(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Minister Vol- ker Bouffier: Ausgezeichnet! So viel Lob macht mich verlegen!)
Herr Innenminister, deswegen bin ich weniger auf die inhaltliche Begründung von Herrn Greilich gespannt gewesen. Diese kann ich dem Gesetzentwurf entnehmen. Ich habe das Plenarprotokoll vorliegen, und ich kann alles unterschreiben,was Sie damals gesagt haben,das gilt auch noch vier Jahre später; daher bin ich jetzt ernsthaft gespannt.
Ich will Sie mit dem ernsten Teil der Angelegenheit schützen: Herr Greilich, wenn wir es uns so einfach machen, dass wir jeder Interessensgruppe so beliebig nachgeben, dann stimmt etwas nicht, auch mit Wert- und Moralvorstellungen.
Deshalb glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf überhaupt keine Berechtigung hat. Sie geben vordergründig zeitlichen Argumenten nach. Auch die absurde Begründung, dass man sein Auto jetzt sonntags in irgendwelchen Waschanlagen waschen können müsste, ist genauso neben der Realität.
Herr Greilich, es zeigt einmal mehr, dass Sie relativ beliebig sind. – Ich freue mich auf die Anhörung. Ich freue mich auf die Vertreter. Ich weiß nicht, welcher arme Kol
Meine Damen und Herren, deswegen wird mich Ihre rhetorische Brücke erfreuen, wie Sie dies dann darlegen werden. Unsere Position ist klar: keine sachliche Notwendigkeit. Wir rennen dem Zeitgeist nicht hinterher. Unser Wort gilt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! All das, was Herr Kollege Rudolph schon ausgeführt hat, würde reizen, weiter blumig zu ergänzen. Ich werde das auch ein bisschen tun.
Ich will zunächst einmal ganz ernsthaft sagen: In der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten – die feiertagsgesetzliche Regelung gehört inhaltlich in den gleichen Kontext – haben wir alle bei diversen Debatten, die wir schon hatten, die eine oder andere Befürchtung geäußert, die sich nicht bewahrheitet hat, in allen Richtungen. Insoweit gibt es einen guten Grund, wo immer man in der Vergangenheit gestanden haben mag,zu sagen:Die Regelung,die zurzeit besteht, sollte unverändert so bleiben. – Alle haben sich, wenn Sie so wollen, zu Recht geschüttelt. Es gab am Anfang auch im Handel Versuche, an verschiedenen Stellen dies und jenes zu machen.Da hat sich jetzt eine relativ stabile Situation eingespielt.Alle sind zufrieden – nur einer nicht. Ich glaube, das ist sogar eine Person: Das ist Herr Staatsminister Hahn, früher FDP-Fraktionsvorsitzender, der nicht nur einmal, sondern wiederholt sonntagnachmittags dringend seine Videos braucht.
Bei den Videoverleihern selbst ist überhaupt kein Interesse vorhanden, weil die Relation von Aufwand zu vermutetem Ertrag am Sonntag so schlecht ist, dass niemand unter den Druck kommen will,aufmachen zu müssen,und alle froh sind, dass die Reglung so ist, wie sie ist. Nur, das können Sie in Ihren ideologischen Festlegungen nicht akzeptieren.
Meine Damen und Herren, nun kam das Unglück, wie es kommen musste. Die CDU hat ein neues Problem entdeckt – da lese ich Ihnen noch vor, was Herr Bouffier nicht nur im Jahr 2005, sondern letztmals im Jahr 2008 dem Landtag vorgetragen hat –: und das ist der Gründonnerstag.
Ich wette, er kommt wieder. – Es geht bei dem, was der Minister vorgetragen hat, also nicht nur um die Videotheken.
Was mich jetzt wundert, ist: Der Herr Innenminister ist normalerweise relativ fix darin, Probleme zu lösen. Was hindert ihn daran, den Kommunen per Erlass vorzuschlagen, jede Art von Sondernutzungen und alle genehmigungspflichtigen öffentlichen Ereignisse gründonnerstags nach 20 Uhr nicht mehr zuzulassen? Solche Feuerwerksgeschichten usw. sind dann ade. Stattdessen kommt jetzt die CDU auf die Idee: Da müssen wir das Gesetz ändern.
Die FDP, die immer für mehr Freiheit und nie für weniger Freiheit ist, sagt: Na prima, aber dann kommen jetzt die hahnschen Videotheken aber wirklich und endlich rein.
Die Verbindung ist doch offenkundig. Man kann an dieser Stelle nur sagen: Lassen Sie es sein. Regeln Sie das Problem für den Gründonnerstag auf dem Verwaltungswege, was geht. Lassen Sie ansonsten die Finger von dem Gesetz, das sich gerade gut eingespielt hat. Für die Portalwaschanlagen gilt Ähnliches.
Herr Kollege Greilich, die Videotheken werden zunehmend sowieso noch in Probleme kommen, weil die Technik nämlich längst darüber hinweg ist und man mittlerweile seine Videos aus dem Netz herunterladen kann.Auf diese Weise kann auch der Druck des Kollegen Hahn erleichtert werden. Das brauchen wir nicht.
Meine Damen und Herren,es kommt nicht so oft vor,deswegen darf ich zum Abschluss vortragen, was uns der Herr Innenminister am 28.August 2008 – das ist ein gutes Jahr her, an Goethes Geburtstag – zum Besten gegeben hat. Ich zitiere:
Herr Kollege Hahn, Sie haben recht, es gibt natürlich veränderte gesellschaftliche Umstände. Aber diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung, von der ich ausgehe, dass niemand sie in Zweifel zieht, hat eine Grundbedeutung. Das heißt, dass an Sonn- und Feiertagen gerade nicht geöffnet wird und dass eine Ausnahme ganz besondere Bedingungen braucht.
Diese besonderen Bedingungen kann die Landesregierung beim Thema Videotheken wirklich nicht erkennen.
natürlich sonntags Videofilme anschauen. Das ist kein Problem. Das werden wir niemandem verbieten wollen und können.
Zwischenruf von Florian Rentsch, FDP: „Sehr nett, Herr Bouffier!“ Das steht alles im Protokoll. Dann setzt der Innenminister weiter fort:
Meine Damen und Herren, auf die Antwort des Innenministers auf diese Frage, warum er es jetzt anders sieht als vor einem Jahr, bin ich auch gespannt.