Im kleineren Umfang, auch das wurde schon erwähnt, werden Zölle erhoben. Dass die Zölle immer weniger werden, ist auch gut; denn es stärkt die EU, wenn der internationale Welthandel gestärkt wird. Der internationale Welthandel wird dadurch gestärkt, dass die Zölle immer weniger werden. Insoweit ist auch das eine positive Entwicklung.
Mit der Verringerung der Zölle geht die Stärkung der wirtschaftlichen Situation der EU-Staaten einher. Damit wird die Steuerkraft der EU-Staaten gestärkt und damit wiederum die Möglichkeit, die EU entsprechend zu finanzieren. Das Ganze macht in der Form auch Sinn.
Insoweit sehe ich keinen Grund, zusätzliche Steuern einzuführen. Ich halte es für notwendig und richtig, dass sich der Hessische Landtag entsprechend positioniert und eine solche Steuermehrbelastung ablehnt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich sehr kurz und deshalb auch sehr prononciert äußern. Die Debatte über die Europasteuer macht deutlich, dass wir hier im Hause offensichtlich einen großen Dissens über die Frage haben: Was ist die Europäische Union?
Ich habe in mehreren Beiträgen gehört – Herr Kollege van Ooyen ist offensichtlich der vehementeste Vertreter der These –, dass man meint, die Europäische Union sei letztlich ein Bundesstaat. Herr Kollege van Ooyen, wir hätten fast das Lied mitgesungen, das Sie hier auf ideologische Weise vorgetragen haben.
Herr Kollege van Ooyen, man mag politisch Ihre Auffassung haben, dass es im Gegenspiel zu den Vereinigten Staaten von Amerika auch die Vereinigten Staaten von Europa geben soll. Ich will Ihnen nicht verheimlichen, dass ich das schon aus politischen Gründen für falsch halte. Aber es ist relativ egal, was Herr van Ooyen oder Herr Hahn dazu meinen.
Denn es gibt eine eindeutige – Herr Kollege Schmitt kann sie auswendig – Erklärung des Bundesverfassungsgerichts.
Doch, der Kollege Schmitt ist ein hervorragender Jurist. Wir haben zusammen studiert. Daher kann ich das beurteilen.
Norbert, ich wollte dich nicht dadurch diskreditieren, dass ich gesagt habe, dass wir zusammen studiert haben. Das streichen wir aus dem Protokoll wieder heraus. – Nein, Scherz beiseite.
Im Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni des vergangenen Jahres zum Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag heißt es – klarer kann man es nicht schreiben –, dass es auf der Grundlage unseres Grundgesetzes keinen Bundesstaat Europa geben kann, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht in einen Bundesstaat eintreten kann. Das ist so einfach, wie eins und eins zwei ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu geschrieben, dass man diesen Zustand auch nicht so einfach ändern kann. Das hat mit der Ewigkeitsgarantie unseres Grundgesetzes zu tun. Dazu müssten sich 66 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammenfinden und eine Änderung vornehmen. Herr Kollege van Ooyen, Sie mögen davon träumen. Aber ich muss Ihnen sagen: Ihr Traum ist verfassungswidrig.
Deshalb meine herzliche Bitte: Wenn man träumt, sollte man die Realität noch in irgendeiner Weise im Blick haben.
Die Realität sagt nun einmal: Wir werden, jedenfalls mit diesem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, keine Teilmenge eines Bundesstaates Europäische Union werden. Deshalb ist die Diskussion, wie Sie sie angelegt haben, mit der Verfassung des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Zweite Problemlage. Ja, Frau Erfurth, Sie haben recht. Die Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments möchten ein eigenes Steuerfindungsrecht haben.
Herr Kollege Al-Wazir, ich merke, ich muss Sie wieder einmal nach Brüssel einladen. Sie sind zu selten da. Sonst wüssten Sie, was in Brüssel abging.
Kommen Sie doch wieder einmal nach Brüssel in unser Mehrregionenhaus. Ich begrüße Sie dort gerne. Sie können dort auch Diskussionen mit den Abgeordneten führen.
Frau Kollegin Erfurth, es ist doch vollkommen klar, dass die europäischen Parlamentarier das so sehen – das ist jedenfalls in allen Fraktionen so; ob alle Fraktionen das mehrheitlich so sehen, darüber bin ich gerade nicht informiert –; denn das hat mit dem Selbstverständnis der Personen dort zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch da ist ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni hilfreich. Denn dort wird auch dargelegt, dass es sich bei dem Europäischen Parlament nicht, wie Sie, Frau Erfurth, es eben darstellen wollten, um ein demokratisch legitimiertes und demokratisch organisiertes Parlament handelt. Das ist es nicht.
Luxemburg hat fünf Mitglieder im Europäischen Parlament. Hessen ist etwas größer und hat sechs Mitglieder. Nein, so kann man nicht rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland hat 81 Mitglieder. Wenn Sie das Betreuungsverhältnis vergleichen, stellen Sie fest, dass ein deutscher Abgeordneter ungefähr 150.000 Menschen mehr vertritt als ein luxemburgischer Abgeordneter. Schon allein das zeigt, dass die Gleichheit der Stimme nicht gegeben ist.
Also entwickeln Sie jetzt bitte nicht die Aussage nach dem Motto: „Wir müssen die Demokratie, die in Brüssel herrscht, nach unseren Regeln herunterbrechen, und deshalb ist ein entsprechendes Recht des Europäischen Parlaments zum Setzen von Steuern vorhanden.“
Letzte Bemerkung. Frau Erfurth, ich habe das Gefühl, Sie leben in einer sehr romantischen Welt. Ich gönne Ihnen das auch.
Aber dass Sie davon ausgehen, dass, wenn in Europa Steuern eingeführt würden, in derselben Höhe die Steuereinnahmen der Nationalstaaten sinken würden: Ich halte das für einen sehr, sehr optimistischen Ansatz.
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in Deutschland die Sektsteuer haben. Die Sektsteuer ist eingeführt worden, damit wir eine deutsche Marine bekommen. Wir haben keine Marine mehr
Ich will Ihnen damit deutlich machen: Es macht doch keinen Sinn, mit dieser Begründung eine Steuer zu haben. Man müsste sie abschaffen. Man schafft sie aber nicht ab. Ich kenne keinerlei Institution, die das macht, vielleicht ein bisschen das hessische Justizministerium, das versucht, bei der Konsolidierung von Gerichten den Weg nach vorne zu gehen, wo etwas zurückgenommen wird, was vorher gegeben worden war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin den Fraktionen von CDU und FDP sehr dankbar, dass sie diese Thematik auf die Tagesordnung gesetzt haben. Eine zusätzliche EU-Steuer bedeutet nichts anderes als eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Das können und das werden wir unseren hessischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht zumuten. – Vielen herzlichen Dank.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend RWE nutzt schmutzigen Atomdeal als doppeltes Steuersparmodell – Bouffier und Puttrich lassen sich an der Nase herumführen – Drucks. 18/3127 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Biblis A und B: Zustimmungspflicht des Bundesrates für die elfte Novelle des Atomgesetzes – Drucks. 18/3118 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend RWE zeigt in Biblis, dass der Atomwirtschaft nicht zu trauen ist – Drucks. 18/3119 –
Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Medien konnte man vor Kurzem im Wirtschaftsteil lesen: RWE verdient gut. RWE hat in den ers ten drei Quartalen dieses Jahres das betriebliche Ergebnis des Konzerns noch einmal um 11 % auf 6,1 Milliarden € steigern können. Der Nettogewinn stieg ebenfalls um 11 % auf 3,2 Milliarden €.