Gerade die Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN haben sehr viel gesagt. Die eigentlich entscheidende Frage haben sie nicht beantwortet. Sie lautet: Sind Sie denn auch der Auffassung, dass wir die Altersgrenze erhöhen sollen, oder nicht?
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dazu habe ich sehr deutlich etwas gesagt! Da müssen Sie zuhören!)
Sie haben sich mit allem Möglichen beschäftigt. Darauf werde ich auch eingehen.Aber ich bitte Sie schon, klar zu sagen, ob Sie das für richtig oder für falsch halten.
Ich habe von den beiden gesprochen. DIE LINKE hat klar gesagt: Das halten wir für falsch. – Das will ich schon anerkennen.
Die SPD macht das, was sie immer macht. Sie sagt: eigentlich schon, aber nicht so. Das ist doch Ihr Problem. Ich komme darauf gleich noch einmal zurück.
Sie haben gesagt, es sei ganz ungewöhnlich, dass es von der Landesregierung eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen gegeben hat. Wir haben viele Zuhörer. Dafür bin ich dankbar. Meine Damen und Herren, das ist ein Verfahren, das es in Hessen seit 50 Jahren gibt und das auch sehr vernünftig ist.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Innenminister, Sie hatten es aber anders angekündigt!)
Das ist ganz eindeutig so. Ich füge ausdrücklich hinzu: Ich habe die Koalitionsfraktionen darum gebeten,weil wir genügend Zeit für die Diskussion haben wollen. Es handelt sich um ein Gesetzeswerk,das sehr kompliziert ist und das am 1. Januar 2012 bereits in Kraft treten soll.
Das hat überhaupt nichts mit dem Kommunalwahlkampf zu tun. – Das hat mit einer anderen Fragestellung zu tun. Wenn Sie einmal in den Gesetzentwurf schauen, werden Sie sehen, dass es für Personen, die 1963, 1962 oder 1961 geboren sind, hinsichtlich der Frage Bedeutung hat, ob sie weitermachen oder nicht weitermachen, ob sie die entsprechenden Abschläge bekommen oder nicht. Das Mindeste, was wir zu erreichen versuchen müssen, ist, dass jemand wenigstens ein Jahr vorher weiß, wie er sich verhalten soll.
Deshalb ist es richtig, das heute einzubringen. Wenn die Regierung den Gesetzentwurf eingebracht hätte,hätte ich nach den Regeln, die die Regierung dafür hat, noch mindestens ein halbes Jahr lang dafür gebraucht.
Bei der Vorstellung – da waren Sie alle nicht da; auch das ist wahr – habe ich gesagt: Ich werde den Inhalt des Mediationsberichts umsetzen, und zwar in drei Schritten.
Der zweite Schritt wird sich mit dem gesamten Thema leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst beschäftigen. Wenn wir darüber reden, dann werden Sie einen Sonderausschuss gründen können, weil wir nicht nur über eine Vielzahl von Menschen, sondern von einer völlig bunten Welt reden, von Lehrern, Richtern, Kassenbeamten, Finanzbeamten, Vollstreckungsbeamten, städtischen Bediensteten – also eine richtig bunte Welt. Dazu werden wir Ihnen nach meiner Planung Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen.
Dann kommt der dritte Punkt. Da geht es um etwas, was draußen kaum jemand versteht, was aber größere Bedeutung hat. Es geht um die Laufbahnrechte. Was sind Laufbahnen? Wir haben in Hessen über 100 Laufbahnen in ganz unterschiedlichen Diensten. Alle sagen, das wollen wir flexibilisieren und vereinfachen. Meine Damen und Herren,das macht es nicht notwendig,Dutzende von Rechtsvorschriften zu ändern, sondern Hunderte. Das ist schon die ganze Zeit in Arbeit.
Wenn Sie hier den Eindruck erwecken, das sei vom Himmel gefallen, dann will ich Sie daran erinnern – das Ärgerliche ist, dass Sie das alles wissen, aber nichts sagen –, wir sind mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden seit über drei Jahren in diesen Punkten detailliert und dauerhaft im Gespräch.
Und wir haben während der Mediation mit denen ständig gesprochen. Ganz nebenbei: Ich habe das – 30 Seiten des Mediationsberichtes – exakt Ende August oder Anfang September den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Bis heute ist nicht eine einzige Zeile dazu von irgendjemandem gekommen.
Das heißt im Klartext, es wird nach meiner Planung drei Teile geben, die sehr umfassend sind. Es war wichtig, damit wir den Gleichklang mit dem Rentenrecht erreichen, dass wir das jetzt einbringen. Sie müssen sagen, Sie halten es für falsch, wenn Sie den Gleichklang mit dem Rentenrecht nicht haben wollen. Das ist eine politische Frage. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben sich dazu entschieden,wir wollen das im Grundsatz bei den Beamten so regeln wie bei den Rentnern. Das halte ich auch für richtig. Wenn Sie das so regeln wollen, dann muss das zum 01.01.2012 auch funktionieren. Wenn Sie das vernünftig beraten wollen,brauchen Sie dazu Zeit. Das werden Sie merken.
Weil Sie so getan haben und weil Herr Schaus heute noch eine Erklärung für die Sondersitzung des Innenausschusses verlangte:Alle Fachleute wissen es.Wissen Sie, wie das abläuft? – Die Sitzung dauert an dem Punkt fünf Minuten.
Die Beteiligten verständigen sich darauf, dass man eine Anhörung beschließt. Dann beschließt man noch, dass jede Fraktion das Recht bekommt, fünf, acht oder zehn Leute oder Organisationen zu benennen, die man dann befragt. Das ist die ganze Sitzung.
Herr Kollege Schaus, das machen wir ständig. Bleiben wir bei dem Verfahren. Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, an dem Verfahren kann ich überhaupt nichts Kritikwürdiges finden.
Worüber ich gerne mit Ihnen diskutieren möchte, ist die Frage des Inhalts. Kommen wir jetzt zum Inhalt. Wir haben die Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre vorgeschlagen. Wir haben sie bei den besonderen Dienstverhältnissen Polizei und Feuerwehr, die heute mit 60 Jahren gehen können, in gleicher Weise auf 62 Jahre verschoben.
Wir haben dann gesagt,es gibt besonders belastete Berufe bei uns, die auch in Zukunft mit 60 Jahren ohne Abzüge gehen können,wenn sie z.B.20 Jahre im Schichtdienst waren. Ich darf darauf hinweisen, dass diese Regelung in Hessen besonders günstig ist. In unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz gibt es schon seit Jahren eine wesentlich höhere Altersgrenze als in Hessen sowohl bei der Polizei, für bestimmte Dienste als auch für andere. Das ist in Deutschland Standard. Hessen war bisher besonders großzügig.
Der dritte Punkt, auf den wir eingehen müssen.Wir haben uns dazu entschieden, zu sagen: Jawohl, wenn jemand das will und es der Dienstherr auch will, dann kann er sogar bis zum 70. Lebensjahr arbeiten.
Das ist in groben Zügen der Inhalt. Die Frage der Anrechnung – es sind einige im Saal –, und was jemand macht, der noch etwas Zusätzliches verdient, wenn er vorher geht, und wie das angerechnet wird: Sie werden feststellen, das sind alles keine ganz einfachen Fragen.
Worauf ich Wert lege – Herr Frömmrich, ich hätte erwartet, dass Sie sich dafür bedanken, es war Ihre Fraktion, die gegeißelt hat, dass wir das Gendiagnostikgesetz nicht als eigenes Gesetz bei den Beamten gebracht haben –: Da steht es nun drin.
Ich will es einmal sagen, weil Herr Rudolph gesagt hat, darin steht nur etwas von Arbeitszeit. Das steht da drin. Auch das gehört zur Vollständigkeit – die Störfallregelung für das Lebensarbeitszeitkonto, die wir in Hessen eingeführt haben. Das kann man für gut oder für schlecht halten. Aber Herr Quanz kommt aus dem Lehrerberuf. Genau dort hat es die größte Bedeutung. Wie gehen wir mit jemandem um, der ein Konto wegen der 42-Stunden-Wo
che angespart hat, wo wir gesagt haben: „Jawohl, das ist eine Belastung, aber wenn du das so und so lange machst, kriegst du ein Konto, und dann kannst du früher gehen, ohne dass wir dir etwas abziehen.“ Jetzt regeln wir die Frage, was passiert, wenn einer krank war oder was auch immer.
Herr Minister, gestatten Sie mir den Hinweis darauf, dass die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit abgelaufen ist.
Frau Präsidentin, ich werde das jetzt in kurzen Strichen zu Ende bringen. – Ich lege Wert darauf, dass dort wesentliche Elemente geregelt werden, die bislang offenkundig unstreitig waren.
Letzte Bemerkung. Warum machen wir das überhaupt? – Das sind zwei Gründe. Die bisherige Lebensalterszeit ist vor über 100 Jahren, unter Bismarcks Zeiten, entstanden. Seitdem hat sich die Welt nachhaltig verändert. Ich halte es für richtig, wenn jemand gesund ist, dass er auch zwei Jahre länger seinen Dienst leisten kann. Das halte ich für zulässig.
Dann gibt es einen zweiten Punkt. Herr Rudolph, Sie haben gesagt, wir machen das aus fiskalischen Gründen. Ja, ich kann es mir nicht mehr anhören, wenn ich hier immer höre: Nachhaltige Politik, was hinterlassen wir unseren Kindern? – Die Wahrheit ist doch, wenn wir die Überzeugung haben, dass es so nicht weitergehen kann, dann müssen wir irgendwo etwas ändern.
Als Sie noch in der Großen Koalition in Berlin dabei waren, hat das dazu geführt, dass Sie den Renteneintritt auf 67 Jahre erhöht haben. Davon wollen Sie sich heute verabschieden. Das ist genau der gleiche Gedanke.
Damit Sie zum Nachdenken noch eines mit nach Hause nehmen: Dieses Land Hessen hat eine Bilanz über sein gesamtes Vermögen aufgestellt. Diese Bilanz hat ergeben, dass wir, wenn wir Haben und Soll nebeneinanderstellen, über 50 Milliarden c Miese haben.