Es ist also mit der Situation vergleichbar, wenn eine private Gesellschaft zu Hause feiert und die Dienstleistung eines Catering-Unternehmens in Anspruch nimmt.
Meine Damen und Herren, wir halten den Gesetzentwurf auf jeden Fall für praktikabel.Wir halten ihn von den Ordnungsbehörden für vollziehbar, und wir sehen hierin ein Angebot zur Versöhnung in einer emotional geführten Diskussion.Auch in unserer Fraktion wurden die relevanten Aspekte ausführlich diskutiert, und wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Der Schutz der Gesundheit hatte für uns hier stets Priorität.Wir sind aber sicher, mit diesem Gesetz einen effektiven Beitrag zum Nichtraucherschutz und zum weiteren Rückgang des Tabakkonsums zu leisten. Wir hoffen, dass damit in dieser Frage eine Versöhnung in der Gesellschaft stattfindet.
Wir bitten die Fraktionen im Hause sehr herzlich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch hat am Anfang darauf verwiesen:Wenn man sich den Verlauf der Debatte zum Nichtraucherschutz in seinem Volumen – –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch hat am Anfang schon darauf verwiesen: Das Volumen der Debatte zum wahrhaft staatsentscheidenden Thema Nichtraucherschutz hat in den letzten Jahren einen Umfang angenommen, der mancher Bildungsdebatte würdig gewesen wäre. Es ist schon nicht ganz ohne Pikanterie, welche Aufmerksamkeit dieses Thema offenkundig auslöst und welche Emotionen es zu bewegen in der Lage ist.
Bringen wir es doch einmal auf das Wesentliche zurück. Es geht darum, dass Menschen, die keinen Rauch einatmen möchten, auch keinen Rauch einatmen müssen.
Und es geht darum, dass diejenigen, die das nicht möchten, auch nicht sagen müssen, dass sie das nicht möchten, sondern darauf vertrauen können, dass man auf sie Rücksicht nimmt. So einfach ist es. An genau diesem Maßstab sind am Ende die Gesetzentwürfe, über die wir heute debattieren, zu beurteilen.
Meine Damen und Herren, leider genügt der Gesetzentwurf von CDU und FDP diesem Anspruch in keiner Weise. Er bleibt unscharf, er bleibt wolkig. Er verzichtet darauf, konsequente Kontrollen dessen, was darin geregt wird, vorzusehen. Damit kommt der Schutz von Menschen, die davor geschützt werden sollen, Rauch einzuatmen, wenn sie keinen Rauch einatmen möchten, zu kurz.
Völlig unverständlich ist übrigens, warum ausgerechnet in Festzelten jetzt auch noch Kinder Tabakrauch einatmen sollen. Dafür haben wir überhaupt kein Verständnis.
Genauso wenig nachvollziehbar an dem Gesetzentwurf von CDU und FDP ist – ich kann verstehen, dass man ihn bringt; wenn man im Wahlkampf wenige andere Themen hatte und das Thema Raucherschutz in Gaststätten so zentral auf seine Fahnen schreiben musste, wie die FDP es getan hat, dann musste jetzt auch irgendetwas passieren –, dass der Schutz der Beschäftigten, die gern einmal herhalten müssen, wenn es um Hartz-IV-Debatten geht, auf einmal, wenn es darum geht, unter welchen Bedingungen sie arbeiten müssen, doch nicht mehr gefragt ist. Der Schutz der Beschäftigten geht in dieser Regelung völlig unter.
Meine Damen und Herren, deshalb wird die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf von CDU und FDP ablehnen, weil er die zentrale Fragestellung: „Schützen wir die, die keinen Rauch einatmen wollen, davor, Rauch einatmen zu müssen?“, nicht erfüllt.
Dann komme ich zu dem Vorschlag der GRÜNEN. Die GRÜNEN möchten, dass das Rauchen in Gaststätten vollständig unterbleibt. Ohne Zweifel muss dann niemand, der keinen Rauch einatmen will, Rauch einatmen. Was aber ist unter den Bedingungen, wenn sich nur Menschen zusammenfinden, die das alle möchten, die damit kein Problem haben und die das freiwillig tun, wo keine Kinder dabei sind, wo keine Beschäftigten dabei sind, und, und, und? Ich glaube übrigens nicht, dass die Zahl der Gaststätten, auf die das zutrifft, außerordentlich hoch ist.
Aber für diesen Fall hat die SPD – und keineswegs die Union, bei allem Respekt, lieber Herr Kollege Bartelt – den einzig adäquaten Kompromiss zwischen den Interessen der Betreiber kleiner Gaststätten und der Raucher in diesen getränkeorientierten Eckkneipen, in denen es halt Bier und Kippen gibt, und den Schutzbedürfnissen von Menschen, die keinen Rauch einatmen möchten, eingebracht, indem wir genau in den Fällen das Rauchen zulassen wollten, in denen nur Leute anwesend sind, die damit beim besten Willen kein Problem haben können.
Meine Damen und Herren, diesen Kompromiss haben die Ideologen auf der einen Seite und die Ideologen auf der anderen Seite nicht haben wollen. Grenzenlose Liberalisierung und Bequalmung von Menschen, die es nicht wollen, auf der einen Seite und zu eng gefasste Restriktionen auf der anderen Seite – so kommen wir mit einem wahrhaft staatsentscheidenden Problem nicht weiter. Wir hätten es begrüßt,wenn man unserem Antrag an dieser Stelle gefolgt wäre, weil er der richtige Kompromiss gewesen ist.
Aber weil der Schutz von Menschen, dass sie keinen Rauch einatmen müssen, wenn sie keinen Rauch einatmen wollen,Vorrang hat, wird die SPD-Fraktion am Ende auch dem unveränderten Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen. Wir tun das nicht leichthändig, aber wir werden es tun, weil er unter dem, was noch im Angebot ist, den Zielsetzungen eines solchen Gesetzes am nächsten kommt.
Nachdem wir diese Debatte jetzt aber vier Jahre geführt haben, sollten wir uns tatsächlich doch wieder auf die wesentlichen Fragen einstellen: darauf, dass man Kinder und Jugendliche vom Rauchen abhält oder gar nicht erst dazu verführt, indem Erwachsene es ihnen nicht vormachen; darauf, dass man Kinder und Jugendliche davon abhält, nikotinabhängig zu werden, indem man auf Sportplätzen auf das Rauchen verzichtet; darauf, dass man Kinder und Jugendliche von Nikotinabhängigkeit abhält, indem man dafür sorgt, dass die Tabakindustrie keine Jugendlocker, keine suchtverstärkenden Beimischungen in den Tabak mischt; darauf, dass man Kinder und Jugendliche vom Einstieg in das Rauchen abhält, indem Tabakwerbung nicht mehr stattfindet; darauf, dass man Kinder und Jugendliche vom Einstieg in das Rauchen abhält, indem man dafür sorgt, dass keine öffentlichen Abbildungen ihrer Idole stattfinden, in denen geraucht wird. Denn das größte Risiko, dass Kinder und Jugendliche anfangen zu rauchen, ist, wenn ihre Vorbilder rauchen.
Meine Damen und Herren, das ist die wahre Herausforderung an die Gesellschaft; der sollten wir uns zuwenden. Ob dann in einer Kneipe ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger geraucht wird, ist vielleicht nicht die alles entscheidende Frage. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wirksamer Nichtraucherschutz muss vor allem einen umfassenden Kinderschutz und Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmerschutz gewährleisten.
Sicherlich ist es so, dass in allen Fraktionen kontroverse und möglicherweise auch schwierige Diskussionen zu diesen beiden Gesetzentwürfen stattgefunden haben und Entscheidungen getroffen wurden, die jetzt hier zu entsprechenden Gesetzesänderungen führen.Das will ich gar nicht verhehlen, das war auch bei uns in der Fraktion so. Es ist klar, von der Frage „rauchen oder nicht rauchen?“ sind alle betroffen, in welcher Art und Weise auch immer. Aber letztendlich geht es darum, unabhängig von der eigenen Betroffenheit verantwortlich damit umzugehen und die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen. Ich glaube, dass uns das in unserer Fraktion durchaus gelungen ist.
Seit knapp drei Jahren ist das hessische Gesetz zum Nichtraucherschutz nun in Kraft und weitestgehend akzeptiert. Nach anfänglicher kontroverser Diskussion in der Bevölkerung wird es mittlerweile von fast allen akzeptiert. Fast alle haben sich daran gewöhnt, sodass eine Änderung der geltenden Bestimmungen ausschließlich auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen wäre oder ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2008 dazu entschieden – ich darf aus der Pressemeldung zitieren –:
Zwar wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen. Entscheidet er sich aber für eine Konzeption, bei der das Ziel des Gesundheitsschutzes mit verminderter Intensität verfolgt und mit Rücksicht insbesondere auf die beruflichen Interessen der Gastwirte Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden, so müssen diese Ausnahmen auch die durch das Rauchverbot wirtschaftlich besonders stark belastete getränkegeprägte Kleingastronomie („Eckkneipen“) mit erfassen.
In seiner Nichtzulassungsentscheidung vom September 2009 zum bayerischen Nichtraucherschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht diese grundlegende Entscheidung nochmals bestätigt. Die Existenz der Eckkneipen ist also zu gewährleisten. Dies wird in dem vom Bundesverfassungsgericht abgesteckten Rahmen von unserer Fraktion auch akzeptiert.
Der CDU/FDP-Gesetzentwurf sieht aber weitere Ausnahmen vor, z. B. die geschlossene Gesellschaft, also im Wesentlichen Familienfeste. Dabei sind vom Passivrauchen aber auch Kinder sowie Arbeitnehmerinnen und Ar
beitnehmer betroffen. Zwar hält das Bundesverfassungsgericht das Rauchen in Festzelten im Rahmen von Ausnahmeregelungen für zulässig, aber die im CDU/FDPGesetzentwurf enthaltene Regelung ist weder durchdacht noch vernünftig.
Ich stelle mir das praktisch vor. Am Sonntagmittag, wenn die Familie zur Kirmes geht und gemeinsam etwas trinken oder essen will, findet eine Ausgrenzung statt. Der Vater geht ins Festzelt, um etwas zu essen zu holen. Die Kinder müssen draußen warten, weil sie nicht in das Raucherzelt hineingehen dürfen. Deshalb habe ich Zweifel, dass die Regelungen Ihres Gesetzentwurfs praxistauglich sind.
Dass zudem die Spielkasinos ausgenommen werden sollen, ist wohl eher auf die Lobbyarbeit der Automatenindustrie zurückzuführen. Herr Rentsch, Sie haben bereits Beispiele für eine Verquickung von Politik und Lobbyismus benannt. Dieser Vergleich sei an dieser Stelle auch erlaubt.
Auch in diesem Fall sind wieder Beschäftigte betroffen. Ebenso unklar bleibt die Ausweitung der Regelung bei Diskotheken und Tanzlokalen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt ferner unklar, welche weiteren Ausnahmen zulässig sind, wenn – wie es dort heißt – „durch technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet werden kann“.Was auch immer dies bedeutet, es ist und bleibt unklar und öffnet Tür und Tor für weitere Ausnahmen.
In diesem Gesetzentwurf finden wir also einen Freibrief für eine weitere Ausweitung des Rauchverbots vor. Das ist für uns nicht akzeptabel. Unsere Position ist, dass der Nichtraucherschutz Gesundheitsschutz ist und dass der Gesetzgeber darauf bedacht sein muss, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken zu schützen sind. Der Gesetzgeber muss darüber hinaus alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr vor diesen gesundheitlichen Risiken schützen. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP nicht gewährleistet.
Da Herr Dr. Bartelt davon sprach, dass es darum gehe, eine tendenziell einheitliche Regelung im Bundesgebiet zu schaffen,möchte ich daran erinnern,dass dies natürlich sehr wohl möglich gewesen wäre, und zwar exakt auf der Linie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diesen Weg haben Sie aber verlassen und weiteren Ausnahmen zugestimmt.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht von dem durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für rechtens erklärten Weg des grundsätzlichen Verbots aus und beschreibt Ausnahmen davon. Ob aber die darin enthaltenen Ausnahmen verfassungsrechtlich zulässig sind,