Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen – Drucks. 18/133 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als erster Rednerin darf ich der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Öztürk, das Wort erteilen. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben heute das Thema, islamischen Religionsunterricht bzw. islamischen Religionskundeunterricht an hessischen Schulen sowie den Schulbesuch für Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus zu ermöglichen, zum Setzpunkt gemacht, da wir hier die Initiative der jetzigen Landesregierung bzw. der Kultusministerin nachdrücklich unterdrücken – nein, unterstützen möchten.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Unterdrückung ging eher in die Richtung mancher Stimmen aus der Koalition, aber heute möchte ich mich auf die Unterstützung der Initiative der Kultusministerin beschränken.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir uns diesem Thema widmen. Wenn man sich die Protokolle anschaut,wird man feststellen,dass dies heute nicht zum ersten Mal ein Thema ist.

Ich möchte nur ganz kurz auf das Thema Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus eingehen. Sie alle werden noch wissen, dass wir hierzu im Landtag im vergangenen Jahr einen Parlamentsbeschluss getroffen haben. Es ist uns auch allen sehr wichtig, dass es nicht auf Kosten der Kinder geht, wenn in diesem Land Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus leben, denn die Kinder sind unsere Zukunft. Menschenrechte sind wichtig; das Recht auf Bildung ist wichtig.Daher begrüßen wir es sehr,dass die Landesregierung in diesem Bereich einen ersten Schritt machen und den Parlamentsbeschluss aus dem vergangenen Jahr umsetzen will.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, trotzdem noch zwei Worte zur Situation der Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es gibt verschiedene Ursachen, weshalb Menschen zu uns kommen und weshalb sie ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren. Das liegt zum Teil an der restriktiven Auslän

derpolitik und zum Teil an deren unglücklicher Situation. Es handelt sich manchmal um Menschen, die Bürgerkriegsflüchtlinge sind, um Asylbewerber, um Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel geworden sind, oder ganz einfach um Studierende, die nach dem Studium bei uns bleiben und ihr Leben hier fortsetzen wollen.

Diese Menschen sind größtenteils von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie haben Angst vor der Entdeckung und Abschiebung. Wenn sie auch noch Kinder haben, wird diese Situation umso dramatischer.

Man schätzt beispielsweise die Anzahl der Kinder, die in Frankfurt keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, auf 4.000 bis 5.000. Es kann nicht sein, dass wir diese Menschen so behandeln, als wären sie hier rechtlos.Wir haben in Deutschland Verträge ratifiziert, wo wir sagen: Menschenrecht ist ein universales Recht,und Bildung ist ebenfalls ein Menschenrecht.

Daher möchte ich wiederholen: Wir sind in Hessen mit dieser Situation nicht allein. Es gibt ganz viele Beispiele. Bayern und Hamburg haben dies beispielsweise so gelöst, dass die gesagt haben, allen Kindern soll – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – die Schulpflicht ermöglicht werden.Ich freue mich sehr,dass die Landesregierung diesem Beispiel heute anscheinend positiv folgen möchte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,so viel musste zu den Kindern, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, meiner Meinung nach gesagt werden, weil mir das sehr am Herzen liegt.

Nun zu dem anderen Thema, das wir im Rahmen unseres Antrags heute auch diskutieren wollen: Es ist – wie ich hoffe – die baldige Einführung eines bekennenden islamischen Religionsunterrichts bzw. einer – das sage ich deutlich – übergangsweise eingeführten islamischen Religionskunde als reguläres Schulfach. Es ist im Lande Hessen hierzu in den vergangenen Jahren leider kein konstruktiver Schritt getan worden, obwohl wir in vielen anderen Ländern,wie NRW,Niedersachsen,Bayern,BadenWürttemberg und sogar Rheinland-Pfalz, schon längst Modellversuche haben, wo man sich entweder auf die bekennende Weise des Religionsunterrichts oder eben auf einen islamkundlichen Unterricht verständigt hat. Aber wichtig ist, dass man den Kindern in diesen Ländern – auf der Grundlage der Verfassung – überhaupt eine Möglichkeit gibt, in der Schule in ihre Religion eingewiesen zu werden und ganz früh mit moderner Religionspädagogik an die Religion herangeführt zu werden.Wo zeichnet sich aber in diesem Zusammenhang ein Fehlen ab? – Leider im Land Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meiner Meinung nach lohnt es sich bei der Frage, wie wir in Hessen damit umgehen wollen, auch auf die Erfolge und Misserfolge in anderen Ländern zu schauen. Wenn wir heute behaupten, es laufe alles optimal, dann stimmt das nicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Rad nicht neu erfinden, sondern uns ganz gezielt fragen: Was wird debattiert? Worum geht es? Geht es hier um die Gnade oder Güte einer Landesregierung? – Nein, es geht um ein verfassungsmäßig verankertes Grundrecht.

Meine Damen und Herren, in Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist ganz klar festgeschrieben, dass der Religionsunterricht Bestandteil des Lehrfachs an normalen Schulen ist und dass die Religionsgemeinschaften aufgrund be

stimmter weiterer Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben,diesen Religionsunterricht auch zu erteilen. Das heißt, dass in der Bundesrepublik das Recht auf konfessionsgebundenen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht zweifellos ein Grundrecht einer jeden Religionsgemeinschaft ist.Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen.

Wenn wir uns die Lage anschauen, werden wir feststellen, dass es in Deutschland eine historische Begründung dafür gibt, weshalb wir gesagt haben, dass Religionsgemeinschaften bekennenden Unterricht nur auf der Grundlage der Verfassung und unter der staatlichen Aufsicht der Schulen erteilen dürfen. Es ist richtig, dass dieses Grundrecht gleichermaßen allen Religionsgemeinschaften zusteht. Dieses Recht kann aber nur auf der Grundlage der Verfassung und der Pluralität unserer Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

Meine Damen und Herren, in Hessen haben wir neben der evangelischen und der katholischen Kirche bisher die syrisch-orthodoxe Kirche, die ihren Kindern Religionsunterricht gibt, die Mennoniten, die jüdischen Gemeinschaften und die unitarischen Religionsgemeinschaften. Was ist mit den muslimischen Kindern? Die Zahl wird auf 60.000 Personen geschätzt, und trotzdem haben wir heute kein adäquates Angebot. Wir haben keine Möglichkeit, sie in das Unterrichtsfach in ihrer bekennenden Religion einzubinden.

Ich freue mich, dass sich die neue Landesregierung dieser Realität stellen möchte.Ich freue mich auch,dass die Landesregierung hier endlich einen konstruktiven Schritt nach vorne gehen möchte. Daher haben wir heute diesen Antrag gestellt. Ich hoffe, dass dieser Antrag heute eine Mehrheit finden wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Seit Jahren gibt es die Forderung von islamischen Religionsgemeinschaften, von Vereinen und Verbänden, die unbedingt den Religionsunterricht eingeführt haben wollen. Diese Forderung gibt es aber auch von christlicher Seite.Wenn wir sagen: „Gleichheit der Religionen“, dann ist es wichtig, dass wir auch die Gleichheit der Religionen beispielsweise in ihrer Grundgestaltung ermöglichen. Wenn wir uns andere Beispiele in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen anschauen, müssen wir auch auf die Erfolge schauen. Im Land Nordrhein-Westfalen ist seit 1999 nach und nach in 120 Schulen der islamische Religionskundeunterricht eingeführt worden. Heute werden ungefähr 8.000 Schülerinnen und Schüler in der islamischen Unterweisung bzw. in Islamkunde auf Deutsch unterrichtet.

Um auch das hier kurz zu erwähnen: In Niedersachsen läuft seit 2003/2004 ein Modellprojekt. In 26 Grundschulen wird Religionsunterricht erteilt, und zwar bekennender Religionsunterricht. Dadurch werden 1.400 Schülerinnen und Schüler mehr oder weniger in ihre bekennende Religion eingewiesen. Auf jeden Fall werden sie dazu befähigt, in deutscher Sprache etwas über ihre Religion zu erzählen und ihre Religion in deutscher Sprache zu erfassen.

Der Streit der letzten Jahre – auch darauf möchte ich kurz eingehen –, dass es keinen zentralen Ansprechpartner gibt,ist nicht neu und nicht nur auf Hessen bezogen.In anderen Ländern hat man durch runde Tische, durch die Gründung eines Rates oder einer Art Islamkonferenz auf Länderebene versucht, kurz- und mittelfristig Interimslö

sungen zu finden. Nur das kann auch unser Weg sein.Wir müssen in Hessen ebenfalls versuchen, kurz- oder mittelfristig Wege zu gehen. Wir müssen meiner Meinung nach versuchen, durch einen runden Tisch, wie das von der Regierung vorgeschlagen wurde, das Fehlen eines zentralen Ansprechpartners vorerst zu umgehen.

Es kann aber nicht sein, dass wir bis zur Klärung der Ansprechpartnerfrage nicht versuchen, wichtige Fragen zu lösen, die uns seit Jahren verfolgen. Dazu gehört, wie und wo z. B. Lehrkräfte ausgebildet werden müssen, oder beispielsweise nach welchen Kriterien Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden müssen. Denn es ist wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer nach einer modernen Religions- und didaktischen Pädagogik ausgebildet werden. Es muss klar sein, dass die Kinder in den Schulen Werte wie Gleichberechtigung von Mann und Frau vermittelt bekommen. Es ist klar, dass das in deutscher Sprache unterrichtet werden muss. All diese Fragen kann man ohne Probleme an einem runden Tisch, wenn man sich zusammensetzen würde, erörtern und für die Umsetzung einen ersten konstruktiven Vorschlag machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Es ist meine Vermutung, dass wir auch nicht darum herumkommen werden, an der Universität einen Lehrstuhl einzurichten. Denn wir müssen die Lehrerinnen und Lehrer, die wir hier ausbilden, unabhängig von anderen Staaten, unabhängig von anderen Religionsministerien ausbilden.Es kann nicht sein,dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder keinen Unterricht von Lehrerinnen und Lehrern erhalten, die hier auf der Grundlage unserer Verfassung ausgebildet worden sind. Die Unterrichtsmaterialien müssen ebenfalls hier erstellt werden. Das sind alles Fragen, die wir gerne im Ausschuss en détail diskutieren können. Die beiden Anträge der Fraktionen von SPD und von CDU/FDP zielen in diese Richtung.

Wir als GRÜNE wollen heute aber ein Signal an die Menschen senden. Wir wollen gerne durch diesen Entschließungsantrag zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wollen zeigen, dass auch die Regierung auf dem richtigen Weg ist. Von daher bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sind Sie für Islamkunde oder für Religionsunterricht? – Günter Rudolph (SPD):Der Herr Irmer fehlt! Herr Irmer könnte noch etwas lernen!)

Herr Wagner, wenn Sie den Antrag lesen, werden Sie feststellen, dass alles darin steht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Frau Öztürk, danke sehr. – Herr Merz, Sie sind der nächste Redner. Sie sprechen für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab will ich etwas zu dem Thema des Schulunterrichts für sich hier illegal aufhaltende Kinder sagen. Das kann ich kurz machen, weil ich mich in dieser Frage den Ausführungen der Kollegin Öztürk in vollem Umfang anschließe. Ich gehe davon aus, dass sich die SPD-Fraktion dem entsprechenden Teil des GRÜNEN-Antrags, aber auch dem Antrag von CDU und FDP anschließt.

Im Zentrum des Interesses der heutigen Debatte steht aber sicherlich die Gretchenfrage, die wir heute tatsächlich einmal im wortwörtlichen Sinn zu beantworten haben, die bekanntlich lautet: Nun sag, wie hältst du es mit der Religion? – In unserem Falle und im Unterschied zu Goethes Faust haben wir nicht die Antwort auf die Frage nach unserem persönlichen Verhältnis zu Fragen des Glaubens und der Religion zu geben, auch nicht auf die Frage nach unserem Verhältnis zu einer bestimmten Religion, Konfession oder Glaubensgemeinschaft. Insofern spielt in dieser Debatte heute übrigens die Frage, wie wir persönlich zum Islam in seinen unterschiedlichen Ausprägungen stehen, auch keine Rolle. Unsere Gretchenfrage ist vielmehr die nach dem Verhältnis zwischen dem Staat auf der einen und der Religion bzw. genauer den Religionen und religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und den Vereinigungen, die diese Überzeugungen mehr oder weniger klar repräsentieren, auf der anderen Seite.

Meine Damen und Herren, in diesem Verhältnis gelten zwei in langen Kämpfen herausgearbeitete fundamentale Grundsätze. Das ist erstens der Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates und zweitens, daraus resultierend, der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Religionen und ihre prinzipielle Gleichbehandlung durch den Staat. Das ist der Kern der Debatte. Das ist auch der Grund, warum in der Frage des islamischen Religionsunterrichts – ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es darum geht und nicht um die Frage eines islamkundlichen Unterrichts – gehandelt werden muss, aus meiner und unserer Sicht aber auch hinsichtlich eines bedarfsdeckenden qualifizierenden Angebots für religiös oder konfessionell nicht gebundene Kinder und Eltern.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Beide Fälle werden im Augenblick im Hinblick auf den Unterricht an den Schulen unseres Landes nicht gleichberechtigt behandelt. Die Frage des islamischen Religionsunterrichts ist insofern eher eine religionspolitische, wenn das Wort erlaubt ist, als eine integrationspolitische Debatte, auch wenn das Signal, das von einem im Prinzip gleichberechtigten Islamunterricht ausginge,integrationspolitisch von herausragender Bedeutung wäre.

Deswegen ist die Herstellung der Gleichberechtigung der Religionen das zentrale integrationspolitische Argument, und nicht in erster Linie die Frage, ob es damit gelänge, den Islam aus den berühmten Hinterhöfen herauszuholen,wie es in den letzten Tagen und Wochen immer wieder geheißen hat.Ich möchte hier eine Anmerkung am Rande machen: Wenn man den Islam wirklich aus den Hinterhöfen herausholen wollte, dann sollte man den Moscheegemeinden auch tatsächlich endlich die Möglichkeit geben,ihre Gebetshäuser woanders als genau in den Hinterhöfen einzurichten.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, glücklicherweise scheint sich mittlerweile die Erkenntnis auch in Hessen Bahn zu brechen, dass es in der zentralen Frage des islamischen Religionsunterrichts Bewegung geben muss.Alle Fraktionen – wenn ich das richtig sehe – dieses Hauses befürworten die Einführung eines solchen Unterrichts. Das ist ein Fortschritt,den wir alle miteinander nicht gering schätzen sollten,der aber nicht darüber hinwegtäuschen darf,dass es in der Frage des Weges dahin offensichtlich noch einige, durchaus gravierende Differenzen gibt. Ich hoffe aber, dass diese Differenzen auf dem weiteren Weg der Ausschussberatung überwunden werden können.An unserem guten Willen, das zu tun, soll es jedenfalls nicht liegen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Gleichberechtigung ist nicht identisch mit Gleichbehandlung. Gleich behandeln kann man nur das, was gleich ist. Im Verhältnis zwischen Staat und Islam werden andere Strukturen und Verfahrensweisen entwickelt werden müssen, als wir sie aus den in Jahrhunderten entwickelten Beziehungen zu den christlichen Kirchen kennen. Niemand glaubt, dass die verfassungsrechtlich gebotene Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Hessen von jetzt auf gleich erfolgen kann. Dafür bestehen die Voraussetzungen in der Tat in vielerlei Hinsicht noch nicht. Umso wichtiger ist es aber, dass man nun bald die ersten möglichen Schritte tut.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört ganz sicher zentral die Suche nach einem geeigneten islamischen Gesprächspartner.Hier liegen in der Tat die Differenzen zwischen den unterschiedlichen Anträgen. Wir glauben, dass man aus pragmatischer Sicht allzu enge Analogien zu den bekannten Strukturen vermeiden muss, jedenfalls dann, wenn man tatsächlich vorankommen will. Dennoch – auch das muss betont werden – muss jeder Versuch gemacht werden, möglichst viele Gesprächspartner unter ein Dach zu bringen, wenn man eine langfristige, kontinuierliche Lösung finden will.

Wir glauben aber,dass man gerade in der ersten Phase auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmte pragmatische Lösungen anvisieren muss. Die schon angesprochenen Erfahrungen in anderen Bundesländern, z. B. mit dem runden Tisch in Niedersachsen, aber auch in einzelnen Gemeinden, von Elterninitiativen oder kulturellen Trägern in Bayern, Baden-Württemberg und RheinlandPfalz zeigen, dass das Arbeiten mit eher offenen Strukturen durchaus funktionieren kann, zumindest auf der Ebene von Modellversuchen oder in der Phase des Übergangs. Daraus kann man lernen, daraus muss man lernen, wenn es darum geht, möglichst rasch Partner für die aus unserer Sicht dringend wünschenswerten Modellversuche zu finden.

Meine Damen und Herren, inzwischen hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass räumlich begrenzte Experimente oder Modellversuche gegenüber einem weiteren Stillstand in dem seit über 25 Jahren diskutierten Thema zu bevorzugen sind. „Die bislang sehr erfolgreichen Modellversuche liefern Erfahrungen für Zugänge zu dauerhaften Konstruktionen“ – so heißt es in der Erklärung „Islamischer Religionsunterricht als Chance für Integration und Dialog“ des Gesprächskreises „Christen und Muslime“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken vom 16. Oktober 2008.Das Präsidium des Zentralkomitees der