Ja, es war, pädagogisch gesehen, ausgesprochen wertvoll, die Dinge so zusammenzuführen. – Für uns war wichtig, dass all das, was an zusätzlichen Formulierungen in unserem Vorschlag enthalten ist, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Aufnahme in die Verfassung vorgelegt werden soll, letztlich nicht zu einer materiellen Änderung hinsichtlich dessen führt, was ursprünglich intendiert war.
Ich glaube, dass es wichtig war – das hat sich in der Anhörung im Landtag gezeigt –, dass die Formulierung der Kommunalen Spitzenverbände 1:1 übernommen worden ist. In der Anhörung ist die Vorstellung, die die Sozialdemokraten zum kommunalen Schutzschirm hatten, sehr massiv von der kommunalen Seite kritisiert worden, sodass es vernünftig war, sich auf genau die Formulierung zu verständigen, die die Kommunalen Spitzenverbände selbst gewählt haben.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das hatten wir vorgeschlagen! – Lachen des Abg. Thorsten SchäferGümbel (SPD))
Gestatten Sie mir noch einige ergänzende Hinweise. Es liegen Ihnen zur Beschlussfassung nicht nur die Verfassungsänderung und der Erläuterungstext vor, der mit zur Grundlage der Volksabstimmung gemacht werden soll, sondern auch ein Eckpunktepapier mit insgesamt 14 Punkten, mit denen wir in interfraktionellen Gesprächen erreicht haben, den Bürgerinnen und Bürgern sehr viel präziser, als der alleinige Verfassungstext in der Lage ist, zu sagen, welche Absicht die vier Fraktionen mit der Einführung der Schuldenbremse in der haushaltstechnischen und haushaltsrechtlichen Umsetzung für die Zukunft verbinden.
Das sind sehr viele technische Formulierungen. Ich wage nicht zu hoffen, dass sich allzu viele Bürgerinnen und Bürger mit diesen Details in den nächsten Wochen beschäftigen wollen. Aber es gehört zur Ehrlichkeit und Transparenz unseres Verfahrens, schon zu diesem Zeitpunkt, soweit uns das jetzt möglich ist, präzise zu sagen, in welche Richtung wir letztlich die Umsetzungsparameter in die Hand nehmen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür, dass es gelungen ist, sich auf Formulierungen zu verständigen, die in der Lage sind, potenziellen Schlupflöchern relativ präzise den Weg aus der Schuldenbremse zu verbauen. Wir haben auf anderen staatlichen Ebenen durchaus das Phänomen erlebt, dass man Sondervermögen schafft, diese Sondervermögen mit eigenen Kreditaufnahmebefugnissen ausstattet und letztlich neben dem Haushalt Refugien schafft, die intransparent sind und in der Lage sind, zu mehr Schulden im öffentlichen Bereich zu führen.
Wir haben zwei Wege eingebaut, dem als Hessen zu begegnen. Der erste Punkt ist der, den ich an dieser Stelle der Debatte gerne erwähnen will. Dadurch, dass wir seit zwei Jahren nach HGB bilanzieren, sind wir in der Frage unserer Vermögenslage und Vermögensrechnung so transparent wie kein anderes Bundesland. Weil wir allein durch diese Art der Bilanzierung keine Möglichkeit mehr
haben und eröffnen, Schulden versteckt irgendwo an einer Stelle zu parken, die möglicherweise niemand bemerken soll, ist dies ein wichtiges Instrument, um vorzubauen, dass das nicht passiert.
Insofern war es zudem auch wichtig, eine entsprechende Formulierung aufzunehmen, damit nicht öffentlich-rechtliche Institutionen geschaffen werden können, die letztlich nur dazu dienen, versteckt Schulden aufzunehmen. Es gab in der Diskussion auch die Befürchtung, dass Unternehmen, die dem Land Hessen privatrechtlich gehören, mit ihren unternehmerischen Möglichkeiten – ich nenne einmal die Hessische Landesbahn als unsere 100-%-Tochter – zur Finanzierung ihrer Infrastrukturinvestitionen nicht wie ein privatrechtliches Unternehmen agieren könnten. Das können sie selbstverständlich weiterhin, ohne auf die staatliche Schuldenbremse Rücksicht nehmen zu müssen.
Uns geht es in besonderer Weise darum, dass es jedenfalls keine Auslagerungseinheiten von Verschuldung gibt. So lässt sich die Liste der Punkte noch fortsetzen, die in interfraktionellen Gesprächen vereinbart worden sind. Wie gesagt, sehr viele Detailpunkte – aber es ist wichtig, potenzielle Schlupflöcher zu schließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss meines Redebeitrages noch einige wenige Hinweise geben. Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben wiederholt im Landtag darauf hingewiesen, die Staatsverschuldung habe eine Kehrseite, nach dem Motto, da gäbe es Menschen mit riesigen Vermögensmassen, die uns dann das Geld leihten.
Diese Anleger mag es auch geben. Aber unter dem Stichwort institutionelle Anleger finden sich auch Menschen, die das Geld von Kleinen zusammenlegen, die Lebensversicherungen abschließen, um für ihren Lebensabend ein wenig mehr Rente zu haben, betriebliche Altersversorgungsinstrumente und all die. Diese Schwarzweißmalerei – das sind die einen, die das große Vermögen haben, und auf der anderen Seite sind es die, die das verschulden – ist eine Frage, die in eine sehr transparent geführte Debatte schlicht nicht hineingehört.
Lassen Sie mich einen weiteren Hinweis geben. Herr AlWazir beruft sich immer gern auf das von den GRÜNEN vorgelegte Konsolidierungskonzept. Man muss eines hinzufügen. Von Ihren Erwartungen, die Konsolidierung zu erreichen, stützen Sie sich zu drei Vierteln auf die Chance, Einnahmeerhöhungen zu generieren und beschließen zu lassen, wo wir im Hessischen Landtag nicht die Letztverantwortung tragen. Das heißt, Ihr Konzept ist dann am Ende, wenn Sie den dritten Antrag im Bundesrat gestellt und nicht durchbekommen haben, weil eine andere Mehrheit auf der Bundesebene dies nicht beschlossen hat.
Auf der anderen Seite machen Sie Einsparvorschläge von etwas über 800 Millionen €, was Landeseinsparungen sind, belegen die aber mit Ausgabenwünschen in fast gleicher Höhe
zu solchen Wohltaten mit der Gießkanne, wie die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche und Ähnliches. Wenn es Ihnen an der Stelle ernst gewesen wäre, auch Landeseinsparpotenziale zu benennen, hätten Sie auf diese Gießkanne auf jeden Fall verzichten müssen.
Herzlich gern, Herr Schaus. Ich weiß, was die klassischen pawlowschen Reflexe bei Ihnen auslösen. Insofern ist das alles überhaupt kein Problem. Zitieren Sie mich bitte gern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es insgesamt ein sehr gutes Signal ist, dass die deutliche Mehrheit dieses Hauses, der demokratische Teil dieses Hauses, sich entschlossen hat, gemeinsam diesen Prozess zu tragen – ganz sicher mit Nuancen an Unterschieden. Das gehört auch zur Fortsetzung der Debatte in den nächs ten Jahren. Wenn wir künftig über die Haushalte streiten, dann vielleicht nicht mehr mit der klassischen Form der Rede – Herr Schäfer-Gümbel –, die Kürzungen kritisieren, Minderausgaben fordern und die Verschuldung kritisieren.
Na gut, aber Sie sind nicht nur allein der, der hier im Landtag aus Ihrer Fraktion redet. Heute sind auch wieder andere Platten abgespielt worden. Diese Dinge werden jedenfalls nicht gehen. Deshalb werden wir andere Formen von Diskussionen führen. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank.
Wir haben bei dem Beratungspunktepaket zwei beantragte namentliche Abstimmungen, zunächst Punkt 20 und dann den Änderungsantrag zu Punkt 80. Zunächst müssen wir den Punkt 68 aufrufen, und dann führen wir zu Punkt 20 die namentliche Abstimmung durch. Punkt 79 kommt auch vorher, das wird am besten sein – ich habe die Inhalte jetzt nicht genau vorliegen.
Ich rufe zur Abstimmung, und zwar offen, den Punkt 68 auf: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend für ein handlungsfähiges Hessen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass bei Ablehnung durch CDU und FDP, Enthaltung der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD und Neinstimmen der Fraktion DIE LINKE dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden ist.
Punkt 79: Antrag von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ausgestaltung der Schuldenbremse in Hessen. Wer diesem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Meine Damen und Herren, wir sind bei Punkt 79. Ich habe bewusst die Reihenfolge ein bisschen verändert, damit wir nachher zu
Punkt 20 kommen, und dann machen wir die andere Sache mit der namentlichen Abstimmung. Ich rufe also Punkt 79 auf. Das ist der gemeinsame Antrag aller Fraktionen außer DIE LINKE. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Gegenstimmen durch DIE LINKE und Zustimmung durch alle anderen Fraktionen des Hauses angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen in namentlicher Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20 ab: dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse). Herr Lotz, ich bitte Sie, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. An der Abstimmung haben sich 111 Kolleginnen und Kollegen beteiligt, sieben waren nicht anwesend. Mit Ja stimmten 106 Abgeordnete, mit Nein fünf Abgeordnete. Damit stelle ich fest, dass das Gesetz in dritter Lesung angenommen worden ist und dem Volksentscheid zugeführt wird.
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt über Tagesordnungspunkt 80 abstimmen: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN vor, Drucks. 18/3494. Zu diesem Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN führen wir eine namentliche Abstimmung durch.
Meine Damen und Herren, jetzt waren wir sehr schnell. Es ist ein spiegelbildliches Ergebnis. Bei 111 abgegebenen Voten haben wir 106 Neinstimmen, fünf Jastimmen; die anderen waren nicht anwesend. Damit ist dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Dringlichen Entschließungsantrag der übrigen Fraktionen des Hauses, außer den LINKEN, zu der jetzt beschlossenen Änderung der Verfassung des Landes Hessen, Drucks. 18/3493, abstimmen. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimm enthaltungen? – Keine. Dann stelle ich fest, dass diesem Entschließungsantrag die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt haben, die LINKEN haben abgelehnt. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gerade haben wir als einzige Fraktion dem Antrag zugestimmt, wodurch die von der Mehrheit hier vorgeschlagene Erläuterungserklärung zu einer wirklichen Erläuterung geworden wäre.