Protokoll der Sitzung vom 22.06.2010

Das steht da drin.

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das können Sie nachlesen. Das liegt auch Ihnen vor. Ich bin auf die Anhörung gespannt. Wir werden dazu kommen, dass wir eine mündliche Anhörung durchführen. Da lasse ich mich gern aufklären, ob das wirklich eine Lex Marburg ist.

Meine Damen und Herren, was wir in eine Anhörung auf jeden Fall hineinnehmen müssen, ist die Frage: Warum wird bisher von dem genehmigungsfreien Bauen nicht in dem Umfang Gebrauch gemacht, wie das vielleicht sein könnte?

Dabei ist es immer das Ziel, die Baukosten und die Standards zu senken. Auch das wird eine spannende Frage sein, die die FDP beschäftigt. Auf jeden Fall wird für die FDP-Fraktion die Senkung der Baukosten das Ziel sein – für den privaten Häuslebauer genauso wie für die öffentliche Hand.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie können nicht immer über die Absenkung der Standards reden, sich aber einen schlanken Fuß machen, wenn es konkret wird. Das wird nicht gehen. Bürokratie muss abgebaut und vielen Klageverfahren muss die Grundlage entzogen werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dabei werden wir uns ganz bestimmt in einer Anhörung von den Experten beraten lassen. Auf die einzelnen Ergebnisse dabei bin ich sehr gespannt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Das Wort hat Herr Kollege Caspar für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Posch, zunächst einmal herzlichen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FDP)

Die Hessische Bauordnung hat eine grundlegende Novelle im Jahr 2002 erfahren. Wie ein roter Faden ziehen sich die Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land und das Zurückdrängen von Bürokratie und Verwaltung durch dieses Gesetz und durch diese Novelle. Insoweit sind das ein guter Gesetzentwurf und eine gute Novelle.

Es wurde hier von der Kollegin Hammann davon gesprochen, dieser Gesetzentwurf sei mit ideologischen Elemen

ten behaftet. Nein, Frau Hammann, das Gegenteil ist richtig.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Dieser Gesetzentwurf befreit das Gesetz von ideologischen Elementen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche das sind, das haben Sie richtig zum Ausdruck gebracht. Denn was regelt eine Hessische Bauordnung?

Eine Bauordnung ist dafür da, zu regeln, was der jeweilige Eigentümer auf seinem Grundstück bauen darf und was nicht. Eine Bauordnung dient eben nicht dem Ziel, eine Energieplanwirtschaft einzuführen oder den fließenden Verkehr in der Kommune zu regeln. Dafür fehlt nämlich die Rechtsgrundlage für das Land. Es ist Bundesrecht, die Regeln für den fließenden Verkehr aufzustellen,

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

nicht Aufgabe des Landesrechts. Insoweit ist es auch sehr interessant, sich die Details anzuschauen.

Sie haben die Stellplatzeinschränkungssatzung genannt. Das ist in § 44 Abs. 1 der Bauordnung geregelt. Wenn Sie dort den ersten Satz nachlesen, dann heißt es da, dass die Regeln, die eine Kommune mit ihrer Satzung umsetzen kann, den ruhenden Verkehr betreffen. Ohne diesen Vorspann zu ändern, hat man irgendwann in rot-grünen Zeiten weiter unten bestimmte Passagen aufgenommen, die den fließenden,gar nicht mehr den ruhenden,Verkehr betreffen. Sie sehen also schon an der Systematik: Man wollte unbedingt etwas hineinbringen, was sich dort überhaupt nicht einfügt. Insoweit ist es sicherlich sinnvoll, das jetzt neu zu überdenken.

Ich glaube,Sie haben es gar nicht verstanden,dass mit dieser Novelle keineswegs die Stellplatzablöse abgeschafft wird. Das wurde hier behauptet. Vielmehr ist es nach wie vor möglich, und der ruhende Verkehr kann auch in dieser Form geregelt werden, dass – wenn ein Bauherr ein Gebäude errichtet oder eine Nutzungsänderung oder Erweiterung vornimmt und er die erforderlichen Stellplätze auf seinem Grundstück nicht nachweisen oder nicht durch Dienstbarkeiten in benachbarten Grundstücken regeln kann – die Kommune dann sagt, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen muss durch einen Geldbetrag abgelöst werden. Daran ändert sich nichts. Insoweit ist also die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion falsch.

Richtig ist jedoch, dass es bestimmte Entwicklungen gab, die dazu geführt haben, dass die Befürworter dieser Bestimmungen – wie z. B. der frühere Stadtrat Dr.Wentz aus Frankfurt – mittlerweile selbst erkannt haben, dass sie das Gegenteil dessen erreicht haben, was sie erreichen wollten: Durch die Stellplatzeinschränkung wurde keine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs bewirkt, sondern eine Schwächung. Denn ein Element der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs ist es, dass man bei U- und S-BahnTrassen eine verdichtete Bebauung bewirkt. Die Stellplatzeinschränkungssatzung in der jetzigen Form hat gerade dazu geführt, dass dort die Ablösebeträge am höchsten waren, weil dort die Einschränkungen am höchsten

waren, sodass dort nicht investiert wurde. Die Idee, damit den öffentlichen Nahverkehr zu fördern, ist also leider nicht erreicht worden, sondern der gegenteilige Effekt.

Ähnliches kann man feststellen, wenn Sie in der Energiewirtschaft mit planwirtschaftlichen Elementen Innovationen erreichen wollen. Das kann nun einmal nicht funktionieren.Wir alle wissen, wie lange es dauert, Satzungsrecht zu erlassen – und dann gegebenenfalls, wenn es Innovationen gibt, die Satzung zu verändern. Es gibt aber doch keinen anderen Bereich – und darüber sind wir sehr froh –,in dem die Menschen so kreativ und innovativ sind, gerade hier in Hessen, um moderne Energietechnologien, innovative Energien zum Zuge kommen zu lassen und umweltfreundlichen Energien zum Durchbruch zu verhelfen.Wir haben hier eine unglaubliche Innovation.

Die schnellste Möglichkeit zur Umsetzung dieser Innovationen ist es,den Grundstückseigentümern diese Möglichkeiten zu lassen und das nicht durch eine Satzung festzuschreiben und zu sagen, es müsse jetzt diese oder jene Technik sein. Damit werden Innovationen ausgeschlossen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei der FDP)

Daran sehen Sie: Es ist unser Anliegen, die Hessische Bauordnung fortzuentwickeln,und zwar in der Form,dass innovative Baumaßnahmen stattfinden können, Bürokratie abgebaut wird und Entscheidungen schneller stattfinden, dass die Kommunen von den finanziellen Aufwendungen entlastet werden, die damit verbunden sind, sehr umfangreiche Prüfungen durchführen zu müssen, und dass die Bauherren davon entlastet werden, sich umfangreichen Prüfungen unterziehen zu müssen.

Dies alles darf natürlich nicht zulasten der Qualität und der Sicherheit gehen. Deswegen ist es in der Bauordnung nach wie vor vorgeschrieben, dass natürlich Sachverständige eingeschaltet werden müssen, bevor die Baumaßnahme realisiert wird.

Ich glaube, mit dieser Novelle sind wir auf einem guten Weg. Wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschusssitzungen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Der Minister hört interessiert zu!)

Vielen Dank,Herr Kollege Caspar.– Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache dieses Tagesordnungspunktes.

Es ist vorgeschlagen,den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich darf diese Sitzung schließen und Ihnen einen schönen Abend wünschen. Wir sehen uns wieder morgen, um Punkt 9 Uhr.

(Schluss: 18:59 Uhr)