Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Posch, als wir sagten, das Thema Fachkräfte sei ein Glas, hatte ich eigentlich die Hoffnung, dass wir nicht darüber streiten würden, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, sondern dass wir gemeinsam die Überzeugung haben, dass das Glas in jedem Fall voll werden muss, wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen. Um in diesem Bild zu bleiben: Ich habe explizit gesagt, dass wir der Landesregierung nicht den Vorwurf machen, sie sei völlig untätig, sondern dass wir anerkennen, dass sie verschiedene Aktivitäten unternommen hat und unternimmt.

Herr Minister, wenn Sie Zahlen über die aktuellen Entwicklungen bekommen – neu errechneter Bedarf: durchschnittlich 140.000, in der Spitze bis zu 500.000 Fachkräfte –, wenn Sie das zu Recht branchen- und regionalspezifisch untersuchen, dann müssen Sie doch zu der Erkenntnis kommen, dass das, was Sie bisher getan haben, aller Voraussicht nach nicht ausreichen wird. Wir verhalten uns jetzt natürlich alle ein Stück weit wie Propheten, aber wir reden über das Jahr 2014, also über die nächsten Jahre.

(Minister Dieter Posch: Deshalb evaluieren wir ja!)

Herr Lenders, diese Bemerkung sei mir gestattet:Wir haben nicht über die Bundespolitik fabuliert. Natürlich brauchen wir eine Zuwanderung. Wir haben auch nicht über Schulpolitik geredet. Das haben wir heute Morgen und gestern getan. Wir haben uns vielmehr explizit den Ratschlägen der Experten zugewandt, die gesagt haben: Es gibt schlafende Potenziale, und zwar auch hier in Hessen.– Wir haben versucht,diese zu beschreiben:11.000 Alleinerziehende, weit über 25.000 Ausländer, die ihren Abschluss nicht anerkannt bekommen. Wir haben Tausende von Älteren und Jugendlichen, die keinen Abschluss haben.

Wir haben uns das genau angeschaut und stellen es dem gegenüber, was das Land Hessen tut. Wir haben über 20 Arbeitsmarktprogramme, verteilt auf Ihr Haus, Herr Posch, auf das Haus von Frau Ministerin Henzler und das Haus von Herrn Grüttner. Wir haben alleine 13 arbeitsmarkt- und ausbildungspolitische Programme. Aber wer fragt eigentlich nach deren Effizienz und Zielgenauigkeit, wenn trotz dieses Mitteleinsatzes am Ende steht, dass uns in Hessen 140.000 Fachkräfte fehlen?

Das ist die Herausforderung, die wir in einen Antrag, in eine Initiative münden lassen, wo wir sagen, wir brauchen eine Strategie, die mit einer Offensive auf mindestens diesen vier Handlungsfeldern verbunden ist. Wenn Sie zu Recht auf Frau Böhmer verweisen,möchte ich darauf antworten: Ich erwarte von der Landesregierung eine aktive Beteiligung an diesem Gesetzgebungsprozess, weil die Initiative im Bundesrat behandelt werden muss und weil wir festzustellen haben, dass Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen, bis zu drei Jahre warten müssen, weil es nur wenige nicht offizielle Beratungsstellen gibt. Herr Integrationsminister, dieses Verfahren führt zu einer Dequalifizierung der Betroffenen. Wir brauchen eine offizielle Stelle, die ihnen schnell hilft.

Herr Minister, das sind die Handlungsfelder, die wir beschrieben haben.Wir sind der Meinung,wir brauchen eine Neuausrichtung, wir brauchen eine Steigerung der Effi

zienz. Gar nicht brauchen können wir aber die Kapitalismushörigkeit der Sozialisten auf der linken Seite des Hauses, die sagen, wenn die Unternehmen nichts machen, dann können wir das nicht alleine machen. So kapitalismushörig kenne ich Sie ja gar nicht.

(Lebhafte Zurufe von der LINKEN)

Jetzt setzen Sie voll auf den Kapitalismus.So kenne ich Sie ja gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN.Wir haben festgestellt,dass es uns nichts nutzt,wenn wir alleine auf die Unternehmen setzen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Deshalb wollen wir ja Gesetze machen!)

Es gibt nämlich ein Interesse der Politik, der hier vertretenen Parteien, dass wir die Potenziale arbeitsloser Menschen so stärken, dass sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Da müssen wir viel aktiver werden und dürfen mit den Fingern nicht immer nur auf die Unternehmen deuten.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich komme zum Fazit meiner Rede.Wir müssen natürlich mit den Unternehmen und mit den Weiterbildungsinstitutionen zusammenarbeiten; aber wir haben als Landespolitik die Aufgabe, durch arbeitsmarktpolitische Programme den Alleinerziehenden, den Jugendlichen, den Älteren, den Ausländerinnen und Ausländern zu helfen,zu gut ausund fortgebildeten Fachkräften zu werden und so wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Das muss das Ziel einer guten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und an den Sozialpolitischen Ausschuss, mitberatend, zu überweisen. – Ich sehe, das findet allgemeine Begeisterung und Zustimmung. Dann wird dies so gemacht.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 4, Tagesordnungspunkt 22, Tagesordnungspunkt 73 und Tagesordnungspunkt 78 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landsregierung für ein Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 18/2845 –

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Jugendmedienschutz verantwortungsvoll weiterentwickeln – Drucks. 18/2693 –

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Jugendmedienschutz den technischen Entwicklungen anpassen – Drucks. 18/2915 –

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Jugendmedienschutz den technischen Entwicklungen anpassen – Drucks. 18/2919 –

Das Gesetz wird durch Herrn Staatsminister Wintermeyer eingebracht. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf den Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einbringen. Der Staatsvertrag soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten und muss bis dahin ratifiziert werden.

Die Änderungen betreffen schwerpunktmäßig den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, und mit der vorliegenden Novelle werden die Regelungsansätze des Jugendschutzgesetzes des Bundes und des JugendmedienschutzStaatsvertrages der Länder weiter vereinheitlicht.

Ziel ist es, der fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung zu tragen.Für Onlinenutzer gehören sogenannte Social Media – Herr Müller möge entschuldigen – wie auch Videos und Spiele aus dem Netz ebenso zum Alltag wie Fernsehen und Radio. Praktisch alle Jugendlichen nutzen heute das Internet, und wir wissen, dass neben all den segensreichen Möglichkeiten damit auch große Gefahren verbunden sind. Deshalb darf sich der Jugendmedienschutz nicht auf klassische Medien beschränken, sondern muss auch für das Internet in größtmöglichem Umfang gewährleistet sein.

Dem trägt die vorliegende Novelle erstens durch einheitliche Alterskennzeichnungen von Online- und Offlinemedien bei verbesserten Rahmenbedingungen für Jugendschutzprogramme Rechnung. Galt bisher eine Alterskennzeichnung für DVDs,Filmrollen,Videos oder Druckschriften, so wird dies zukünftig auch für Onlinemedien gelten. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bildet nun die jugendschutzrechtliche Grundlage für den Rundfunk und die Onlinemedien.Die Alterstufen des Jugendschutzgesetzes werden nun auch beim JugendmedienschutzStaatsvertrag zugrunde gelegt.Die Anforderungen an den Jugendschutz können dadurch erfüllt werden, dass die Onlineangebote freiwillig mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von Jugendschutzprogrammen. Durch diese Jugendschutzprogramme kann Kindern ein nach Alter differenzierter Internetzugang gewährt werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter entwickelt derzeit eigene Klassifizierungssysteme. Der Staatsvertrag, der geschlossen wurde und hier zur Zustimmung vorliegt, sieht Anreize für diese Anbieter vor, nach dem Konzept der Selbstregulierung zu handeln.

Zweiter Schwerpunk. Eine weitere Verbesserung ist die neu vorgesehene Alterskennzeichnung von durch das Internet vertriebenen Downloadangeboten. Hierzu zählen insbesondere Computerspiele und Filme. Hier sollen die Erfahrungen aus dem Offlinebereich, also aus dem Trägermedienbereich,für den Onlinebereich genutzt werden.

Drittens. Die Stellung des Jugendschutzbeauftragten als Berater und als Ansprechpartner wird gestärkt.

Meine Damen und Herren, mit den gerade dargelegten wichtigsten Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages stehen auch die beiden vorliegenden Anträge der SPD sowie von CDU und FDP in engem thematischem Zusammenhang.

Ich weise darauf hin, dass die Frist zur Evaluierung des Staatsvertrags bereits in der Protokollerklärung aller Länder von vier auf drei Jahre verkürzt wurde. Wir werden uns einer weiteren Verkürzung der Frist zur Evaluierung des Staatsvertrags nicht verschließen; denn das

Internet ändert sich ständig, und das geschieht, wie wir wissen, immer schneller.

Der Jugendmedienschutz ist unser aller Anliegen. Dazu werden wir, auch im Sinne des SPD-Antrags, unsere bereits guten medienpädagogischen Bemühungen gern weiter verstärken. Es gilt, Jugendliche von gefährlichen, obszönen und Gewalt verherrlichenden Medieninhalten so weit wie möglich fernzuhalten.

Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache.Das Wort hat Herr Kollege Siebel,SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein verantwortlicher Jugendmedienschutz muss dafür sorgen, dass es im Netz einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche gibt. So können die Chancen, die das Netz meiner Ansicht nach auch bietet, sinnvoll genutzt werden. Der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt einen ersten Schritt in diese Richtung dar.

Seit 2003 tragen private Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und staatliche Stellen gemeinsam die Verantwortung für die Regulierung im Jugendmedienschutz. Dieses für ganz Europa richtungweisende Modell wurde vom Hans-Bredow-Institut wissenschaftlich evaluiert.Mit dieser Evaluation wurde letztendlich nachgewiesen, dass der Jugendmedienschutz in der erweiterten Form notwendig ist, wie es im Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Ausdruck gebracht wird.

Das Kernelement dieses Vertrags besteht darin, dass die Aufgabe der Erziehungsberechtigten in den Vordergrund gestellt wird. Es soll auch nicht bei diesem Staatsvertrag bleiben. Die Regelungen des Staatsvertrags sollen den Eltern deshalb einen Weg aufzeigen und ein Instrumentarium dafür an die Hand geben, wie sie die Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen können. Dies wird mit dem Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag verwirklicht.

Ich denke, es ist richtig, was CDU und FDP in ihrem Antrag geschrieben haben, nämlich dass die Zeitspanne bis zur Überprüfung nicht nur von vier auf drei, sondern sogar auf zwei Jahre verkürzt wird. Aber dies heißt in logischer Konsequenz auch, dass in zwei Jahren – das ist eine relativ kurze Evaluationszeit – all das geleistet werden muss, was mit dem Staatsvertrag intendiert wird.

Es muss z. B. überprüft werden, ob Anlagen, die eine Alterskontrolle ermöglichen sollen, dieses auch leisten und ob Programme entwickelt werden, mit denen das möglich ist. Wir befinden uns momentan in der Situation, dass wir ein Stück weit denjenigen vertrauen, die die Angebote machen. Wir gehen nicht den Weg der Reglementierung und der Einengung. Unter Abwägung dessen, was wir zu besorgen haben, glaube ich, dass das zum jetzigen Zeitpunkt der beste Weg ist.

Meine Damen und Herren, ich will nicht im Detail auf die Punkte eingehen. Dass es richtig ist, die freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten zu verwirklichen,

und dass somit die Einführung freiwilliger Alterskennzeichnungen durch die Inhalteanbieter an die Altersstufen geknüpft ist, können wir, glaube ich, fachlich beurteilen und nachvollziehen.

Mir ist es wichtig, dass wir wahrnehmen, dass es gerade zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine umfangreiche Diskussion gegeben hat. Die Spannbreite ist sehr weit. Auf der einen Seite umfasst sie das, was beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen aus dem Umfeld der Piratenpartei sagen.Sie erklären,jede Regelung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedeute einen Eingriff in die Grundrechte. Das ist nicht meine Position.Aber ich finde, dass man diese Position ernst nehmen muss.

Auf der anderen Seite umfasst das die Position, die beispielsweise auf dem FDP-Bundesparteitag formuliert worden ist. Dort wurde beschlossen, dass die FDP dem Rundfunkstaatsvertrag nicht ihre Zustimmung gibt. Ich spreche jetzt nicht von der FDP, weil ich glaube, dass es da zwei kleine Gruppen gibt: einerseits die Piraten und andererseits die FDP.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war jetzt aber gemein! – Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Herr Kollege Hahn hat gesagt, jetzt solle einmal jemand lachen, damit seinen lustigen Zwischenrufen Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Ich sage das also nicht deshalb. Die Position, die von einem Teil der FDP formuliert worden ist, gipfelt in dem Satz: Das führt nicht zu einem höherem Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Anbietern. – Ich finde, dass diese Position ernst genommen werden soll.

Deshalb lautet unser zweiter Vorschlag, dass wir zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf alle Fälle eine Anhörung durchführen. Eine Anhörung ist letztendlich eine Selbstverständlichkeit. Da wir aber wissen, dass wir zeitlich ein wenig im Verzug sind, könnten wir uns damit anfreunden, dass wir, wenn es im Hauptausschuss eine Verständigung darüber gibt, zu gegebenem Zeitpunkt, also nach der Ratifizierung – sprich: nach der Verabschiedung –, eine qualifizierte Anhörung mit dem entsprechenden Zeitbudget durchführen. Mit dieser Vorgehensweise wären wir einverstanden.

Wir haben mit Punkt 5 unseres Ergänzungsantrags zu dem Antrag von CDU und FDP sozusagen einen parlamentarischen Vorgang für den Hauptausschuss geschaffen, um eine Anhörung durchführen zu können.

Herr Kollege Siebel, es wird Zeit.