Ich will auf etwas anderes hinaus.Nach allem,was wir wissen,gibt es viele Jugendliche,die sich drei bis vier Stunden am Tag mit ihrem Computer beschäftigen,die chatten und im Übrigen dann spielen. Zur Ablenkung spielen sie dann zwei Stunden mit dem Handy, und zur Entspannung sehen sie anschließend noch drei Stunden fern.Wer sich permanent mit Gewalt beschäftigt, um damit Freizeit zu gestalten, bei dem habe ich die Sorge, dass derjenige irgendwann Gewalt anwendet oder zumindest abstumpft.
Darüber diskutieren wir an vielen Stellen. Ich weiß, dass das quer durch die Parteien geht. Dazu gibt es auch keine einheitliche Meinung. Aber ich finde, dass man das hier erwähnen muss. Vor Jahren waren solche Scheußlichkeiten nicht bis in jedes Kinderzimmer hinein verfügbar. Ich glaube, auch das gehört unter dem Strich dazu.
Frau Faeser,ich will Ihnen ausdrücklich danken.Dem Opfer gilt unser Mitgefühl. Denen, die helfen, gelten unser ausdrücklicher Dank und Respekt. Denn ohne Zivilcourage können wir das auf Dauer auch nicht hinbekommen.
Wenn Sie einverstanden sind, ersparen Sie uns weitere Großaufträge an Soziologen und Psychologen.Wir haben genügend. Ich biete Ihnen an, uns in den nächsten Sitzungen des Innenausschusses intensiv darüber auszutauschen. – Vielen Dank.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Studie und Maßnahen gegen Jugendgewalt in Hessen und der Änderungsantrag der SPD dazu sollen an den Innenausschuss, federführend, und an den Rechts- und Integrationsausschuss überwiesen werden. Gab es einen Antrag, Frau Faeser, auch den Kulturpolitischen Ausschuss und den Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit damit zu befassen? – Ich frage noch einmal nach. War das so? – Nein. Dann also nicht. Dann bleibt es bei Innenausschuss, federführend, und dem Rechts- und Integrationsausschuss.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Steuerfalle für Kurzarbeiter abschaffen – Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld streichen – Drucks. 18/1073 –
Zur Begründung des Antrags haben Sie jetzt die Möglichkeit, Herr van Ooyen. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzkrise ist im Alltag der Menschen angekommen. In Hessen steigt die Anzahl der Arbeitslosen innerhalb eines Jahres um ca. 12.000, und das Beschäftigungsvolumen im verarbeitenden Gewerbe liegt immer noch 12 % unter dem des Vorjahres. Der drastische Einbruch an Beschäftigungsvolumen wird momentan durch die Ausweisung des Kurzarbeitergeldes gepuffert. Deshalb haben wir nach neuesten Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit etwa 1,4 Millionen Kurzarbeiter. Das entspricht etwa 5 % aller Beschäftigten Deutschlands.Allein in der Industrie liegt die Quote bei 20 %. Dabei trägt die öffentliche Hand durch die Bundesagentur mit geschätzten 5,1 Milliarden c den Hauptanteil der Kosten. Nach Statistiken der hessischen Arbeitsagentur vom August 2009 – also ziemlich jung – beantragten insgesamt 3.000 hessische Betriebe für ca. 215.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit. Man könnte auch zynisch sagen:Wir haben die größte historische Arbeitszeitverkürzung, die wir je in dieser Bundesrepublik hatten.
Die angemessene Ausweitung des Kurzarbeitergeldes war für die Menschen und für die Unternehmen eine Antwort, auch wenn dies zulasten ihrer eigenen Einkommen ging. Aber das war es dann auch schon an positiven Nachrichten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das größte Ärgernis ist jedoch die nachträgliche Versteuerung des Kurzarbeitergeldes. Hier wird falsches Spiel gespielt. Es wird verschwiegen, dass sich im Folgejahr die Finanzämter einen Teil des geringen Geldes wieder zurückholen, und zwar von den Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern. Dafür sorgt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Kurzarbeitergeld wird selbst nicht direkt besteuert, da es nicht in das zu versteuernde Einkommen einfließt, wohl aber erfolgt eine indirekte Besteuerung.
Ein Beispiel. Die Arbeitszeit eines kinderlosen Gerüstbauers wird für das komplette Jahr 2009 auf die Hälfte reduziert. Er verdient nun monatlich statt 2.500 c nur noch 1.250 c brutto. Von diesen Bruttobezügen führt sein Arbeitgeber in diesem Jahr insgesamt 684 c an Lohnsteuer an das Finanzamt ab – Steuerklasse eins, ohne Kind, kirchensteuerpflichtig.
Die ist allerdings nach geltendem Steuerrecht zu niedrig angesetzt, da der Betroffene 2009 monatlich 378,34 c als Kurzarbeitergeld erhält. Dies wird im Nachhinein beim Ermitteln des Steuersatzes berücksichtigt. Es ergibt sich dadurch für das Jahr 2009 eine Steuerschuld von insgesamt 1.297,20 c einschließlich Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer.
Der Gerüstbauer wird 2010 voraussichtlich 649,20 c an Steuern nachzahlen müssen, mehr als ein halbes Monatsgehalt. Meine Damen und Herren, niemand will freiwillig in Kurzarbeit und so Nettolohneinbußen hinnehmen. Wenn man dann aber auch noch im Folgejahr Steuern nachzahlen muss, ist das Irrsinn. Für die Betroffenen ist
Fest steht jedoch, dass ein Teil der heutigen Kurzarbeiter im nächsten Jahr weiterhin kurzarbeiten wird bzw. arbeitslos wird. Dabei wäre eine gerechte Lösung für die Betroffenen so simpel: Heben Sie den Progressionsvorbehalt auf, und schaffen Sie diese Steuerfalle ab. Unser Antrag liegt Ihnen vor. Es ist ein ganz konkreter und leicht umzusetzender Vorschlag. Sie brauchen ihm nur zuzustimmen. Genau diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen. Wir fordern die Landesregierung auf, über den Bundesrat diese Steuerfalle abzuschaffen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Minister Karlheinz Wei- mar: Das können Sie vergessen! – Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist dem scheidenden Arbeitsminister Olaf Scholz zu verdanken, dass die Zahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert worden ist.
Wir sind dankbar dafür, dass er dies gegen teils erhebliche Widerstände von anderen politischen Lagern durchgesetzt hat.
Ich will noch eines festhalten: Bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat es zu großem Aufatmen geführt und ist dann wohl mehr als soziale Errungenschaft und nicht als Belastung angesehen worden.
Ich denke, es macht einmal mehr deutlich, dass die SPD gerade in Krisenzeiten solidarisch und unterstützend an der Seite der betroffenen Arbeitnehmer steht.
Dies wird auch in Zukunft so sein, vor allem dann, wenn es darum geht, dass Arbeitnehmerrechte beschnitten werden oder Ungleichbehandlungen stattfinden sollen. Dies will ich einmal klipp und klar vorausschicken.
Nun zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wir sind der Auffassung, dass er mehr Fragen als Antworten, geschweige denn ausgewogene Lösungen vorweist. Wir fragen:Was kostet das? Wer bezahlt es? Sind alle Kurzarbeiter davon betroffen oder nur solche mit bestimmten Einkommenskonstellationen? Wir fragen: Wieso fordern Sie nur die Aufhebung des Progressionsvorbehaltes beim Kurzarbeitergeld? Weil das im Moment gerade krisenund damit medienaktuell ist? Wir fragen: Was ist mit den anderen Lohnersatzleistungen, z. B. Elterngeld, Krankengeld, Insolvenzgeld,Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld?
Da müsste der Vorbehalt eigentlich auch verschwinden. Sonst wäre es nämlich ungerecht. Oder sehen Sie das anders?
Meine Damen und Herren, wir halten es jedenfalls für problematisch,das Kurzarbeitergeld gegenüber den anderen Lohnersatzleistungen zu begünstigen und den Vorbehalt zu streichen.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Dann lassen Sie alles beim Alten? – Zuruf des Abg.Günter Rudolph (SPD))
Entscheidend ist aber die Gleichbehandlung von Beziehern von Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmern mit normalem Arbeitseinkommen ohne Ersatzleistungen.
Herr Kollege von Ooyen,ich will auch zwei Beispiele nennen. Beispiel eins. Ein lediger Steuerpflichtiger mit 34.000 c zu versteuerndem Einkommen bezahlt 7.124 c Steuern, also 20,96 %. Sind in diesen 34.000 c nun 4.000 c Kurzarbeitergeld enthalten, ist die Leistungsfähigkeit doch genauso hoch, nämlich 34.000 c. Ich glaube, das ist unbestritten. Deshalb wird der Prozentsatz von 20,96 % auf die übrigen 30.000 c angewendet. Die Steuer beträgt 6.288 c, also 836 c weniger.
Beispiel zwei. Ein lediger Steuerpflichtiger mit 30.000 c zu versteuerndem Einkommen zahlt 5.814 c, also 19,38 %. Seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist aber auch um 4.000 c niedriger. Wollen Sie jetzt, dass dieser Arbeitnehmer genauso viel Steuer zahlt wie sein Kollege, der neben 30.000 c Lohn noch 4.000 c Kurzarbeitergeld bezieht? Fragen Sie einmal den Arbeitnehmer, was er zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sagt.
Meine Damen und Herren, Fakt ist: Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitseinkommen zuzüglich Lohnersatzleistungen ist steuerlich leistungsfähiger als ein Arbeitnehmer mit gleichem Arbeitseinkommen ohne Lohnersatzleistungen.
Wie Sie durchaus zutreffend feststellen – das muss man konzedieren –, können sich beim Bezug von Kurzarbeitergeld durchaus Steuernachzahlungen ergeben. Ob es aber im Einzelfall tatsächlich dazu kommt, hängt z. B. von der Bezugsdauer ab, es hängt vom Gesamteinkommen des Arbeitnehmers ab, aber auch vom Einkommen des Ehegatten, der Ehefrau oder des Ehemanns.
Für wichtig halten wir in diesem Zusammenhang aber – das will ich an der Stelle betonen –,dass die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber und den Betriebsräten auf mögliche Steuernachzahlungen rechtzeitig hingewiesen werden, damit Vorsorge getroffen werden kann. Wie wir wissen, geschieht das in vielen Fällen. Zumindest seitens der Gewerkschaften wird darauf hingewiesen. In einem gut funktionierenden Betriebsrat ist das auch so. Das ist auch gut so.
Sie haben in Ihrem Antrag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts herangezogen. Ich will eine unseres Erachtens maßgebliche Stelle dieses Urteils zitieren:
Der Progressionsvorbehalt berücksichtigt das Leistungsvermögen des Steuerpflichtigen in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise. Es liegt auf der Hand, dass Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr neben eigenen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen haben, wirtschaftlich leistungsfähiger sind