiger Weg. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Keiner widerspricht, dann ist das beschlossen.
Tagesordnungspunkt 16 wird empfohlen, zur abschließenden Beratung an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Das ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU – –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Welterbestätten im Kulturland Hessen – das Erbe für kommende Generationen bewahren – Drucks. 18/6138 –
wird zur abschließenden Beratung an den Wissenschaftsausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 17 überweisen wir zur abschließenden Beratung an den Haushaltsausschuss. – Kein Widerspruch.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend TV-Jugendkanal von ARD und ZDF – Drucks. 18/7130 –
Es ist vereinbart, ihn ohne Aussprache zu beschließen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest: einstimmige Beschlussfassung, damit Annahme.