Frank Blechschmidt
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Frau Präsidentin! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Danke schön.
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Kollegen! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung zu Punkt 15 a: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung zu Punkt 15 b: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7206, in zweiter Lesung anzunehmen. – Schönen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der zweite Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode des Hessischen Landtags ist abgeschlossen. Ich darf Ihnen dazu den Bericht erstatten.
Der Untersuchungsausschuss wurde am 25. März 2010 auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vom 23. März 2010, Drucks. 18/2140, hin eingesetzt und auf den Dringlichen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. März 2010, Drucks. 18/2158, hin ergänzt.
Gegenstand des Verfahrens war die Besetzung der mit dem Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Präsidenten Henrichs ab März 2008 neu zu vergebenden Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums durch Herrn Hans Günter Langecker. Der Ausschuss ging dabei auch dem Vorwurf der antragstellenden Fraktionen und der Fraktion DIE LINKE nach, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport habe mit der Besetzung der Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums im Juli 2009 Recht und Gesetz missachtet.
Das Verfahren ist wie folgt abgelaufen. Der Ausschuss hat sich in seiner 1. Sitzung am 25. März 2010 unter der Be
zeichnung „Untersuchungsausschuss 18/2“ konstituiert. Zum Vorsitzenden hat der Ausschuss den Abg. Axel Wintermeyer, zum stellvertretenden Vorsitzenden den Abg. Günter Rudolph und zum Berichterstatter den Abg. Dr. Frank Blechschmidt gewählt. Wegen der Berufung des Abg. Axel Wintermeyer ins Kabinett zum Staatsminister und Chef der Staatskanzlei am 31. August 2010 hat der Ausschuss in seiner 16. Sitzung am 24. November 2010 den Abg. Peter Beuth zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Als Obleute der Fraktionen im Ausschuss hat die Fraktion der CDU den Abg. Holger Bellino, die Fraktion der SPD die Abg. Nancy Faeser, die Fraktion der FDP den Abg. Wolfgang Greilich, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abg. Jürgen Frömmrich und die Fraktion DIE LINKE den Abg. Hermann Schaus benannt.
Der Untersuchungsausschuss hat in der Zeit vom 25. März 2010 bis zum 14. November 2012 insgesamt 32 Sitzungen abgehalten, von denen elf in Teilen öffentlich gewesen sind. Der Untersuchungsausschuss hat zum Untersuchungsgegenstand auf der Grundlage von insgesamt 27 beschlossenen Beweisanträgen Beweis erhoben. Insgesamt wurden 25 Zeugen in öffentlicher Verhandlung vernommen, acht davon mehrfach.
In der 31., nicht öffentlichen Sitzung am 25. September 2012 hat der Untersuchungsausschuss einstimmig festgestellt, dass die Untersuchungsausschussarbeit abgeschlossen ist, und die Beweisaufnahme geschlossen. Zugleich hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass sämtliche Zeugen endgültig entlassen sind.
In der 32., nicht öffentlichen Sitzung am 14. November 2012 hat der Untersuchungsausschuss mit Mehrheit den im Bericht Drucks. 18/6800 dargestellten Sachverhalt – es ist ein sehr umfangreicher Bericht – festgestellt.
Der Abschlussbericht hat 167 Seiten. Die von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgegebene abweichende Stellungnahme umfasst 94 Seiten, und auch Herr Schaus von der Fraktion DIE LINKE hat sechs Seiten Stellungnahme angeführt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in den letzten Tagen, ich glaube, am 22.01., noch eine kleine Berichtigung zu ihrem Bericht beigefügt. Ich berichte das nur ergänzend.
Ich möchte hier vor allem die abschließende Bewertung hervorheben, die sich auf den Seiten 165 ff. wiederfindet:
Die mit dem Untersuchungsauftrag und in der Medienöffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, Staatsminister Bouffier und die Hessische Landesregierung hätten rechtswidrig einen Parteifreund zum Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums ernannt, haben sich als unzutreffend und haltlos erwiesen.
Im Rahmen der äußerst umfangreichen und akribischen Beweiserhebung sind sämtliche Umstände, die zur Besetzung der Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums mit dem derzeitigen Inhaber Hans Günter Langecker geführt haben, untersucht worden. Dabei haben sich keine Zweifel ergeben, dass die Stelle in einem rechtmäßigen Verfahren mit dem am besten geeigneten Bewerber besetzt worden ist.
Hinweise darauf, dass bei der Besetzung der Stelle mit Hans Günter Langecker andere Gründe als dessen hervorragende Eignung eine Rolle gespielt haben könnten oder gar ein weniger geeigneter Bewerber dem besser geeigneten bewusst vorgezogen worden wäre, sind im Rahmen der
ausführlichen Beweiserhebung nicht hervorgetreten. Auch ergaben sich weder Anhaltspunkte für eine persönliche Verbindung zwischen Staatsminister Bouffier und dem Bewerber Langecker, noch ist deren Parteimitgliedschaft in die Besetzungsentscheidung eingeflossen.
Auch die mehrfach in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung, das VG Wiesbaden habe in seinem Beschluss vom 17. August 2009 die Vorgehensweise des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bei der Besetzung der Stelle im Juli 2009 als rechtswidrig bezeichnet, ist falsch. Das Gericht hat in diesem Beschluss allein eine Kostenentscheidung zulasten des Landes getroffen und dabei einen Sachverhalt zugrunde gelegt, der wesentliche Teile des Verfahrens bis zur Ernennung nicht umfasste. Über die entscheidenden Umstände, nach denen mangels weiterer Bewerber eine Auswahlentscheidung in dem Besetzungsverfahren nicht mehr zu treffen war, hat das Verwaltungsgericht damit in seiner in nur wenigen Sätzen begründeten Kostenentscheidung schlicht nicht befunden.
Im Verlauf der umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss wurde deutlich, dass das Innenministerium die von dem Bewerber Ritter vermuteten Bedenken, die an der Auswahlentscheidung beteiligten Personen könnten nicht objektiv, sondern voreingenommen entscheiden, aufgenommen hat. Herr Staatsminister Bouffier hat dazu, um die Rechte des Vizepräsidenten Ritter im Bewerbungsverfahren zu sichern, dessen Bedenken so weit als möglich Rechnung getragen, indem er auf dessen Initiativbewerbung aus dem November 2007 hin veranlasst hat, dass, anders als sonst bei der Besetzung von herausragenden Führungspositionen üblich, die Stelle ausgeschrieben wird. Außerdem hat er in einem bis dahin einmaligen Vorgang die gesamte hessische Polizeiführung von der Auswahlentscheidung entbunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem mit der Ausschreibung aus dem Dezember 2007 eingeleiteten Auswahlverfahren erwies sich der später ernannte Bewerber Hans Günter Langecker als der am besten geeignete Kandidat. Sämtliche an dem in diesem Verfahren durchgeführten Auswahlgespräch beteiligten Personen, einschließlich der Besonderen Frauenbeauftragten, haben vor dem Untersuchungsausschuss geschildert, dass der Bewerber Langecker klar und eindeutig als der am besten geeignete Kandidat aus dem Auswahlgespräch hervorgegangen sei, der Bewerber Ritter hingegen als der von den drei Bewerbern am wenigsten geeignete.
Meine Damen und Herren, gegen die im Anschluss daran getroffene Auswahlentscheidung hat der unterlegene Bewerber Ritter im Eilverfahren Rechtsschutz gesucht, nachdem er ordnungsgemäß über die Entscheidung unterrichtet worden war.
Der ebenfalls unterlegene dritte Bewerber Mai hingegen nahm die Entscheidung als zutreffend hin und verzichtete auf Rechtsmittel.
Das VG Wiesbaden hat die Auswahlentscheidung bestätigt und keinen Grund zur Beanstandung des der Entscheidung vorangegangenen Verfahrens gesehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte dem nicht, weil er vor Durchführung eines Auswahlgesprächs als Hilfskriterium für die Eignungsfeststellung die Schließung von Beurteilungslücken, die sich bei beiden Konkurrenten aus den Personalakten ergaben, für erforderlich und durchführbar hielt. Das
Gericht untersagte es dem Dienstherrn deshalb, vor Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens die Stelle mit dem ausgewählten Bewerber Langecker zu besetzen.
Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport wurden die sich aus der Entscheidung des VGH vom 1. Dezember 2008 ergebenden Konsequenzen ausführlich untersucht und bewertet. Dabei kamen Fachebene und Hausspitze zu dem Ergebnis, dass die Schließung von Beurteilungslücken, wie sie der VGH ohne nähere Begründung für durchführbar hielt, mit unüberwindbaren rechtlichen und tatsächlichen Problemen verbunden sein würde.
Zudem hätte sich die Besetzung dieser wichtigen Führungsposition, die zu dem Zeitpunkt nur vertretungsweise durch einen unmittelbar vor dem Ruhestand stehenden Beamten übernommen wurde, weiter verzögert. Als alternative Möglichkeit wäre noch eine Umsetzung innerhalb der Führungsebene der hessischen Polizei in Betracht gekommen, die der Minister allerdings nicht weiterverfolgte, um die Stabilität in der hessischen Polizeiführung nicht durcheinanderzubringen.
Deshalb wurde ein neues Auswahlverfahren eingeleitet und durchgeführt, wie es der VGH gefordert hatte. Auf eine förmliche Ausschreibung wurde dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verzichtet, da unverändert nur die bisherigen drei Bewerber als geeignete Kandidaten in Betracht kamen. Auch in diesem zweiten Auswahlverfahren gelangte die Hausspitze zu dem Ergebnis, dass der Bewerber Langecker der am besten geeignete Kandidat für die vakante Stelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums sei.
Staatssekretär Rhein führte während des Auswahlverfahrens auch persönliche Gespräche mit Vizepräsident Ritter. In einem solchen persönlichen Gespräch am 19. Mai 2009 sagte Herr Staatssekretär Rhein Herrn Ritter – so hat er es in seiner Zeugenvernehmung deutlich geschildert –: „Sie werden es nicht.“
Da sich Vizepräsident Ritter damit einverstanden erklärte, dass für ihn statt der Behördenleiterposition bei der Bereitschaftspolizei eine andere, gleichwertige Ersatzstelle gefunden werde, konnte Staatssekretär Rhein davon ausgehen, dass Vizepräsident Ritter die Entscheidung, im zweiten Auswahlverfahren nicht ausgewählt worden zu sein, akzeptiert habe.
Staatssekretär Rhein teilte im Anschluss an dieses Gespräch im Mai 2009 dem Minister mit, dass Vizepräsident Ritter nicht mehr länger Bewerber um die Präsidentenstelle bei der Bereitschaftspolizei sei, sondern sich damit einverstanden erklärt habe, dass für ihn nach einer gleichwertigen Ersatzstelle gesucht werde. Damit war auch das neue, zweite Auswahlverfahren beendet, weil Hans Günter Langecker als einziger in Betracht kommender Bewerber – der dritte Bewerber Mai hatte erklärt, dass er an dem neuen Verfahren nicht mehr teilnehmen wolle – im Stellenbesetzungsverfahren verblieb.
Dass sich diese Verfahrensschritte im Nachhinein nicht als ausreichend schriftlich dokumentiert erwiesen, hat der Staatssekretär im Rahmen seiner Zeugenvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss ausdrücklich als Nachlässigkeit eingeräumt. In dem nun folgenden Teil des Stellenbesetzungsverfahrens, in dem eine Auswahlentscheidung
nicht mehr getroffen war, gab Herr Staatsminister Bouffier am 2. Juli 2009 dem Landespolizeipräsidium den Auftrag, eine entsprechende Kabinettsvorlage zu fertigen, um eine Entscheidung des Kabinetts noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause herbeizuführen.
Das zuständige Referat im Landespolizeipräsidium erledigte diesen Auftrag noch am 2. Juli 2009. Am 6. Juli 2009 wurde das Kabinett in einem ordnungsgemäßen Verfahren mit der Vorlage befasst und stimmte der Vorlage zu. Das ordnungsgemäß durchgeführte Stellenbesetzungsverfahren fand schließlich damit seinen Abschluss, dass der Minister am folgenden Tag, dem 7. Juli 2009, die unter dem 6. Juli 2009 vom Hessischen Ministerpräsidenten gegengezeichnete Ernennungsurkunde an Hans Günter Langecker übergab.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Landesregierung das Parlament und die Öffentlichkeit über all das auch wahrheitsgemäß und ordnungsgemäß informiert hat. Die Aussagen der Zeugen Bouffier und Rhein im Rahmen ihrer Vernehmungen vor dem Untersuchungsausschuss waren die schlüssige Ergänzung ihrer Sachverhaltsdarstellungen, wie sie bereits zuvor im öffentlichen Teil der Sitzung des Innenausschusses am 11. März 2010 zur Beantwortung der Fragen aus dem Schreiben der Fraktion der SPD vom 9. März 2010 geliefert und auf Befragen der Abgeordneten im Innenausschuss näher erläutert worden waren.
So weit zu dem Bericht zum zweiten Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode. Ich darf mich stellvertretend für diesen Ausschuss bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier in der Verwaltung und bei der Ausschussgeschäftsführung, insbesondere stellvertretend nämlich Frau Heike Schnier, ganz herzlich bedanken, die die Arbeit des Untersuchungsausschusses hervorragend begleitet haben,
umfassende Protokolle in schnellstmöglicher Zeit zur Verfügung gestellt haben – und das parallel zum laufenden Geschäftsbetrieb.
Ausdrücklichen Dank. Und ich möchte mich auch bei dem als wissenschaftlicher Mitarbeiter hier abgeordneten Dirk Liebermann ganz herzlich für seinen Einsatz und sein Engagement bedanken. Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4466, in zweiter Lesung anzunehmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen, Drucks. 18/3155 zu Drucks. 18/1016:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen, Drucks. 18/3156 zu Drucks. 18/2379:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3126, in zweiter Lesung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN bitte ich mir zu reichen. Ich habe sie am Platz liegen gelassen. Vielleicht kann mir die Beschlussempfehlung gereicht werden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlung. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Gesetzentwurf abzulehnen. – Danke.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung, Drucks. 18/1053: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 21. Plenarsitzung am 17.September 2009 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 26. November 2009 beraten und die genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor war der mündliche Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden,Art. 1 Nr. 2 wie folgt zu fassen:
2. In § 8 Satz 2 wird die Zahl „2009“ durch „2011“ ersetzt.
Die nächste Berichterstattung wird kurz und prägnant erfolgen.