Herr Kollege Schaus, solange wir diese Vielfalt aber haben, greift Ihr Vorschlag zu kurz, weil Sie dann für die Abgeordneten des Hessischen Landtags, die aus dieser Vielfalt der unterschiedlichen Vorsorgesysteme kommen,eine Lösung finden müssen, die dieser Vielfalt auch gerecht wird. Das macht Ihr Vorschlag, mit dem Sie alle Abgeordneten in die Deutsche Rentenversicherung einbeziehen, ganz unabhängig davon, aus welchem Versorgungssystem sie kommen, nicht. Und das ist das Problem Ihres Vorschlags, Herr Kollege Schaus.
Meine Damen und Herren, deshalb wäre es sehr viel sinnvoller – Herr Kollege Blum hat schon darauf hingewiesen, dass FDP und GRÜNE in der vorletzten Legislaturperiode einen entsprechenden Vorschlag gemacht haben –, dass die Abgeordneten einen gewissen Betrag für ihre Altersversorgung bekommen und diesen Betrag zur Altersversorgung dann in das Sicherungssystem einbringen, aus dem sie aus ihrer Zeit vor dem Abgeordnetenmandat kommen. Das wäre aus unserer Sicht die beste und sauberste Lösung. Wir werben weiter dafür, dass wir dieses Modell endlich machen.
Herr Kollege Schaus, von den Beträgen her – darauf will ich jetzt einmal hinweisen – sind wir nicht weit auseinander.Was Sie vorschlagen, lautet, es sollen in die Deutsche Rentenversicherung 1.380 c, wenn ich es richtig im Kopf habe, einbezahlt werden. Das Modell von FDP und GRÜNE nennt als Altersvorsorgebetrag 1.500 c. Da sind wir von den Beträgen her also sehr nah beieinander. Herr Kollege Schaus, der einzige Unterschied, den wir haben, ist,dass das,was FDP und GRÜNE vorschlagen,machbar, weiter kompatibel mit den Alterssicherungssystemen wäre, aus denen die Abgeordneten kommen.
Das,was Sie wollen,ist vielleicht politisch wünschenswert. Es ist aber leider nicht machbar. In dem Sinne werden wir weiter darüber debattieren.Aber lassen Sie doch den Populismus sein, Herr Kollege Schaus. Hier bedient sich niemand selbst.Wir leisten hier alle unsere Arbeit. Diese Arbeit soll gut bezahlt werden. Wir haben als GRÜNE immer gesagt, Abgeordnete sind nicht überbezahlt. Sie sind derzeit überversorgt. Deshalb wollen wir weiterhin eine Änderung. Vielleicht schaffen wir es ja. Aber Ihr Modell funktioniert leider nicht, Herr Kollege Schaus.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg.Wil- helm Dietzel (CDU))
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Altersversorgung von Abgeordneten ist ein beliebtes Thema, wo viele mitreden können. Nicht alle haben den vertieften Sachverstand bei diesem Thema. Das ist aber auch nicht schädlich. Da kann man auch gut mitreden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahre 2007 gab es einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und CDU, der sich an der bisherigen Regelung orientierte. Es wurden Anpassungen aufgrund der demografischen Entwicklung vorgenommen:
die Erhöhung der Mindestzugehörigkeit auf acht Jahre und des Bezugsalters auf 60 Jahre. Das sind Einschnitte. Damals gab es konkurrierende Modelle von der FDP und den GRÜNEN. Die haben wir damals abgelehnt. Bei der Position bleiben wir, weil das hessische Modell gerechter ist als andere.
Meine Damen und Herren, unterhalten Sie sich einmal mit den Kolleginnen und Kollegen von Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein. Dort bekommen sie zu dieser Altersversorgung, die aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt wird, keine Anrechnung. Das heißt, es wird kumuliert. Ich glaube, das ist auch kein Modell, das an der Stelle gerecht ist.
Zweitens. Herr Kollege Schaus, wenn Sie schon Zahlen nennen,müssen sie wenigstens stimmen.Ein kommunaler Wahlbeamter erwirbt bereits nach sechs Jahren einen Pensionsanspruch von 35 % auf das Amt, in dem er sich befindet. Jetzt nehmen wir einmal einen Stadtrat in Frankfurt, der in B 4 7.000 bis 8.000 c bekommt, davon 35 %.Wie Sie auf 832 c kommen, ist Ihre Kunst.
Herr Kollege Kaufmann, das ist doch egal. – Wie Sie bei 7.000 c auf diese 832 c kommen, ist irgendwo eine linke Traumrechnung, die mit der Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Die andere Frage: Umstellung auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Ja, auch das haben wir diskutiert. Die Veränderungen in der Sozialversicherung müssen uns natürlich gemeinsam zum Nachdenken veranlassen. Herr Schaus, wenn wir die Umstellung machen, dann bitte für alle Erwerbstätigen in diesem Land. Deswegen müssten Sie auch konsequenterweise einen Antrag stellen auf Abschaffung des Berufsbeamtentums, auf Abschaffung aller Versorgungswerke.
Wenn Sie konsequent sind, dann bitte richtig konsequent. Was mich an Ihrem Beitrag und an Ihrem Antrag ärgert,
ist die mehr als populistische Begründung der Bereicherung. Damit wird das Amt von Abgeordneten diskreditiert. Das ist dezidiert nicht unsere Position.
Damit stimmen Sie in den Chor all derer ein, die sagen, Abgeordnete verdienten zu viel, das sei fast alles überflüssig.Ich glaube,das ist nicht der Demokratie förderlich. Wir können darüber streiten, ob die Versorgung zu hoch ist, ob das System so in Ordnung ist. Sie sollten sich dann bitte einer anderen Sprache an der Stelle bemächtigen.
Von daher glauben wir,dass das,was wir im Jahre 2007 auf den Weg gebracht haben, eine gerechte Lösung ist. Sie kostet im Kern den Steuerzahler nicht mehr, weil es in Hessen Anrechnungsgrenzen gibt. Die 1.500 c nach dem Modell der GRÜNEN und der FDP müssten auch aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet werden.
Die durchschnittliche Dauer der Zugehörigkeit zum Landtag beträgt etwa elf Jahre. Diese abstrusen Rechnungen, alle seien 24 Jahre im Landtag, dient auch nur dazu, einen Popanz aufzubauen. Kollege Schaus, deswegen ist an der Stelle vertiefter Sachverstand wirklich der Wahrheitsfindung dienlich.Wir können das im Ältestenrat gern ausführlich diskutieren.Aber das, was Sie vorgetragen haben, ist eine allzu glatte Lösung
Wir überweisen diesen Antrag zur weiteren Beratung an den Ältestenrat. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die jugendschutzrelevante Entwicklung in den Telemedien – Drucks. 18/766 –,
um ihn zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit zu überweisen. – Keiner widerspricht. Dann ist das beschlossen.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet – Drucks. 18/769 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet – Drucks. 18/906 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert mit diesem Entschließungsantrag im Hessischen Landtag diesen auf, eine Anhörung durchzuführen, um in Erfahrung zu bringen, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornografischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren.
Wir haben die Beratung eines Gesetzes im Deutschen Bundestag hinter uns, mit dem es gelungen ist, zwar viele Probleme des ursprünglichen Gesetzentwurfs zu entschärfen. Wir haben z. B. erreicht, dass das Subsidiaritätsprinzip, also das Löschen vor Sperren, Vorrang hat. Aber grundsätzliche Fragen, ob das jetzt in Berlin verabschiedete Gesetz zur Erschwerung des Zuganges zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen so wirklich zum tatsächlichen Ziel führt, das wir eigentlich erreichen wollen, ist nach unserer Auffassung nicht geklärt.
Der Innenminister hat mich gerade eben gebeten, darauf hinzuweisen und lobend zu erwähnen, was seitens des Landes Hessen schon alles unternommen wird, hat aber gleichzeitig gesagt, dass eine Anhörung nicht schaden würde.
Wenn sich das Haus sozusagen vor dem Hintergrund eines kursierenden Lobs – ich bitte um Verzeihung, mehr geht nun wirklich nicht – gleichwohl darauf einlassen kann, eine Anhörung zu dem Thema zu machen, dann ist das eine zielführende Zusammenführung zu so später Stunde.
Eines vorab: Wir wollen natürlich den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie intensiv und vorbehaltlos und vor allem effizient führen. Angesichts der hohen kriminellen Energie der Täter ist es allerdings so, dass Netzsperren sich als eher ineffektive Maßnahme ausnehmen.
Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen berücksichtigt nach meiner Auffassung viel zu wenig, dass Kinderpornografie im Netz fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren und Chatrooms verbreitet wird. Dagegen hilft das, was wir unter dem Stichwort Sperrseiten kennen, nichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind wir gut beraten, wenn wir eine solche Anhörung durchführen und dann bewerten, was wir seitens der hessischen Gesetzgebung noch zu besorgen haben. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion um das Bundesgesetz ist das nach meinem Verständnis dringend geboten und notwendig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesministerin Ursula von der Leyen hat bei der Ankündigung des Bundesgesetzes gesagt – ich zitiere:
Wenn man sich illustriert vorstellt, welche erschütternden Bilder dort zu sehen sind, dass es dabei nicht um ältere Kinder geht – was schon unerträglich ist –, sondern dass diese Kinder zu 80 % unter zehn Jahre alt sind, dass zunehmend auch unter zweijährige Kinder missbraucht,vergewaltigt und gefilmt werden, dann ist dadurch der Tatbestand immer noch nur unzureichend beschrieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir sehen, dass wir täglich rund 450.000 Zugriffe – im Monat manchmal 50.000 Zugriffe auf eine einzige Seite solcher Inhalte – haben, dann ist es durchaus deutlich, dass wir nicht von einem vernachlässigbaren Umfang und darüber hinaus von sehr dramatischen Inhalten sprechen.