Ergebnis dieser Politik, dieser hohen Vermögensteuersätze, die Sie anstreben, dieser hohen Erbschaftsteuersätze, die Sie anstreben, der zusätzlichen Börsenumsatzsteuer, die Sie anstreben, der Verschärfung im Bereich der Einkommensteuer, die Sie anstreben, wäre doch, dass die Leute, die nicht ausweichen können, hiervon betroffen wären. Bei den wirklich Reichen, die Sie vermeintlich treffen wollen – da bin ich mir nicht sicher, aber dazu komme ich gleich noch –, ist es doch so, dass sie die Möglichkeit haben, persönlich und erst recht mit ihrem Vermögen ins Ausland zu gehen – mit allen Konsequenzen. Wer nicht mehr hier ist, wird hier auch nicht mehr investieren.Wer hier nicht mehr unternehmerisch tätig ist, wird auch keine Arbeitsplätze mehr zur Verfügung stellen können. Darunter leiden wieder diejenigen, die unser Land nicht verlassen können. Deswegen wäre das, was Sie hier vorlegen, das völlig falsche Konzept.
Mit dem Thema Reichtum haben Sie sich in besonderer Weise beschäftigt. Herr Kollege Kaufmann hat schon das letzte Mal darauf hingewiesen, dass Sie einmal mit „Reichtum für alle“ werben.
Bei dem Antrag, den wir heute diskutieren, heißt es: „Reichtum solidarisch umverteilen“. Das heißt, das Thema Reichtum scheint Sie primär zu interessieren. Aber das ist genau das Problem, dass Sie offensichtlich nicht an die Menschen denken, die keinen Reichtum haben,
die nicht die Möglichkeit haben, auszuweichen, die nicht die Möglichkeit haben, ins Ausland zu gehen,
an die Menschen, die darauf angewiesen sind, dass eben nicht nur der Staat, sondern viele, die privates Vermögen haben, dieses Vermögen bei uns in Deutschland investieren, damit unternehmerisch tätig sind, damit Arbeitsplätze schaffen und damit die Grundlage bieten, dass die Menschen Arbeit und die Familien ein Auskommen haben.Daran denken Sie nicht mit Ihrem System.Deswegen können Sie natürlich von uns keine Zustimmung zu Ihren alten, ausgegrabenen DDR-Steuerkonzepten erwarten.
Schönen Dank, Herr Caspar. – Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Weimar das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die ganze Sache ist deshalb ausgesprochen schwierig zusammenzufassen, weil ein ganzes Bündel von Vorschlägen und Maßnahmen ungeordnet auf den Tisch gekommen ist, die natürlich in einem konsistenten Steuersystem so weder nebeneinander noch in der Form der Substitution ohne Weiteres auf den Weg gebracht werden könnten, selbst wenn man politisch dahintersteht.
Deswegen will ich versuchen, ein paar Bemerkungen zu machen, was überhaupt geht, was nicht geht und was zu erwarten ist, wenn man das macht.
Drei Kriterien wurden genannt: individuell gerecht, administrierbar und international wettbewerbsfähig. Ich sage Ihnen einmal zu der Mär,dass die Reichen in Deutschland nicht ausreichend besteuert würden, wenige Zahlen. Ich weiß, die interessieren Sie nicht so sehr, weil das vom Parteiprogramm nicht abgedeckt ist.
Erstens. Die reichsten 10 % der Steuerpflichtigen zahlen 51,8 % der gesamten Einkommensteuer bei uns.
Aber sie partizipieren lediglich zu einem Drittel an dem Gesamteinkommen. Das heißt, die Steuerlast ist wesentlich höher als die Partizipation am Wohlstand in diesem Land.
Wenn Sie die Anwendung des Spitzensteuersatzes nehmen, so ist zu verzeichnen, dass wir 1999 die Situation hatten,dass beim 2,9-Fachen des Durchschnittsverdiensts der Spitzensteuersatz zum Tragen kam. Im Jahr 2010, also in der Prognose, aber auch schon im Jahre 2009 wird der Spitzensteuersatz schon beim 1,8-Fachen des Durchschnittsverdienstes zur Anwendung gebracht.
Meine Damen und Herren, wir haben eine deutliche Verschärfung der Situation insoweit, als in der Progression der Spitzensteuersatz im Verhältnis des individuellen Einkommens zum Durchschnittsverdienst bei immer niedrigen Beträgen, also bei immer weniger eigener Einnahme, erreicht wird. Das ist in unserem System eine vernünftige Entwicklung unter dem Gesichtspunkt, dass die Besteuerung natürlich nach der individuellen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat.
Auf der anderen Seite muss man sehen:Wenn man schon beim 1,8-Fachen des Durchschnittsverdiensts in den Spitzensteuersatz kommt, muss man sich langsam überlegen, ob die ursprüngliche Ausgangsposition überhaupt noch richtig ist und Leistung tatsächlich belohnt wird.
Darüber können Sie diskutieren. Sie können z. B. sagen, das Zweifache wäre richtig, das Eineinhalbfache wäre richtig, das Dreifache wäre richtig. Das ist völlig in Ordnung. Sie können aber nicht sagen, in Deutschland würden die Reichen nicht richtig besteuert.
Zweitens. 2007 haben 0,7 % der Steuerpflichtigen 31,8 % der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer gezahlt.Es waren insgesamt 1.285 Steuerfälle, die 31,8 % des gesamten Steueraufkommens bezahlt haben.Auch hieran sehen Sie,
dass die, die dieser Kategorie angehören – die, wie Sie sagen, reich sind –, eine erhebliche Belastung zu tragen haben.
Drittens komme ich zur Vermögensteuer. Meine Damen und Herren, ich bin der Frau Kollegin Erfurth, die auch aus der Finanzverwaltung kommt, sehr dankbar für den Hinweis, dass wir erstens derzeit keine administrativen Möglichkeiten haben, überhaupt Vermögensteuern zu erheben. Wir müssten erst eine Vermögensbewertung in breitester Form vornehmen, was einen unglaublichen Aufwand erfordern würde. Zweitens. Die SPD sagt, dass sie Betriebsvermögen herausnehmen und nur individuelles Privatvermögen mit einer Vermögensteuer belegen wolle. Das können Sie getrost vergessen. Das ist so was von verfassungswidrig, dass es in der Form überhaupt nicht funktionieren würde. Im Übrigen müssten Sie dann das System der Abgeltungssteuer revidieren, denn die Zinsabgeltung basiert ausdrücklich auf der Anonymität der Auszahlung, während man bei einer Vermögensteuer alles offenlegen müsste. Das heißt, Sie müssten die Abgeltungssteuer wieder abschaffen, die wir gerade mit erheblichem administrativem Aufwand und mit großem Erfolg in Deutschland eingeführt haben. Da wir dies gemeinschaftlich getan haben, bitte ich die Sozialdemokraten, sich nicht allzu schnell nach der Wahlniederlage von dem zu verabschieden, was sie politisch mitgetragen haben. Die Abgeltungssteuer sollte gerade in der Frage eine spezielle Form der Kompensation sein,um die Flucht von Kapital aus Deutschland zu unterbinden, gegebenenfalls sogar Kapital nach Deutschland zurückzuholen.
Wenn der Kollege Weiß hier zur Vermögensteuer erklärt, sie müsse unbedingt eingeführt werden, muss ich ihm entgegenhalten: Sie ist am 1. Januar 1997 außer Kraft getreten, und in der Zwischenzeit waren auch Rot und Grün an der Regierung, wenn ich mich recht erinnere. Sie haben in Ihrer Regierungszeit die Vermögensteuer aber nicht wieder eingeführt,und zwar mit guten Gründen.Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich gesagt, dass der Halbteilungsgrundsatz zu beachten ist, und das bedeutet, dass die Besteuerung nur bis zur Hälfte des Vermögens erfolgen kann – mit dem Ergebnis, dass nur noch die Mittelschicht Vermögensteuer zahlen würde.
Dass die LINKEN hier das DIW-Gutachten aus dem Jahre 2004 heranziehen, ist ja bemerkenswert. Dieses Gutachten haben die GRÜNEN in Auftrag gegeben. Es hatte zur Grundlage, dass eine Verrechung der Vermögensteuer mit der individuellen Einkommensteuer erfolgen sollte, damit man den Halbteilungsgrundsatz beibehalten kann. Dabei ist man zu Steuersätzen gekommen, die zur Folge hätten, dass der normale Bürger in erheblichem Umfang Vermögensteuer bezahlen müsste und ein Problem bekäme, weil er wesentlich geringere Möglichkeiten der Verrechnung mit der Einkommensteuer hätte als Leute, die sehr viel verdienen und damit auch sehr viel verrechnen können. Die GRÜNEN haben ihre Vorstellung aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens fallen gelassen. Das DIW hat sich 2009 zu dem Thema noch einmal geäußert. Das DIW hat gesagt, wenn man ein höheres Aufkommen erzielen und die obersten 10 % der Vermögenden nennenswert belasten wolle, dann müsse man mit Steuersätzen arbeiten, die deutliche Anpassungsreaktionen in Richtung Steuerflucht auslösen könnten. Das sei das Problem bei dieser Reichensteuer.
Meine Damen und Herren, es ist doch offenkundig: In der Internationalität, in der wir im Moment stecken, müssen
wir uns auch mit dieser Ausweichreaktion befassen. Deutschland ist steuerlich doch keine Insel, wo wir machen können, was wir wollen, sondern wir müssen uns damit auseinandersetzen, was im Wettbewerb mit den anderen Ländern passiert, wenn wir die Steuersätze überziehen. Dann passiert genau das, was wir z. B. mit der Abgeltungsteuer zu verhindern versucht haben, dass nämlich Kapital aus unserem Land herausfließt.
Ich habe Ihnen schon gesagt,wie sich das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer prozentual zusammensetzt. Hier war die politische Festsetzung, dass es bei der Größenordnung von 4 Milliarden c bleiben soll. Der Kollege Caspar hat schon etwas zu der Frage gesagt, was es bedeuten würde, wenn man die von den LINKEN vorgeschlagenen Sätze und Freibeträge nähme. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz und persönlichen Freibeträgen in Höhe von 200.000 c und von 50.000 c je Kind müsste der normale Bürger erheblich mehr Steuern bezahlen. Ich denke, es ist nicht der Sinn der Erbschaftsteuer – Vermögensteuer und Erbschaftsteuer müssten hier praktisch zusammengenommen werden –, hier das große Geld hereinholen, indem man Leute, die aus guten Gründen über Freibeträge von der Steuer freigestellt sind, entsprechend belastet. Ich weiß, dass das, was Sie vorschlagen, dazu führen würde, dass das Steueraufkommen in Deutschland insgesamt drastisch sinken würde.
Auf der einen Seite würden die leistungsfähigen Gruppen in Deutschland resignieren, auf der anderen Seite würden die Vermögen aus Deutschland herausfließen. Das würde zu einer gewaltigen Schädigung unserer Volkswirtschaft führen, übrigens – als Ausfluss dieser ganzen Entwicklung – auch zum Schaden des Bankenstandorts Frankfurt.
Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu dem sagen, was die GRÜNEN beantragt haben. All das sind Punkte, über die schon gestritten worden ist und über die man sicher unter dem Gesichtspunkt reden muss, wie man das vernünftig macht. Beim Ehegattensplitting ist es nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht das als beliebige Manövriermasse hätte durchgehen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr festgestellt, dass der Grundsatz einer sachgerechten Besteuerung von Ehegatten unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Schutzgebots der Ehe nach Art. 6 Grundgesetz gilt.Wir haben da keinen Spielraum.Wir können es höchstens über die Freibeträge für Kinder machen. Vieles wird derzeit schon gemacht: kinderbedingte Steuererleichterungen, z. B. hälftige Anrechnung des Kinderfreibetrags bei beiden Eltern,Anrechnung der Kinderbetreuungskosten unabhängig vom Familienstand der Eltern. Man muss in diesen Fällen immer darüber reden, ob das individuell richtig ist.
Was im Moment aus meiner Sicht nicht geboten ist, ist eine Anpassung des Grundfreibetrages. Der wird jährlich überprüft. Wir haben derzeit einen Grundfreibetrag in Höhe von 8.400 c.
Wenn man im Landtag der Tatsache gerecht werden will, dass solche Anträge gestellt werden, dann muss man dar
Wir haben derzeit ein festgestelltes sächliches Existenzminimum in Höhe von 7.656 c. Das heißt, die Differenz zum Grundfreibetrag, der steuerlich anerkannt wird, beträgt derzeit 384 c. Deswegen ist eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags im Moment sicherlich nicht geboten.
Zum Thema Erbschaftsteuer habe ich schon gesagt, dass 0,7 % aller Fälle 32 % des Aufkommens ausmachen. Wenn man das Steueraufkommen der Kommunen betrachtet, das verstetigt werden soll, dann muss man sagen, dass die GRÜNEN mit ihren Vorstellungen falsch liegen. Wir haben eine Unternehmensteuerreform gemacht, die Unternehmensteuern auf unter 30 % – in der Kombination Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer – gedrückt und dies ausschließlich über die Körperschaftsteuer, also über den Bund und die Länder, finanziert. Die Kommunen wurden an der Stelle ausdrücklich begünstigt, weil sie die Gewerbesteuereinnahmen behalten durften. Wir haben die Gewerbesteuer als Bemessungsgrundlage sogar noch erhöht, sodass die Kommunen einen zusätzlichen Vorteil hatten. Wir müssen bei der Gewerbesteuer nach wie vor sehr aufpassen. Das ist eine völlig untypische, international nicht bekannte Steuer. Wenn wir die weiter erhöhen und an der Schraube drehen, dann werden wir große Probleme bekommen, die bei Betriebsansiedlungen in Deutschland immer wieder Thema in der Diskussion mit uns sind.
Die Frage betreffend die Finanzumsatzsteuer ist relativ leicht zu beantworten. Selbst wenn man es tun wollte, würde es noch nicht einmal dann reichen, wenn es europaweit gemacht würde. Jeder, der die einführt, wird gewaltige ökonomische Nachteile erleiden, wenn sie nicht flächendeckend eingeführt wird.
Ich schließe aus, dass man in absehbarer Zeit auch nur in Europa auf einen gemeinsamen Nenner kommt, was die Einführung einer Finanzumsatzsteuer betrifft. Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen; meine Redezeit ist abgelaufen.
Meine letzte Bemerkung bezieht sich auf die Börsenumsatzsteuer. Auch das ist eine Art Ungeheuer von Loch Ness, das immer wieder auftaucht. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: In Schweden haben sie 1984 eine solche Börsenumsatzsteuer eingeführt. Am Tag der Einführung ist der Handel an den lokalen Börsen um 85 % zurückgegangen.
Wenn Sie dann sagen,auch in England gebe es eine solche Steuer, antworte ich Ihnen: Die gibt es formal, aber die Befreiungstatbestände sind so umfangreich, dass Sie eigentlich nicht davon sprechen können, dass es in Großbritannien eine Börsenumsatzsteuer gibt. Derivate werden überhaupt nicht besteuert, was bedeutet, dass Sie eine große Zahl von Umgehungstatbeständen haben. So leicht kann man nicht darüber hinwegreden.Wir würden mit der Einführung einer Börsenumsatzsteuer den Bankenstandort Frankfurt und die Frankfurter Börse in erheblichem Umfang schädigen.