damit Sie wissen, was das für diese Menschen bedeutet. Denn im Ausschuss wurde immer wieder dazu gesagt, das betreffe nur einen kleinen Teil der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, nein, das betrifft Tausende Häuser, die wir in Hessen haben, gerade auch in den alten Ortskernen. Diese Menschen bleiben ohne eine Regelung im Nachbarrechtsgesetz.
Auf dem Bild kann man die rot schraffierte Seite sehr schön erkennen. Das zeigt, dass da keine Dämmung machbar ist.
Das bedeutet, dass dieses Potenzial nicht genutzt werden kann. Wer Eigentümer eines solchen Hauses ist, wird in Zukunft unter einem Wertverlust leiden müssen. Denn diese Häuser werden schwerer verkäuflich sein. Denn sie
Das wird aber auch die Mieterinnen und Mieter besonders treffen.Denn Sie wissen das doch ganz genau:Die steigenden Heizkosten werden über die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.Wer in einem solch schlecht gedämmten Haus wohnt, wird zukünftig leider nichts zu lachen haben.
(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) sowie bei Abgeordneten der SPD)
Da hilft es Ihnen auch überhaupt nichts, dass Sie sagen, da könnte von innen gedämmt werden. Auch Ihnen ist bekannt, dass die Innendämmung weniger effizient ist und dass sie auch zu weiteren Problemen, gerade im anstoßenden Nachbarhaus, führen kann.
Da ist etwas, was wir aus der Anhörung mitnehmen konnten. Sie alle haben die E-Mail eines Fachmannes aus diesem Bereich erhalten, der auch noch einmal auf die anderen Probleme hinweist. Wenn da nicht gedämmt wird, kann das dazu führen,dass das andere Haus ebenfalls eine Entwertung erfährt.
Meine Damen und Herren, da geht es um Reihenhäuser der Sechziger- und der Siebzigerjahre. Sie sind zu dämmen. Wenn wir uns alle dafür entscheiden, den Klimaschutz umzusetzen und den Menschen helfen zu wollen, dann dürfen wir hier nicht halbherzig agieren. Dann muss auch hierfür eine Regelung getroffen werden.
Ich möchte auch die nennen, die uns in der Anhörung Unterstützung gegeben haben. Zum Beispiel hat das Öko-Institut in seiner Stellungnahme noch einmal auf etwas Besonderes hingewiesen. Ich möchte das zitieren:
Der Anwendungsbereich der Duldungspflichten bei Wärmedämmung sollte weit gefasst werden. Insbesondere sollte die Duldungspflicht auch für die beidseitige Grenzwandbebauung gelten. …
Die Berücksichtigung der beidseitigen Bebauung hätte den Vorteil, dass sie auch Duldungspflichten für Dämmmaßnahmen erfassen würde, die aufgrund unterschiedlicher Höhen zweier „angrenzender“ Grenzwände möglich werden.
Aber nicht nur das Öko-Institut, sondern auch der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft unterstützt unseren grünen Vorschlag zum Umgang mit den beidseitigen Grenzwänden und hält ihn für präziser und praxistauglicher als die von der Landesregierung vorgeschlagene Regelung.
Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft hält auch die Nennung der Verputze, wie in unserem Gesetzentwurf geschehen, für sinnvoll.
Die von uns geforderte Anzeigepflicht von vier Wochen vor Baubeginn der Maßnahmen, um nicht verschiedene Fristenregelungen im Nachbarrechtsgesetz zu haben – das betrifft § 24, das ist Ihnen bekannt –, wurde von den Anzuhörenden ebenfalls unterstützt. Wir erhielten hier vom Bauernverband in der Anhörung sogar Zustimmung. Sie haben gesagt: Um hier die Gleichstellung der Fristen zu haben, finden sie den Vorschlag der GRÜNEN besser.
Nach dem Motto „besser eine kleine Veränderung als gar keinen Klimaschutz“ werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.
Denn wir waren es, die die Debatte über eine Erleichterung der Wärmedämmung bei Grenzbebauung vor über zwei Jahren in Hessen angestoßen haben.
Wir waren es auch, die in dieser Legislaturperiode Monate vor der Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben.
Unsere Aktivitäten haben dazu geführt, dass die Landesregierung endlich einmal über diesen Bereich Nachbarschaftsrecht selbst einen Gesetzentwurf eingebracht hat.
Im Dienste der Sache, zugunsten des Klimaschutzes, sind wir bereit, über unsere Schatten zu springen. Das ist eine Fähigkeit, die die Regierungsfraktionen an dieser Stelle leider nicht an den Tag gelegt haben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hammann, da haben Sie am Ende gerade noch einmal so die Kurve gekriegt; denn wir diskutieren – die Kollegin von der CDU, Frau Wallmann, hat gesagt, aller guten Dinge sind drei – heute nicht nur in der dritten Lesung. Es ist auch der dritte Anlauf, um dieses Gesetz zu verabschieden, nachdem es zweimal der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist.
Frau Hammann, versuchen Sie nicht, das gute Ergebnis der Beratung zu diesem Gesetzentwurf in ein so schlechtes Licht zu rücken. Sie stimmen dem Ganzen zu.
Deswegen sage ich ja: Sie haben am Ende noch die Kurve gekriegt. Davor haben Sie etwa viereinhalb Minuten rumgeschimpft, rumgemeckert und rumgemäkelt.
Wir waren uns im Ausschuss alle einig. Herr Dr. Jürgens wollte dem Gesetzentwurf schon zustimmen – auch nach der Anhörung. Dann kamen auf einmal noch die dritte Lesung, der Änderungsantrag und die Geschichte mit der beidseitigen Bebauung. Die beidseitige Bebauung ist der einzige Punkt, der hier streitig ist. Das möchte ich einmal auf den Punkt bringen. Es hat sich dann so angehört, als sei das eine Katastrophe, was in diesem Gesetzentwurf stehen würde.
Meine Damen und Herren, so ist es definitiv gewesen.Wir gehen einen ganz wichtigen Schritt. Wir machen das mit. Das hat Ihnen gefallen. Aber dann dachten Sie, eines müssten Sie noch draufsetzen. Dann kam die beidseitige Bebauung. Ich will Ihnen eines sagen: Was Sie bei Ihrer ganzen Argumentation vergessen, ist, dass Grundstückseigentümer auch ein Eigentumsrecht haben. Das interessiert Sie überhaupt nicht. Zumindest gewinnt man den Eindruck, wenn man Ihnen zuhört, dass für Sie das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers völlig irrelevant ist.
Was ist denn, wenn wir bei der beidseitigen Bebauung eine Wärmedämmung zulassen? Was passiert, wenn dann der betroffene Nachbar von seinem Baurecht Gebrauch machen und anbauen möchte? – Das geht dann nicht, weil schon die Wärmedämmung angebaut ist. Das würde eine immense Einschränkung des Eigentumsrechts des Grundstückeigentümers bedeuten. Das machen wir von der FDP so nicht mit.
In diesen Fällen müssen sich die Nachbarn untereinander einigen. Wir könnten Einzelfallregelungen für alle möglichen Konstellationen treffen – Giebelhöhe, und was auch immer alles dafür denkbar ist. Das wird aber einem Gesetz nicht gerecht.
Das haben Sie auch nicht gefordert. – Aber das wird einem Gesetz nicht gerecht, und deswegen tun wir das auch nicht. Deswegen ist der Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, auch ein sehr guter Gesetzentwurf. Sie stellen sich hierhin und halten ein Bild Reihenhäuser in versetzter Bauweise hoch – hervorragende Leistung, das ist toll. Ich könnte Ihnen auch eines ausdrucken, wo nur einseitig bebaut ist.Was sollte uns das bitte sagen? Sie sagen dazu: Es gibt Tausende von Fällen.
Womit belegen Sie, dass es Tausende von Fällen gibt? Sie stellen das hier in den Raum, und damit hat es sich, und das ist so.