Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Beispiel dafür, wie negativ sich diese automatische Befristung der Gesetze auf fünf Jahre auswirkt. Ich finde, das zeigt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ziemlich klar und eindeutig. Denn das hat dazu geführt, dass die Zeit bis zu dem fünften Jahr nicht genutzt wurde. Wenn das Gesetz dann wieder neu in Kraft gesetzt werden muss,wird da erst einmal stillgehalten.Es findet keine Debatte über die Weiterentwicklung der Region statt. Es kommt mir so vor, dass es dann sehr kurzfristig zu einer Gesetzesnovellierung gekommen ist, die eigentlich nur zwei Punkte beinhaltet.
Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen: nämlich die Änderung des Planungsverbandes in Regionalverband und die Abschaffung bzw. Integration des Rates der Region. Was in dieser Diskussion allerdings überhaupt keine Rolle spielt,ist:Der Gesetzentwurf ist mit seiner Überschrift schon eine Verfälschung des Inhalts. Wenn Sie nämlich „Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“ schreiben, dann stellt man sich vor, dass es sich um eine Region, um eine Verfasstheit, um eine Struktur handelt, die es in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt.
Insofern unterstützen wir die Debatte darüber, wie man zu einer Verfasstheit in der Region kommt, die weit mehr Aufgaben als nur den Flächennutzungsplan einbezieht.
Warum kann es keinen sozialen Ausgleich z. B. zwischen dem Main-Taunus-Kreis und dem Hochtaunuskreis und der Stadt Offenbach geben? Warum ist es nicht notwendig, in dieser Region arbeitsmarktbezogen tätig zu werden?
Wenn man diese Fragen einbezieht – die sind genauso wichtig wie die Planungsfragen, so meine ich –, dann kommt man zu ganz anderen Ergebnissen als das, was im Gesetzentwurf vorgelegt ist. Es gibt Diskussionen, die schon sehr alt sind. Meine Vorredner haben auf das Regionalkreismodell hingewiesen. Es gibt Ideen zu einem Stadtkreis – zugegebenermaßen von Frau Roth,der Oberbürgermeisterin von Frankfurt. Unter Frankfurter Gesichtspunkten werden eine Grenzziehung und eine Aufgabenstellung vorgenommen. Dann gibt es die Regionalstadtkreisdebatte, die seinerzeit der Oberbürgermeister von Offenbach angestoßen hat.
Das alles sind Ideen, die in die Diskussion hätten einbezogen werden können, sollen und müssen. Zumindest ist unsere Position die, dass es nicht nur darum gehen kann, im planerischen und wirtschaftlichen Bereich in der Region tätig zu werden, sondern sich auch – wie erwähnt – soziale Zusammenarbeit, Fragen des Arbeitsmarktes und andere Themen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, das wird dazu führen, dass es einen sozialen Ausgleich z. B. zwischen den reicheren Kreisen Main-Taunus und Hochtaunus und der ärmeren Stadt Offenbach gibt.Auch das wäre eine wichtige soziale Debatte, die notwendigerweise geführt werden müsste.
Was haben Sie jetzt im Wesentlichen verändert? – Sie haben – es kam per Zwischenruf bei meinem Vorredner – die Möglichkeit geschaffen, freiwillig dem Verband beizutreten. Man kann sagen, zu mehr waren Sie wahrscheinlich nicht fähig. Insofern will ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Kommentar der „FAZ“ vom 3. September 2010 zitieren. Der Kollege Weiß hat schon darauf hingewiesen, und ich finde, dass das sehr treffend ist:
Um es gleich vorweg zu sagen: Der große Wurf ist sie nicht, diese Gesetzesnovellierung, die das seit neun Jahren geltende Ballungsraumgesetz lediglich in zwei Punkten ändern wird.
An einer richtigen Regionalreform, die unweigerlich tiefe Eingriffe in die Kompetenzen von Städten und Kreisen zur Folge hätte und aller Wahrscheinlichkeit nach das Machtgefüge zwischen dem wirtschaftsstarken Ballungsraum und dem Land Hessen empfindlich zulasten des Landes verschieben würde, haben die derzeitige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP kein Interesse.
Das spiegelt Ihr Gesetzentwurf wider. Dieses Desinteresse ist von uns zu kritisieren.Wir sind der Meinung, hier muss es eine weiter gehende Debatte geben, die über diesen Gesetzentwurf hinausgeht und sich mit den dringenden Fragen der Zusammenarbeit nicht nur auf freiwilliger Ebene in der Region beschäftigt, damit ein Gesetz, das über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main Recht schafft, dann auch den Namen verdient, den es hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hier heute in der Tat keine Kreistagssitzung, auch wenn man das angesichts der Redner meinen könnte. Ich will zumindest auf die Kolleginnen und Kollegen mit ein paar Sätzen eingehen, weil ich finde, Herr Kollege Müller hat hier mit wohlabgewogenen Worten das Richtige zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes bereits gesagt.
Wir brauchen für die Metropolregion Rhein-Main eine ordentliche Verfasstheit. Das ist notwendig. Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, kommt genau diesem nach. Er ist eine sinnvolle Fortentwicklung des Ballungsraumgesetzes. Der wesentliche Punkt dieses Gesetzes ist es, dass wir auf die Freiwilligkeit setzen und dass wir die Zwangsmodelle, die die Oppositionsfraktionen im Angebot haben, ablehnen.
Das ist ein wichtiges Signal auch für die Region.Wenn wir einmal das Feuerwerk an Allgemeinplätzen, Märchen von Prinzen und die hübschen Bilder beiseitelassen und uns eine Sekunde mit der Sache beschäftigen, dann stellen wir fest, dass die SPD zwar hier vollmundig erklärt, was sie alles nicht haben möchte. Bei dem, was sie haben möchte, würde sie aber sehr schnell feststellen, dass dies in dem Moment, wenn es Wirklichkeit werden könnte, was sie sich als Regionalkreismodell vorstellt, natürlich nicht umsetzbar ist und sie auch in ihren Reihen keine Einheit mehr finden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen sind wir der Auffassung, dass wir das Prinzip der freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit anlegen, das Sie ansonsten in Ihren Sonntagsreden im Wort führen, Herr Kollege Schäfer-Gümbel.Wir haben einen Haufen Aufgaben, die wir nicht gemarkungs- oder kreisscharf abgrenzen können. Deswegen ist es notwendig, dass wir die Region zusammenführen müssen. Das machen wir mit diesem Gesetz, mit der Fortentwicklung des Ballungsraumgesetzes jetzt zum Gesetz über die Metropolregion. Die Region ist gefragt. Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesem Gesetz und dem Regionalvorstand künftig eine einheitliche Führung erreichen, die als Koordinator und die als Impulsgeber in die Region wirken wird.Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist.
Meine Damen und Herren, Freiwilligkeit liegt unserem Gesetzentwurf zugrunde, auch wenn wir es mit ein wenig sanftem Druck verbunden haben, der manchmal hilfreich sein kann. Die Geschichte des Ballungsraums zeigt, dass der sanfte Druck, den wir im Gesetz festgeschrieben haben, sehr hilfreich sein kann.
Meine Damen und Herren,es ist nicht angemessen,davon zu reden, dass wir hier nicht eine ordentliche Weiterentwicklung aufgrund einer Evaluation des bisherigen Ballungsraumgesetzes gemacht haben. Wir übertragen für zwei Verbände – den Planungsverband und den Rat der Region – in einem Gesetz,dem Metropolgesetz,unter ein
Das ist der wesentliche und entscheidende Unterschied zu dem, was wir bisher hatten. Ich finde, das sollten wir einmal unterstreichen. Das tue ich hiermit. In diesem Regionalvorstand werden die Planungsaufgaben, die kommunale Planungshoheit, die bei den Städten und Gemeinden liegt,mit den Köpfen der Region verbunden,die als Landräte und als Oberbürgermeister die Verantwortung in der Region haben. Sie werden gemeinsam an einem Tisch sitzen und gemeinsam an den Aufgaben für die Metropole arbeiten. Dies ist der Entwurf, den wir auf der Basis der Freiwilligkeit zur Abstimmung stellen werden.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Klose war so freundlich und hat darüber geklagt, dass es keine Dachorganisation gebe. Natürlich gibt es keine Dachorganisation in einer Region, in der es bisher so viele Gesellschaften gibt; Sie beklagen ja selbst, dass es so viele sind. Wir können sie aber nicht per Gesetz zwingen,sich unter ein Dach zu begeben.
Vielmehr haben wir mit dem Regionalvorstand und mit der Metropolregion die Möglichkeit geschaffen, dass sich dort alle Gesellschaften sammeln können; die Betonung liegt auf „können“. Der Entwurf von FDP und CDU sieht vor, dass sich die Gesellschaften im Sinne einer freiwilligen interkommunalen Zusammenarbeit dort treffen können. Das ist der Ansatz, den wir im besten Sinne kommunaler Selbstverantwortung und kommunaler Selbstverwaltung für die Region vorsehen, und das ist etwas ganz anderes als das, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, in Ihren Sonntagsrede im Worte führen.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine neue politische Ebene in die Region einflechten. Wir haben die Städte und Gemeinden. Wir haben die Landkreise. Wir haben die kreisfreien Städte. Wir haben die Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die Landräte, die für ihre Regionen stehen, die ihre Regionen organisieren werden und die die Metropolregion weiter voranbringen werden. Das, was wir im Metropolgesetz anbieten, ist wichtig für die Region, und dabei setzt der Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit.Der Gesetzentwurf setzt darüber hinaus darauf, dass die politischen Führungsköpfe in der Region gemeinsam freiwillig an der Fortentwicklung der Metropolregion arbeiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, unser ehemaliger Kollege Patrick Koch sitzt auf der Zuschauertribüne. Ich begrüße ihn recht herzlich. Schön, dass du hier bist. Herzlich willkommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das aufgreifen,was die Kollegen der CDU und der FDP gesagt haben.
Ja, und ich betone ganz ausdrücklich, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf begrüßt und voll und ganz unterstützt.
Ich weiß, das überrascht Sie; ich merke das an Ihrer Reaktion. Im Übrigen ist es in der Tat so, Herr Schäfer-Gümbel – das erstaunt mich wiederum –,dass keiner von Ihnen hier irgendeine Alternative präsentiert hat.
Weder die sonst von mir sehr geschätzte GRÜNEN-Fraktion noch die SPD-Fraktion hat eine Alternative vorgelegt.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Weg, den wir im Jahre 2000 mit dem Ballungsraumgesetz und dem Gesetz über den Planungsverband erfolgreich eingeschlagen haben, energisch fortgeführt, und deswegen begrüße ich es ganz außerordentlich, dass der damalige Grundsatz des Ballungsraumgesetzes – Freiwilligkeit vor Zwang – auch der Leitgedanke des aktuellen Gesetzentwurfs ist.
Ich muss schon sagen: Ich kann das Schlechtreden dessen, was in der Region Rhein-Main in den vergangenen Jahren geschehen ist, nicht mehr hören. Ich kann das nicht mehr hören.
Wissen Sie, Sie sollten sich auf die Socken machen und in der Region Zusammenarbeit praktizieren. Ich finde es wahnsinnig ärgerlich, wenn so getan wird, als würde in der Rhein-Main-Region keine funktionierende Kooperation existieren und als hätte das Ballungsraumgesetz in den vergangenen Jahren nicht Enormes initiiert und vorangebracht.
Das krasse Gegenteil ist der Fall:Das Ballungsraumgesetz hat dafür gesorgt, dass der Zug der interkommunalen Zusammenarbeit deutlich an Fahrt aufgenommen hat.Es hat sich in der Region in den vergangenen Jahren einiges getan. Es gibt mehr als 20 regionale Organisationen und Gesellschaften. Es gibt eine Vielzahl an Kooperationen zur Wahrnehmung von regionalen Aufgaben und Interessen mit vielerlei Ausgestaltung. Eine Reihe von sehr gelungenen Zusammenschlüssen und Projekten in der Region – das muss man klar und deutlich sagen – geht ganz unmittelbar auf dieses Ballungsraumgesetz, das SchwarzGelb 2000 beschlossen hat, zurück.
Denken Sie an die Rhein-Main Abfall GmbH. Denken Sie an den Regionalpark. Denken Sie an das integrierte Verkehrsmanagement. Denken Sie an die FrankfurtRhein-Main internationale Standortmarketing GmbH.
Aber auch der Kulturfonds, der jetzt an Fahrt aufgenommen hat, ist ein Erfolgsprojekt, und deswegen sage ich es hier sehr deutlich, ohne etwas beschönigen oder verherrlichen zu wollen: In der Region funktioniert es. In der Region funktioniert es,weil mit dem Ballungsraumgesetz damals Impulse ausgelöst worden sind,