Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Ich erteile Frau Abg. Cardenas für den Petitionsausschuss das Wort. Bitte schön.

(Zuruf von der Regierungsbank: Das heißt Cárde- nas!)

Cárdenas, excusez-moi.

(Minister Jörg-Uwe Hahn: Er lernt es wohl nicht mehr!)

Das denke ich auch, aber Lernfähigkeit erkennen wir, wie gesagt, an.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen als Vorsitzende des Petitionsausschusses den Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses in der verkürzten 17. Wahlperiode, also zu der Zeit vom 5. April 2008 bis zum 17. Januar 2009 bereits schriftlich vorgelegt. Ich möchte aber noch einmal einige Punkte hervorheben.

Ich bekenne mich ausdrücklich zu der großen Bedeutung unseres Ausschusses; denn er hat wie kein anderer mit der direkten Wahrnehmung eines Grundrechts zu tun. In Art. 17 des Grundgesetzes wird das Petitionsrecht garantiert, ebenso wie dieses Recht in der Hessischen Verfassung in Art. 16 im Ersten Hauptteil verankert ist. Ich schätze die Bedeutung des Petitionsrechtes so hoch ein, weil es jeder Person oder gesellschaftlichen Gruppe außerhalb des förmlichen Rechtsschutzes den direkten Zugang zu der Volksvertretung eröffnet und damit einen Weg anbietet, auf dem das Anliegen vorgetragen werden kann, verbunden mit dem Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Bescheidung.

Das Petitionsrecht ist ein Kommunikationsgrundrecht, mit engen Bezügen zu den Grundrechten der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit. Ob allerdings der Zugang zu diesem Recht immer und für alle gesichert und ausreichend barrierefrei ist, damit werden wir uns auch in Zukunft weiter beschäftigen müssen. Das Petitionsrecht ist aber auch für uns Abgeordnete fraktionsübergreifend von hohem Wert – gibt es uns doch die Möglichkeit, Regelungslücken in Gesetzen und Missstände in der Verwaltung zu erkennen und darauf zu reagieren.

Petitionen werden im Hessischen Landtag nach dem sogenannten Berichterstatterprinzip behandelt, d. h. eine Petition wird einer oder einem Abgeordneten vom Petitionsreferat als Berichterstatterin bzw. Berichterstatter zugewiesen. Sie haben im Auftrag des Ausschusses als einem Verfassungsorgan, welches als Anwalt für die Bürgerinnen und Bürger eintritt, den Sachverhalt aufzuklären und dem Ausschuss einen Erledigungsvorschlag zu unterbreiten, wobei allerdings die Beschlussfassung im Ausschuss vom Plenum bestätigt werden muss.

In der Realität folgt die Berichterstatterin oder der Berichterstatter vielfach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung oder des zuständigen Ministeriums. Dies enthebt die Berichterstatterin oder den Berichterstatter aber nicht, sich eine eigene Meinung zu dem Sachverhalt gebildet zu haben, um den Beschlussvorschlag unterstützen zu können. Sie oder er muss gegebenenfalls weitere Stellungnahmen von der Landesregierung erbitten, in die die Petition betreffenden behördlichen Akten Einsicht nehmen, Ortsbesichtigungen vornehmen und Petenten in geschlossenen Anstalten und Einrichtungen besuchen.

In der Regel ist für die Petentin oder den Petenten nicht ersichtlich, wie viel Zeit und Kraft die Berichterstatterin/der Berichterstatter ihrem/seinem Fall gewidmet hat.

(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Im Rahmen der sechs regulären Sitzungen und einer Sondersitzung einer verkürzten Wahlperiode konnten 677 Eingaben einer Erledigung zugeführt werden. In Bezug auf die anteilsmäßige Zuordnung der Petitionen zu den einzelnen Ressorts sind kaum signifikante Änderungen erkennbar. Der Anstieg der Zahl der Eingaben, die den Bereich des heutigen Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa betreffen, beruht zum einen auf der Zunahme der Zahl der Petitionen aus dem Justiz

vollzug; so gab es Kritik an Einzelentscheidungen im Vollzug zum Einkauf, zum Essen und zu Verlegungen. Zum anderen bezieht sich der Anstieg auf Beschwerden über gerichtliche Entscheidungen. Letztere sind allerdings einer parlamentarischen Prüfung nicht zugänglich, weil das Parlament in gerichtliche Verfahren nicht eingreifen oder Entscheidungen der Gerichte nicht nachprüfen, abändern oder gar aufheben kann.

Bei den sogenannten Ausländerpetitionen, also den Petitionen,mit denen ein Aufenthaltsrecht begehrt wird,findet sich nun wieder ein leichter Anstieg. Im Bereich Aufenthaltsrecht ist im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum ein Zugang von Petitionen für ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige festzustellen. Dabei beriefen sich nahezu alle Petitionen für afghanische Staatsangehörige auf den vom Landtag beschlossenen Abschiebestopp.

Zu allen Zahlen und auch zu Beispielen für Petitionen und ihre Erledigung bitte ich Sie, den Petitionsbericht direkt zur Hand zu nehmen und dort nachzulesen.

Erst in der 16.Wahlperiode hatten wir mit der Durchführung von Bürgersprechstunden begonnen. Diese wurden erfolgreich fortgeführt, mit vier Bürgersprechstunden im Hessischen Landtag, bei denen jeweils eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter zur Verfügung stand, und einer Bürgersprechstunde mit mehreren Abgeordneten in der Kreisverwaltung Gießen. Diese persönliche Gesprächsmöglichkeit wurde gerne angenommen. Meines Erachtens sind Bürgersprechstunden auch als ein Garant für die angestrebte Bürgernähe des Ausschusses zu sehen; denn es ist doch etwas anderes, ob die oder der Abgeordnete Akten studiert oder vom Ratsuchenden direkt mit seinem Anliegen konfrontiert werden kann.

In einem persönlichen, vertraulichen Gespräch unter sechs Augen – zwei davon gehören eben einer Person des Petitionsreferats – kann die mögliche Petentin oder der Petent sich besser erklären, und es kann gemeinsam nach der besten Lösung, die nicht immer eine Petition sein muss, gesucht werden. Der Ausschuss hat daher auch in der 18.Wahlperiode die Durchführung von Bürgersprechstunden fortgesetzt. Auch die Tatsache, dass sich auf dem Hessentag immerhin 93 % der Befragten für Bürgersprechstunden aussprachen,zeigt,dass hier ein großer Bedarf besteht und dass sich der Ausschuss mit der Durchführung von entsprechenden Sprechstunden, die auch dezentral angeboten werden sollten, auf dem richtigen Weg befindet.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie des Abg. Ale- xander Bauer (CDU))

Die Auswertung der dortigen Gespräche und der Umfrage ergab weiterhin, dass sich erstens nur jeder Fünfte ausreichend über das Petitionsrecht informiert fühlt, dass zweitens ein großes Interesse daran besteht, bestimmte, vorher angekündigte Themen öffentlich im Ausschuss zu behandeln, und dass drittens ebenfalls vermehrt nach der Möglichkeit von Onlinepetitionen, die also über das Internet an den Petitionsausschuss übermittelt werden, gefragt wurde. Derzeit sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags noch die Schriftform vor, d. h. die eigenhändige Unterschrift bei der Einreichung einer Petition.

Rückblickend denke ich, dass es für uns eine gute Ausschussperiode war, in der im Interesse aller Petenten gearbeitet werden konnte. Abschließend möchte ich mich daher bei allen bedanken,die in den eineinhalb Jahren der

letzten Legislaturperiode die gute Arbeit dieses Ausschusses ermöglicht haben. Damit meine ich die Abgeordneten als Mitglieder des Petitionsausschusses, die Obleute der fünf Fraktionen und natürlich ganz besonders den Vorsitzenden Herrn Dr.Andreas Jürgens, der mir ein Vorbild ist, weil er auf der einen Seite als Vorsitzender konziliant und mit allen Seiten kooperativ zusammengearbeitet hat, aber auf der anderen Seite doch auch widerständig war und insistiert hat, wenn es darum ging, dass im Interesse des Petenten noch etwas geklärt werden musste. Das hat mir sehr gut gefallen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie des Abg. Ale- xander Bauer (CDU))

Die Arbeit des Ausschusses wäre nicht möglich gewesen ohne die Mitarbeit vieler Ministerien, denen ich hier ebenfalls danke.

Völlig unmöglich wäre sie aber gewesen ohne die kontinuierliche Zuarbeit des Petitionsreferats. Sie haben für uns mehrere Hundert Petitionsakten vorbereitet und vorbearbeitet, was für uns Berichterstatter eine große Arbeitserleichterung ist, und haben damit eigentlich die Hauptlast dieser Arbeit getragen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Daher sage ich ein ganz herzliches Dankeschön an Frau Bachmann als Bereichsleiterin, Herrn Beck als ihren Stellvertreter sowie Frau Brink und Frau Bicking, Herrn Dingeldein, Frau Krüger, Frau Schalk und Frau Rommelaere. Sie alle haben auch mir in meinem ersten Jahr als Vorsitzende immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Dafür meinen ganz persönlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich hoffe sehr,dass wir alle,Ausschussmitglieder,Obleute, Petitionsreferat und Ministerien, in den kommenden Jahren gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten werden – im Interesse der vielen Petenten, die sich vertrauensvoll an den Petitionsausschuss wenden und erwarten, dass wir unser Bestes tun und als Anwalt ihrer Interessen tätig werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Herzlichen Dank, Frau Cárdenas für den Bericht. Auch Ihnen als Vorsitzende und den Mitgliedern des Ausschusses möchte ich im Namen des Hauses für diese wichtige Arbeit danken, die wir, die Sie hier für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen leisten. Meine Damen und Herren, die Verwaltung habe ich jeden Tag im Herzen. Danke schön.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Bauer für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Petitionsausschusses

betreffend seine Tätigkeit der elf Monate dauernden 17. Wahlperiode steht heute zur Aussprache. Es gibt wohl kaum einen Ausschuss oder ein Gremium, dem von den Bürgerinnen und Bürgern so viel Vertrauen entgegengebracht wird wie dem Petitionsausschuss.Das ist erfreulich, ermutigend, aber manchmal auch belastend. Denn die Vielfalt der Lebensverhältnisse wird hier deutlich, aber auch die Erwartungen, dass in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft dem jeweiligen individuellen Anliegen tatsächlich Rechnung getragen wird. Das ist nicht immer einfach und stößt an Grenzen, an die Grenzen des Parlaments, an die Grenzen des Rechtsstaats und an die Grenzen der Akzeptanz derjenigen, die möglicherweise negativ von Regelungen betroffen sind.

Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein einzigartiges Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihrem Begehren an den Hessischen Landtag zu wenden. Es ist ein sehr altes Recht, das seinen Ursprung bereits in der Antike hat. Schon den Bürgern der römischen Kaiserzeit war es gestattet,sich mit ihrem Begehren an den Kaiser zu wenden. Dieses Recht überdauerte auch die späteren Jahrhunderte und fand über das Allgemeine Preußische Landrecht schließlich Eingang in Art. 16 der Hessischen Verfassung. Das Grundgesetz garantiert in Art. 17 das Petitionsrecht ebenfalls als Grundrecht. Wir als Mitglieder des Petitionsausschusses haben also allen Grund, unsere Arbeit und die Anliegen der sich an uns wendenden Menschen ernst zu nehmen. Sie haben ein uraltes Recht darauf.

Wenn wir als Parlament bürgernah sein wollen, dann haben wir uns mit allem wahrhaft nötigen Fleiß den Problemen der Menschen mit der Verwaltung anzunehmen und zu versuchen, sie zu bereinigen. Oftmals geht es um ganz individuelle Lebensgeschichten. Die Petentinnen und Petenten, die sich an uns wenden, reichen uns sinnbildlich ein Vergrößerungsglas und zeigen, wie sich die allgemeinen Gesetze und Vorschriften im Einzelfall individuell auswirken. Deswegen gibt es den Petitionsausschuss. Er ist ihr Anwalt für die Sache.Dabei spielt es keine Rolle,ob es sich um kleinere Unannehmlichkeiten oder um größere Probleme handelt.

Bürgernähe heißt dabei aber, sich nicht blind die Position des Petenten zu eigen zu machen.Wir haben als Abgeordnete, als Berichterstatter mit gesundem Menschenverstand in den bestehenden Grenzen abzuwägen, die uns das Rechtssystem setzt. Entscheidungen der Gerichte können wir unmöglich nachprüfen.Wir haben die Exekutive zu kontrollieren, nicht die Judikative. In diesem Rahmen bewegen wir uns.Wir können bei unserer Arbeit Regelungslücken in Gesetzen entdecken oder Missstände oder Ermessenspielräume in der Verwaltung erkennen und darauf reagieren.

Wir tun das nicht allein, sondern immer mit der hilfreichen Unterstützung einer kompetenten Mannschaft des Petitionsreferats im Rücken. Den Damen und Herren und Frau Bachmann sowie Herrn Beck gilt an dieser Stelle unser spezieller Dank.Die Frau Vorsitzende hat ihn schon ausgerichtet.

(Beifall)

Ich möchte diesen Dank jedoch erweitern und auch die Damen und Herren in den zuständigen Fachministerien einbeziehen, die immer wieder mit ihren fachlichen Stellungnahmen zu den Petitionen betraut werden. Ich sehe bei den Besuchern hier oben exemplarisch stellvertretend

Frau Ruf-Hilscher. Ihnen, aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen gilt unser Dank.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich sprach von Bürgernähe. Für den Petitionsausschuss ist das nicht nur ein Wort.Wir stehen,mittlerweile schon traditionell,auf dem Hessentag – dieses Mal in Homberg (Efze) – den hessischen Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort. Auch in den seit der 16.Wahlperiode stattfindenden Bürgersprechstunden wurden viele, oft nicht leichte Gespräche geführt.

Meine Damen und Herren, der hier zur Debatte stehende Zeitraum der 17.Wahlperiode war mit seinen gerade einmal elf Monaten denkbar kurz. Gleichwohl waren 820 neue und 673 alte Petitionen zu bearbeiten, von denen immerhin 677 zu einem Abschluss gebracht werden konnten. Dass von diesen 677 Eingaben letztlich nur – in Anführungszeichen – 124 positiv im Sinne der Petenten beschieden wurden, ist im Grunde auch ein Beleg für die meist untadelige Arbeit unserer Behörden im Land; denn es gab eben häufig an der Sach- und Rechtslage nichts zu beanstanden.

Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum ist die Zahl der sogenannten Ausländerpetitionen wieder leicht angestiegen.Sie blieb mit einem Anteil von 36 % aller Eingaben jedoch weit unter den Vorjahren. Statt bis zu zwei Drittel ist nur noch gut ein Drittel der Petitionen dem Aufenthaltsrecht geschuldet.Die weltpolitische Lage spiegelt sich auch hier wider. Afghanen stellen mit einem Anteil von 10 % bei den Ausländerpetitionen die zweitstärkste Gruppe.

Meine Damen und Herren, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Petitionsausschuss danke ich allen Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich. Es ist nicht immer einfach. Aber es war, wie ich meine, sehr häufig – ich darf das so sagen – eine Sternstunde guter Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg.

Auch für die Zukunft gibt es wichtige Aufgaben. Wie im Ausblick des Berichts erwähnt ist, geht es darum, die zeitnahe Bearbeitung der Petitionen weiter voranzutreiben und sich auch mit dem Ansinnen von elektronisch übermittelten Petitionen zu beschäftigen. Dass wir die gute kollegiale Zusammenarbeit auch im neuen Berichtszeitraum fortsetzen mögen, ist kein frommer Wunsch, sondern eine berechtigte Hoffnung. Der Petitionsausschuss ist schließlich kein Platz für politische Voreingenommenheit,sondern ein Ort,an dem uns der Souverän direkt entgegentritt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächste hat Frau Abg. Öztürk für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident,meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben schon am Applaus gesehen, dass das ein Ausschuss ist, wo wirklich nicht die Parteipolitik im Vordergrund steht, sondern die Sachverhalte der einzelnen Personen. Daher auch ein Dank an Herrn Bauer für seine Rede.