Wir haben in der Legislaturperiode von 1999 bis 2003 erstmals damit begonnen, baugenehmigungsfrei arbeiten zu können. Es ist ein tolles Ergebnis, wenn wir heute feststellen können, dass jedes zehnte Vorhaben ohne förmliche Baugenehmigung errichtet wird und damit bei den Bauherren Ersparnisse zwischen 170 und 12.000 c zu verzeichnen sind. 65 % der Bauvorhaben werden im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt. Wir haben es dort mit der Genehmigungsfiktion nach drei Monaten zu tun. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 58 Tagen im Jahr 2004 ist auf 46 Tage im Jahr 2007 reduziert worden. Das heißt, wir haben es mit einer Reduktion der Genehmigungszeit um 20 % zu tun.
Zwischen 2005 und 2007 ist das Personal bei den Bauaufsichtsbehörden von 865 auf 826 Personen reduziert worden.Das ist eine Reduktion des Personalkostenanteils um 5 %.Wir diskutieren immer darüber, wo wir Personalkosten einsparen können. Wenn hier durch eine Vereinfachung des Gesetzes eine Personalkostenreduzierung er
Der Gesamtaufwand der Bauaufsichtsbehörden hat eine Reduktion von 57,2 auf 53 Millionen c erfahren, eine Reduktion um 7 %. Zu dem, was wir mit der Hessischen Bauordnung erreicht haben,kann man mit Fug und Recht sagen: Es ist ein Musterbeispiel in der Bundesrepublik Deutschland, wie man Bürokratie abbauen kann. Das haben wir aufgrund der Erfahrungen mit diesem Gesetzentwurf jetzt wieder unter Beweis gestellt.
Ich sage das vor allem deswegen, weil ich mich noch gut daran erinnern kann, welche Diskussionen wir darüber geführt haben, ob eine Genehmigungsfreistellung vertretbar ist oder nicht. Mit der Genehmigungsfreistellung geht auch ein Mehr an Verantwortung bei denjenigen einher, die dann tatsächlich Bauherren sind. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass manche damals die Auffassung vertreten haben, ohne einen sogenannten Grüneintrag geht es einfach nicht. Wir beweisen durch diese Hessische Bauordnung, durch die Freistellung und die Genehmigungsfiktion bzw. das vereinfachte Genehmigungsverfahren, dass wir einen erheblichen Beitrag zur Entbürokratisierung und Kosteneinsparung leisten können. Gleichwohl sind wir immer noch bei der Lösung geblieben, dass die Bauherrschaft die Möglichkeit hat, auch einen anderen Weg zu wählen, nämlich ins vereinfachte Genehmigungsverfahren zu gehen.
Ich glaube, dass das vorzeigbare Ergebnisse sind. Das ist ein Meilenstein zur Entbürokratisierung im Baurecht und gleichzeitig ein Meilenstein bei der Kostenersparnis.
Ja, wir haben Änderungsanträge – Frau Kollegin Wissler, Sie haben das gesagt –, die nach der Anhörung auch von der Landesregierung mitgetragen werden. Dass Kindersicherheit vor Deregulierung geht, ist ein Aspekt, der selbstverständlich auch der Auffassung der Landesregierung entspricht.
Last, but not least: Ja, wir bekennen uns auch dazu, dass der Wegfall der Satzungsermächtigung wichtig ist. Denn es handelt sich um Ablösebeiträge für die Stellplätze.Dies ist eine Regelung, die in anderen Ländern in dieser Weise nicht existiert. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, diese Regelung auch so vorzusehen, wie sie jetzt im Gesetzentwurf steht.
Alles in allem glaube ich, um noch einmal zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Das Bauplanungsrecht ist in erster Linie Bauplanungsrecht und nicht Energierecht. Deswegen ist es richtig, dass die unterschiedlichen bundesgesetzlichen Vorgaben in diesem Fall vorrangig sind und nicht das Bauplanungsrecht dazu dienen soll, andere Vorstellungen in diesem Bereich umzusetzen. Deswegen glaube ich insgesamt, dass wir mit dieser novellierten HBO den einmal eingeschlagenen Weg erfolgreich weitergehen können. – Vielen herzlichen Dank.
Es ist ein Antrag auf dritte Lesung gestellt. Demgemäß müssen wir entscheiden, dass wir den Gesetzentwurf, der debattiert worden ist, Drucks. 18/3078 zu Drucks. 18/2523, zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss, das ist der Wirtschaftsausschuss, überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen. Das gilt inklusive des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der muss mit hinüber. Dann war das der Verfahrensbeschluss.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen – Drucks. 18/3155 zu Drucks. 18/1016 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (DRModG) – Drucks. 18/3156 zu Drucks. 18/2379 –
Berichterstatter ist ebenfalls Abg. Dr. Blechschmidt. Das Wort hat der Berichterstatter. Bitte schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3126, in zweiter Lesung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN bitte ich mir zu reichen. Ich habe sie am Platz liegen gelassen. Vielleicht kann mir die Beschlussempfehlung gereicht werden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlung. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Rudolph kommt als Erster?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Dienstrechtmodernisierungsgesetz
legt den Grundstein für ein neues Beamtenrecht in Hessen.Die Möglichkeiten,die die Föderalismusreform II geschaffen hat, werden nun genutzt, zumal in Hessen eine parteiübergreifende Mediatorengruppe Vorschläge erarbeitet hat, die auch Eingang in unseren Gesetzentwurf gefunden haben. Das Ziel ist und bleibt eine Modernisierung des Dienstrechts, die Stärkung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Meine Damen und Herren, der Standort Hessen wird durch beamtenrechtliche Regelungen gestärkt, die den Anforderungen der Zeit entsprechen. Die Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist von entscheidender Bedeutung für die Leistungsfähigkeit einer Verwaltung. Nur in einem attraktiven Arbeitsumfeld lassen sich hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und auch halten.
Heute beraten wir in zweiter Lesung den ersten Teil dieser umfangreichen und komplexen Modernisierungsaufgabe. Das erste Gesetz im Rahmen dieser umfassenden Modernisierungsaufgabe des hessischen Dienstrechts greift zunächst die besonders eilbedürftigen Vorschläge auf. Dies betrifft insbesondere die Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen entsprechend den Regelungen im Rentenrecht, die Regelungen des Ruhestandes auf Antrag und das Hinausschieben des Ruhestandes. Damit greifen wir zentrale Vorschläge der Mediatorengruppe auf, die eine Anhebung der Altersgrenzen entsprechend dem Rentenrecht und die damit verbundene Anpassung der Versorgungsabschläge vorgeschlagen hat.
Die Regelaltersgrenze soll künftig wie im Rentenrecht stufenweise auf 67 Jahre angehoben werden. Dies soll vom Jahr 2012 an mit dem Jahrgang 1947 greifen. Die Anpassung ist angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar. Wir und auch künftige Generationen werden Gott sei Dank immer älter und auch gesünder.Wenn sich die Politik diesen Realitäten stellt, dann führt an längerem Arbeiten kein Weg vorbei.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich gibt es Tätigkeiten, die besonders belastend sind und für die eine solche Anhebung kaum zumutbar wäre. Hier sind vor allem Beamte im Polizei- und Vollzugsdienst sowie die Beschäftigten im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr mit langjähriger Tätigkeit im Schicht- und Wechseldienst oder in vergleichbaren Diensten im Blick. Sie sollen weiterhin früher abschlagsfrei, frühestens mit 60 Jahren, in den Ruhestand treten können. Wir haben hier unseren eigenen Gesetzentwurf nochmals nachgebessert, um eine möglichst unbürokratische und weitestgehend gerechte Abwicklung zu erreichen. So soll es nunmehr ein gestaffeltes Vorziehen der jeweiligen Altersgrenze statt einer starren Stichtagsregelung geben.
Ein Polizeibeamter, der mindestens zehn Jahre im besonders belastenden Dienst tätig war, erreicht die Altergrenze ein Jahr früher. War er 15 Jahre in einem entsprechenden Dienst tätig, kann er bereits 18 Monate früher abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Bei 20 Jahren Dienstzeit kann er zwei Jahre früher aus dem Dienst ausscheiden.
Auch bei den Schwerbehinderten haben wir uns dazu entschieden, die Altersgrenze von 60 Jahren beizubehalten.
Meine Damen und Herren, auch einige Sonderregelungen haben wir hinzugenommen. So sollen die Erschwerniszulage zukünftig auch jene erhalten, die bei Leichenöffnungen dabei sein müssen. Ich möchte das nicht näher ausführen, aber ich denke, das ist eine gerechtfertigte Maßnahme.
Ab 2029 gilt für Lehrer hinsichtlich des Eintritts in den Ruhestand dieselbe Regelung wie für andere Beamte.Die bisherige Schlechterstellung wird damit beendet.
Sie treten nämlich dann zum Ende des Monats in den Ruhestand,in dem sie das 67.Lebensjahr erreichen,bzw.zum Ende des Schulhalbjahres,wenn sie vorzeitig ausscheiden. Wir haben darüber hinaus die Möglichkeiten zum früheren Eintritt in den Ruhestand ausgeweitet und zugleich auch die Möglichkeiten für den Hinzuverdienst flexibilisiert.
Meine Damen und Herren, insgesamt ist dies der erste Schritt zu einem leistungsstarken und attraktiven öffentlichen Dienst in Hessen. Weitere Schritte müssen und werden im nächsten Jahr folgen. Doch der Weg ist bereits eingeschlagen, und die erste Strecke ist gegangen. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Er hat Aussagen zum Dienstrecht gemacht. Er hat beschrieben, wie ein modernes Dienstrecht aussehen müsste. Dem kann man zustimmen. Ich frage mich nur, warum Sie das in der Praxis nicht umsetzen, Herr Kollege Bauer. So einfach ist die Botschaft.
Herr Innenminister, Sie brummeln von der Seite hinein. Sie müssen Ihren Worten Taten folgen lassen. Da geht es um das, was wir schon mehrfach diskutiert haben. Sie machen die Hausaufgaben für die Koalitionsfraktionen. Ich will einmal behaupten, der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist zu 99,9 % in Ihrem Hause geschrieben worden. Wenn das falsch ist, dann widersprechen Sie. – Das können Sie nicht. Das nehmen wir zur Kenntnis.
Ein neuer Stil wäre auch, wenn die Fraktionen einen solchen Wurf einmal selbst erarbeiten würden. Das ist aber eine Randbemerkung.
Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung durchgeführt – mit dem bemerkenswerten Ergebnis, dass die anzuhörenden Interessenverbände und die Gewerkschaften Ihren Gesetzentwurf verrissen haben, um es relativ freundlich und neutral zu formulieren.