Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 47. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und heiße Sie herzlich willkommen. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem wird nicht widersprochen; dann ist es so.
Die Tagesordnung vom 7. Juni 2010 mit dem Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder für die 14. Bundesversammlung zur Wahl der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten liegt Ihnen vor. Hierzu liegen Ihnen drei Wahlvorschläge vor, die wegen der knappen Fristen, die wir trotzdem einhalten mussten, jetzt zusammen mit der aktualisierten Tagesordnung auf Ihren Plätzen verteilt sind. Hat jemand das nicht vor sich liegen? – Alle haben das vor sich liegen; dann ist das auch so in Ordnung.
Bevor wir in den Wahlvorgang eintreten und ich einige Mitteilungen dazu mache, will ich nur darauf hinweisen, dass die nachher gewählten Delegierten und Ersatzbewerber,die auf den Wahlvorschlägen stehen,gebeten werden,nach der Wahl noch im Plenarsaal zu verweilen,da an sie sofort die Annahmeerklärungen verteilt werden.Dann ist das ein vereinfachter Vorgang.Auch dies ist wegen der kurzen Fristen notwendig.Vielen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen folgende Hinweise geben. Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land Hessen entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten der Fraktionen. Am 1. Juni 2010 hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesinnenministers Thomas de Maizière festgesetzt, dass auf das Land Hessen 45 zu wählende Mitglieder entfallen. Es liegen Ihnen hierzu die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/2515, der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2516, sowie der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2517, vor.
Diese Wahl ist grundsätzlich nicht geheim. Da aber geheime Wahl gewünscht wird, sind wir zur Durchführung dieser geheimen Wahl verpflichtet,und dazu brauchen wir auch Wahlhelfer.Wir schlagen Ihnen als Wahlhelfer diejenigen vor, die bereits in der Vergangenheit dieses Amt ausübten. Deswegen schlage ich in Abstimmung mit den Fraktionen Frau Abg. Wallmann, CDU, Frau Abg. Gnadl, SPD, Herrn Abg. Mick, FDP, Frau Abg. Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Frau Abg. Schott, DIE LINKE, vor.Wird dagegen Widerspruch eingelegt? – Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich die Wahlhelfer nach vorne bitten. Am Stenografenpult werden die Urnen aufgestellt, und ich sage Ihnen noch,wie die Laufwege sein könnten,damit Sie sich nicht über den Weg laufen. – Meine Damen und Herren, wir rufen Sie auf. Wenn Sie aufgerufen werden, bitte ich Sie, zur Stimmzettelausgabe zu gehen. Dort hinten können Sie ausfüllen, um dann den gefalteten Zettel in die Urnen hier vorne zu bringen. Ist das einigermaßen verständlich ausgedrückt?
Meine Damen und Herren, nachdem alle Einrichtungen vorgenommen sind, darf ich die Wahlhandlung eröffnen. Ich bitte, mit dem Aufruf zu beginnen. Herr Abg. Gerling, bitte beginnen Sie.
Meine Damen und Herren, ist jeder aufgerufen worden, und hat jeder seinen Stimmzettel abgeben können? – Das ist der Fall. Ich schließe dann die Wahlhandlung und unterbreche die Sitzung bis zur Vorlage des Ergebnisses. Ich bitte, jetzt auszuzählen.
Wenn Sie in der Pause nichts zu tun haben, können Sie sich über den Halbzeitstand des Spiels Neuseeland gegen die Slowakei unterhalten. Nach dem, was ich hier vorliegen habe, steht es 0 : 0.
Meine Damen und Herren, ich verlese Ihnen die Niederschrift über die Wahl der Mitglieder der 14. Bundesversammlung auf der Basis der von mir bereits vorgestellten Listen. Abgegebene Stimmzettel: 117. Ungültige Stimmzettel:keine.Zahl der gültigen Stimmen:117.Auf den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/2515, entfielen sechs Stimmen.Auf den Vorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2516, entfielen 65 Stimmen.Auf den Vorschlag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2517, entfielen 45 Stimmen. Zahl der Enthaltungen: eine.
Damit sind von dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE die Plätze 1 und 2 gewählt, von der Vorschlagsliste der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2516, die Plätze 1 bis 25 und von dem Vorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD die Plätze 1 bis 17.Damit sind bis jetzt erst 44 gewählt.Wir müssen den letzten Platz losen.
Nach dieser Stimmverteilung ergibt sich dieses Patt hinsichtlich des letzten zu verteilenden Sitzes. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet nach § 4 Abs.3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los.
Dazu stelle ich fest, dass die Verwaltung zwei verschlossene Umschläge vorbereitet hat. In dem einen befindet sich ein Blatt mit der Aufschrift:„Der letzte zu verteilende Sitz entfällt auf die Liste der Fraktionen der CDU und der FDP.“ Auf dem anderen Blatt steht: „Der letzte zu verteilende Sitz entfällt auf die Liste der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“ Jetzt bitte ich, mir diese Urne hereinzutragen, und ziehe das Los.
Demgemäß stelle ich fest: Der letzte zu verteilende Sitz entfällt auf die Liste der Fraktionen der CDU und der FDP.
Der guten Ordnung halber lasse ich jetzt den zweiten Umschlag vom Schriftführer öffnen und mitteilen, was auf dem Blatt steht.
Da wir alle des Lesens mächtig sind,stelle ich fest:Von der Vorschlagsliste von CDU und FDP sind jetzt die Nrn.1 bis 26 als ordentliche Delegierte zur Bundesversammlung gewählt. Damit entfallen die von mir dargestellten Plätze auf die betreffenden Listen. Die Gewählten sind in der Reihenfolge der Liste gewählt. Die jeweils folgenden Namen der Liste sind Ersatzmitglieder.
Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass den gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 14. Bundesver
sammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 jetzt ein Schreiben überreicht wird.Dieses Schreiben enthält die Annahmeerklärung zum Mitglied der 14. Bundesversammlung.
Ich darf Sie bitten – das können Sie auch dem Schreiben entnehmen –, dieses Formular ausgefüllt binnen zwei Tagen an die Kanzlei des Hessischen Landtags zurückzureichen. – Vielleicht lässt sich das alles heute schon erledigen.
Die von Ihnen erbetenen Daten sind nach § 4 Abs. 6 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten dem Präsidenten des Landtags zu übermitteln. Sobald der Kanzlei Ihre Annahmeerklärung vorliegt, erhalten Sie die Unterlagen zur Vorbereitung Ihrer Reise nach Berlin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist unsere Tagesordnung erschöpft. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Teilnahme und schließe die Sitzung.