Verzeihung, ich will das schon einmal sagen. Stellen Sie sich vor,es gibt eine Sendung über die Fraktion der GRÜNEN. Die Fraktion der GRÜNEN hat nie Gelegenheit gehabt,dazu Stellung zu nehmen.Ich übernehme das aber 1 : 1, was irgendein Sender da erzählt. – Das ist doch die Wirklichkeit.
Jetzt wollen wir uns doch einmal an die Regeln halten. Ich habe keine Ahnung. Ich habe es nicht gesehen. Ich weiß nicht, um wen es geht. Ich bin dafür, dass wir die Regeln einhalten. Die Regeln sind so, dass, wenn es etwas zu besorgen gibt,man diejenigen fragt,wie der Sachverhalt aussieht. Gegebenenfalls ist sogar etwas zu kritisieren.
Gegebenenfalls gibt es sogar strafrechtliche Elemente. Das ist zu tun. Das ist dann übrigens Sache der Ordnungsbehörde. Noch gilt das Gesetz.
Ich komme jetzt zu dem Größten, worauf ich hinweisen will. Das, was Sie eigentlich haben wollen, bekämen Sie mit diesem Sammlungsgesetz nicht hin. Man kann darüber streiten, ob man ein solches Gesetz braucht oder nicht. Sie reden am Thema vorbei. Die Zuhörer glauben dann im Ernst – deshalb will ich das noch einmal vortragen –, das wäre so, wie Sie es vorgetragen haben.
Natürlich wollen Sie das.Sie haben hier ununterbrochen mit Tremolo in der Stimme erklärt, der Bürger habe ein Anrecht darauf, dass geprüft werde, was mit dem Geld geschieht. Das wird geprüft, und zwar von den Steuerbehörden, weil es um Gemeinnützigkeit geht.
Jedenfalls nach dem Hessischen Sammlungsgesetz ist einzig und allein zu prüfen, ob derjenige, der eine Sammlung durchführen will, persönlich vom Leumund etc. her geeignet ist und ob das einem besonders begünstigten Zweck dient. Dazu muss er einen Plan vorlegen und muss sagen, wie sich das verhält.
Wenn er anschließend das Geld nimmt und wenn er es – was sehr bedauerlich und strafbar ist – unterschlägt oder damit davonrennt, dann haben wir das trotz des Sammlungsgesetzes leider nicht verhindern können. Vielmehr ist das dann eine Sache des Strafrechts.
Wenn er mit etwas wirbt oder wenn er mit etwas vermeintlich wirbt, was man für gut oder schlecht halten kann,ist das keine Frage des Sammlungsgesetzes.Wenn er in Aussicht stellt, mit Schalke – damit wir jetzt einmal die ganze Breite haben, nenne ich auch Bayern München, Hertha und die Eintracht Frankfurt – in besonderer Weise zusammen zu sein, dann ist das eine Frage des sportlichen Geschmacks. Es ist aber keine Sache des Sammlungsgesetzes.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb herzlich, hier nicht so zu tun, als würden elementare Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger aufgegeben. Das ist schlichtweg nicht wahr. Man kann eine andere Auffassung haben.
Jetzt, finde ich, sollte ich einfach einmal, damit wir wissen, wie bunt die Landschaft ist, eine kurze Bemerkung hinzufügen. In der Stadt Darmstadt, in der Stadt Offenbach, in Groß-Gerau und sonst wo regieren Rot und Grün.Sie alle haben beantragt – pass auf, es kommt noch besser –, das Hessische Sammlungsgesetz, so wie es zurzeit ist, auslaufen zu lassen.
Offensichtlich funktioniert bei Rot und Grün aber noch die hinreichende Empörung. Denn der neueste, wirklich beeindruckendste Teil dieser Abfrage ist, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 9. Dezember 2009 mitgeteilt hat,sie sei nun doch der Auffassung,das Sammlungsgesetz solle bestehen bleiben.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns selbst noch ernst nehmen. Dann bleibt es dabei: Man kann zu einer solchen Frage unterschiedliche Auffassungen haben.
Damit es niemand missversteht, sage ich: Alle in diesem Hause und natürlich auch die Landesregierung sind der Auffassung, dass Missbrauch und Betrug auch und gerade unter Ausnutzung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung bekämpft werden müssen. Das tun wir. In welcher Weise das am Geschicktesten geschehen kann, darüber mag man streiten.
Durch das Hessische Sammlungsgesetz ist es jedenfalls nicht möglich, eine vorbeugende Verwendungskontrolle für die Mittel vorzunehmen, die erst noch erzielt werden müssen. Das entspricht erstens der Logik und zweitens der Gesetzeslage. Weil das so ist und weil ich auf weitere Bemerkungen verzichten will, beziehe ich mich auf meine Ausführungen während der ersten Lesung am Dienstag. Nach Ansicht der Landesregierung sollte man dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht folgen. – Vielen Dank.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sammlungsgesetzes abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dagegen gestimmt haben die Abgeordneten der CDU und FDP, zugestimmt haben die Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung – Drucks. 18/1664 zu Drucks. 18/1420 zu Drucks. 18/1045 –
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtung des Änderungsantrags Drucks. 18/1628 anzunehmen.
Darf ich vielleicht ein bisschen um Ruhe für die Redner bitten? Denn ich werde jetzt Herrn Kollegen Reißer für die CDU-Fraktion das Wort erteilen. Die Bitte gilt für alle Redner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute steht die dritte Lesung an. Die Mitglieder der CDU-Fraktion begrüßen den Staatsvertrag außerordentlich, der Ihnen vorliegt. Wir halten diesen Staatsvertrag für einen guten Kompromiss. Wir haben das zu anderer Gelegenheit und auch im Ausschuss ausführlich erörtert.
Wir sind der Meinung, dass diese Servicestelle nicht zwangsweise, so wie es der Änderungsantrag der GRÜNEN vorgesehen hat, vorgesehen werden soll.
Unter dem Gesichtspunkt der Autonomie der Hochschulen ist es vernünftig, dass es bei den Hochschulen zur Einsicht kommt und sie sich deshalb dieser Servicestelle anschließen. Dann können sie und auch die Studenten den Nutzen haben, den eine einheitliche und zentrale Plattform bietet. Sie hätten dann eine Servicestelle, die von Vorteil sein kann.
Aufgrund der Diskussionen, die wir geführt haben, kann ich sagen, dass es im Prinzip drei Punkte gibt, weshalb wir diesen Staatsvertrag begrüßen. Den ersten habe ich bereits genannt.
Der zweite Punkt betrifft das, was in unserem Änderungsantrag steht. Dort wird darauf verwiesen, dass Studenten, die im Ausland studieren, dann, wenn sie nach Deutschland zurückkommen oder in Hessen studieren wollen, auch diese Möglichkeit haben. Es war notwendig, das zu reparieren, das also aufzunehmen.
Der dritte Punkt war hier auch immer wieder in der Diskussion. Das betraf die Kritik an dem zweiten Kriterium, das wir dort einführen wollen. Das wurde von der Opposition immer wieder dazu benutzt, das schlechtzureden. Ich halte es für hervorragend, dass man noch eine weitere Chance außer der Abiturnote haben soll, ein Studium zu ergreifen. Das ist eine positive Entwicklung.
Es ist mir völlig unverständlich, dass die Mitglieder der Opposition immer wieder darauf hinweisen, dass das irgendwie eine Gängelung der Studenten wäre. Frau Kollegin, unter dem Gesichtspunkt, dass das eine Chance für die Studenten darstellt,sollte man es positiv sehen.Ich bin fest davon überzeugt, dass es das werden wird.
Wir werden uns in einigen Jahren noch einmal darüber unterhalten dürfen.Wir werden dann feststellen, dass das ganz vielen Studenten eine Chance geboten hat.Jetzt bitte ich Sie, in dieser Stunde auch diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Reißer, schönen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Grumbach. Herr Grumbach, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute zum dritten Mal mit dem Staatsvertrag und mit dem dazugehörigen Gesetz. Das Bittere dabei ist: Je länger man sich damit beschäftigt, umso schwieriger wird es. Denn bereits dieser Staatsvertrag wird ein Grundrecht einschränken. Er wird das Grundrecht einschränken, indem er im Kern den Studierenden die Zugangsmöglichkeiten zu Studienplätzen deutlich erschweren wird.
Den Staatsvertrag wird man irgendwann der Prüfung durch das Gericht überlassen können. Aber das Gesetz sieht noch mehr vor. Zu den Erschwernissen, die der Staatsvertrag ohnehin schon vorsieht – mit Verlaub, es geht dabei um die Begrenzung der Orte, die man angeben kann, und die Regelung hinsichtlich der Auswahl der Hochschulen ist schon relativ problematisch –, sieht der Gesetzentwurf noch weitere Bestimmungen vor.
Ich bin inzwischen – nach Nachlesen der Protokolle und der Grundposition, die das Hessische Kultusministerium z. B. in den letzten 40 Jahren eingenommen hat – ganz fasziniert,wieso eigentlich ein solches Ministerium einen solchen Gesetzentwurf mitzeichnen kann. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine Abkehr von einer zentralen Position der bisherigen Kultuspolitik, dass nämlich die Hochschulzugangsberechtigung Abitur – Klammer auf: neben anderen, die sozusagen auf anderen Bildungswegen erreicht worden sind – ausreichend für die Aufnahme eines Studiums ist.
Dieses Gesetz führt zum ersten Mal dazu, dass ein hessischer Gesetzgeber anders als die bisherige Grundsatzposition aller bisherigen Landesregierungen sagt: Nein, wir wollen nicht mehr, dass die Hochschulzugangsberechtigung Abitur allein gilt, sondern wir zwingen die Hochschulen, ein anderes Auswahlkriterium zusätzlich anzunehmen. – Das ist eine Entwertung des Abiturs. Ich halte das für falsch. Und ich halte diese Abkehr auch für eine, die wir im Landtag hätten ausführlicher und nicht nebenbei zu einem solchen Gesetzentwurf diskutieren müssen. Hier geht es um eine grundsätzliche bildungspolitische Entscheidung, die nicht nur den Hochschulbereich, sondern auch den Schulbereich betrifft. Schon allein deswegen muss dieses Gesetz abgelehnt werden.
Ich habe überhaupt nichts dagegen,und das haben wir immer gesagt – nur dass hinterher keiner in der Debatte das wieder aufbringt –, wenn zusätzliche Kriterien benutzt werden, um Leute bei ihrer Studienplatzwahl zu beraten, weil das ja hilft. Das kennen wir von der Medizin, vom Lehrerberuf, und, und, und. Es aber zu erzwingen und in
ein Zulassungsgesetz zu schreiben, nicht nach dem Motto „Wir-beraten-die-Studierenden“, ist etwas völlig anderes.
Ein zweiter Punkt ist ebenfalls sehr klar. Es wird hier zum ersten Mal der Verdacht bestätigt,den wir alle hatten,dass auf die Bachelorstudiengänge nicht in voller Breite Masterstudiengänge folgen sollen. Das Gesetz sieht explizit eine Rechtsgrundlage vor, Zugangsbeschränkungen nur für Masterstudiengänge zu machen, auch wenn die Bachelorstudiengänge da sind.