Danke, Herr Dr.Wilken. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Art.3 des Fakultativprotokolls vom 18.Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf an den Rechts- und Integrationsausschuss überwiesen werden. – Das ist so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes – Drucks. 18/1154 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Vermessungsund Geoinformationsgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes ein.
Informationen mit Bezug zu einem bestimmten Raum oder Ort, sogenannte Geoinformationen, sind für Staat und Gesellschaft seit jeher von großer Bedeutung. Die Verarbeitung von Geoinformationen mit modernen Werkzeugen der Informationstechnik eröffnet völlig neue Möglichkeiten, komplexe Sachverhalte automatisch zu analysieren und anschaulich kartografisch aufzubereiten.
Herr Kollege Rudolph, das ist ein sehr spannendes Thema. Ich empfehle es Ihrer Aufmerksamkeit. – Geoinformationssysteme, wie die intelligenten Karten in der Fachsprache genannt werden, sind heute allgegenwärtig. Es gibt kaum noch einen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Planungs- und Entscheidungsprozesse mit ihrer Hilfe nicht schneller, einfacher und transparenter gestaltet werden können.
Die vorhandenen Daten werden jedoch von den einzelnen Stellen, die sie erhoben haben, in erster Linie für ihre eigenen Zwecke verwendet. Ein Großteil des in den Geodaten enthaltenen Wertschöpfungspotenzials bleibt so bislang ungenutzt. In den letzten Jahren ist daher verstärkt die fach- und stellenübergreifende Verwendung der Geoinformationen in den Mittelpunkt gerückt. Einmal von einer Stelle für einen konkreten Zweck erhobene Geoinformationen sollen über Verwaltungsebenen und Zuständigkeitsgrenzen hinweg von einem weiten Anwenderspektrum in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit für beliebige Zwecke verwendet werden können.
Der Austausch und die gemeinsame Verwendung der Geoinformationen werden aber dadurch erschwert, dass Geoinformationen eben in verteilten Quellen ohne einheitliche Standards geführt werden. Das Land Hessen verfolgt daher gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern bereits seit mehreren Jahren das Ziel, die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit der verteilt vorliegenden Geoinformationen durch ein Bündel technischer und organisatorischer Maßnahmen zu verbessern.
Als Ergebnis dieser Bemühungen soll eine Infrastruktur entstehen, über die Geoinformationen von öffentlichen und privaten Stellen in strukturierter und harmonisierter Form über das Internet weitgehend öffentlich verfügbar gemacht werden können. Genau an diesem Punkt unserer Strategie setzt auch die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft an, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in Landesrecht umgesetzt werden soll. Im Kern werden danach alle öffentlichen Stellen verpflichtet, Geoinformationen bestimmter Fachthemen in standardisierter Form für die Öffentlichkeit aufzubereiten und bereitzustellen.
Der europaweit konzertierte Aufbau von Geodateninfrastrukturen wird zu einer dauerhaften fach- und stellenübergreifenden Harmonisierung und Verknüpfung von Geoinformationen unterschiedlichster Stellen führen. Die in vielen Fällen für eigene Zwecke erhobenen Geoinformationen werden künftig mittels einfach kombinierbarer Geodatendienste über einen zentralen Zugangspunkt
Die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und das vorliegende Umsetzungsgesetz leisten damit einen weiteren Beitrag zur Aktivierung des in den Geoinformationen enthaltenen Wertschöpfungspotenzials sowie zu größerer Transparenz und Bürgernähe der Verwaltung. Es ist insbesondere wieder ein innovatives Modell für die Wirtschaftsstandorte Hessen, Deutschland und Europa. Ich bitte Sie um Unterstützung dieser Gesetzesinitiative und freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Danke sehr,Herr Staatssekretär Saebisch.– Als Erster hat sich Herr Kollege Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aussprache gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat den Gesetzentwurf eingebracht. Er hat in seiner Rede nicht sehr viel Emphase gezeigt, sondern er hat sie eher ein bisschen heruntergeleiert und am Ende so getan, als ob wir vor einem geballten Innovationsschritt stünden.
Herr Staatssekretär, mit dem Thema „Vermessungs- und Geoinformationsgesetz“ haben wir uns bereits vor zwei Jahren in diesem Haus befasst. Genauer gesagt: Es wurde am 6. September 2007 verabschiedet. Das haben Sie noch nicht direkt mitbekommen können.
Aber damals haben wir insbesondere in der Debatte gerügt, dass das Gesetz zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht up to date war. Die hier schon mehrfach zitierte EU-Richtlinie hat es auch damals bereits gegeben. Hinweise, dass wir mehr tun müssten, als ein Gesetz in dieser Form zu verabschieden, das wir jetzt, keine zwei Jahre später, novellieren müssen,hat es reichlich gegeben. Aber sie wurden – Sie ahnen es schon, meine Damen und Herren – von der absoluten Mehrheit der CDU natürlich abgelehnt. Denn zu diesem Zeitpunkt musste man auf die Argumente der anderen Seite nicht hören.
Wir haben jetzt wiederum die Situation, dass man auf die Argumente der anderen Seite nicht hören muss. Denn jetzt existiert eine fest gefügte Koalition, die immer nur darauf schaut, von wem so etwas kommt. Dann wissen sie, was sie damit machen wollen.
Dessen ungeachtet werde ich noch einmal unverdrossen auf die Schwachpunkte dieses Gesetzentwurfs hinweisen. Ich tue das schon während der ersten Lesung, damit Sie sich damit frühzeitig befassen können. Vielleicht gibt es doch noch die eine oder andere Idee.
Wir haben damals über die Kooperation insbesondere der öffentlichen Hände im Zusammenhang mit dem Umgang mit Geoinformationsdaten gesprochen. Einiges, was damals auch von uns angeregt wurde, wurde jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ob das dank der Europäischen Union oder dank zugewachsener Erkenntnis geschehen ist, mag dahinstehen.
Denn eines müssen wir tun, wenn das ganze System funktionieren soll. Bei all dem technischen Kauderwelsch, das der normale Politiker und erst recht der Bürger oder die Bürgerin nicht verstehen, und all dem, was dahintersteht, müssen wir, wenn man dann trotzdem zusammenarbeiten will, von einer einheitlichen Informationsbasis ausgehen. Es ist natürlich sehr erfreulich – zumindest ist das intendiert –,dass man sich die Grundstücke später nicht nur bei Google maps anschauen kann, sondern dass man ein entsprechendes Internetangebot vorfinden wird, das auf der Basis valider Daten arbeiten wird. Das ist sicherlich für alle Beteiligten ein begrüßenswerter Schritt.
In gleicher Weise muss man auch für etwas sorgen, was das letzte Mal zum Teil noch verabsäumt wurde. Es muss einen gleichberechtigten Zugang aller kommerziellen Nutzer zu diesen Daten geben. Dabei sage ich ausdrücklich: gleichberechtigt und nicht kostenfrei. Das ist genau ein Thema, über das man streiten muss. Denn da gibt es schleichende Übergänge. Was ist mit den Organisationen nach Privatrecht, die sich in öffentlicher Hand befinden? Da wird man sicherlich eine klare Abgrenzung finden müssen. Der kommerziellen Nutzung sollte ein entsprechend Aufwandsentgelt entgegenstehen.
Ein Thema, das in der Vergangenheit schon von uns erwähnt wurde und das jetzt wiederum eine Rolle spielt, ist die Abmarkung. Wir hatten damals den Regel- und Ausnahmefall genau andersherum gesehen, als es das Gesetz vorsieht. Die Novelle soll das jetzt etwas korrigieren, aber will an diesem Verhältnis leider immer noch nichts verändern. Sie besagt nur, dass man dann etwas zusätzlich machen kann. Das müssten Sie sich eigentlich einmal genauer angucken. Das bezieht sich auf den § 14 und das, was da dann vorgesehen sein soll.
Ich darf das jetzt einmal ganz laienhaft und für alle Beteiligten verständlich ausdrücken. Abmarkung bedeutet so etwas Ähnliches wie das Eingraben der Grenzsteine. Wir halten es für sinnvoll, dies generell vorzuschreiben und nur im Ausnahmefall auf Antrag darauf zu verzichten. Denn ansonsten tut man sich auch nichts Gutes. Denn ansonsten muss jedes Mal neu eingemessen werden, wenn eine Grenze genau erkennbar sein muss. Das ist für alle Beteiligten im Vergleich zu einer vernünftigen Abmarkung ein überflüssiger Aufwand.
Ich sagte es bereits: Sie gehen davon aus, dass das nicht notwendig ist. – Jetzt soll neu in das Gesetz hineingenommen werden, dass für den Fall, dass eine direkte Abmarkung an einer Grenze nicht möglich ist, ersatzweise eine zurückversetzte Position, die sogenannte indirekte Abmarkung, vorgenommen werden kann.
Ich spreche jetzt in Richtung der Mehrheit, aber auch zu der verehrten Landesregierung. Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich einmal,was für ein Blödsinn das ist. Sie sagen zunächst einmal, dass eine Abmarkung nur auf Antrag erfolgen soll.Wenn das nicht geht, soll es eine indirekte Abmarkung geben. Wenn es dabei bleiben soll, dass die Abmarkung nur auf Antrag geschieht, erhebt sich die Frage, wer denn ernsthaft an einer entsprechenden Stelle, z. B. mitten in einem See, eine Abmarkung haben will. Er müsste das dann freiwillig beantragen. An dieser Stelle enthält der Gesetzentwurf ein klein bisschen Unfug.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich komme zum Schluss meiner Rede,aber nicht ohne noch einen Hinweis hinsichtlich dessen zu geben, was wir uns nach den Anhörungen noch einmal genauer angucken müssen. Meine Damen und Herren, verehrter Herr Staatssekretär, angesichts der Art
und Weise, mit der die Landesregierung über die Bedenken des Datenschutzbeauftragten, die er in diesem Zusammenhang geäußert hat, hinweggeht – das ist in der Vorlage auch deutlich dargestellt –, wird man da mit Sicherheit noch einmal nachfragen müssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder bestechend, zu erleben, wie Herr Kaufmann mit großer Detailgenauigkeit einen solchen Gesetzentwurf seziert und uns dazu das eine oder andere sagt. Ich möchte jetzt gerne den generalistischen Beitrag zu dem Thema mit drei Punkten leisten.
Erstens. Ich finde es gut, dass damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments umgesetzt werden soll. Vom Verständnis her – das ist der Begründung des Gesetzestextes zu entnehmen – soll das auch dazu beitragen, die Akzeptanz dessen, was die Europäische Union macht, positiv zu beeinflussen. Ich finde, man kann ruhig einmal verraten, dass hier etwas von der Europäischen Union umgesetzt werden soll, was durchaus einen positiven Effekt hat.
Zweitens.Welches sind die positiven Effekte? Ich will das nur sehr kurz und grobschnittartig darstellen. Das wird dazu beitragen, dass wir bessere Kommunikations- und Interaktionsprozesse bei all den Dingen haben werden, bei denen es in irgendeiner Funktion etwas Raumrelevantes gibt. Insofern gibt es viele Fälle. Die sind auch in der Begründung des Gesetzentwurfs aufgeschrieben. Mögliche Einsatzfelder sind die Bodennutzung, Erhebungen zur Gesundheit und zur Sicherheit, die Umweltüberwachung und Erkenntnisse hinsichtlich der Verteilung der Bevölkerung. Das betrifft also die Demografie. Darüber haben wir heute auch schon geredet. Es geht um Erkenntnisse über Gebiete mit naturbedingten Risiken. Das betrifft also Erdbeben. Möglicherweise geht es auch um vertiefte geothermische Informationen, die wir dann nutzen könnten.
Insofern wäre, wenn solche Informationen noch einmal anders vernetzt würden,das ein Beitrag dazu,dass sich ein Welfare für uns alle ergeben könnte. Ich glaube, das sollte man einfach noch einmal hervorheben.
Ich komme zu meiner dritten und letzten Bemerkung.Wir werden uns im Rahmen der Erörterung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss die Frage der unterschiedlichen Einschätzung der kommunalen Familie zum Thema Konnexität noch einmal angucken. Mir ist da etwas aufgefallen. Ich finde es ganz besonders bezeichnend, dass der Landkreistag in der Tat keine Einwände hat, obwohl er eigentlich für Fragen zum Thema Flächen die relevantere Adresse ist. Der Städtetag hat aber gesagt, dass das ein Konnexitätsfall ist. Meiner Einschätzung nach können diese Bedenken ausgeräumt werden. Man sollte dies tun. Denn dieses Gesetz kann nur funktionieren, wenn es von den Kommunen mitgetragen wird und dort ein Stück weit
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt die Umsetzung der europäischen Geodateninfrastrukturrichtlinie. Sie begrüßt, dass die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hat, um das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz entsprechend anzupassen.
Die Umsetzung der EG-Richtlinie soll eine bessere Verfügbarkeit und eine bessere Nutzungsmöglichkeit der Geodaten garantieren. Dass dies für die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von einer gewissen Bedeutung ist, lässt sich daran festmachen, dass allein im Jahr 2009 rund 450.000 c in die Einrichtung einer zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation und in die Weiterentwicklung zentraler technischer Komponenten der Geoinfrastruktur in der Landesverwaltung investiert werden. In den kommenden drei bis fünf Jahren werden jährlich weiterhin rund 300.000 c investiert werden, je nach genauer Ausgestaltung der technischen Details.
Ich stelle fest, dass sich diese Kosten lohnen. Es geht darum, die Verarbeitung der Geodaten einfacher, schneller und transparenter zu gestalten.Geodaten haben sich zu einer Schlüsselressource in der Informationsgesellschaft entwickelt. Ohne einheitliche Standards würde ein Großteil des Wertschöpfungspotenzials ungenutzt bleiben. Insbesondere für die Planungs- und Entscheidungsprozesse in der Umweltpolitik sind verlässliche Geodaten unverzichtbar.
Deswegen begrüßen wir ausdrücklich diesen Gesetzentwurf. Meine beiden Vorredner haben einige kritische Anmerkungen gemacht.Die Redezeit in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs ist zu kurz, um im Detail darauf einzugehen. Dafür sind die Ausschussberatungen und die dortigen Erörterungen vorgesehen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einmal für alle diejenigen, die nicht genau wissen, worum es hier geht, die ersten beiden Sätze aus der Begründung zitieren.