Wir wollen, dass die Untersuchungen für die Grundschulen vorverlegt werden, um da entsprechende Projekte durchzuführen.
Jetzt komme ich zu Ihrem Lieblingsthema: Wir wollen, dass bei der – ich betone – Neugründung einer integrierten Gesamtschule mindestens eine Dreizügigkeit gewährleistet ist. Ich sage es noch einmal wie vorgestern: Dreizügigkeit heißt nicht Dreigliedrigkeit.
Es ist völlig absurd, zu unterstellen, wir wollten das dreigliedrige Schulsystem in der IGS oder Ähnliches nicht. Wir wollen nur bestmögliche Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten im Namen der Kinder erreichen.
Dazu brauchen wir diese Dreizügigkeit. Ich kann Ihnen noch einmal garantieren – Sie haben das Problem des demografischen Wandels angesprochen –: Wir werden hierfür entsprechende Konzepte vorlegen. Darauf können Sie gespannt sein.
Deswegen ist das eine Scheindebatte, was Sie hier führen. Denn wir haben – das bleibt festzustellen – auch nach der von Ihnen im vorigen Jahr angestrengten Gesetzesänderung in Hessen derzeit keine einzige zweizügige IGS. Es bleibt also bei einem Erhalt des Status quo.
Nun zu der nach meiner Meinung sehr viel schlimmeren Scheindebatte, die Sie hier führen, nämlich dem Änderungsantrag zum Schulgesetz. Auch da gilt das, was ich schon ausgeführt habe: Dieser Änderungsantrag zum Hessischen Schulgesetz, den Sie von SPD und GRÜNEN uns hier vorschlagen, ändert bzw. verbessert in keinerlei Weise die Situation dieser bedauernswerten Kinder,
nur weil er eine Schulpflicht einführt. Meine Damen und Herren, wirklich entscheidend ist die Verordnung, die sich derzeit in der Umsetzung befindet. Das haben wir Ihnen schon klar und deutlich gesagt.
Ganz im Gegenteil verschlimmbessern Sie damit im Prinzip sogar die Situation. Denn Sie würden den Eltern dieser Kinder möglicherweise noch Sanktionen auferlegen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Schulpflicht ergeben. Das kann es doch nicht sein.
(Beifall bei der FDP – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Unsinn! – Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))
Sie erwähnen immer das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Ich sage es noch einmal, damit es auch der Letzte – von mir aus gesehen im linken Teil des Hauses – kapiert hat: Entscheidend ist nicht die Änderung des Schulgesetzes, entscheidend ist die Verordnung. Die ist erklärter Wille dieses Hauses, der Koalitionsfraktionen.
Ich kann Ihnen sagen, wir arbeiten daran, dies umzusetzen.Aber es gibt nun einmal ein paar Regeln, die man dabei einhalten muss, beispielsweise die rechtsförmliche Prüfung. Das werden wir tun. Unser Wort steht. Darauf können Sie sich verlassen.Wir werden das zum gegebenen Zeitpunkt einreichen. Und deswegen werden wir Ihren Änderungsvorschlag ablehnen, das kann ich Ihnen schon garantieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Sie hat doch gar keine Brille auf!)
Jedes Mal, wenn man irgendetwas zum Thema integrierte Gesamtschulen macht, dann bekommen Sie Angst und meinen, man müsse um die integrierten Gesamtschulen einen Schutzzaun ziehen.Das hat diese Schulform,das haben diese Schulen überhaupt nicht nötig.
Sie sind leistungsstark. Sie setzen sich im Wettbewerb mit anderen Schulen durch. Sie haben denselben Zuspruch wie Gymnasien. Sie bringen auch gute Leistungen. Aber sie sind keine Haupt- und Realschulen. Der Kern der integrierten Gesamtschulen besteht darin, dass sie drei Bildungsgänge abbilden, drei Abschlüsse anbieten. Das bedeutet, dass sie Gymnasiasten, Realschüler und Hauptschüler in einer Schule vereinigen. Das muss sich auch nach außen zeigen.Demzufolge sind sie nach unserer Auffassung dreizügig zu führen.
Es geht nur um Neugründungen.Schon am Dienstag habe ich gesagt, ich möchte wissen, wo in Hessen wirklich neue integrierte Gesamtschulen gegründet werden sollen, die diese Dreizügigkeit eventuell nicht erreichen.
Ebenfalls am Dienstag habe ich gesagt,eine Umwandlung einer kooperativen Gesamtschule in eine integrierte Gesamtschule fällt überhaupt nicht unter dieses Gesetz. Das kann jederzeit gemacht werden. Dabei kommt es auf die Zügigkeit überhaupt nicht an.
Auch die Binnendifferenzierung – ob sie in A, B und C oder in E und G durchgeführt wird – einer integrierten Gesamtschule wird durch diese Gesetzesänderung überhaupt nicht berührt. Wir schaden also keiner integrierten Gesamtschule. Im Gegenteil: Für das neue Schuljahr sind ihnen 70 zusätzliche Stellen zugewiesen worden.
Danke schön, Frau Kultusministerin. – Es hat sich jetzt der Herr Justizminister gemeldet.Bitte schön,Herr Hahn.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem insbesondere durch den Redebeitrag des Kollegen Wagner ganz offensichtlich eine vollständige rechtliche Verwirrung in dieses Haus hereingetragen werden sollte, möchte ich noch einmal daran erinnern, was die Rechts
Vor der Klammer sage ich gleich für all diejenigen, die sich damit schon beschäftigt haben: Herr Kollege Wagner hat eben Äpfel mit Birnen verglichen.
Der Kollege Wagner hat gesagt,dass das,was in der 17.Legislaturperiode gemacht werden sollte, heute noch einmal bestätigt werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das aber, was auf Antrag der damaligen Fraktion der FDP gemeinsam von diesem Hause beschlossen worden ist, steht heute hier nicht zur Abstimmung.
Herr Kollege Wagner,ich glaube,es wird Ihnen noch nicht einmal gelingen, irgendeinen Kollegen dieses Hauses zu verwirren. Ich bin mir aber sicher, dass jeder, der über diese Sitzung heute berichtet, jeder Journalist, der kommuniziert, was hier geschieht, erkennt, dass es einen Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz gibt.
Wir haben das Hessische Schulgesetz, und dort gibt es mit § 70 Abs. 4 Nr. 3 eine Rechtsgrundlage dafür, wie man besondere Regelungen über „die Aufnahme und schulische Eingliederung ausländischer Schülerinnen und Schüler“ vornehmen kann.
Ich möchte Sie jetzt nicht mit weiteren rechtlichen Ausführungen belasten.Aber der Vorschlag, den Sozialdemokraten und GRÜNE hier eingebracht haben, ändert zwar das Gesetz, jedoch nicht die Verordnung.
Die Folge der Verordnung ist, dass genau das eintritt, was Kollege Döweling eben gesagt hat:Auf der einen Seite ermöglichen Sie zwar den rechtlichen Anspruch, auf der anderen Seite benötigen Sie aber trotzdem eine Meldebescheinigung.
Herr Kollege Al-Wazir, nehmen Sie das gleich in Ihren Redebeitrag mit auf: Weil wir das im vergangenen Jahr auch alle so gesehen haben – ich erinnere an Gespräche, die wir geführt haben, Herr Kollege Al-Wazir –, haben wir in der 17. Legislaturperiode gerade nicht einen Gesetzentwurf eingebracht, sondern wir haben die Landesregierung aufgefordert, die Verordnung zu ändern. Das ist der diametrale Unterschied zu dem, was Sie jetzt wollen.
Man kann es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie derart flapsig mit den verschiedenen Ebenen von Gesetzund Verordnungsgebung umgehen.