Erstens. Die Nachbesserungsnotwendigkeit im verkürzten gymnasialen Bildungsgang werten wir als Beleg für die verfehlte G-8-Politik sowie den Bildungsabbau.
Der Elternbund sprach in der Anhörung von „Flickwerk“ und empfahl, zu einer sechsjährigen Mittelstufe zurückzukehren. Auch der Philologenverband stellte fest, dass es sich bei G 8 im Allgemeinen sowie im vorgelegten Gesetzentwurf im Besonderen um Bildungsabbau handele. Konsequenz der Abschaffung des Wahlpflichtunterrichts werde sein, dass die Zahl der Schüler und Schülerinnen, die eine dritte Fremdsprache erlernen, deutlich zurückgehen wird, woraus der Philologenverband sogar den Schluss zieht, dass die angezielte Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Abiturienten auf dem globalisierten Arbeitsmarkt nicht erreicht werden kann.
Zweitens. Zum Schulvorbereitungsjahr. Für die Stärkung und Weiterentwicklung der Kompetenzen der Kinder in sozialer, emotionaler, sprachlicher und kognitiver Hinsicht und auch für die Verbesserungen der fein- und grobmotorischen Kompetenz sind wir unbedingt. Diese aber ist schon heute Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans und damit Aufgabe der Kindertageseinrichtungen über die ganzen drei Jahre sowie Aufgabe einer effektiven Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, die wir allerdings noch nicht ausreichend ausgestattet sehen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre es aber eine zielführendere Maßnahme im Sinne der Entwicklung unserer Kinder gewesen, eine Professionalisierung des bestehenden Angebots zu unterstützen und auch eine bessere Ausstattung der Kindertageseinrichtungen – das werden wir immer wieder in den Vordergrund stellen – zu ermöglichen.
Zum Raumproblem weist der Hessische Städtetag zu Recht darauf hin, dass das geplante Schulvorbereitungsjahr
an Raumkapazitätsgrenzen stoßen wird, und zwar in Schulen wie auch in Kitas, wo der vorgeschriebene Ausbau bei den U-3-Plätzen die Situation noch verschärfen wird.
Drittens. Lassen Sie mich zur Regelung des Quereinstiegs exemplarisch die Argumentation des Zentrums für Lehrerbildung Darmstadt vorbringen, die verlangt, dass eine mindere Qualifikation, die eine gegenüber der universitären Ausbildung nur vergleichbare Ausbildung meint, auf jeden Fall der Sonderfall bleiben muss. Sie befürchten in der Konsequenz, dass die Lehrerbildung an der Universität durch subjektiv attraktive Abkürzungen ausgetrocknet und somit zur Disposition gestellt werden könnte.
Nahezu alle Anzuhörenden sind sich darin einig, dass Ihre Gesetzesnovelle der Einstieg in die Dequalifizierung des Lehrerberufs ist.
Statt dieses Gesetzentwurfes sollten Sie unserer Meinung nach endlich darangehen, den Berufsstand attraktiver zu machen. Bloße Werbekampagnen und Absichtserklärungen helfen da nicht. Allerdings erscheint es Ihnen nicht besonders nötig, den 1.281 Lehramtsstudierenden, die soeben ihr erstes Staatsexamen absolviert haben – das sind immerhin 47,34 % des aktuellen Jahrgangs –, überhaupt einen Referendariatsplatz zu verschaffen. Dies ist ein Skandal ersten Ranges, den die GEW in der vorletzten Woche inkriminiert hat. Es ist kein Wunder, dass in Hessen Lehrermangel herrscht, wenn das Land diesen Mangel sogar in den sogenannten Mangelfächern wie Mathe selbst produziert.
Viertens. Die Notentabelle haben Sie verschlimmbessert. Das war handwerklich so unsauber, dass Sie selbst bereits nachsteuern mussten.
Jetzt komme ich zu dem wirklichen Desaster, das auch die Redner vor mir schon angesprochen haben.Denn der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor, dass neue integrierte Gesamtschulen künftig mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe haben müssen.
Diese Hürde wurde erst im vergangenen Jahr durch den Landtag abgeschafft. Die Begründung ihrer Wiedereinführung ist abenteuerlich und zeigt, dass das System der IGSen gar nicht verstanden ist,
wie peinlicherweise wohl auch die Aussagen des Herrn Staatssekretärs Brockmann in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses deutlich gemacht haben müssen. Da muss dem Ausschuss gegenüber tatsächlich vertreten worden sein
entschuldigen Sie bitte die zahlreichen Konjunktive; ich leitete zeitgleich die Sitzung des Petitionsausschusses und habe mir nur berichten lassen müssen –,
dass integrierte Gesamtschulen deshalb dreizügig sein müssten, damit sie die drei verschiedenen Abschlussarten überhaupt nebeneinander anbieten könnten. Die GEW hatte also recht, als sie in der Anhörung vermutete, dass damit wohl die Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems widergespiegelt werden solle, weil man, fachlich erschreckend schlecht informiert, davon ausgehe, eine IGS benötige drei Parallelklassen, um nach Haupt-, Real- und Gymnasialschülern differenzieren zu können. Ich dachte, inzwischen hätten Sie sich kundig gemacht, dass das nicht der Fall ist.Aber die heutige Aussage von Herrn Herr hat mich genau des Gegenteils belehrt.
Weiterhin meinen Sie, dass es ein großartiger Unterschied zwischen Haupt- und Realschulen und zweizügigen IGSen sei, und das ist nicht der Fall.
Wir wissen, dass die IGSen mit ihrem besonderen pädagogischen Ansatz zum gemeinsamen Lernen es gerade Schülern unterschiedlicher Leistungsstärken ermöglichen, den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erwerben, ohne hierzu voneinander getrennt unterrichtet werden zu müssen. Wir teilen die Befürchtung der GEW und der anderen in der Anhörung, dass die Landesregierung versucht, die Schulform IGS an den Rand zu drängen, indem sie der Einrichtung neuer integrierter Gesamtschulen rechtliche und organisatorische Hindernisse in den Weg legt.
Wie wir schon mehrfach erfahren mussten, offenbart dieses Gebaren sehr deutlich, was von Ihrem Projekt der selbstständigen Schule zu halten ist. Diese Schulen sollen selbstständig werden bezüglich der Verwaltung ihrer aus anhaltender finanzieller Unterversorgung resultierenden Mängel, sich aber keinesfalls entscheiden können dürfen, sinnvolle pädagogische Konzepte einzuführen,z. B.Noten teilweise abzuschaffen – hier verweise ich auf ein Interview der Frau Kultusministerin in der „FR“ vom 19. Mai dieses Jahres –,geschweige denn,sich von der Gliedrigkeit und Selektivität des Schulsystems wegzuentwickeln.
Das neue Paradigma der eigenständigen Schule wird ad absurdum geführt, wenn per Gesetz festgelegt werden soll, dass mindestens eine Dreizügigkeit erforderlich sei, um eine sinnvolle … Konzeption zu ermöglichen.
Auch wir halten es für erforderlich, alles zu tun, damit diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen wird.
Wir können also beiden Gesetzesvorhaben nicht zustimmen. Dem Antrag der SPD-Fraktion zu einer grundlegenden Reform des Lehrerbildungsgesetzes, vor allem seinem kritischen Hinterfragen der Bachelor- und Masterstruktur, können wir grundsätzlich zustimmen. Klar muss jedoch sein,dass Lehrerin oder Lehrer ausschließlich werden kann, wer mindestens, so es diesen in der Lehrerausbildung überhaupt geben soll,über einen Masterabschluss verfügt. Klar muss sein, dass eine unscharfe Formulierung wie das Wörtchen „jetzt“ im Antrag nicht bedeuten darf, dass das entsprechende Gesetz erst in der 20. oder 21. Legislaturperiode in Kraft treten kann.
Natürlich unterstützen wir den Antrag der SPD auf eine dritte Lesung. Dazu hat auch Herr Wagner etwas gesagt, was wir ebenfalls unterstreichen können.
Frau Henzler, Herr Wagner sprach davon, dass es keine liberale Schulpolitik sei, die Sie machen. Ich denke, es ist noch nicht einmal eine konservative Schulpolitik, die Sie machen; es ist nur eine schlechte Schulpolitik, die Sie machen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es neulich schon einmal in einer Debatte gesagt: Nur weil man sich ein gelbes T-Shirt anzieht, sind die bildungspolitischen Vorstellungen noch lange nicht das Wahre. – Das haben gerade die Ausführungen der Kollegin Cárdenas noch einmal eindeutig gezeigt.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Sie hat ein schwarzes Shirt an!)
Aber zur Sache.Wir debattieren heute über zwei wichtige Gesetzesvorhaben,zum einen die Novellierung des Hessischen Schulgesetzes, zum anderen das Lehrerbildungsgesetz. Herr Kollege Herr hat schon vieles Wichtige und Richtige dazu gesagt; deshalb will ich mich in der gebotenen Kürze halten.
Wir wollen den Schulen, wie ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, mehr Freiheiten geben, was die Umsetzung von G 8 angeht. Wir wollen die Anmeldedaten vorverlegen. Beides sind sehr wichtige Vorhaben, die zur Umsetzung unserer bildungspolitischen Vorstellungen nötig sind.
Ich will mich aber gar nicht vor dem strittigen Thema drücken. Es ist nicht mutig, dass wir das ansprechen, sondern das ist unsere Überzeugung. Wir werden für eine Neugründung von IGSen die Dreizügigkeit festschreiben.
Was bedeutet das für Hessen? Das bedeutet für Hessen, dass der Status quo erhalten bleibt. Denn es ist zu Recht gesagt worden, es gibt keine einzige zweizügige IGS in Hessen.
Wenn Ihr Versuch einer zweizügigen IGS so ein Erfolg gewesen wäre, dann frage ich mich: Wo sind diese Schulen? Sie sind im Moment nicht da. Ich möchte noch einmal eindeutig sagen, damit es auch dem Letzten endlich klar wird: Dreizügigkeit heißt nicht Dreigliedrigkeit.
Ich sage es noch einmal: Dreizügigkeit heißt nicht Dreigliedrigkeit. – Wir brauchen eine gewisse Breite, um zu
differenzieren. Es ist völliger Unsinn, den Sie hier verbreiten, wir wollten das dreigliedrige Schulsystem da hineinpressen. Es ist relativ egal, ob wir die Kurse A, B, C oder vielleicht B, B, A oder Ähnliches nennen. Es geht darum: Wir brauchen mindestens eine Dreizügigkeit und keine Dreigliedrigkeit.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Heike Haber- mann (SPD): Haben Sie Ihrem Koalitionspartner nicht zugehört?)
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Vertiefte Sachkenntnis verhindert eine muntere Debatte!)
Das muss ich für die FDP-Fraktion natürlich auch sagen: Wir sehen in der demografischen Entwicklung keinesfalls einen Angriff auf das dreigliedrige Schulsystem. Wir werden Ihnen nach der Sommerpause Initiativen dazu vorlegen, wie wir mit entsprechenden Modellen auf die demografische Entwicklung eingehen werden, die aus meiner Sicht zu Recht angesprochen worden ist.