Hören Sie bitte auf, herumzufilibustern, dass man noch das endgültige Urteil abwarten müsse und möglicherweise die Berufung.
Mit dem Richterspruch sind zumindest große Zweifel im Raum. Insoweit besteht seitens der Betroffenen nachweislich kein Vertrauen mehr in das Ergebnis. Da muss ein Dienstherr,der seine Pflichten ernst nimmt,sagen:Die Angelegenheit wird auf jeden Fall noch einmal gründlich und neutral überprüft.
Genau das fehlt, und genau das ist unser Vorwurf. Da hilft die ganze Nebelwerferei mit der Vergangenheit, und dass wir alles schon im Untersuchungsausschuss erörtert hätten und sonst wo, nichts. Ich rede bewusst nicht über die ganzen inhaltlichen Fragestellungen, das ist heute nicht Thema. Thema ist das wiederholte Fehlverhalten des Finanzministers, nämlich Hinweis nach Hinweis, dass etwas nicht in Ordnung ist, einfach zu ignorieren, die Verantwortung auf die Mitarbeiter abzuschieben
Meine Damen und Herren, wenn solche Zweifel bestehen, dann gibt es nach unserer Meinung aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nur eine Folgerung:Wir müssen die Sache untersuchen,und zwar mit Personen oder durch Instanzen, die von allen Seiten Vertrauen genießen. Dieser Gutachter, egal wie das Verfahren am Ende ausgeht, kann nicht mehr erwarten, dass er es bei den Betroffenen hat.
Das steht bereits heute fest, und da brauchen Sie nicht ähnlich wie Herr Banzer zu sagen: Schauen wir einmal, was noch passiert. – Das ist Ihre Verantwortung, und wir klagen ein, dass Sie sich noch einmal hierher stellen und sagen: Selbstverständlich wird die Angelegenheit, und zwar von Anfang an, noch einmal konkret untersucht, damit die Bediensteten, denen möglicherweise Unrecht geschehen ist, auf jeden Fall korrekt behandelt werden.
Es ist vorgeschlagen, den Dringlichen Antrag und ebenso den Änderungsantrag dem Haushaltsausschuss zu überweisen. – Wir verfahren so.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend innovatives Hessen: Filmförderung ausbauen – Drucks. 18/1088 zu Drucks. 18/728 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Grumbach. – Wir verzichten auf die Berichterstattung und kommen gleich zur Abstimmung.
Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 45 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 75 – zur abschließenden Beratung an den Unterausschuss Justizvollzug.
Zum Ende der Sitzung möchte ich noch darauf hinweisen, dass im Anschluss der Haushaltsausschuss tagt und sich der Sitzungsraum geändert hat. Der Haushaltsausschuss tagt in Sitzungsraum 510 W, wohin ich die Mitglieder des Ausschusses bitte.
Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt.Ich darf Sie noch bitten, daran zu denken, Ihre Äpfel mitzunehmen,