und erst recht vor der Landtagswahl nach dem gescheiterten rot-rot-grünen Experiment, nämlich der Landtagswahl am 18. Januar 2009, also vor gut elf Monaten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Sie immer wieder ein anderes Bild stellen wollen: Die Einlegung der Revision ist keine politische Entscheidung.
Die Herausforderung, der wir uns als verantwortlich handelnde Vertreter der Regierungsfraktionen stellen, besteht darin,die komplexen Sach- und Rechtsfragen zu diesem Thema mit einfachen und verständlichen Worten zu kommunizieren.
Das ist schwierig. Die Diskussionen insbesondere in den vom Fluglärm betroffenen Städten und Gemeinden sind dabei besonders schwierig. Das wissen wir.
Herr Al-Wazir, wir müssen es hinnehmen, dass die Opposition von ihrem vermeintlichen Recht Gebrauch macht, Nebel zu werfen, statt aufzuklären.
Trotzdem will ich es auch Ihnen gegenüber noch einmal mit sachlicher Argumentation und Information versuchen. Sie sehen also, wir geben die Hoffnung auf einen Rest von Verantwortungsbewusstsein in Ihren Reihen nicht auf.
Wie Sie inzwischen bemerkt haben, trifft die Entscheidung über die Einlegung der Revision nicht der Landtag. Denn die endgültige Entscheidung ist eben keine politische Entscheidung. Sie obliegt nach geltendem Bundesrecht ausschließlich dem hessischen Wirtschaftsministerium als zuständiger Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Legt der Heilige Geist die Revision ein? – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, der Hessische Landtag kann hier zwar politische Meinungen äußern, aber er hat keinerlei Entscheidungskompetenz.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass sich jeder Bürger, aber auch jedes Unternehmen darauf verlassen kann: Entschieden wird nach Recht und Gesetz,nicht aber nach den Befindlichkeiten der handelnden Politiker. Dies verbietet die Verfassung mit jedem guten Grund, entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
Herr Al-Wazir,deswegen dürfen Sie – auch wenn Sie es jemals, was man verhüten möge, in die Exekutive schaffen würden – in der Legislative niemals Einzelfallentscheidungen treffen. Das ist der Exekutive vorbehalten.
dass nicht nur die zuständige hessische Ausführungsbehörde, sondern auch der eigentliche Geschäftsherr, nämlich der Bund als Gesetzgeber des Luftfahrtgesetzes,
hier natürlich handelnd durch die Exekutive, nämlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – –
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind im Landtag, nicht in der Muppet Show, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Leif Blum (FDP): Das sagt der Richtige!)
Die Exekutive des Bundes hält wegen der Bedeutung des Urteils für fast alle Infrastrukturprojekte,die im Wege der Planfeststellung verwirklicht werden,eine höchstrichterliche Klarstellung für zwingend erforderlich.
Zum anderen stand schon vor der Entscheidung des Verkehrsministers in Hessen fest, dass es auf jeden Fall ein Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht geben wird. Herr Al-Wazir, sowohl die Stadt Offenbach als auch der BUND haben dies angekündigt.Dann ist es doch nur folgerichtig, wenn alle jetzt noch offenen Rechtsfragen in einem Verfahren endgültig geklärt werden.
Denn eines ist doch wohl klar, machen wir uns da doch bitte nichts vor: Auch bei Verzicht der Behörde auf die Revision würde die Frage des Nachtflugverbots früher oder später erneut beim Bundesverwaltungsgericht landen.
Herr Schmitt, ich erkläre es Ihnen. Passen Sie auf. – Wenn nämlich jetzt nach Maßgabe des Urteils des VGH ein ergänzender Planfeststellungsbeschluss erlassen würde, so würden mindestens die Luftverkehrsgesellschaften gegen diesen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erneut Klage beim VGH in Kassel erheben und anschließend zum Bundesverwaltungsgericht ziehen. Bei einem Verzicht auf die Revision würden also die noch offenen Rechtsfragen dann eben einige Zeit später durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Verzicht auf die Revision – das kann man nicht oft genug wiederholen – würde also nicht zu schnellerer Rechtssicherheit, sondern zu einer reinen Verzögerung des Verfahrens führen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, jedenfalls wenn man an die Sache denkt und nicht nur politischen Putz machen will.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Umgekehrt wird ein Schuh daraus! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Planergänzung muss man danach nicht machen! Sie haben keine Ahnung, aber davon ziemlich viel! Das ist nicht zum Aushalten!)
Mit der Revision zum jetzigen Zeitpunkt werden für alle Beteiligten viel Zeit und erhebliche Kosten gespart, und vor allem schafft das Revisionsverfahren Rechtssicherheit. Herr Al-Wazir, so nämlich ist mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Nachtflugverbot voraussichtlich noch vor Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest zu rechnen.
Auf dieser Grundlage kann dann ein nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise erforderlich werdender ergänzender Planfeststellungsbeschluss rechtssicher gestaltet werden.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er wird dann nicht beklagt, oder was? Sie haben wirklich keine Ahnung, aber davon ziemlich viel! Das ist nicht zum Aushalten!)
Der kann dann beklagt werden.Herr Al-Wazir,Sie sollten lernen: Wenn etwas rechtssicher gestaltet ist und die Rechtsfragen vorher geklärt sind, dann kann es beklagt werden, aber nicht mit Erfolg. So ist das eben im Rechtsstaat.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das haben Sie vor zwei Jahren auch schon mal gesagt! – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rechtssicherheit ist angesichts der überragenden Bedeutung – –
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ein Geschwätz! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einen Moment. – Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind allen Rednern gefolgt. Dann sollten wir jetzt auch Herrn Kollegen Greilich zuhören.