Wir wollen die Rechte der Studierenden stärken. Das bedeutet: Weg mit der 25-%-Klausel. Es ist ein völliger Irrsinn, die Mittel für die Studierendenvertretungen an die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament zu knüpfen. Man stelle sich einmal vor, das würden wir bei einer Bürgermeisterwahl machen. Wir haben in vielen Kommunen eine Wahlbeteiligung, die um und unter 25 % liegt. – Die Regelung im Gesetz ist irrsinnig. Natürlich müssen die Mittel an die gesetzlichen Aufgaben gebunden sein.
Der Ordnungsparagraf muss abgeschafft werden, weil er es den Präsidien ermöglicht, den politisch aktiven Studierenden mit Exmatrikulation zu drohen, wenn sie streiken oder Besetzungen machen. Das ist ein Einschüchterungsparagraf. Der muss gestrichen werden.
Natürlich brauchen wir die gesetzliche Verankerung der ASten im Hochschulgesetz. Das ist überhaupt keine Frage.Das wollen die Studierenden auch so.Es ist wichtig, dass das da geregelt bleibt.
Keine Kommerzialisierung und Privatisierung an den Hochschulen. Wir lehnen den Drittmittelzwang ab, den Sie in das Gesetz geschrieben haben. Private Sponsoren dürfen keinen Einfluss auf Forschung und Lehre haben.
Wir wollen eine vollständige Gebührenfreiheit. Das gilt auch für den Verwaltungskostenbeitrag. Das ist nichts anderes als eine Studiengebühr. Das gilt auch für Gebühren für Gasthörer und für die Weiterbildung.
Gute Lehre braucht gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Ich bin der Meinung, dass die Übertragung der Dienstherren- und Tariffähigkeit auf die TU Darmstadt dazu nicht beitragen wird. Was soll das bringen, wenn die Technische Universität Darmstadt selbst Tarifverträge aushandeln soll? Das bringt Unruhe an den Hochschulen, die Sie sonst unbedingt immer verhindern wollen.
Die TUD hat auch gar keinen Spielraum, ernsthaft zu verhandeln, weil Sie ins Gesetz geschrieben haben: Auch wenn eine Tariferhöhung vereinbart wird, gibt es nicht mehr Geld. Das heißt also: Wenn die Technische Universität Darmstadt höhere Tarife abschließt,hat sie kein Geld und bekommt ein Problem mit dem Land; denn das Land sagt: Es kann doch nicht sein, dass ihr den Mitarbeitern an eurer Hochschule mehr gebt als wir bei den Hochschulen des Landes. – Wenn sie ihnen weniger geben will, hat sie ein Problem mit den Beschäftigten.
Das sehen wir gerade an der Stiftungsuniversität Frankfurt. Drei Jahre gibt es Verhandlungen, und drei Jahre gibt es keinen Tarifvertrag – ein wirklich erfolgreiches Konzept, das Sie hier vorschlagen. Und wenn die TUD ihren Beschäftigten genau das Gleiche zahlt wie an den staatlichen Hochschulen, dann brauchen wir die Tariffähigkeit an der Technischen Universität überhaupt nicht.
Deshalb wollen wir – das fordert auch der Personalrat,das fordern die Gewerkschaften und die Beschäftigten – keinen Häuserkampf an den Hochschulen um Tarifverträge, sondern eine einheitliche Regelung. Deswegen sollen die Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt und auch die Beschäftigten der Stiftungsuniversität Beschäftigte des Landes sein und bleiben.
Die Sonderstellung der TUD und der Stiftungsuniversität Frankfurt führen zu einer weiteren Zersplitterung der Hochschullandschaft. Das ist nicht sinnvoll. Nehmen Sie deshalb die Proteste ernst, handeln Sie, und überarbeiten Sie den Gesetzentwurf. Nehmen Sie die Änderungsvorschläge in Ihren Gesetzentwurf auf. Da gibt es die Umstellung auf Bachelor und Master, mit Studiengängen, die hoch problematisch sind. Ich will Ihnen auch einmal sagen, dass sich die Zahl der Studierenden mit Depressionen in den letzten Jahren stark erhöht hat. Dazu gibt es Untersuchungen. Das liegt daran, dass sie jetzt mehr Wochenstunden haben.
Wir wissen auch, dass zwei Drittel aller Studierenden nebenher arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren.
Deshalb müssen die Studiengänge auf ihre Studierbarkeit überprüft werden. Wir fordern das Recht für alle Absolventen, einen Masterstudiengang anzufangen, wenn sie das möchten.
Im Hochschulgesetz wollen wir festlegen, dass private Hochschulen, die Studiengebühren erheben, nicht mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Denn es ist absurd, dass die Hochschulen des Landes keine Studiengebühren erheben und man dann mit öffentlichen Mitteln Hochschulen fördert, die Studiengebühren von 10.000 c oder höher erheben.
Wir wollen, dass zur Forschung auch die Verantwortung für Folgewirkungen gehört. Deswegen wollen wir im HHG festlegen, dass die Hochschulen dem Frieden und der Abrüstung verpflichtet werden und dass es keine Rüstungsforschung an hessischen Hochschulen gibt.
Unser Antrag greift Forderungen der Studierenden auf. Er greift auch Forderungen der Gewerkschaften auf. Er kann vielleicht als eine Orientierungshilfe für die Frau Ministerin dienen. Deswegen bitte ich Sie: Nehmen Sie die Studierenden ernst. Nehmen Sie die Forderungen ernst, und tun Sie nicht so, als sei hier alles in Butter. Es ist nicht in Butter. Das haben die Proteste diese Woche gezeigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das in zweiter Lesung vorliegende Gesetz ist eines, das die Linie der Autonomie fortsetzt und bei dem alle Anzuhörenden – das will ich hier noch einmal sagen, denn da gibt es anscheinend wirklich unterschiedliche Auffassungen – ungefähr 95 % des Gesetzentwurfs befürworten.
Ja, 95 % des Gesetzes werden von denen, die davon betroffen sind, nämlich von den Hochschulen, befürwortet. Das haben die Präsidenten auch ausgeführt.
Die Hochschulen, die zur Anhörung geladen waren, und die Hochschulpräsidenten haben das ausgeführt. Was bleibt übrig? – Wenige Streitpunkte, die Sie herausgegriffen haben. Da müssen Sie schon ordentlich suchen, damit Sie die Streitpunkte finden.
Denn dieser Gesetzentwurf ist etwa eineinhalb Jahre lang zusammen mit den Hochschulen erarbeitet worden.Viele Wünsche und Anregungen sind in diesen Gesetzentwurf eingeflossen.Was bleibt übrig von dem Streit? – Das sind die Hochschulräte.In der Tat sind die Hochschulräte nicht von allen Hochschulen befürwortet worden. Das ist richtig.
Aber,Frau Sorge,Sie haben von der Konferenz hessischer Hochschulpräsidenten gesprochen. Die gibt es nicht.
Es gibt eine Konferenz der hessischen Universitäten, und es gibt eine Konferenz der hessischen Fachhochschulen. Diese beiden Gremien gibt es. Bei der Konferenz der hessischen Universitäten gab es zum ersten Mal in einer Anhörung eine unterschiedliche Auffassung derart, dass die Konferenz der hessischen Universitäten keine einheitliche Meinung zu den Hochschulräten vertreten hat. Das sollte man hier auch einmal erwähnen.
Es gibt nämlich zwei Universitäten – Herr Büger hat das ausdrücklich ausgeführt –, und zwar die Stiftungsuniversität in Frankfurt und die Technische Universität in Darmstadt, die ausdrücklich gesagt haben:Wir sind sehr zufrie
den mit den Regelungen, die es gibt.Wir arbeiten mit den Hochschulräten gut zusammen. Die Freiheiten, die wir haben, wollen wir nicht aufgeben.
Wenn andere Universitäten das verlangen, dann können wir keine einheitliche Meinung vertreten. Das ist zum ersten Mal der Fall.Wir wollen viel Freiheit haben – auch für die Hochschulräte. Damit kommen unsere Hochschulen weiter voran.
Nein, zu dieser Zeit heute Abend gestatte ich keine Zwischenfragen. Wir sind in der zweiten Lesung. Es gibt noch eine dritte Lesung, es wird noch eine Ausschusssitzung geben. Da ist genügend Zeit, darüber noch ausführlich zu reden.
Wer war also gegen die Hochschulräte? – Diejenigen Universitäten waren gegen die Hochschulräte, die bisher nur mit ihnen als beratendem Gremium arbeiten. Da kann man die Namen nennen: Das sind die Universitäten in Kassel, Marburg und Gießen.
Die Fachhochschulen, alle, das bestreite ich nicht. Aber ich habe eben von den Universitäten geredet.
Diejenigen, die mit dieser großen Freiheit umgehen, sind davon begeistert und sagen: Je mehr Rechte die Hochschulräte bekommen, desto eher sind sie in die Entscheidungsprozesse eingebunden, und desto konstruktiver wird auch darin gearbeitet. Es sind eben nicht, wie in anderen Hochschulen, reine Beratungsgremien, in denen nichts entschieden wird.
Meine Damen und Herren, es gehört auch zur Wahrheit dazu, wenn man von der Anhörung redet, dass es da Differenzen innerhalb der Universitäten gibt.
Frau Wissler, zu Ihnen: Sie haben gesagt, von allen Anzuhörenden sei Kritik geäußert worden. Das weise ich zurück. Das ist die Unwahrheit. Das steht weder in den Unterlagen der schriftlichen noch der mündlichen Anhörung.