Da in diesen Rechtsgebieten die Verwaltungstätigkeiten ausschließlich bzw. zu einem bedeutsamen Teil von den Kreisen oder den kreisfreien Städten wahrgenommen
werden, beinhaltet der vorgelegte Gesetzentwurf die Umgestaltung der örtlichen Zuständigkeit der Sozialgerichte auf die politischen Grenzen der Landkreise und der kreisfreien Städte. Sie soll sich nicht mehr, wie es bisher der Fall war, an den Amtsgerichtsbezirken orientieren.
Zukünftig wird für jede Gebietskörperschaft nur ein Sozialgericht zuständig sein, was angesichts des Gebots übereinstimmender Verwaltungs- und Gerichtsbezirke erstrebenswert ist. Damit wird die Basis für ein einheitliches und effektives Verwaltungshandeln geschaffen werden.
Durch die vorgesehene Umgestaltung wird auch die derzeit vorhandene Problematik beseitigt, dass bei einzelnen Landkreisen, wie z. B. dem Main-Kinzig-Kreis, die Zuständigkeit auf zwei Sozialgerichtsbezirke verteilt ist. Im Main-Kinzig-Kreis gehört der Amtsgerichtsbezirk Hanau zum Sozialgericht Frankfurt. Die beiden Amtsgerichtsbezirke Gelnhausen und Schlüchtern gehören zu dem Sozialgericht Fulda.
Die Zugehörigkeit zu zwei Sozialgerichtsbezirken hat auch auf das Vorschlagsrecht des Kreises für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die jeweiligen Fachkammern an den Sozialgerichten Auswirkungen. So beschränkt sich beispielsweise das Vorschlagsrecht des Main-Kinzig-Kreises ausschließlich auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Fulda. Beim Sozialgericht Frankfurt sind wir außen vor. Da nach der Neufassung des Gesetzes für jeden Landkreis nur noch ein Sozialgericht zuständig sein wird, wird mit der Umstellung der gerichtlichen Zuständigkeiten auch dieses Vorschlagsrecht der Landkreise und der kreisfreien Städte klar geregelt werden.
Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung werden dann alle Kreise und kreisfreien Städte aus der gesamten Bevölkerung ihrer Gebietskörperschaft Vorschläge für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die jeweiligen Fachkammern der Sozialgerichte machen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verbundenen Änderungen finden sich inhaltlich auch als Aussage in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wieder. Dies wird zu einer erkennbaren Verbesserung der derzeitigen gesetzlichen Regelung und zu einem effektiven und wirtschaftlichen Arbeiten der sieben Sozialgerichte in Hessen führen.
Verehrte Frau Kollegin Hofmann, ich möchte einige wenige Sätze zu Ihren Ausführungen sagen. Sie haben gesagt, Bürgernähe müsse für uns oberste Priorität haben. Ich gehe davon aus, dass Bürgernähe eigentlich für alle Fraktionen, die im Hessischen Landtag vertreten sind, bei ihren Entscheidungen oberste Priorität besitzen sollte.Sie haben darauf hingewiesen, dass durch die Strukturveränderungen – –
Herr Schaus, wie groß die Bürgernähe bei der CDU und der FDP geschrieben wird, können Sie am Wahlergebnis sehen.Denn da haben uns die Bürgerinnen und Bürger einen klaren Handlungsauftrag für dieses Land gegeben.
Liebe Frau Kollegin Hofmann, einige wenige letzte Sätze zu Ihrer Rede. Wir sind uns darüber im Klaren, dass immer, wenn alte Strukturen, wenn liebgewonnene und ge
wohnte Strukturen aufgebrochen werden – man ist gewohnt, bestimmte Verkehrswege zu benutzen, um von X nach Y zu fahren –, das zunächst erst einmal auf Misstrauen stößt. Das stößt zunächst immer auf Skepsis. Aber ich denke, das werden wir ausräumen können.
Ich gehe davon aus, dass wir die Gelegenheit haben werden, im Rechts- und Integrationsausschuss die dargestellten Punkte noch einmal ausführlich zu diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schön, dass weitgehende Übereinstimmung darüber besteht, dass der Gesetzentwurf genau in die richtige Richtung zeigt. Es war sehr interessant, zu erfahren, dass Herr Dr. Jürgens mit seinem Vorschlag bezüglich der Zuständigkeit für Offenbach bei den GRÜNEN kontroverse Diskussionen hinsichtlich der Frage ausgelöst hat, wie das werden soll, ob die Frankfurter die Offenbacher bei sich im Sozialgericht haben wollen oder ob die Offenbacher doch lieber nach Darmstadt gehen sollen. Ich denke, bis zur Beratung im Ausschuss werden Sie das fraktionsintern geklärt haben. Wir werden das dann sachlich behandeln können.
Die Schlagrichtung des Gesetzentwurfs ist klar: Es geht um eine Anpassung an die Grenzen der Gebietskörperschaften. – Ich habe die Rede von Frau Hofmann nicht so verstanden, dass es ernsthafte Zweifel daran gibt, dass man in diese Richtung gehen sollte. Das ist inhaltlich einfach sinnvoll. Da die Landkreise die Hartz-IV-Anträge bearbeiten, sollten dann auch immer die gleichen Richter dafür zuständig sein. Das ist im Endeffekt das ausschlaggebende Argument dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf heute hier vorliegen haben.
Ich denke, wir sollten auch schauen, dass wir effiziente und wirtschaftlich arbeitende Gerichte mittlerer Größe haben. Das wird sicherlich noch einmal zum Thema werden, wenn es um die Frage geht, ob Offenbach dem Sozialgericht Frankfurt oder Darmstadt zugeteilt werden soll. Ich denke, insgesamt ist es nicht – –
Jetzt kommt auch bei uns eine kontroverse Diskussion auf. Ich sollte dazu jetzt nichts mehr sagen.Wir sollten das alle einmal fraktionsintern klären. Das zeigt, wie schwierig die Verhältnisse hinsichtlich der einzelnen Regionen des Landes sind.
Ich denke, der Gesetzentwurf zeigt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die sachliche Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir sehen durchaus das Problem, dass durch die Orientierung der Zuständigkeiten der Sozialgerichte an den Amtsgerichtsbezirken die Zuständigkeit bei einzelnen Landkreisen auf zwei Sozialgerichtsbezirke verteilt ist.Wir würden es von daher begrüßen, wenn es zu einer Umstellung der örtlichen Zuständigkeiten käme.
So weit, so gut. Aber wir müssen doch noch einmal ein paar Jahre zurückschauen, um dieses Problem genauer beleuchten und einordnen zu können. Denn das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform,auf das der vorliegende Gesetzentwurf Bezug nimmt, ist und war Bestandteil der „Operation sichere Zukunft“. Diese strukturellen Maßnahmen tragen nun einmal einseitig dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und nicht dem der Bürgernähe, wie wir es eben hören durften, Rechnung.
Wir erinnern uns: Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden sämtliche Einsparpotenziale, ob vertretbar oder nicht, angegangen. Vor allem ging es um eine Straffung der Behördenstruktur und eine Verringerung der Standortdichte. Für die Justiz beinhaltete das Gesetz eine Reduzierung der Anzahl der Amtsgerichte zur Steigerung der Effizienz der Rechtspflege.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, wir sind uns nach wie vor einig: Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Die Gewährung dieses Rechtsschutzes muss effektiv sein. Das ist nach dem Verfassungsrecht geboten. Soweit es um die Sicherstellung des Justizgewährungsanspruchs geht, können wir auch diesem Gesetzentwurf folgen.
Doch der Gesetzentwurf setzt eben die Maßnahmen der „Operation sichere Zukunft“ fort. Das ist abzulehnen. Er stellt ausdrücklich ausschließlich auf wirtschaftlich-monetäre Erwägungen und Einsparungen ab.
Herr Kollege, ich rede zum richtigen Gesetzentwurf. – Wir haben gerade den Versuch erlebt, dieses Problem auf eines zwischen den Städten Offenbach und Frankfurt zu reduzieren. Das geht vollkommen an der Problematik der Thematik vorbei.
Die Bürgernähe und die Sicherstellung des nach dem Verfassungsrecht garantierten Justizgewährungsanspruchs muss oberstes Prinzip sein, Wirtschaftlichkeit und monetäre Aspekte dürfen dies nicht sein. Die Bürgernähe der Justiz darf nicht infrage gestellt werden. Der Abschaffung bürgerfreundlicher und kleinerer Dienstleistungseinheiten steht das Errichten unpersönlicher Rechtsprechungszentren ohne Bürgernähe gegenüber. Bürgerferne
Vor dem Hintergrund dieser Problematik werden wir uns den Gesetzentwurf genauer anschauen müssen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Aber ich habe mich noch einmal für einen kurzen Redebeitrag zu Wort gemeldet, weil ich das Gefühl habe,dass Herr Dr.Wilken zwei Dinge miteinander verwechselt hat. Ich will darauf hinweisen – –
Es ist vollkommen richtig:Wir hatte in der 16. Legislaturperiode im Hessischen Landtag eine Diskussion über die Umstrukturierung der Amtsgerichtsbezirke geführt und dazu eine Entscheidung getroffen.
Es ist eine Entscheidung dieses Hauses – wie, weiß ich nicht mehr, jedenfalls mit Mehrheit – getroffen worden, woraufhin die Amtsgerichtsbezirke umorganisiert wurden. Lieber Herr Dr. Wilken, das hatte überhaupt keinen Einfluss auf die Sozialgerichtsbarkeit – nicht einen einzigen Einfluss hatte dieses Gesetz.Deshalb verwechseln Sie gerade Birnen mit Äpfeln. Sie haben darauf hingewiesen, dass mit diesem Gesetz bei der Sozialgerichtsbarkeit die Bürgernähe eingeschränkt worden wäre. Das kann nicht sein, weil es keine Veränderung bei der Sozialgerichtsbarkeit in der 16. Legislaturperiode gegeben hat.
Zum Zweiten will ich gern den Vorschlag aufnehmen.Wir müssen ihn aber wirklich von den emotionalen Bindungen entkrampfen, die ganz offensichtlich Offenbacher sowohl im Hinblick auf die Frankfurter als jetzt auch im Hinblick auf die Darmstädter auslösen, dass wir die Frage klären, Herr Kollege Dr. Jürgens, ob wir tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach – um die geht es Ihnen offensichtlich und nicht um den Landkreis Offenbach – weiterhin nach Frankfurt oder nach Darmstadt schicken. Das will ich gern aufnehmen. Sie merken, das ist eine hoch emotionale Sache. Wir haben es eben schon bei dem Fanclub Eintracht Frankfurt gemerkt: Wir sind gewaltlos als Frankfurter, aber gegenüber Offenbach... – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.