Herr Innenminister, wahrscheinlich bereiten Sie den zweiten Entwurf vor.Nur frage ich ernsthaft:Was soll das?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem, was Sie hier vorgelegt haben, mit der Erhöhung auf 62 und 67 Jahre, muten Sie den hessischen Beamtinnen und Beamten nach der „Operation düstere Zukunft“ ein weiteres Sonderopfer zu.
Ich meine, es war dieser zurzeit noch amtierende Innenminister – wir werden das quellenmäßig belegen –,der damals gesagt hat, nach der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden – Hessen bundesweit spitze, negativ betrachtet – werde es keine Erhöhung der Lebensarbeitszeit geben. So lauteten Ihre politischen Aussagen sinngemäß.
Deswegen ist es ein weiteres Sonderopfer, das Sie den hessischen Beamtinnen und Beamten zumuten. Ich finde, so geht man mit der wichtigsten Ressource in der Landesverwaltung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht um.
Sie sagen, es gebe dann keine Verschlechterungen. – Auch im Bereich der Schwerbehinderten heben Sie die Grenze auf 62 Jahre an. Das ist ein Bereich, wo man das sicherlich von Person zu Person betrachten muss,dennoch ist es eine deutliche Verschlechterung.
Wir haben in der gesetzlichen Rentenversicherung natürlich die Rente mit 67. Wem sagen Sie das? Wir haben das als SPD in vielen Diskussionen durchaus kritisch erfahren. Das hat uns nicht nur Wählerstimmen zugeführt, um es vorsichtig zu formulieren. Deswegen sehen wir natürlich auch die Notwendigkeit, dass es Veränderungen geben muss. Die Begründung, die Sie im Kern genannt haben, ist eine haushalterische. Stichwort: Versorgungslasten, die auf das Land mit einem Personalkostenanteil von rund 50 % zukommen, sind natürlich wie bei allen Ländern da, und hierauf muss man reagieren.
Es gab einmal den Chef der Staatskanzlei, Jochen Suchan, der im Jahre 1997/98 ein Papier zur Entwicklung der Personalkostenvorsorgeaufwendungen vorgelegt hat. Damals ging ein Aufschrei durch Hessen. Er hat schlicht einmal die Zahlen addiert und gefragt, was im Jahr 2020 bei dem vorhandenen Personalkörper passiert. Wenn man jetzt 1,8, 1,9 Milliarden c Versorgungsaufwendungen hat und Statistiken besagen, wie lange der Bezug der Beamtenpension dauert – ich formuliere es einmal freundlich: die Beamten sind schon zäh –,
das war jetzt freundlich formuliert –, weil es die Handlungsmöglichkeiten des Staates natürlich einschränkt, da es aus laufenden Einnahmen finanziert werden muss.Man kann aber die Reform des Dienstrechts und die Anhebung der Lebensarbeitszeit nicht nur aus haushalterischen Gründen machen, so wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf ausschließlich gemacht haben.
Dringend notwendige Veränderungen wie die Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch der Motivation der Beschäftigten fehlen ebenso wie die Besoldung nach beruflichen Erfahrungszeiten,der Wechsel vom Staat in die Privatwirtschaft oder umgekehrt.Warum haben Sie das nicht aufgegriffen? Ich glaube, dass wir da Änderungs- und Handlungsbedarf haben. Wir müssen daran interessiert sein, auch Leute außerhalb der normalen Laufbahnen zu gewinnen. Dazu gibt es in Ihrem Gesetzentwurf keinen Ton.
„Kommt noch“, sagen Sie. Da frage ich einmal den Innenminister; denn der wird wissen, ob es kommt oder nicht.
Auch der Umgang von CDU und FDP mit den Mitarbeitern in den letzten Jahren spiegelt sich in diesem Gesetzentwurf wider. Herr Bellino, da frage ich Sie einmal – weil Sie ihn angeblich einbringen; Sie haben ihn formal eingebracht –: Haben Sie im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs eigentlich einmal mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften geredet? – Dadurch dass die Fraktionen das einbringen, können sie das Beteiligungsrecht der Landesregierung konterkarieren. Das heißt, sie brauchen vorher keinen Beteiligungsprozess, und auch das ist eine Art und Weise, wie man mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten nicht umgehen sollte. Das ist alles andere als motivationsfördernd.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) – Holger Bellino (CDU): Es gibt eine Anhörung, das wissen Sie doch genau!)
Warum gehen Sie aber nicht den ganz normalen Weg? – Eine Landesregierung bringt Gesetze ein; wir machen das parlamentarische Verfahren.
Nein, hier gibt es überhaupt keine Fristen. Sie haben bis Ende 2011 Zeit, verehrter Herr Innenminister. Die Föderalismusreform ist nicht wie die heilige Jungfrau zum Kinde gekommen. Auch da gab es entsprechende Vorlaufzeiten, und deshalb ist es ein absurdes Verfahren, das Sie entwickelt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden im Rahmen der Anhörung den Betroffenen Gelegenheit geben. Es gibt erste Reaktionen aus dem Polizeibereich.
Ja,wir haben immer gesagt, dass es für diejenigen, die im Polizeivollzugsdienst, im Justizvollzugsdienst und in der Berufsfeuerwehr jahrzehntelang im Schichtdienst waren, Ausnahmen geben muss, weil sie besondere Belastungen haben. Das haben wir immer gesagt. Dazu gibt es in dem Entwurf Ansätze, die 20 Jahre, wobei sich bei Stichtagen immer die Problematik ergibt, was man mit einer Person macht,die 19,5 Jahre hat,ob das abgefedert ist.Dazu dient auch eine Anhörung; einverstanden, dazu sind wir bereit.
Wir haben es also mit einem Gesetzentwurf zu tun, der nicht von der Landesregierung, sondern von den Regierungsfraktionen eingebracht wird und sich ausschließlich auf die Lebensarbeitszeit kapriziert. Das ist keine Weiterentwicklung des Dienstrechts, sondern Sie machen das aus haushalterischen Gründen.Wir werden im Gegensatz zu Ihnen den Dialog mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst suchen. Deswegen freuen wir uns auf eine Anhörung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat seinerzeit dieses Werk, das hier vorgelegt worden ist und das sich mit dem Dienstrecht beschäftigt, als große Dienstrechtsnovelle angekündigt.Leider, muss man sagen, ist aus dieser angekündigten großen Dienstrechtsnovelle Stückwerk geworden. Leider haben Sie, Herr Innenminister, eine Chance vertan, und das ist an dieser ganzen Angelegenheit eigentlich das Ärgerliche.
Sie haben nämlich die Chance vertan, wirklich einen Reformprozess anzustoßen. Wir hatten einen relativ langen Vorlauf. Sie haben die Chance vertan, den Versuch zu unternehmen, nachdem der Ministerpräsident 2008 die Mediatorengruppe eingesetzt hat und die Mediatoren im Dezember 2009 ihre Vorschläge vorgelegt haben, einen breiten Diskurs über das zu führen, was die Mediatoren als Vorschläge auf den Tisch gelegt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wäre ein Weg gewesen, wie man eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert.Diese Chance haben Sie leider vertan.Sie haben auch, nachdem die Mediatoren 2009 diesen Bericht vorgelegt haben, überhaupt nicht mehr mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Das ist schon einigermaßen erstaunlich: Im Dezember 2009 legten die Mediatoren einen Bericht vor. Vorher hat meines Wissens einmal ein Gespräch zwischen Mediatoren und den Vertreterinnen und Vertretern von Beamtenbund, Gewerkschaften und Interessenvertretern stattgefunden, aber nachdem dieses Werk vorgelegt worden ist, hat die Landesregierung den Dialog sozusagen eingestellt. Herr Innenminister,so macht man keine wichtigen Reformprozesse.
Ich will auch noch einmal darauf eingehen, weil man sich ja in Erinnerung rufen muss,dass es der Ministerpräsident war, der diese Mediatorengruppe 2008 eingerichtet hat: Er hat das getan, damit über die Dienstrechtsnovelle ein möglichst breiter Konsens hergestellt wird. Wenn man sich einmal anschaut, was Mediation eigentlich bedeutet, wird man daran auch sehen,dass das,was Sie hier gemacht haben,eigentlich kein Mediationsverfahren ist.Mediation bedeutet:
Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beteiligung oder Vermeidung eines Konflikts.
Sie haben eine Mediatorengruppe eingesetzt. Sie haben einen Bericht entgegengenommen und haben eben nicht das getan, was man hätte tun müssen: mit den Betroffenen, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes, den Dialog und Meinungsaustausch zu suchen und wenigstens den Versuch zu unternehmen, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen,die breit trägt.Das haben Sie leider versäumt. Das ist schade, das muss ich an der Stelle wirklich sagen.
Schauen wir einmal, wie es in der Pressemitteilung des Ministerpräsidenten heißt, als er den Bericht entgegengenommen hat. Ich zitiere:
“Die Mediatoren haben eine Basis zur Reform des Dienstrechts geschaffen. Nun gilt es, den hessischen Beamtinnen und Beamten ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig hoch qualifizierte Dienstleistungen des Staates erhalten“, sagte Koch und dankte den Mediatoren für die in den vergangenen 15 Monaten geleistete Arbeit. Es gehe nun darum, mit breiter Mehrheit im Landtag ein neues Dienstrecht zu verabschieden, das für die hessischen Beamtinnen und Beamten für einen langen Zeitraum verlässliche Rahmenbedingungen schafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wenn man eine breite Mehrheit im Landtag bekommen will, wenn man für einen Reformprozess eine breite Mehrheit, auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, organisieren will, dann macht man Reformprozesse nicht so, wie Sie es gerade machen, in dem Sie ein paar Stücke herauslösen und den Rest vernachlässigen. So macht man keine Reformprozesse.
Auch der Innenminister wird aus dem Jahr 2009 zitiert. Ich will hier daran erinnern, was er seinerzeit gesagt hat:
Innenminister Bouffier, in dessen Ressort die Zuständigkeit für das Beamtenrecht liegt, betonte, dass sich die Landesregierung nun umgehend mit den Vorschlägen aus dem Bericht auseinandersetzen werde, um in der Folge einen Gesetzentwurf zu erstellen.
Herr Innenminister, was ist denn aus Ihrer Ankündigung geworden, in der Folge einen Gesetzentwurf zu erstellen? Sie kündigen nach der Vorlage des Mediationsberichts großspurig an, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen werden. Aber was machen Sie? Sie schicken CDU und
FDP vor, um Teile dieses Mediationsberichts zu nehmen und ihn als Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen. Das ist kein vernünftiger Stil, Herr Innenminister. So geht man auch mit Mediatorinnen und Mediatoren nicht um – in diesem Fall waren es nur Mediatoren.