Protokoll der Sitzung vom 31.08.2010

mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder“. Das sagte ich bereits. Das ist der Verfassungstext im Original und bedeutet im Konkreten, dass ein Wahlvorschlag mindestens 60 Stimmen auf sich vereinen muss, damit die entsprechende Kandidatin oder der Kandidat gewählt ist.

(Die Briefumschläge werden an die Abgeordneten verteilt.)

So wie das aussieht, können wir ein paar Minuten unterbrechen, bis die Stimmkarten verteilt sind. Ich mache jetzt trotzdem erst einmal entsprechend der Tagesordnung weiter.

Nach § 7 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags erfolgt diese Wahl geheim. Auch das ist klar. Es liegt mit Drucks. 18/2734 ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP vor. Dazu erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Abg. Dr.Wagner aus Lahntal, das Wort. – Herr Wagner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktionen der CDU und der FDP des Hessischen Landtags schlage ich zur Wahl zum Hessischen Ministerpräsidenten Herrn Abg. Volker Bouffier vor.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Werden weitere Wahlvorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Bevor wir zur Wahlhandlung kommen – solange nicht alle Stimmberechtigungskarten ausgeteilt sind, werden wir ohnehin nicht dazu kommen –, darf ich noch kurz einige Erläuterungen zum Wahlverfahren machen.

Zunächst teile ich Ihnen mit, welche Vorschläge mir für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemacht wurden. Das sind von der CDU-Fraktion Frau Abg. Astrid Wallmann, von der SPD-Fraktion Frau Abg. Lisa Gnadl, von der FDP-Fraktion Herr Abg. Hans-Christian Mick, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg.Sarah Sorge und von der Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Marjana Schott. Hiermit sind Sie zu Wahlhelferinnen und zum Wahlhelfer bestellt.

Meine Damen und Herren, nach dem Namensaufruf, der von den beiden Schriftführern von hier vorne aus erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen nach Vorlage des Ihnen vorliegenden Wahlberechtigungsausweises von einer der Wahlhelferinnen oder dem Wahlhelfer einen neutralen, mit dem Siegel des Landtags versehenen Briefumschlag und eine Stimmkarte. Der Ausgabetisch befindet sich, von Ihnen aus gesehen,links.Von dort aus gehen Sie zur Wahlhandlung hinter der Porträtwand, also hinter dem Präsidium, zu einer der beiden Wahlkabinen, die sich, von Ihnen aus gesehen, rechts befinden. Dort kennzeichnen Sie Ihre Stimmkarte mithilfe der in der Wahlkabine vorhandenen Wahltechnik. Die Stimmkarte stecken Sie dann, ohne sie zu falten, in den Umschlag. Diesen Umschlag mit der Stimmkarte, die sich darin befindet, werfen Sie bitte bei der Wahlhelferin oder dem Wahlhelfer in eine der Wahlurnen ein, die auf dem Stenografentisch stehen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Stimmkarte lediglich mit dem aufgrund der Wahltechnik vorhandenen

Dorn an einer der gekennzeichneten Stellen innerhalb des Kreises mit einem Loch versehen werden darf und keinerlei weitere Kennzeichnungen, wie z. B. Knicken, Beschriften oder Materialveränderungen, enthalten darf. Eine weitere Markierung würde die Ungültigkeit der Stimmkarte zur Folge haben. Dies wollte ich auch als Hinweis für die Stimmenauszähler sagen. Enthält die abgegebene Stimmkarte keine Entscheidung für „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – das sind die drei Möglichkeiten, die dort angegeben sind –, gilt die Stimme als nicht abgegeben.

Ich darf nun die fünf Wahlhelfer bitten, ihre Positionen einzunehmen.

(Die Wahlhelferinnen und der Wahlhelfer begeben sich zu den Wahlurnen am Stenografenpult.)

Ich bitte nun die Wahlhelfer, sich zunächst von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums, der Wahlurnen und der Wahlunterlagen zu überzeugen. Ich bitte weiterhin, Ruhe zu bewahren. Da sind die Wahlurnen.

(Die Wahlhelferinnen und der Wahlhelfer überzeu- gen sich von dem ordnungsgemäßen Zustand.)

Darf ich die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer fragen, ob alles ordnungsgemäß ist?

(Wahlhelferin Sarah Sorge: Jawohl!)

Dann stelle ich fest, dass keine Beanstandungen gegen einen ordnungsgemäßen Zustand erhoben wurden.

Ich bitte nun, die beiden Türen im hinteren Teil des Plenarsaals, also die hinter dem Präsidium, zu schließen und während des Wahlvorgangs und der Auszählung geschlossen zu halten. Ich darf noch darauf hinweisen, dass während des Wahlvorgangs niemand außer den Abgeordneten, die in dem „Teller“ sitzen, den Innenraum betreten darf.

Meine Damen Wahlhelferinnen und mein Herr Wahlhelfer, ich darf Sie bitten, darauf zu achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft. Das ist ein Absolutum.

Meine Damen und Herren, hat jeder Abgeordnete eine Wahlberechtigungskarte erhalten? Es geht um das Kuvert mit der Adresse darauf. – Das ist also in Ordnung.

Dann beginnen wir jetzt mit dem Namensaufruf. Es beginnt Herr Schriftführer Abg. Gerling. – Bitte schön.

(Namensaufruf)

Ich frage jetzt Sie alle: Hat jeder Abgeordnete seine Stimmkarte abgeben können? – Ich höre keinen Widerspruch.

Ich schließe damit die Wahlhandlung. Die Wahlhelferinnen und der Wahlhelfer beginnen jetzt mit der Auszählung und zählen zunächst die ungeöffneten Stimmzettel.

Meine Damen und Herren, bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung.

(Unterbrechung von 13:56 bis 14:07 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit und setzte die unterbrochene Sitzung fort.

Ich darf Ihnen das Ergebnis des Wahlgangs bekannt geben. Zahl der anwesenden und stimmberechtigten Abgeordneten: 116. Zahl der ausgegebenen Stimmzettel: 116.

Zahl der abgegebenen Stimmzettel:116.Zahl der gültigen Stimmzettel: 116.

(Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der CDU)

Das ist noch kein Ergebnis, bestenfalls eine Bestätigung dafür, dass wir ein gutes System haben. Das ist ja auch schon etwas.

Zahl der ungültigen Stimmzettel: keine.

Auf den Vorschlag Volker Bouffier entfielen 66 Stimmen.

(Die Abgeordneten der CDU und der FDP erhe- ben sich von ihren Plätzen und klatschen lang an- haltend Beifall.)

Neinstimmen: 50. Stimmenthaltungen: keine.

Gemäß Art. 101 Abs. 1 der Hessischen Verfassung ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags erhält.Ich stelle fest,auf Herrn Volker Bouffier ist die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit bei der Wahl zum Hessischen Ministerpräsidenten entfallen. Herr Bouffier, damit sind Sie zum Ministerpräsidenten des Landes Hessen gewählt.

Herr Bouffier, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Ich nehme die Wahl an.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Ministerpräsident, ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen. Ich darf Sie nun zur Vereidigung bitten.

Ich rufe nun auf:

b) Vereidigung des Ministerpräsidenten (Art. 111 HV)

Nach Art.111 der Hessischen Verfassung des Landes Hessen leistet der Ministerpräsident den Amtseid vor dem Landtag.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Herr Ministerpräsident, ich lese Ihnen jetzt den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, ihn nachzusprechen. Sie können dies unter Hinzufügung einer religiösen Beteuerungsformel tun.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.

Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde, so wahr mir Gott helfe.

Herr Ministerpräsident, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Ministerpräsident Volker Bouffier nimmt Glückwünsche entgegen. – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)