Protokoll der Sitzung vom 03.03.2009

Das besagt § 10 Abs. 2 Hessisches Richtergesetz.

Aus den Summen der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet.

Das besagt § 10 Abs. 3 Hessisches Richtergesetz. Sind mehrere Personen zu wählen, haben die Fraktionen Listen vorzulegen, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Entsprechend unserer Geschäftsordnung sind Listenverbindungen zulässig.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/113, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Es ist abgesprochen, in offener Wahl abzustimmen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag, Drucks. 18/113, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltung von fünf Kollegen der Fraktion der LINKEN bedeutet dies, dass 111 dafür gestimmt haben. Denn 111 Stimmen dafür und fünf dagegen sind 116. Damit stelle ich das Ergebnis wie folgt fest: Der Wahlvorschlag wurde mit 111 Jastimmen bei fünf Neinstimmen angenommen.

(Zuruf)

Entschuldigung, es handelte sich um fünf Enthaltungen. Das ist ganz klar.

Wer damit zum Mitglied gewählt ist, können Sie dem entsprechenden Wahlvorschlag entnehmen.

Wir kommen damit zu:

c) Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G 10-Kommission)

Nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz besteht die Kommission „aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern“.

Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt.

Mit Drucks. 18/114 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Wer diesem Listenvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind wieder fünf Enthaltungen. Damit ist festzustellen, dass auch hier 111 Kollegen diese Liste gewählt haben.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE):Auszählen, die anderen 111!)

Meine Damen und Herren, es wird angezweifelt, dass mein Ergebnis stimmt. Ich bitte um Auszählung.

Ich bitte die, die mit Ja stimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Die für Ja stimmen, stehen bitte auf. Nun fangen wir einmal an zu zählen, meine Kollegen Schriftführer.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Ich stelle die 111 infrage!)

Es ist egal, was Sie infrage stellen. Sie haben infrage gestellt – basta, fertig. Jetzt lassen wir auszählen.

(Zuruf: 110!)

110, wir haben schon kapiert. – Wer enthält sich? Aufstehen bitte. Ein bisschen Gymnastik für jeden. – Eins, zwei, drei, vier, fünf. Neinstimmen sind damit keine mehr gegeben. Dann sind 110 Jastimmen, fünf Enthaltungen – –

(Minister Karlheinz Weimar steht bei Abgeordne- ten der CDU-Fraktion. – Zurufe von der SPD:Wei- mar! – Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Damit sind die Abg. Holger Bellino, Dr. Michael Reuter und Wolfgang Greilich zu Mitgliedern und die Abg. Axel Wintermeyer, Marius Weiß und Dr. Frank Blechschmidt zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G 10- Kommission) gewählt.

d) Parlamentarische Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (PKV)

Nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz vom 19. Dezember 1990 ist eine Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn einer Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/115 schlagen die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die nachfolgend genannten Abg. Holger Bellino, Axel Wintermeyer, Nancy Faeser, Wolfgang Greilich und Jürgen Frömmrich als Mitglieder der Kommission vor.Weitere Vorschläge sehe ich nicht.

Wir können offen abstimmen – das ist so akzeptiert – mit Handzeichen.

Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist dies das gleiche Ergebnis wie bei der Wahl zu c. Damit ist diese Liste so gewählt. Damit sind die von mir verlesenen Abgeordneten in die Kommission gewählt.

e) Art. 13 Grundgesetz-Kommission (Art. 13 GG-Kom- mission)

Nach § 15 Abs. 8 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung unterrichtet die Landesregierung „den Landtag jährlich über die nach Abs. 4 und Abs. 6 Satz 3 und 4 getroffenen Maßnahmen. Die parlamentarische Kontrolle wird aufgrund dieses Berichts von einer … Kommission ausgeübt“, die sich nach § 15 Abs. 8 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/116 schlagen die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die Abg. Holger Bellino und Axel Wintermeyer,Marius Weiß,Wolfgang Greilich und Jürgen Frömmrich zu Mitgliedern dieser Kommission zu wählen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Damit können wir über den Vorschlag abstimmen.Der öffentlichen Abstimmung wird nicht widersprochen.

Dann frage ich:Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu?

(Heiterkeit)

Ist jemand dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass mit dem gleichen Ergebnis wie bei c und d dieser Vorschlag somit beschlossen worden ist. Dem wird nicht widersprochen und damit fertig.

f) Rundfunkrat

Nach § 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk gehören dem Rundfunkrat fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an, wobei die Fraktionen Listen vorlegen können, aus denen die fünf Abgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Listenverbindungen sind zulässig. Gewählt wird nach dem System Hare-Niemeyer.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/117, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Wird auch nicht widersprochen, mit Handzeichen zu wählen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann frage ich Sie:Wer diesen Wahlvorschlag beschließen will,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass wir jetzt sechs Enthaltungen und entsprechende Jastimmen haben – 111.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): 110!)

110 sind es,denn die Enthaltung kommt nicht zu den Jastimmen. Mit 110 Stimmen ist dieser Vorschlag entsprechend der Drucks. 18/117 angenommen.

g) Landesschuldenausschuss

Nach § 5 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 – 60 Jahre alt – wählt der Hessische Landtag drei Abgeordnete als Mitglieder des Landesschuldenausschusses. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten müssen. Listenverbindungen sind zulässig.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP, Drucks. 18/118, liegt Ihnen vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen, wobei jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete für die Wahl insgesamt über eine Stimme verfügt. Das ist klar. Widerspricht jemand der offenen Wahl? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann frage ich Sie:Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mit 110 Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen.

h) Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk

Nach § 49 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gehören der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk fünf Abgeordnete des Hessischen Landtages an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Gewählt wird nach dem System Hare-Niemeyer.