Meine Damen und Herren, das war eine ganz objektive, neutrale Bemerkung. Er hat die Redezeit schon überschritten. Ich habe aber nur gesagt, dass es Zeit wird. Das war eine sehr freundschaftliche Bemerkung. – Herr Kollege Siebel, bitte sehr.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, dass wir durchaus Zustimmung zum Rundfunkstaatsvertrag signalisieren. Er ist zum jetzigen Zeitpunkt eine vernünftige und politisch tragfähige Lösung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche wachsen heute in eine Welt des ganz schnellen und auch sehr vielfältigen Kommunizierens hinein. Sie haben freien Zugriff auf Wissen, auf Nachrichten, auf Spiele, auf Filme, auf gegoogelte Seiten, auf Blogs, auf soziale Netzwerke und auf vieles andere mehr. In der Regel haben wir dafür verantwortungsbewusste Anbieter.
Auf der anderen Seite besteht die Notwendigkeit, Kindern und Jugendlichen beizubringen, die Vielzahl der Informationen im weitesten Sinne zu gewichten und ihre Bedeutung zu ermessen. Das ist zum Teil die Aufgabe der Medienpädagogik.
Wir haben eine Ausnahme, die für Erschrecken gesorgt und letztlich auch zu einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages geführt hat. Das sind Gewaltexzesse, Amokläufe, Rassenhass und Kinderpornografie. All das ist ebenfalls im Internet zu finden.
Das bedeutet, es darf in unserem Land keine Atmosphäre falsch verstandener Toleranz geben. Über die Frage, ob es leichte Fälle von Kinderpornografie gibt, die gelegentlich an uns herangetragen wird, kann meines Erachtens nicht in einem Jahr diskutiert werden, in dem wir sehr ausgiebig über Kindesmissbrauch debattiert haben.
Manches, was wir im Internet finden, ist nicht für alle Altersstufen geeignet. Hier setzt der JugendmedienschutzStaatsvertrag an; denn es gibt keine Sendezeiten, wie das in den vergangenen Jahrzehnten im normalen Rundfunkund Fernsehprogramm der Fall war. Es gibt zu jeder Zeit in irgendeiner Zeitzone dieser Welt die Möglichkeit, etwas zu senden und etwas zu empfangen.
Deshalb wird mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Konvergenz zu anderen Gesetzen, die wir auf Bundesebene haben, die Alterskennzeichnung von 6, 12, 16 und 18 Jahren übernommen, so, wie sie für CDs, für Filme, für Printmedien und für Offlinespiele gilt. Dies ist ein Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle.
Wir wollen keine Zensur, und wir können sie bei den Zugangsprovidern letztlich auch nicht erreichen. Aber wir wollen das Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle. Dies ist meines Erachtens auch im Interesse sämtlicher Anbieter und Provider.
Wir erwarten von diesen dann allerdings auch, dass sie, darauf basierend, Kinderschutzprogramme und die entsprechenden technischen Möglichkeiten bereitstellen, damit es den Eltern in ihrer primären Verantwortung tatsächlich ermöglicht wird, Programme auszufiltern und auf diese Weise ihre Kinder vor Inhalten zu schützen, die sie nicht sehen sollen.
Ich finde, dass die Pressemitteilung, die der Verband BITKOM zu dem Vertrag abgegeben hat, sehr realistisch ist. Ich darf zitieren:
Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern künftig ein zentrales Instrument sein, aber es geht auch um das Erwerben von Medienkompetenz. Dabei kann der Staat die Familien unterstützen, aber er kann es ihnen nicht vollständig abnehmen.
Genau darum geht es. Wir sollten Kriterien für eine altersangemessene Einteilung anbieten.Dafür erwarten wir die entsprechenden Jugendmedienschutzprogramme und die technischen Lösungen.Wir wollen die Medienkompetenz gemeinsam im Elternhaus und in der Schule sowie in anderen Einrichtungen fördern und weiterentwickeln.
Herr Kollege Siebel hat das angesprochen:Wir sind in der Tat der Meinung – dem dient auch unser Dringlicher Antrag –, dass wir in einer sehr schnelllebigen Zeit im Internet sehr kurzfristige Möglichkeiten der Evaluation schaffen müssen.Die Anmerkungen und die Fußnoten des Vertrags besagen bereits, dass dies spätestens in drei Jahren geschehen soll. Wir wollten das auf zwei Jahre festgelegt haben. Ich sehe, dass das auf einen Konsens zugeht.
Wir legen auch Wert darauf, dass es mehr als nur ein Institut gibt, das evaluiert und Gutachten abgibt. Vor allem wollen wir,dass das Institut,das die Evaluation vornimmt, nicht dasselbe ist, das bei der Erarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages grundlegend beteiligt war. Ich denke, dass auch das Konsens sein wird.
Herr Kollege Siebel, ich denke, dass auch das, was Sie zu Ihrem Antrag gesagt haben, dazu führen kann, dass wir während der Ausschussberatung zu einem gemeinsamen Antrag und zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Außerhalb des sehr eng gestrickten Rahmens der Beschlussfassung bei der Gesetzgebung werden wir im nächsten Jahr zu einer Anhörung kommen können. Ich glaube, das Thema würde das tragen.Wir werden dann auch schon in der Perspektive dessen weiter sein, was für einen realistischen Jugendmedienschutz bei der Software und bei den technischen Einrichtungen getan werden kann. Das ist aller Mühen wert. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Wolff, vielen Dank. – Das Wort hat nun Herr Abg. Dr.Wilken für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen haben schon darauf hingewiesen.Wir versuchen hier etwas – –
Erlauben Sie mir doch einfach einmal, die feminine Form für zwei Männer und eine Dame zu wählen. – Die Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen, dass wir hier etwas versuchen, was nicht gelingen kann. Herr Wintermeyer, bei der Einbringung haben Sie gesagt: Angesichts der Schnelllebigkeit werden wir immer hinterherhinken.– Das Problem besteht in der Frage, ob wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht etwas Unwirksames und seiner Zeit Hinterherhinkendes beschließen.
Das wurde schon angesprochen. Es soll den untauglichen Versuch geben, die Regelungen der klassischen Medien einfach auf das Internet zu übertragen. Wir alle wissen, dass das grundverschiedene und nicht vergleichbare Medien sind. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht weder auf die rasante technische Entwicklung und die damit verbundene Nutzung ein – eine schnellere Evaluierung reicht unserer Ansicht nach nicht aus –, noch wird damit unserer Ansicht nach eine praktikable Form des Schutzes aufgezeigt.
Als ich den Vertrag das erste Mal gelesen habe, habe ich mich an eine Zeit erinnert gefühlt, in der es noch Fernsehschränke gab, die einen Schlüssel hatten, und das Sandmännchen den Zeitpunkt zum Ausschalten bestimmte. Das Sandmännchen gab es übrigens sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland.
Das Ergebnis eines solch eher antiquierten Medienverständnisses sind dann Absurditäten wie die Zuweisung von Sendezeiten im Internet.
Sendezeitbegrenzungen in einem weltweiten und -umspannenden Medium einführen zu wollen,verschließt sich bei mir wirklich der Möglichkeit, das aufzufassen, und deswegen auch der Zustimmung. Dass bestimmte Inhalte für ein spezifisches Land zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr ausgeliefert werden sollen, ist praxisfern.
Wir befürchten eines. Herr Kollege Siebel, Sie haben die Piraten angesprochen. Da fühle ich mich diesmal sehr nah. Das ist nicht nur praxisfern. De facto läuft das auf die chinesische Lösung, also Zensur, hinaus. Dem möchten wir wirklich nicht zustimmen.
Ein weiteres Beispiel für die mangelnde Praktikabilität ist die Kennzeichnung der Inhalte nach Altersstufen. Meine Herren der FDP, das müssen Sie jetzt aushalten: Da bin ich ganz nah bei Ihnen.
Diese Selbstbewertung ist nämlich aufwendig, unhandlich und teuer. Ich mache es einmal anhand der Zahlen deutlich.Anfang Mai 2010 gab es hier ungefähr 13,6 Millionen Domains mit „.de“ mit ca. 600 Millionen Seiten. Jeder einzelne Beitrag, d. h. jeder Artikel, jedes Foto und jedes Video, soll vom Anbieter bewertet werden müssen.Auf vielen Onlineplattformen befinden sich Hunderttausende Nutzerbeiträge, die alle geprüft werden müssten. Das würde bedeuten, dass wir die kommerziellen und finanzstarken Anbieter deutlich bevorzugen würden. Personal können nämlich nur sie zur Einstufung einstellen. Die kleineren Anbieter – das reicht von der regionalen Zeitung bis zum Blogger;es gibt in Deutschland immerhin 4,5 Millionen Blogger – werden wir vor ernsthafte Probleme stellen.
In der Konsequenz würde das dazu führen, dass die Anbieter vorsorglich und pauschal ihr Angebot für einen Zugriff ab 18 Jahre kennzeichnen würden. Das wäre eine
neue Hürde im Netz, die wiederum wir nicht wollen. Das wären neue Hürden, ohne dass der Schutz der Minderjährigen wesentlich verbessert würde.
Wir sind sehr damit einverstanden,dass das,was technisch gemacht werden kann, durchaus auch gemacht werden soll. In den Protokollnotizen finden sich dazu einige interessante Vorschläge. Das darf aber nicht zulasten der Förderung der Medienkompetenz gehen. Ich glaube, da sind wir uns wieder alle einig.
Die Förderung der Medienkompetenz ist aus unserer Sicht das wichtigste und zentrale Element des Jugendmedienschutzes, ohne dass wir den Staat von seiner Pflicht zum Schutz der Minderjährigen entbinden wollen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, brauchen wir geeignete und angemessene Mittel. Aus unserer Sicht ist der vorliegende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kein solches Mittel. – Ich bedanke mich.
Herr Kollege Dr.Wilken,vielen Dank.– Das Wort hat nun Herr Abg. Al-Wazir, der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz wieder einmal ein klassisches Beispiel vor uns haben, das man so beschreiben könnte: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Natürlich ist gerade angesichts der rasanten Entwicklung im Internet der Wunsch verständlich,dass man das auf das Internet übertragen möchte, was es bei den Druckerzeugnissen und im Fernsehen gibt, nämlich dass man Kinder und Jugendliche vor bestimmten Angeboten schützt. Liebe Frau Kollegin Wolff, die spannende Frage ist aber: Geht das überhaupt in einem globalen Medium?
Herr Kollege Wilken hat schon auf ein paar Probleme hingewiesen. Da geht es um die Frage, welche Auswirkungen das auf kleine Anbieter hat und wer bestimmte Auflagen in Zukunft wird erfüllen können und wer nicht. Herr Kollege Wilken, da sage ich: Da haben Sie ausdrücklich recht.
Ich glaube allerdings, dass Sie mit der Schlussfolgerung nicht richtig lagen. Sie meinten, dass daraus die chinesische oder die japanische Lösung folgen wird,nämlich dass man das Netz staatlich kontrolliert. Das wird hier nicht passieren. Vielmehr wird es eher so sein, dass sich der Staat mit seinen Anforderungen lächerlich macht.
Eines ist mir generell aufgefallen. Der erste Entwurf, der veröffentlicht worden ist, war deutlich – in Anführungszeichen – schärfer. Er hat gezeigt, dass in den Staatskanzleien offensichtlich immer noch das alte Rundfunkdenken vorherrscht. Da gibt es also eine – in Anführungszeichen – Sendeanstalt, und die macht ein Programm. Die ist gleichzeitig diejenige, die die Antennen betreibt, über die das Programm ausgesendet wird. Der Unterschied zw. dem Anbieter von Speicherplatz, zwi. dem Anbieter von