Zum anderen wird eindeutig klargestellt, dass der Landtag in keiner Weise beabsichtigt, in die Planfeststellungskompetenz des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und seine eigenständige Ermessensausübung einzugreifen.
Die Planfeststellungskompetenz ist von der SPD damals ausdrücklich bejaht worden,und hiervon wollen Sie heute nichts mehr wissen.
Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, Sie täuschen die Öffentlichkeit und die Bürger, wenn Sie dies verschweigen und sich zu den früheren Beschlüssen nicht mehr bekennen.
indem sie sich an den Beschluss des Hessischen Landtags, den sie selbst mitgetragen haben, wonach die Planfeststellungsbehörde in eigener Verantwortung entscheidet,nicht mehr halten.Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen eines: Der Vorwurf des Wortbruchs fällt auf Sie selbst zurück.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wir haben über diese Frage schon häufiger diskutiert. Wenn Sie jetzt formulieren, hinter der Maske der juristischen Biederei verberge sich politische Brandstiftung, oder von vorsätzlichem Betrug an den Menschen in der Region sprechen,
möchte ich, mich vorsichtig ausdrückend, nur so viel sagen: Dann haben Sie die Grenzen des politischen Anstands überschritten.
was wir früher gemeinsam vereinbart haben, sondern Sie lassen sich von LINKEN und GRÜNEN treiben. Das ist die Realität.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wenn Sie jetzt sagen, die Auffassung, die Sie damals mit uns vertreten haben, verträten Sie heute nicht mehr, nehme ich das zur Kenntnis. Aber wir bleiben bei dieser Auffassung.Werfen Sie daher uns in diesem Zusammenhang keinen Wortbruch vor.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Herr Kollege Kahl – er sitzt hinter Ihnen –, Herr Kollege Boddenberg und ich, wir haben damals diesen Antrag gemeinsam formuliert. Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde unberührt bleibt.
Dabei ging es nicht um Bequemlichkeit, sondern um genau die Differenzierung, die zwischen legislativem und exekutivem Handeln notwendig ist und aus verfassungsrechtlichen Gründen aufrechterhalten werden muss.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer spricht denn jetzt: die Planfeststellungsbehörde, die Landesregierung oder die FDP?)
dem, wie wir alle wissen, jedes Thema recht ist, um sich selbst zu inszenieren, und der auch dieses Thema wieder einmal zur Selbstinszenierung nutzt.
Herr Kollege Al-Wazir, Sie sagen, dass mich niemand zwinge, Widerspruch gegen mein eigenes Versprechen einzulegen.
Aber Sie, Herr Al-Wazir, haben Ihren Wählern versprochen, den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu verhindern. Heute wollen Sie, dass wir auf eine Revision verzichten und so den Ausbau des Frankfurter Flughafens besiegeln.
Sie, meine Damen und Herren, brechen damit das Versprechen, das Sie gegenüber Ihren Wählern abgegeben haben.
Das zeigt,dass Ihnen jedes Mittel recht ist,um Emotionen zu erzeugen. Sie spielen sich als Sachwalter der lärmge
(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vorwärtsverteidigung muss man können! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir das täten, was Sie wollen, nämlich auf den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu verzichten, wäre es in Zukunft lauter, als es gemäß der Festlegung sein wird, die wir im Planfeststellungsbeschluss getroffen haben. Wir werden nicht müde,das der Bevölkerung in der Region zu sagen.
Lassen Sie mich in aller Kürze zusammenfassen: Erstens. Die Planfeststellungsbehörde – nicht die Landesregierung – legt aufgrund erheblichen rechtlichen und grundsätzlichen Klärungsbedarfs gegen das Urteil des VGH Revision ein.
Zweitens. Die Aufforderung der Bundesregierung, in die Revision zu gehen, ist unmissverständlich. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst.Ich verweise bezüglich der Auffassung der Bundesregierung auf Art. 87d des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt werde. Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung könnten den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden.
Im Gegensatz zum vorhergehenden Verkehrsminister aus der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist sich der Bundesminister für Verkehr seiner Verantwortung bewusst. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Stellungnahme der Bundesregierung.
(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Das glauben wir!)
Drittens. Die zentrale juristische Frage für die Landesund die Bundesregierung ist die Frage der Bindungswirkung eines landesplanerischen Grundsatzes für die Planfeststellungsbehörde und das Verhältnis von Landesentwicklungsplanung zur Fachplanung insgesamt. Es bedarf dringend der Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Frage, ob durch Landesplanungsrecht Fachplanungsrecht ausgehebelt werden kann.