Wir werden gegenüber den Mitarbeitern deutlich machen, wer etwas für sie tut und wer nicht.Wir versuchen es jedenfalls. – Vielen Dank.
Herr Kollege Rudolph,das ist das Problem:Hätten Sie geschwiegen, hätte ich auch nicht mehr hierher gehen müssen. So aber geht es leider nicht anders.
Herr Kollege Rudolph, ich will Ihnen nur eines sagen: Sie werden häufiger feststellen, dass wir guten Argumenten gegenüber immer aufgeschlossen sind.
Herr Kollege Rudolph,bei Ihrer Schilderung habe ich einmal dazwischengefragt: „Wo lebt der eigentlich?“ – Darauf kam die Antwort von Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel: „In Nordhessen“. Das alleine kann es aber nicht erklären.
In Nordhessen leben hellsichtige, weitsichtige Leute. Das, was Sie hier geboten haben, ist aber die Erkenntnis, dass Sie nicht richtig wissen, was in Hessen läuft.
Beispielsweise haben Sie gesagt, das sei eine mitbestimmungsfreie Zone. Das ist es ganz eindeutig nicht. Gehen Sie doch einmal hin, und schauen Sie, was in der öffentlichen Verwaltung läuft – ob bei der Polizei, in der Lehrerschaft oder wo auch immer. Es findet Mitbestimmung statt. Es findet effektive Mitbestimmung statt. Die geht auch durch die Instanzen.
Herr Kollege Rudolph, was aber nicht stattfindet – und dabei soll es bleiben, dafür werden wir sorgen –: Es findet keine Blockade mehr statt, wie es früher häufig der Fall war.
Und wenn Sie sich hier über den Stil empören – das war der eigentliche Anlass, aus dem ich mich nochmals gemeldet habe –, dann sage ich Ihnen: Hier wird zu jedem Thema, bei dem das notwendig ist, eine Anhörung durchgeführt werden.
Was wir versucht haben, Ihnen nahezubringen, ist, dass es keinen Sinn hat, die Arbeit dieses Parlaments durch überflüssige zusätzliche Anhörungen zu blockieren. Ich habe es heute schon mehrfach dazwischengerufen:Wir machen alles zu seiner Zeit. Das gilt auch für die Anhörung zum Thema Personalvertretungsgesetz.
Ich glaube, es war Herr Kollege Frömmrich, der darauf hingewiesen hat, dass das Hessische Personalvertretungsgesetz zum Ende dieses Jahres ausläuft. Das heißt, wir kommen zwangsläufig dazu, das Hessische Personalvertretungsgesetz insgesamt hier zum Gegenstand der Beratungen zu machen. Das werden wir tun. Dabei wird es ganz selbstverständlich eine umfassende Anhörung geben.
Herr Kollege Schaus, wenn es Ihnen mit Ihrem Antrag nicht um billigen Effekt gegangen wäre, sondern um die sachliche Arbeit, dann hätten Sie sich dort eingebracht und hätten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Hessischen Personalvertretungsgesetz gestellt und alles zu seiner Zeit ordnungsgemäß beraten. Sie haben die Gelegenheit, diese Beratung noch nachzuholen. Wir werden sie Ihnen geben, alles zu seiner Zeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Landesregierung will ich nur wenige Bemerkungen machen, soweit es um den Inhalt der Thematik Personalvertretung geht. Wir streiten aus meiner Sicht nicht über die Frage der Mitbestimmung.Ich kenne überhaupt niemanden hier im Hause, der die Mitbestimmung grundsätzlich infrage stellt.
Die Mitbestimmung ist sinnvoll, und die Landesregierung legt auch Wert darauf, dass Mitbestimmungsrechte eingehalten und gelebt werden.Ich empfehle Ihnen – das ist immer ein sehr gutes Momentum –, sich einmal die Zahl der Verfahren und der Gerichtsstreitigkeiten unter rot-grüner Verantwortung und unter der Verantwortung von CDU oder CDU und FDP anzusehen. Dabei werden Sie die verblüffende Erkenntnis haben, dass wir in der Regierungszeit der Regierung, für die ich hier spreche, deutlich weniger Streitfälle vor Gericht ausgetragen haben, als das früher andere Landesregierungen getan haben.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Weil es keine Mitbestimmung mehr gibt! – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Herr Kollege Rudolph, die mögen ihre Gründe gehabt haben. – Ich will die Sache nur einmal ein bisschen darauf zurückführen, worum es eigentlich geht. Um Mitbestimmung streiten wir also nicht.Worum wir streiten, ist – das will ich heute einmal sehr deutlich sagen – das Ausmaß. Ich teile die Position überhaupt nicht, dass das auf Augenhöhe passieren muss. Das ist eine völlig falsche Grundposition.
Alle Mitbestimmungsgremien haben sich um die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern, aber sie sind keine Ersatzregierung. Das, was der Gesetzgeber beschließt und eine Landesregierung ausführt, mag man für richtig oder falsch halten, dennoch ist es kein Gleichordnungsverhältnis, sondern wir haben hier Sondersachverhalte, wo es insbesondere um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Wir haben aber kein gesellschaftspolitisches Mandat von Mitbestimmungsgremien. Genau das ist der Unterschied zur Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das habe ich immer so vertreten, und das bleibt – jedenfalls unter meiner Verantwortung – auch so. Deshalb ist es auch nicht richtig, wenn hier behauptet wird, Hessen sei irgendwo das Schlusslicht oder was auch immer.
Wenn Sie die einzelnen Regelungen einmal vergleichen, dann werden Sie feststellen: Wir haben uns zu fast 100 % an den Regelungen des Bundes orientiert, die sich ganz offenkundig bewährt haben. Ich akzeptiere, dass Berufsvertretungen, dass Gewerkschaften mehr Einfluss nehmen wollen. Das ist durchaus nachvollziehbar. Das ist, für sich gesehen,auch nicht schlimm.Aber unsere Aufgabe ist es nicht, in einer Betriebsversammlung jeweils Beifall zu bekommen, sondern die Aufgabe einer Verwaltung und vor allem einer Landesregierung ist es, die ihr übertragenen Aufgaben in der Verwaltung so zu vollziehen, wie es der Bürger füglich erwarten kann.
Damit komme ich auf die alten Beispiele zu sprechen: Es kann doch nicht richtig sein, dass Schulleiterstellen drei Jahre lang nicht besetzt werden können,weil fast jeder mit jedem nicht klarkommt. Es kann doch nicht richtig sein, dass wir um des lieben Friedens willen jahrelang brau
chen, um moderne Technologien einzuführen. Richtig ist, wenn jemand durch moderne Technologien belastet ist, zu überlegen,wie wir das aufnehmen,ihn fortbilden und vielleicht Zusatzqualifikationen schaffen können,und wie wir gegebenenfalls mehr Geld dafür ausgeben. Das ist alles in Ordnung. Aber es kann doch nicht richtig sein, dass wir jahrelang brauchen, um in der Verwaltung Standards einzuführen, die außerhalb der Verwaltung längst Brauch sind. Genau darüber gilt es zu diskutieren. Meine Damen und Herren, da kann ich Herrn Kollegen Greilich nur zitieren: Das werden wir tun.
Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass hier im Parlament nicht über den Inhalt der konkreten Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrechte zu diskutieren sein wird. Das werden wir tun, und zwar in sehr überschaubarer Zeit. Deshalb wird Ihnen die Landesregierung, weil das Gesetz ja ausläuft, in Kürze einen Novellierungsvorschlag machen. Ich sage Ihnen schon heute: Aus unserer Sicht hat sich das Gesetz bewährt. – Das kann man unterschiedlich sehen, und das werden wir im Detail miteinander zu erörtern haben.
Herr Kollege Rudolph, Sie sind vom Fach, und deshalb erlaube ich mir – zunächst bedanke ich mich für die Würdigung der Arbeit als Tarifminister – –
(Günter Rudolph (SPD): Das habe ich so nicht gesagt! Das haben Sie interpretiert! – Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe das mitgeschrieben. Dass Sie eine so freundliche Bemerkung zu meiner Arbeit machen, ist nicht so häufig. Deshalb notiere ich mir das dann. Aber Spaß beiseite. – Die Dienstrechtsreform hat jede Menge mit der Frage der Mitwirkung der Beschäftigten zu tun. Dort geht es genau darum, was die Menschen beschäftigt. Themen, die außerhalb des öffentlichen Diensts eher als exotisch daherkommen, wie die Frage von Fachrichtungen und die Frage, wann wer wie befördert werden kann, und Ähnliches mehr, sind genau der Kern dessen, was die Arbeit der Mitbestimmungsgremien fast vollständig beansprucht. Deshalb gehört beides zusammen. Wir können jetzt nicht warten, bis wir eine Dienstrechtsreform insgesamt geschaffen haben. Deshalb müssen wir das Personalvertretungsrecht vorziehen, weil das Gesetz – wie gesagt – ausläuft. Aber unter dem Strich lege ich schon Wert darauf, dass das eine und das andere zusammenzuführen sind.
Meine Damen und Herren, der Mitbestimmungsstandard und die Mitbestimmungskultur in Hessen sind gut. Sie braucht sich hinter anderen Ländern nicht zu verstecken; und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei der Beratung der Gesetzesnovelle genügend Gelegenheit haben werden, auf all die Punkte einzugehen, deren Behandlung in dieser Beratung jetzt nicht möglich war. – Vielen Dank.
Beantragt ist die Überweisung zur Vorbereitung der dritten Lesung.Widerspricht jemand, dass wir diesen Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung und der Beratung hier zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Innenaus
Antrag der Fraktion der SPD betreffend UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Schulsystem umsetzen – Chancengleichheit herstellen – Drucks. 18/177 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend UN-Konvention umsetzen – gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung von der Ausnahme zur Regel machen – Drucks. 18/224 –