HoLM; Straßenbau und Flugverkehr habe ich schon genannt.Da wird viel Geld für null Effekt beim Klimaschutz verpulvert. Hinterher aber wird viel Geld für Klimaanpassungsmaßnahmen ausgegeben. Oder Sie freuen sich über die neuen Elektroautos und fühlen sich noch gut dabei. Das nenne ich ein Zusammenspiel zwischen Verkehrs- und Umweltministerium: Die eine versucht, in homöopathischen Dosen etwas zu tun, und der Verkehrsminister schafft die Voraussetzungen dafür, dass sie auch etwas zu tun hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist Arbeitsteilung!)
Er ruft eine Taskforce zum Bau der A 44 ins Leben, oder er stellt Bauschilder an der A 49 auf, oder er ermöglicht eine Transitstrecke für Lkw durch das Biosphärenreservat Rhön.
Wenn es aber um den Schienenverkehr geht, so weiß er noch nicht einmal, wo die Kurhessenbahn oder die Vogelsbergbahn verläuft. Ich hätte ihm das heute gerne gezeigt, aber leider ist er nicht da.Aber Herr Saebisch kann es ihm einmal erklären:
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))
Damit Sie jetzt nicht fragen: „Was hat das alles mit dem ÖPNV-Gesetz zu tun?“, will ich es Ihnen nochmals erklären. Das ÖPNV-Gesetz ist das entscheidende landespoli
tische Instrument, dem Umweltverbund und hier speziell dem ÖPNV Vorrang zu geben und seine Attraktivität zu steigern.
Hier könnten anspruchsvolle Ziele für eine umweltfreundliche Verkehrserschließung des gesamten Landes formuliert werden. Es könnten Vorgaben gemacht werden zu Komfort, Sicherheit der Fahrzeuge – gerade hatten wir in Kassel den Fall, wo die Sicherheit nicht oberste Priorität hatte; bis jetzt läuft das auf freiwilliger Basis. Sie können Vorgaben zur Barrierefreiheit oder zu einer Vernetzung mit anderen Elementen eines klimafreundlichen Verkehrssystems treffen.
Hier könnte der Landtag gemeinsam mit der Landesregierung formulieren, was er unter einem kundenfreundlichen Verkehrssystem versteht, das nicht in Beförderungsfällen,sondern in Kunden denkt.Hier könnten Ziele wie schnelle Anschlüsse mit einem integralen Taktfahrplan verankert und Aussagen dazu getroffen werden, welche Schienenstrecken reaktiviert und welche mit Hochdruck neu geplant und gebaut werden sollen.
Hier könnten Mindeststandards für ein Tarifniveau festgelegt werden. Mittelstandsfeindliche Strukturen könnten aufgebrochen werden – das fordern die Busunternehmen schon lange ein. Siedlungsplanungen der kurzen Wege könnten verankert werden. Zertifikate für die Bussicherheit könnten verankert werden.
Frau Kollegin Müller, Sie müssen dann zum Schluss kommen. – Den Plan zeigen Sie uns auch einmal, den Sie da hochgehalten haben.
Der Gesetzentwurf ist eine Eilausfertigung im wahrsten Sinne des Wortes.Aber grün ist ja die Hoffnung, und deswegen geben wir auch die Hoffnung nicht auf,dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Korrekturen stattfinden werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geltungsdauer des derzeit gültigen ÖPNV-Gesetzes läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Da liegt es in der
Meine Damen und Herren, wer sich aber bei der Vorlage eines ÖPNV-Gesetzes Signalwirkungen für einen leistungsfähigen ÖPNV in Hessen erwartet hat, der wird bei Vorlage dieses Gesetzentwurfs bitter enttäuscht.
Es ist schon bezeichnend, dass hier ein Gesetzentwurf für den ÖPNV vorgelegt wird, in dem der Kunde überhaupt keine Rolle spielt.Vielmehr ist mit diesem Gesetzentwurf die Absicht verbunden,eine rechtliche Grundlage im Hinblick auf das Inkrafttreten der EU-Verordnung zu schaffen.
Meine Damen und Herren, diese Absicht begrüßen wir. Aber nach einer ersten Beurteilung dieses Entwurfs sind erhebliche Zweifel angebracht, ob diese Absicht auch gelungen ist.
Es ist schon bezeichnend – oder auch nicht, sondern eigentlich üblich –, dass wir uns hier mit einem Gesetzentwurf befassen, dessen Gültigkeitsdauer von vornherein auf zwei Jahre befristet ist.
Wenn man in die Begründung hineinschaut, dann liest man dort: Es ist eine Verlängerung unter Berücksichtigung des bis dahin evidenten Anpassungsbedarfs vorgesehen.
Meine Damen und Herren, das zeigt aber: So ganz überzeugt davon, dass dieser Entwurf ein großer Wurf ist, scheint man bei der Landesregierung nicht zu sein.
Zweifel haben wir auch daran, ob einige Regelungen, die im Gesetzentwurf vorgenommen werden, zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt vorgenommen werden müssen. Bei diesen Fragen, ob in diesen Punkten überhaupt Handlungsbedarf besteht und ob die Rechtsauffassung der Landesregierung so trägt, gibt es erhebliche Zweifel. Das sind Fragen, die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens miteinander zu klären haben.
Meine Damen und Herren, aber bereits mit Vorlage dieses Gesetzentwurfs ist klar, dass der Ausschreibungswettbewerb,der in Hessen eben nicht zu mehr Wettbewerb geführt hat – damit ist Hessen an der Spitze der Bundesländer –, weitergeht. Das bedeutet weiteren Preisverfall und insbesondere die Vernichtung von Existenzen mittelständischer Unternehmen, die Leistungen im ÖPNV-Bereich erbringen. Diese sind gefährdet.
Meine Damen und Herren, schon jetzt sind viele mittelständische Unternehmen vom Markt verschwunden – das hat auch das BSL-Gutachten ergeben –,gerade wegen des rigiden Ausschreibungswettbewerbs in Hessen. Sonntags vom Mittelstand reden und montags den Mittelstand kaputt machen, das ist hier die Politik.
Wir wollen eben nicht,dass der Markt in Zukunft von großen Verkehrskonzernen aufgeteilt wird. Wir sind überzeugt, dass die Teilnahme mittelständischer Verkehrsunternehmen am Markt – gerade angesichts der demografischen Entwicklung – für einen leistungsfähigen ÖPNV in der Fläche unerlässlich ist.
Meine Damen und Herren, die mittelständischen Verkehrsunternehmen fühlen sich von dieser Landesregie
rung eben nicht gut behandelt.Wer jetzt eine Kurskorrektur erwartet hätte, stellt fest: Fehlanzeige.
Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die für uns auf alle Fälle noch klärungsbedürftig sind. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, zukünftig die Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre durch einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag zu ersetzen, schafft bei den betroffenen Unternehmen nur Unsicherheiten. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum eine bisher bewährte Praxis zukünftig nicht mehr möglich sein soll.
Es ist auch nicht geklärt, wie mit bestehenden Konzessionen umgegangen wird. Hier bestehen bei den beteiligten Unternehmen zum einen erhebliche Unsicherheiten, zum anderen berechtigte Zweifel, ob dies überhaupt mit der EG-Verordnung in Einklang zu bringen ist. Unklar geregelt ist auch, unter welchen Bedingungen zukünftig eine sogenannte Direktvergabe möglich sein soll.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft keine Rechtssicherheiten, er schafft Rechtsunsicherheiten.Wir sind gespannt, ob die Landesregierung bereit sein wird, im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens mit CDU und FDP Korrekturen vorzunehmen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die letzten beiden Beiträge gingen ziemlich an dem Ziel des Gesetzes vorbei.
Für eine Grundsatzrede ist das gar nicht beabsichtigt. Es geht um eine Verlängerung um zwei Jahre. Herr Frankenberger, ich kann Ihnen hierfür den Grund nennen: Ihr Bundesverkehrsminister hat es bis heute nicht geschafft, eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes vorzulegen.