Bereits heute sieht das Hessische Feiertagsgesetz einige Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe vor. Mit unserem Gesetzentwurf erweitern wir diese Ausnahmen und passen die rechtlichen Rahmenbedingungen den technischen Entwicklungen an.
Zum einen – das ist ein wichtiger Teil dieses Gesetzentwurfs – sollen Videotheken am Sonntag ab 13 Uhr öffnen dürfen. Damit tragen wir einem Bedürfnis der Verbraucher, der Kunden Rechnung, die nicht begreifen können, wollen und müssen, dass sie ausgerechnet sonntags in ihrer meist sehr begrenzten Freizeit allen möglichen Interessen nachgehen können, sich aber keine Bücher oder Filme ausleihen dürfen. Das halten wir für kundenunfreundlich. Deshalb machen wir es kundenfreundlich. Damit verschaffen wir den Bürgern mehr Möglichkeiten, und gleichzeitig bieten wir denjenigen Unternehmern und Bibliotheksbetreibern, die gerne auch an Sonntagen öffnen möchten, die notwendige Gestaltungsfreiheit.
Gleichzeitig gewährleisten wir den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Generell keine Ausnahmen gibt es an den besonders hohen christlichen Feiertagen wie etwa Karfreitag oder auch Totensonntag.
Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir auch,dass wir wachsam sind, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzustellen. So erweitern wir den generellen Ladenschluss vor Karfreitag, indem wir den Gründonnerstagabend ab 20 Uhr einbeziehen und damit Mitternachtsshopping und ähnliche Events, die von einzelnen – höchst unsensiblen – Veranstaltern gerade auf den Gründonnerstag gelegt wurden, korrigieren.Aus unserer Sicht ist das mit dem besonderen Schutz der Feiertagsruhe am Osterwochenende nicht vereinbar. Deshalb mussten wir hier reagieren.
Herr Kollege Rudolph, mit diesem Gesetzentwurf nehmen wir eine weitere Änderung vor. Das bezieht sich auf den Bereich der Autowaschanlagen.
Herr Kollege Rudolph, da sollten Sie sich besonders freuen.Denn das,was wir hier machen,ist eine Anpassung an die technische Entwicklung.
Herr Kollege Rudolph, hören Sie gut zu. Bislang gab es nur eine Genehmigungsoption für die Öffnung von vollautomatischen Portalwaschanlagen.
Wissen Sie, seit wann das im Gesetz steht? Seit Ende 1997 – damals wurde diese Regelung von der rot-grünen Mehrheit in diesem Parlament beschlossen, mit Zustimmung der FDP.
Heute nehmen wir eine Anpassung vor. Während damals nur – das ist nur etwas für technische Feinschmecker – Portalwaschanlagen, bei denen das Auto steht und das Reinigungssystem bewegt wird, vollautomatisch betrieben werden konnten, geht das heute auch bei konventionellen Waschstraßen, durch die das Auto befördert wird.
Herr Kollege Rudolph, einen Grund für eine rechtliche Ungleichbehandlung beider Systeme gibt es nicht mehr. Wir passen die Gesetzeslage dem an,was Sie 1997 wollten.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren – wenn auch kleinen – Schritt zur Befreiung von restriktiven Regelungen, geben den Verbrauchern ein Stück mehr Freiheit und bringen gleichzeitig konkret für zwei wichtige Branchen mit vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen Entbürokratisierung und größere Flexibilität.
Meine Damen und Herren, gerade an einem Tag, an dem wir uns sehr intensiv mit dem Thema Opel und der Frage beschäftigt haben,ob es richtig und zutreffend ist,dass der Staat mit 4,5 Milliarden c Steuergeld in die Haftung geht, gerade an einem solchen Tag ist es besonders wichtig, dass dieses Parlament ein Zeichen setzt: Wir denken auch an die kleinen Unternehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln hier Deutschlands überflüssigsten Gesetzentwurf.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Ministers Volker Bouffier)
Herr Bouffier, Sie müssen ganz vorsichtig sein. Sie wissen: Die Rache der Journalisten ist das Archiv. Ich habe mir das Archiv angesehen –Sie haben im Januar 2005 im Plenum eine gute Rede gehalten. Deswegen ganz vorsichtig, Herr Innenminister, sonst zitiere ich Sie wörtlich, und dann wird es für Sie unangenehm.
Meine Damen und Herren, für den vorgelegten Gesetzentwurf gibt es weder eine sachliche Notwendigkeit noch
Mit diesem Gesetzentwurf erreichen Sie ein Untergraben der Sonntagsruhe und höhlen aus, dass wir am Sonntag auch einmal zur Ruhe kommen können und sollen.
Im Jahre 2005 haben Sie einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Damals haben GRÜNE, CDU und SPD diesen Gesetzentwurf abgelehnt.
Unsere Position hat sich in den letzten vier Jahren nicht geändert.Warum auch? Herr Greilich,Sie schreiben in Ihrer Begründung so schön, es sei notwendig, dass man sich am Sonntag Filme ausleihen könne, weil das „eine erwünschte Voraussetzung der Freizeitgestaltung“ sei. Das ist richtig niedlich. Meine Damen und Herren, Sie können sich am Samstagabend bis 24 Uhr Filme ausleihen. Sie können das an Automateneinrichtungen rund um die Uhr tun.
Wenn also die FDP keine anderen Sorgen hat. Aber vielleicht sind Sie ein besonderer Lobbyist der Videobranche; das ist zulässig, dann sollten Sie das an dieser Stelle aber auch klar sagen.
Die Kirchen und die Arbeitnehmervertretungen haben damals gesagt: Das ist überflüssig und bringt nichts.
In Sachsen haben Sie eine Koalition mit der CDU.Das hat die CDU davon, wenn sie sich auf so etwas einlässt; dann müssen Sie solche unsinnigen Gesetze miteinander verabreden, und der Innenminister muss es vertreten, obwohl er bisher immer das genaue Gegenteil vertreten hat. Es ist bemerkenswert, wie Sie diese Rolle rückwärts schaffen, aber Sie sind ja sportlich, Sie werden das schon schaffen, Herr Innenminister Bouffier.
In Sachsen wurde das jetzt abgeschlossen. Auch dort haben die Kirchen gesagt, das ist völlig überflüssig.
Nun zum ernsteren Teil der Veranstaltung. Herr Greilich, da Sie verfassungstreu sind wie wir, darf ich Ihnen Art. 53 der Hessischen Verfassung anempfehlen. Dort heißt es:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Nun können Sie sagen: Die Hessische Verfassung stammt aus dem Jahre 1946; nun hat sich der Zeitgeist geändert. – Das mag alles sein, aber so beliebig sind selbst Sie nicht, dass man jedem Zeitgeist hinterherlaufen muss. Deswegen empfehle ich Ihnen, den Wortlaut, den Geist der Hessischen Verfassung auch noch nach 63 Jahren ernst zu nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann schon gar kein Grund sein, sich an irgendwelchen Konsuminteressen oder an materiellen Interessen einer Branche zu orientieren, die offensichtlich an wirtschaftlichen Einbußen leidet, wie dies bei der Videobranche ist.
Herr Greilich, Sie sollten konsequenterweise das amerikanische Modell übernehmen. Dann machen Sie rund um die Uhr, an sieben Tagen, alle Geschäfte auf. Wie wollen Sie erklären, dass Buchhandlungen sonntags nicht geöffnet sein dürfen? – Da könnte man noch sagen: Das Lesen von Büchern ist eine kulturelle Leistung, die gut ist, und das wollen wir dann auch ermöglichen. Stattdessen müssen Sie auf das Anschauen von vielleicht dämlichen Videofilmen rekurrieren und den Hessischen Landtag damit belästigen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der FDP: Oh! – Zuruf des Ministers Volker Bouffier)
Ich bin an diesem Punkt in der Tat mehr als ärgerlich, weil ich glaube – heute Morgen hatten wir die Debatte zu Opel –, dass dieses Land weiß Gott andere Probleme hat, als dass die FDP bei einem so überflüssigen Punkt eine Klientelpolitik betreiben könnte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Innenminister Bouffier, es war in der Tat in der Plenarsitzung am 25. Januar 2005, als Sie in einer bemerkenswerten Klarheit gesagt haben, warum der Gesetzentwurf für Sie nicht zustimmungsfähig gewesen ist. Sie haben unter anderem auf die Hessische Verfassung verwiesen – als Verfassungsminister ist das gut. Sie haben klar gesagt, es gebe keine Begründung. Sie sind auch einer derjenigen, der sagt, man müsse dem Zeitgeist nicht hinterherrennen. Das belegen Sie, wenn Sie politisch argumentieren, täglich.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Minister Vol- ker Bouffier: Ausgezeichnet! So viel Lob macht mich verlegen!)