Wir haben Fragen über Fragen, denn es wurden keine, aber auch gar keine Belege vorgelegt.Zum Ablauf des beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens hat die Rechtsprechung klare Grundsätze festgelegt. Demnach muss der Dienstherr im Ablehnungsbescheid angeben, warum er dem nicht berücksichtigten Bewerber einen konkurrierenden vorgezogen hat.
Der Dienstherr hat aufgrund von Art. 19, Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 134 HV die Verpflichtung, dem abgelehnten Bewerber faktisch die Möglichkeit einzuräumen, Klage erheben zu können. Die Wartefrist zwischen Erteilung des Ablehnungsbescheides und der Aushändigung der Ernennungsurkunde beträgt demnach mindestens zwei Wochen,
Meine Damen und Herren, an keinen dieser Rechts- und Verfahrensgrundsätze des Hessischen Beamtenrechts haben sich der Innenminister und sein Staatssekretär gehalten. Das allein ist bei einem Minister, der stets betont, in höchstem Maße für Recht und Ordnung zu stehen,bereits ein außerordentlicher Skandal.
Herr Innenminister, Herr Staatssekretär, Sie hätten gut daran getan, irgendwann im Verfahren die Notbremse zu ziehen, um zu sagen: Unseren Mann kriegen wir nicht durch. – Sie hätten Ihren Anspruch aufgeben sollen, als Ihnen der Verwaltungsgerichtshof zum ersten Mal gesagt hat: Sie können sich nicht einfach über den besseren Bewerber hinwegsetzen; auch Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten.
Meine Damen und Herren, deshalb hat die LINKE bereits letzte Woche die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert, damit Licht in die merkwürdigen Abläufe im Innenministerium kommt und sich die Öffentlichkeit selbst ein Urteil darüber bilden kann. Herr Minister, Herr Staatssekretär, die Bindung der Exekutiven an rechtskräftige Entscheidungen der unabhängigen Gerichte gehört zu den Grundsätzen des Rechtsstaates.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Auch gehört der Respekt vor den in ihre Kompetenz tretende Entscheidung der Judikative zum Grundsatz der Gewaltenteilung, die ein tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes ist.
Von jedem Beamten wird ein aktives Eintreten für diese Grundprinzipien verlangt. Es wäre ein Skandal, wenn gerade der Innenminister und sein Staatssekretär aus Gründen der parteipolitischen Vetternwirtschaft dagegen verstoßen hätten.
Herr Präsident, mein letzter Satz. – Das wollen und werden wir im Untersuchungsausschuss aufklären; Sie können sich einem solchen Verfahren nur noch durch Rücktritt entziehen.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Was ist das auf einmal so herrlich ruhig! – Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten – Mathias Wagner (Tau- nus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rechthaberpartei!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich räume ein, ich war auf diese Aktuelle Stunde gespannt und weniger darauf gespannt, welche Vorwürfe über angebliche Tatsachen Sie erheben.
Herr Rudolph, das hören wir von Ihnen seit zwei Wochen. Ich hatte überlegt, wie Sie – wo Sie doch alles schon wissen – es wohl anstellen wollen, hier zu begründen, für was es einen Untersuchungsausschuss braucht.
Meine Damen und Herren, nach dem Bericht des Ministers im Innenausschuss habe ich bereits festgestellt, dass danach die Personalentscheidung zur Besetzung des Chefpostens bei der Bereitschaftspolizei in einem zweiten neuen Auswahlverfahren getroffen wurde, nachdem das vom VGH beanstandete Verfahren beendet war. Ich habe damals weiter festgestellt, dass dieses Verfahren – damals habe ich gesagt: möglicherweise nicht in dem wünschenswerten Umfang – schriftlich dokumentiert, im Ergebnis aber nicht zu beanstanden sei.
Ich habe weiter darauf hingewiesen, dass insbesondere und offenkundig niemand bestreitet,dass mit Herrn Langecker ein hervorragender Polizeifachmann an die Spitze der hessischen Bereitschaftspolizei berufen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Ihnen hat das nicht gereicht. Sie wollten Einsicht in die Akten. Die haben Sie bekommen. Dabei gab es nichts Neues. Vielmehr konnten Sie nur das nachlesen, was sich schon aus dem Bericht des Ministers im Innenausschuss ergab. Und das hat meine Bewertung bestätigt. Es gab ein zweites Verfahren, das im Ergebnis nicht zu beanstanden ist. Allerdings war nach der Einsicht nunmehr offenkundig, dass die Aktenführung verbesserungswürdig ist.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang im Übrigen, dass die Wortführer der Opposition die flüchtige Durchsicht der umfangreichen Papiere bereits in etwa 30 Minuten vornahmen.
Ich frage mich, ob das an der Langsamkeit und Unerfahrenheit eines Rechtsanwalts beim Aktenstudium liegt oder vielleicht daran, dass ich echtes und nicht nur geheucheltes Interesse an den Texten hatte,
denn, meine Herren, Sie wussten schon beim Betreten des Aktenraumes, was Sie anschließend in die Kameras sagen wollten. Der Akteninhalt war für Sie genauso völlig unerheblich, wie Sie uns das bei der Erörterung der Ernennung des Polizeivizepräsidenten im Innenausschuss dokumentiert haben. Herr Rudolph, Herr Bellino hat es schon erwähnt: Ihr Verhalten in dieser Sitzung, erst anzukündigen, es seien noch viele Fragen offen, dann trotz mehrfacher Aufforderung keine dieser angeblichen Fragen zu stellen, zeigte bereits mit der nötigen Klarheit für jeden unbefangenen Beobachter,
dass es Ihnen damals nur darum ging, das von Ihnen inszenierte Theaterstück noch über einige Längen zu retten. Ihr angebliches Aufklärungsinteresse ist geheuchelt. Es gibt nichts mehr aufzuklären.Alle Fakten liegen heute auf dem Tisch. Das haben wir bestätigt bekommen. Herr Rudolph,Sie haben uns vorhin erklärt,wie die Faktenlage ist, wie das alles aussieht. Nur, warum Sie einen Ausschuss brauchen – die Antwort sind Sie uns schuldig geblieben.
Deshalb werden wir selbstverständlich Ihrem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmen.
Wir tun es aber.Wir haben ein gutes Gewissen. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen Sie sich allerdings darauf ein, wir werden auch als aktive Akteure mitspielen und dafür sorgen, dass die Darstellung der Tatsachen nicht zu deren Verdrehung führt. Und wir werden dafür sorgen, dass Ihr angeblicher Aufklärungsbedarf schnell gestillt wird.
Meine Damen und Herren, genießen Sie die Osterferien, denn danach ist es mit der Entspannung vorbei. Dann wird gearbeitet. Es gibt dann bereits arbeitsreiche Wochen.