Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – Drucks. 18/1030 zu Drucks. 18/858 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Klose. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, da muss Bericht erstattet werden. – Ich bitte dann den Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses, zu berichten.
Herr Präsident, vielen Dank. – Das ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Drucks. 17/858.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 3.September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem zuvor genannten Votum gelangt.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle dann fest, dass dem Gesetzentwurf die Fraktionen der CDU, der SPD, der
FDP und der GRÜNEN zugestimmt haben. Die Abgeordneten der Fraktion der LINKEN haben sich der Stimme enthalten. Der Gesetzentwurf ist damit beschlossen worden und wird hiermit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes – Drucks. 18/1036 zu Drucks. 18/752 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes – Drucks. 18/1037 zu Drucks. 18/772 –
Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 17. Juni 2009 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes, Drucks. 18/772.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 14. Plenarsitzung am 17. Juni 2009 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir zu Recht des Öfteren darauf hinweisen, Links wirkt auch in der Opposition, dann gilt dies in besonderer Weise für diesen Punkt.
Unbestreitbar haben wir nämlich in der letzten Legislaturperiode den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht und damit erstens die langjährigen Forderungen der Destinatäre entsprechend aufgegriffen. Dies sind der Landessportbund, die Liga der Wohlfahrtspflege, der Hessische Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendbildung – also die Landkreise und die freien gemeinnützigen Träger – und der Ring politischer Jugend.
Zweitens. Wir haben einen seit acht Jahren bestehenden Stillstand bei der Partizipation von Zuwächsen aus dem Lotto-Toto-Geschäft bei diesen wichtigen gesellschaftlichen Trägern thematisiert.
Wir haben drittens die Regierungsparteien wie die SPD erst zum Handeln gezwungen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Klee, weil es vom Ablauf her einfach so ist. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis, auch wenn es Ihnen wehtut.
Wir haben im Innenausschuss, wo Sie der Vorsitzende sind, zu den beiden Gesetzentwürfen eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände durchgeführt. Die erhaltenen Stellungnahmen sind alle eindeutig. Stellvertretend möchte ich dazu aus zwei Stellungnahmen zitieren. Der Hessische Jugendring schreibt:
Als direkt beteiligte Gruppe an den Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalteten Zahlenlotterie, Zusatzlotterie und Sportwetten bemühen wir uns seit Jahren, in vielfältigen Diskussionen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen im Hessischen Landtag darauf hinzuwirken, dass die 1998 eingeführte Beteiligungsobergrenze (Decke- lung) aufgehoben wird.
Vor diesem Hintergrund befürworten wir uneingeschränkt die im vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorgesehene Aufhebung der Beteiligungsobergrenze innerhalb der gesetzlich festgelegten Beteiligungsquote.
Die Absicherung der bestehenden Angebote sowie der erforderliche Ausbau zusätzlicher Angebote in der außerschulischen Jugendbildung ist jedoch nur durch die Zuerkennung der vollen 1,5 % an den Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalte
ten Lotterien und Sportwetten an die Empfängergruppe der Destinatäre möglich. In der Aufhebung des Deckels sähen wir ein entscheidendes Signal zur Anerkennung der kommunalen Jugendbildungswerke mit ihrer einer stetigen Qualitätsentwicklung unterliegenden Infrastruktur sowie dem zunehmend fachlich und wissenschaftlich qualifizierten Personal.
Nach Einbringung unseres Gesetzentwurfs haben CDU, FDP und SPD eiligst einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingereicht, der lediglich den Deckel leicht anhebt. Hier kritisieren die Destinatäre allerdings – Zitat Hessischer Jugendring –:
Im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der SPD und der FDP zur Anhebung der Förderobergrenze können wir mit Verweis auf unsere nachbeschriebenen inhaltlichen Argumente nur feststellen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung aus unserer Sicht lediglich einen kleinen Schritt in die richtige Richtung darstellt.