Insoweit sollten wir darauf setzen, dass Öffentlichkeitsarbeit das Potenzial dieses Warnsystems vergrößert. Man sollte es einfach einmal versuchen. Es ist keine Alternative, nichts zu tun.
Geben Sie diesem Gesetzentwurf eine Chance. All die Probleme, die darüber hinaus genannt worden sind, die irgendwann einmal auftreten könnten, regeln wir dann, wenn sie auftreten. Das haben wir schon immer gut geübt. Das werden wir auch in Zukunft so hinbekommen. Noch einmal: Geben Sie diesem Gesetzentwurf eine Chance. Er ist inklusive KATWARN ein guter Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhein. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Dazu war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7775, aufgerufen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Ich lasse nun über den so geänderten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP abstimmen. Wer möchte zustimmen? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 und zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/7770 zu Drucks. 18/7364 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich berichte: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung des Änderungsantrags Drucks. 18/7768 anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Als Erster hat sich Herr Kollege Bauer zu Wort gemeldet. Er spricht für die CDUFraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Otto von Bismarck ist das Zitat überliefert:
Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen uns die besten Gesetze nichts.
Meine Damen und Herren, wir haben den Anspruch, in beiden Bereichen gut abzuschneiden, bei der Qualität unserer Gesetze und bei der Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten.
Dabei darf man freilich auch nicht die Qualität eines Kompromisses aus den Augen verlieren. Bekanntlich ist ein Kompromiss, zu dem auch die Ergebnisse eines Tarifabschlusses zählen, immer der Ausgleich zwischen dem Wünschenswerten und dem Notwendigen, also das Machbare. Die heute zu beschließende Besoldungsanpassung ist aus unserer Sicht machbar.
In Hessen werden die Ergebnisse des Tarifabschlusses nämlich weitestgehend auf unsere Beamtinnen und Beamten und auch auf die Versorgungsempfänger übertragen. Die dem Tarifabschluss entsprechende 1:1-Übertragung des linearen Gehaltzuwachses bedeutete zum 1. Juli dieses Jahres eine Lohnsteigerung um 2,6 % und zum 1. April 2014 eine Steigerung um weitere 2,6 %. Das ist durchaus eine spürbare Anerkennung der Leistungen unserer Beamtinnen und Beamten in Hessen.
Für das Land ergeben sich für die Jahre 2013 und 2014 für diesen Bereich der Besoldung Mehrausgaben von insgesamt rund 285 Millionen €, für die Versorgung weitere 134 Millionen €. Das ist eine nicht unbedeutende Summe für einen noch immer defizitären Landeshaushalt. Das setzt den Ausgaben Grenzen. Der Tarifabschluss stellt deshalb einen tragfähigen und maßvollen Kompromiss zwischen den Zielen der Haushaltskonsolidierung und den Interessen der Landesbeschäftigten dar. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das ein guter Kompromiss.
Der Kompromiss ist angemessen für die Anerkennung der Dienste in unserem Land. Angesichts der Tatsache, dass über 40 % des Landeshaushalts für Personalkosten aufgewendet werden, eine Summe von rund 8,5 Milliarden €, können nicht alle berechtigten Wünsche und Erwartungen erfüllt werden.
Die Einmalzahlung für die hessischen Beamtinnen und Beamten ist deshalb finanziell nicht darstellbar. Das wird die Betroffenen schmerzen, gewiss. Wenn sie aber über die Landesgrenzen hinausblicken, werden auch sie es verschmerzen. Im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, die reale Lohneinbußen hinnehmen müssen und teilweise auch mit Stellenabbau konfrontiert werden, können sich in Hessen die Beamtinnen und Beamten über Gehaltszuwächse freuen, wenn auch in bescheidenem Umfang.
Meine Damen und Herren, die Ihnen in der Beratung vorgelegten Änderungen sind erforderlich. Sie sind sehr umfangreich, das gebe ich gern zu. Das sind zum einen formale Aktualisierungen der Tabellen und der Betragsangaben. Es sind auch etliche notwendig gewordene redaktionelle Klarstellungen. Hinzu kommt die Problematik, dass der
vorliegende Gesetzentwurf Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in einem Zeitraum regelt, in dem einerseits noch das Bundesrecht und andererseits schon das hessische Besoldungsrecht gilt.
Das Hessische Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz tritt mit seinen wesentlichen Teilen erst zum 1. März 2014 in Kraft. Das macht die ganze Angelegenheit sehr komplex und umfangreich. Deswegen sind die Blätter auch entsprechend gefüllt, die den Änderungsantrag umfassen. Wir stehen zu dieser Anpassung, die wir bereits im Mai parlamentarisch auf den Weg gebracht haben. Nach der Anhörung und der Auswertung wollen wir sie nun rechtlich absichern.
Die betroffenen Personenkreise bekommen die Anpassungen schon länger unter dem Gesetzesvorbehalt ausgezahlt. Es ist heute unsere Aufgabe, diesen Schwebezustand mit einem guten Gesetz zu beenden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Bauer, vielen Dank. – Als Nächster hat sich Herr Schaus zu Wort gemeldet. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 15. Mai haben CDU und FDP anstelle der eigentlich dafür zuständigen Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2013 und 2014 vorgelegt. Seinerzeit verkündete der Innenminister in einer Presseerklärung stolz die „1:1-Übernahme des Tarifergebnisses“, das bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Hessen erzielt wurde.
Die 1:1-Übernahme der im Tarifvertrag vereinbarten 675 € als Ausgleich für mehrere Leer- oder Nullmonate war darin allerdings nicht enthalten. Diese Aufwendungen von zusätzlich 83,5 Millionen € könne man sich angesichts der Haushaltslage nicht leisten. Herr Minister, das war Ihre Aussage. Deshalb sprach die Gewerkschaft ver.di auch zu Recht von einem „massiven Besoldungsdiebstahl“, und der Deutsche Beamtenbund bezeichnete diese Nichtübernahme als „nicht gerechtfertigtes Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten“.
Schon in den vergangenen Jahren mussten wir Ähnliches feststellen. So wurde die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 um sieben Monate später, die Besoldungsanpassung im Jahr 2011 um sechs Monate später als im Tarifvertrag vorgenommen.
Als LINKE treten wir gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des jeweiligen Tarifergebnisses ein. Sonderopfer zur Haushaltssanierung lehnen wir ab.
Als einzige Fraktion haben wir deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der die vollständige tatsächliche 1:1Übernahme des Tarifergebnisses vom April 2013 vorsieht.
Leider fanden wir dafür aber in den Beratungen im Innenausschuss keine Zustimmung einer anderen Fraktion.
Meine Damen und Herren, am gestrigen Tag jährte sich zum zehnten Mal der Tag der größten hessischen Demonstration gegen Sozial- und Arbeitsplatzabbau. Seinerzeit gingen hier in Wiesbaden 45.000 Menschen auf die Straße, um gegen das von der CDU verkündete Abbauprogramm namens „Operation sichere Zukunft“ zu protestieren. Heute wissen wir, dass dieses Abbau- und Sozialkürzungsprogramm die Zukunft nicht sicherer gemacht hat. Dieses von Roland Koch selbst als solches bezeichnete größte Sanierungs- und Sparprogramm der Nachkriegsgeschichte – mit Superlativen hat Koch ja nie gespart – hatte eine Einsparvolumen von 1,03 Milliarden €. Es belastet noch heute sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch alle Beschäftigten des Landes Hessen.
Kernpunkt dieser Rotstiftpolitik war auch die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeiten auf 42 Stunden pro Woche, die nach damaligen Aussagen der Landesregierung einen „Produktivitätsgewinn von 4.750 Stellen“ beinhaltete – also Stellenabbau durch Arbeitszeiterhöhung. Noch heute müssen hessische Beamtinnen und Beamte als einzige in ganz Deutschland 42 Stunden pro Woche arbeiten, obwohl die Tarifverträge selbst in Hessen nur 40 Stunden vorsehen. Die „Operation düstere Zukunft“, wie wir sie zu Recht nennen, beinhaltet darüber hinaus auch noch weiteren Abbau von 5.000 Stellen in fast allen Landesbereichen.
Viele Menschen in Hessen sind seinerzeit dagegen auf die Straße gegangen, um für ein gutes Bildungssystem, einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst und den Erhalt zahlreicher sozialer Einrichtungen einzutreten. Dieser Protest von vor zehn Jahren ist für unsere Fraktion immer noch Verpflichtung, die Rücknahme der „Operation düstere Zukunft“ zu fordern. Deshalb erwarten wir von einer neuen Landesregierung die Rückkehr in die TdL so schnell wie möglich, die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für alle Beamtinnen und Beamten so schnell wie möglich, den Ausbau und die Verbesserung öffentlicher Aufgaben, insbesondere im Bildungsbereich, bei Kitas, Schulen und Hochschulen, und natürlich die zukünftige vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auch für Beamtinnen und Beamte in Hessen. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir deshalb ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sollte schon mit einem gewissen Realitätssinn an Dinge herangehen und sie beurteilen.
Wir haben natürlich in den letzten Wochen auch im Wahlkampf das Thema der öffentlichen Einnahmen und Ausga
ben rauf und runter diskutiert. Daran wird sich auch nichts ändern. Heute geht es darum, dass wir den rechtlichen Rahmen für Besoldungserhöhungen der Beamtinnen und Beamten schaffen. Das ist eine zwingende Notwendigkeit, der wir uns natürlich auch nicht verschließen.
Wir haben immer gesagt, auch die Beamtinnen und Beamten sollen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. An dieser Position hat sich nichts geändert. Deswegen würden wir es auch begrüßen, wenn wir bei den Einmalzahlungen insbesondere auch die mittleren Besoldungsgruppen berücksichtigen würden; denn den Justizhauptsekretär mit A 8 muss man vielleicht anders bewerten als den Oberstudiendirektor mit A 16 oder den Ministerialdirigenten mit B 6. Da gibt es schon Unterschiede. Es wäre schön gewesen, wenn wir das mit in die Diskussion eingebracht hätten, weil zu einem funktionsfähigen Staat natürlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören, die motiviert sind und die wissen, dass ihre Leistung anerkannt wird.
Trotzdem gibt es Rahmenbedingungen, die wir nicht ausblenden können. Das tun wir an dieser Stelle auch nicht. Deswegen ist die Frage, wie wir die Ausgaben finanzieren, das eine. Das kann man holzschnittartig machen, wie der eine oder andere Vorredner es gemacht hat, mit der groben Linie: „Es wird schon alles zu finanzieren sein“ – da bitte ich darum, Butter bei die Fische zu geben und auch zu liefern. Wer fordert, muss auch Lösungsvorschläge anbieten. Wohlfeile – –
Ja, dafür brauchen Sie länger. Aber ich wäre ja schon froh, wenn Sie einmal damit anfangen würden; das wäre schon ein Beginn, meine sehr verehrten Damen und Herren.